E-Parkplatz: Wer darf dort parken und wer nicht?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 17. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Parkplätze für Elektroautos sind langsam keine Besonderheit mehr

Für ein Elektroauto ist ein Parkplatz in der Regel mit einer Ladesäule ausgestattet.
Für ein Elektroauto ist ein Parkplatz in der Regel mit einer Ladesäule ausgestattet.

Verbrennungsmotoren haben derzeit einen schweren Stand. Dieselskandal, Fahrverbote und steigende Kosten für Kraftstoffe machen es nicht gerade einfach, Argumente für sie zu finden. Als Alternative wird daher viel über die sogenannte E-Mobilität gesprochen und die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert. Allerdings hakt es oft noch an der vergleichsweise geringen Reichweite der Fahrzeuge sowie am Fehlen von Ladestationen. Ein weiterer Punkt ist das Thema Parken, das ohnehin schon für Unmut sorgt. Viele Verkehrsteilnehmer wissen ganz einfach auch nicht, wer einen ausgewiesenen E-Parkplatz überhaupt nutzen darf.

Ob es gesetzliche Vorgaben für solche Parkplätze gibt und welche Fahrzeuge hier wie lange abgestellt werden können, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Des Weiteren wird das Thema Sanktionen beim Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge ebenfalls betrachtet.

FAQ: E-Parkplatz

Wer darf auf einem E-Parkplatz parken?

In der Regel dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen diese Parkplätze nutzen.

Ist das Parken auf einem E-Parkplatz immer kostenlos?

Nein, die Gemeinden und Städte bestimmten, ob und unter welchen Bedingungen auf einem E-Parkplatz kostenlos geparkt werden kann. Oft gibt es auch hier eine Parkraumbewirtschaftung.

Wie hoch fallen die Bußgelder aus, wenn unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz geparkt wird?

Hierfür droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Video: Parken & Parkverbot auf E-Parkplätzen

Wer darf einen E-Parkplatz benutzen? Alle Infos auch im Video.
Wer darf einen E-Parkplatz benutzen? Alle Infos auch im Video.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Durch die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung am 9. November 2021 gibt es deutschlandweit ein einheitliches Bußgeld, wenn Sie sich mit einem Diesel oder Benziner unberechtigt auf einen E-Parkplatz stellen.

Bußgeld Parken auf einem Elektroauto-Parkplatz

VerstoßBußgeld
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt55 €

Elektro-Parkplatz: Was ist das eigentlich genau?

Elektor-Parkplatz: Ein Schild weist den Standort der Ladesäule aus.
Elektor-Parkplatz: Ein Schild weist den Standort der Ladesäule aus.

Grundsätzlich ist bekannt, was ein E-Parkplatz ist und welchen Verkehrsteilnehmern dieser vorrangig zur Verfügung stehen soll. Was jedoch meist zu Unsicherheiten führt, ist das Unwissen darüber, ob auch andere Fahrzeuge hier abgestellt werden können, für wie lange Elektroautos hier stehen dürfen und welche Beschilderung nun bindend ist.

Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Rechtlich ist für einen solchen E-Parkplatz nicht definiert, wie dieser ausgestattet sein muss. Das heißt auch, dass es keine einheitlichen Vorgaben für die Gestaltung der Flächen gibt. Je nachdem wer den Parkplatz einrichtet, die Infrastruktur zur Verfügung stellt oder von den Kommunen gefördert wird, unterscheiden sich die Ladestationen und auch das Aussehen der Flächen an sich. Fahrer müssen also immer genau schauen, welches System angeboten wird und ob ihr Fahrzeug mit diesem kompatibel ist.

Was legen die StVO und das Elektromobilitätsgesetz zum E-Parkplatz fest?

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Wichtig in Bezug auf das Parken der Elektrofahrzeuge ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Dieses Gesetzt gibt den Kommunen die Möglichkeit, das Parken und Aufladen von E-Autos einfacher zu gestalten. So definiert § 3 EmoG, dass es Parkerleichterungen für E-Autos auf „öffentlichen Straßen und Wegen“ geben kann und diese Bevorzugung auch in Bezug auf die Parkgebühren anwendbar ist. Allerdings ist dies eine Kann-Regelung, sodass es den Gemeinden obliegt, diese möglichen Erleichterungen anzuwenden oder eben auch nicht.
Strafzettel: Auf einem Elektro-Parkplatz widerrechtlich zu parken, bedeutet Sanktionen.
Strafzettel: Auf einem Elektro-Parkplatz widerrechtlich zu parken, bedeutet Sanktionen.

Nicht nur das Aussehen oder die Ausstattung können sich daher regional unterscheiden, auch das Parken an den Ladestationen ist je nach Region, Kommune oder Stadt verschieden geregelt. Die Kommunen entscheiden also selbst, wie ein E-Parkplatz aussieht, mit welchem System er ausgestattet ist, ob mehrere Anbieter Flächen ausstatten dürfen und auch ob Elektroautos kostenlos parken können.

So ist es beispielsweise oft so, dass kostenlos zu parken mit einem Elektroauto nur dann zulässig ist, wenn dieses gleichzeitig aufgeladen wird. Auf diese Einschränkung wird in der Regel dann durch Zusatzschilder am Parkplatz entsprechend hingewiesen. Kostenloses Parken und das Laden des Fahrzeugs stehen dann im direkten Zusammenhang.

Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Wann ein Bußgeld droht

Wer grundsätzlich einen E-Parkplatz nutzen darf, wird durch die zuständigen Gemeinden und Städte bestimmt. In der Regel ist das Abstellen, egal ob im Zusammenhang mit dem Aufladen oder als reines Parken, nur Fahrzeugen gestattet, deren Kennzeichen ein „E“ für Elektrofahrzeug aufweist. Es kann daher gut sein, dass Behörden Autos ohne das E oder mit einem Verbrennungsmotor, die auf einem amtlich ausgewiesenen Elektro-Parkplatz stehen, abschleppen lassen.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Ist das Abstellen ohne Laden zulässig, sollten Fahrer darauf achten, dass sie dann unter Umständen einen Parkschein ziehen oder eine Parkscheibe einlegen müssen. Letzteres kann auch notwendig sein, wenn das Fahrzeug geladen wird und das kostenlose Parken nur für einen bestimmten Zeitraum möglich ist. Die Beschilderung ist in jedem Fall wichtig und sollte nicht ignoriert werden.
Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Welcher Tatbestand erfüllt ist, hängt vom Verstoß ab.
Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Welcher Tatbestand erfüllt ist, hängt vom Verstoß ab.

Stehen Fahrzeuge unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz, kann das also Sanktionen nach sich ziehen. Ist ein Elektro-Parkplatz durch ein Schild und etwaige Zusätze gekennzeichnet, kann ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro drohen, sollten Sie einen E-Parkplatz ohne Berechtigung blockieren.

Das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz zieht keine Strafe im rechtlichen Sinn nach sich, kann aber neben einem Verwarngeld auch hohe Abschleppkosten bedeuten.

Welche Vorschriften zu beachten sind, zeigen nicht nur die jeweiligen Verkehrszeichen an, auch die zuständigen Behörden können Verkehrsteilnehmer in der Regel darüber informieren, wann und für wie lange sie ihr Elektroauto auf einem E-Parkplatz abstellen dürfen.

Voraussetzung zum Parken auf einem E-Parkplatz

Obwohl es keine einheitlichen Vorgaben bezüglich der Ausstattung, Kennzeichnung und Nutzung für E-Parkplätze gibt, sind in der Regel einige grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, damit ein Fahrzeug dort parken darf.

Folgende Bedingungen gelten üblicherweise für die Nutzung von einem E-Parkplatz:

  • Das Fahrzeug muss einen Elektromotor aufweisen und ein E-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne diese Kennzeichen dürfen diese Flächen in der Regel nicht nutzen.
  • Kostenloses Parken ist meist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug aufgeladen wird. Oftmals ist das Parken ohne Laden ebenfalls nicht zulässig. Hier ist unbedingt auf die Beschilderung zu achten.
  • Ist das Parken ohne Laden zulässig, kann die Parkdauer eingeschränkt und das Abstellen gebührenpflichtig sein. Auch hier ist die Beschilderung der Flächen wichtig.
  • Wie bei jedem anderen ausgewiesenen Parkplatz darf eine angegebene Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Missachtungen ziehen Verwarngelder nach sich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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97 Kommentare

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  1. Patrick
    Am 19. August 2021 um 10:25

    Ich habe aktuell einen Hybrid und kein E im Kennzeichen, was bei dieses Model eigentlich Pflicht wäre.
    Ich denke es wurde ein Fehler vom StVa gemacht und mir ist es kürzlich aufgefallen. Heißt es, ich darf ihn also nicht öffentlich laden??

  2. Bennet
    Am 12. Juli 2021 um 21:49

    Toll das alles für E Autos ausgelegt wird, es gibt aber auch Menschen die sich kein Auto leisten können oder wollen. Als E Scooter/Roller/Bike Fahrer schaut man in die Röhre obwohl die Stationen selbst einfach um Ein oder mehrere 230v schuko Anschlüsse erweitert werden könnten.
    Darf man mit einem e Roller auf einem „Auto“ Parkplatz stehen und laden ? (In der Theorie könnte man selbst über 3kw laden, oder bis 3kw mit Adapter Kabel auf schuko)

  3. Günther
    Am 17. Juni 2021 um 1:29

    In Saarbrücken wurde ein Behindertenparkplatz kurzerhand zum E-Parkplatz umfunktioniert – mit Ladesäule.
    Ob geladen wird oder nicht, spielt keine Rolle: Parkscheibe reicht und wer länger als 6 Stunden da steht, bekommt ein Knöllchen & wird abgeschleppt.

    Allerdings ist er auch weiterhin als Behindertenparkplatz ausgewiesen, was zu interessanten Situationen führt:

    – parkt jemand mit einem normalen Auto OHNE Behindertennachweis drauf, gibt’s ein Knöllchen & es wird abgeschleppt.
    – parkt jemand mit einem normalen Auto MIT Behindertennachweis drauf, gibt’s ein Knöllchen & es wird abgeschleppt.
    – parkt jemand mit einem E-Auto OHNE Behindertennachweis drauf, gibt’s ein Knöllchen & es wird abgeschleppt.
    – parkt jemand mit einem E-Auto MIT Behindertennachweis drauf, gibt’s KEIN Knöllchen & alles ist gut.

    Aber, weil es ganz offensichtlich nicht genug Autofahrer mit Behindertennachweis UND E-Auto gibt, sammelt sich dort inzwischen der Sperrmüll.
    Denn andernfalls wird ja eh alles, was da drauf steht … mit einem Knöllchen belegt & anschließend abgeschleppt.

    (entfernt von der Redaktion).

  4. Armin H
    Am 15. Juni 2021 um 12:26

    Guten Tag ! Darf ich mit einem Auto mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz mit Ladestation parken, wenn ein Schild an der Ladestation mit „Außer Betrieb“ oder „Defekt“ steht ?
    Mfg
    H

    • Hwerglmir
      Am 22. März 2023 um 14:49

      Da darfst du nicht mal mit einem E-Auto stehen.
      Ich hab einen Strafzettel bekommen. E-Auto, Parkscheibe, Ladesäule defekt. Strafzettel über 15 €.
      Einspruch hat nichts gebracht.

  5. Norbert
    Am 13. Mai 2021 um 15:56

    Darf man auf einem Elektroauto-Parkplatz (kein Ladeplatz, reiner Parkplatz) mit einem Verbrenner Parken wenn man einen blauen Behindertenparkausweis hat?

    • Stefan
      Am 5. Dezember 2021 um 19:29

      Nein, ein entsprechend gekennzeichnetes E-Auto darf auch nicht auf dem Schwerbehindertenparkplatz stehen.

  6. Chris
    Am 6. Mai 2021 um 17:43

    Ich habe mein Auto mit E Kennzeichen an einer E-Tankstelle ohne Parkscheibe geladen, nach 20 min hatte ich ein Knöllchen. An der E-Tankstelle darf ich 3 Stunden mit Parkscheibe stehen, mein Auto ist aber erst nach 3,5 Stunden voll. Eine Strafzeit vom Elektroanbieter muss ich nach 4 Stunden tanken bezahlen. Kurz, hier arbeiten alle nicht gut zusammen und das Ganze ist vollkommen unausgereift und unsympathisch. Der Schilderwald an Hinweisschildern und Anleitungen ließ mich das Schild mit der Parkscheibe 3 Stunden übersehen.

    • Manuel W
      Am 14. Mai 2024 um 12:15

      Was wäre Ihr Vorschlag um zu verhindern, dass Elektroautos dort 24 Stunden lang parken?

  7. Honesty
    Am 5. Mai 2021 um 8:02

    Ich habe gestern mit meinem Verbrenner auf einem E-Parkplatz für circa 1 Minute gehalten um meine Frau einsteigen zu lassen, die ich von der Arbeit abgeholt habe. Dabei habe ich das Fahrzeug nicht verlassen und niemanden behindert. Ein weiteres Fahrzeug stand auf einem anderen E-Parkplatz vor mir. Der Fahrer dieses E-Fahrzeugs nahm mit dem Smartphone mein Kennzeichen auf und meinte, er würde Anzeige erstatten weil ich dort nicht stehen darf. Wie gesagt habe ich niemanden behindert und nicht geparkt, sondern nur ganz kurz zum einsteigen gehalten, wird die Anzeige Erfolg haben?

    • Bernd
      Am 21. Oktober 2021 um 8:11

      Natürlich. Die wirst mit einer Haftstrafe und anschließender Zwangsunterbringung rechnen müssen.

  8. wilfried
    Am 10. Februar 2021 um 11:44

    Welche Bestimmungen gibt es für das Laden von Hybrid-Autos auf Laternenparkplätzen vor dem Haus über die Steckdose. Gibt es Vorschriften. Darf ich diesen öffentlichen Parkplatz als private Hybridladestelle ausweisen und freihalten lassen. Wie ist es generell mit der E-Ladung aus dem Privathaus über den Fußweg geregelt.

  9. Kurt
    Am 1. Februar 2021 um 8:47

    Plugin-Hybride (z.B. 330E) und batterieelektrische Autos erhalten ein E-Kennzeichen und zum berechtigt, entsprechend gekennzeichnete Parkplätze anzufahren. Leider erfolgt die Ausstellung eines E-Kennzeichens nicht immer automatisch. Aber die Verkehrsüberwachung orientiert sich stets an dem Kennzeichen.
    In einigen Städten (z.B. Dortmund) gibt es E-Parkplätze mit und ohne Ladeinfrastruktur. Das Zusatzkennzeichen „während des Ladevorgangs“ ist aktuell rechtssicher. Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist leider in der STVO ein Verstoß, wird aber in den meisten Kommunen toleriert. Am besten die zuständige Behörde anschreiben.

  10. Steve P
    Am 7. Januar 2021 um 15:59

    Also das ein E-Mobil ein Kennzeichen mit einem E am Ende hat ist nicht verpflichtend. Bei Landkreisen mit vorne 3 Buchstaben gibt es nämlich Probleme mit dem Platz für die Buchstaben/Zahlen, es passen maximal 8 auf ein Kennzeichen.
    Bei uns im Landkreis fahren viele Elektroautos ohne dem E rum.
    Allerdings glaube ich, dass man beim Ordnungsamt schon erkennt, dass es sich um ein Tesla oder Renault ZOE handelt und das Kabel nicht nur Attrappe ist ;) Hatte da mit unseren ZOE ohne E noch nie Probleme

    • Stefan
      Am 5. Dezember 2021 um 19:34

      Wenn das Ordnungsamt ein Auge zudrückt, ansonsten schlechte Karten. Unser Landkreis hat auch 3 Buchstaben und ich hatte kein Problem ein „E“ am Ende zu erhalten. Entweder man nimmt zwei Buchstaben und zwei Ziffern und ein E (XXX-YY 43E) oder 1 Buchstaben und 3 Ziffern und 1 E (XXX-Y 431E).

  11. Joe
    Am 23. November 2020 um 16:01

    Hallo,
    Fahre einen voll-elektrischen Renault Twizzy in der 5 PS Motorisierung mit Versicherungskennzeichen. (Kein E-Kennzeichen).
    Muss das Fahrzeug als E-Fahrzeug gekennzeichnet werden?
    Gibt es dazu eine Plakette?
    Kann ich damit auf E-Parkplätze ohne Gefahr auf einen Strafzettel parken und laden?

  12. michaela F
    Am 20. November 2020 um 18:14

    Wir haben seit Mai einen plug – in Hybrid und warten seit Monaten darauf , dass in unserem Wohn- Umfeld eine Ladestation der Stadt installiert wird, da wir im Mehrfamilienhaus wohnend, keine Möglichkeit haben eine Station einzurichten .
    Seit 6.Oktober ist nun endlich eine Ladestation aufgebaut worden , inclusive der Beschilderung , aber bis heute 20.11. ist sie noch nicht in Brtrieb genommen – diesbezüglich sind wir seit Wochen mit der Stadt in Kontakt !
    Dennoch wurde unser dort parkendes Auto aufgrund der Beschilderung `Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs `am 13.11. von der Stadt abgeschleppt ! 140 € Abschleppkosten , 89 € Verwaltungsgebühr … für die Ordnungswidrigkeit 10 €
    Ein Schildbürgerstreich !?

    • TieJie
      Am 16. August 2023 um 17:30

      Na wenn die Ladesäule nicht funktioniert, dann ist recht einfach zu erkennen, dass dort abgestellte Fahrzeuge nicht laden und es kann abgeschleppt werden. Wieso stellt man sich auf diesen Platz? Was hat das dann mit Schildbürgerstreich zu tun? Sie tun so, als ob Ihnen hier Unrecht widerfahren ist.

  13. Thorsten J.
    Am 29. August 2020 um 8:37

    Guten Morgen! Ich halte das mit der angegebenen Höchstparkdauer für völlig sinnlos weil was kann ich dafür wenn mein Auto nur 1 phasig lädt und damit der Ladevorgang über 3 Stunden dauert? Da sagt man einerseits kostenlos parken während des Ladens aber sobald es länger als 3 Stunden dauert gibt es ein Verwarngeld? MIt chademo würde es natürlich schneller gehen aber leider hat meine Stadt keine Ladesäule aufgestellt wo ich so laden könnte? Tja dann heißt es wohl wegziehen in eine Stadt die das ermöglicht? Da sollte man schon den e Mobilisten ermöglichen so lange zu laden bis der Akku voll ist aber so muss ich ganz genau kucken 3 Stunden und dann weg fahren auch wenn damit der Akku nicht voll ist? Das bremst die Verkehrswende aus wenn mir die StVO Steine in den Weg wirft beim laden? Danke!

  14. Stefan
    Am 26. August 2020 um 13:11

    Sicher gibt es auch ein ‚falsches‘ Auto mit Verbrennungsmotor. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Aussagen ohne Validierung das Elektoautos ein Supergau wären sind allerdings nicht zielführend, weil schlichtweg falsch. Es hängt immer davon ab, ob man sich überhaupt mit dem Thema identifizieren möchte und sich entsprechend informiert hat.

  15. Pat
    Am 21. August 2020 um 16:27

    Leider werden auf E-Parkplätzen immer wieder E-Autos geparkt, ohne dass sie geladen werden. Da die App eine freie Ladesäule anzeigt, sucht man die Ladestation auf, nur um festzustellen, dass der Parkplatz belegt ist. Das ist insbesondere in Gegenden, in denen es nur wenige Ladesäulen gibt, sehr ärgerlich. Alle E-Parkplätze sollten immer mit dem entsprechenden Zusatz „nur für den Ladevorgang“ gekennzeichnet sein und dieses Verhalten sollte mit einem Bußgeld geahndet werden.

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