ECE-22/05: Die Norm für den Motorradhelm

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die ECE-Norm beim Helm für Motorradfahrer: Das steckt dahinter!

Ist ein Helm mit ECE-Zulassung Pflicht für alle Motorradfahrer?
Ist ein Helm mit ECE-Zulassung Pflicht für alle Motorradfahrer?

Motorradfahrer sind im Verkehr besonders gefährdet. Dieser Fakt ergibt sich unter anderem aus der fehlenden Knautschzone beim Motorrad sowie aus der sehr viel höheren Sturzgefahr bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. nasse Straßen).

Umso wichtiger ist es daher, dass Motorradfahrer die größten Anstrengungen unternehmen, um ihre Fahrten mit den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen zu versehen. Dazu gehört auch ein Motorradhelm der ECE-Norm 22/05.

Ein solches Label bescheinigt, dass der Helm nach vorgeschriebenen Angaben auf die maximale Verkehrssicherheit hin optimiert wurde. Details zu diesem Thema liefert der folgende Ratgeber.

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FAQ: ECE-Norm 22/05

Wofür gilt die ECE-Norm 22/05?

Diese Norm definiert Standards für Schutzhelme, die unter anderem bei der Nutzung von Motorrädern, Mofas und Rollern vorgeschrieben sind.

Welche Kriterien gelten bei der ECE-Norm 22/05?

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, wurden alle Helme, welche die ECE-Norm 22/05 erfüllen, unter anderem auf die Belastbarkeit des Kinnriemens, die Haltbarkeit und die Stoßdämpfung geprüft.

Dürfe Helme ohne ECE-Zulassung verwendet werden?

Laut Gesetz kommen Fahrer ihrer Helmpflicht auf dem Motorrad nach, wenn sie einen geeigneten Helm tragen. Eine ECE-Zulassung muss dafür nicht vorliegen.

Was bedeutet für den Helm die ECE-Norm 22/05?

ECE ist das Kürzel für „Economic Commission Europe“ und bezeichnet eine europäische Verordnung, welche die Produktion von Motorradhelmen betrifft. Genauer gesagt, müssen die Helme nach der Verordnung ECE 22-05 hergestellt werden, um als sicher zu gelten. Solche Richtlinien wurden wiederholt überarbeitet, die letzte Neuerung trat 2003 in Kraft. Die offizielle Bezeichnung ist ECE R 22/05 oder ECE-R 22-05, damit ist die ECE-Regelung Nr. 22 gemeint.

Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie beim Kauf das ECE-Prüfzeichen am Helm ausfindig machen können. Dieses befindet sich in der Regel am Kinnriemen oder am Innenfutter. Dabei muss jedoch keineswegs tatsächlich das Kürzel „ECE“ oder dergleichen stehen. Vielmehr ist in der Mitte ein Kreis mit einemE“ angebracht. Die Genehmigungsnummer am oberen Rand muss mit einer 05 beginnen, dann ist der Helm nach der aktuellen Prüfnorm gefertigt.

Die Vorgaben der Norm ECE 22/05 enthalten unter anderem folgende Kriterien, die eine sichere Fahrt ermöglichen sollen:

  • Werte zur Stoßdämpfung an verschiedenen Stellen am Helm
  • Haltbarkeit der Außenschale (bzw. der chemischen Bestandteile)
  • Vorgaben zur Größe des Sichtfelds sowie zur Tönung vom Visier
  • Belastbarkeit des Kinnriemens und seines Verschlusses
Was bedeutet die ECE-Zulassung beim Helm für Motorradfahrer?
Was bedeutet die ECE-Zulassung beim Helm für Motorradfahrer?

Ist ein Helm ohne ECE-Zulassung erlaubt?

Zu der Frage, ob das Fahren mit einem Motorradhelm ohne ECE 22/05 erlaubt ist, kann § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung herangezogen werden. Darin heißt es:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Die Wortwahl „einen geeigneten Schutzhelm“ weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist – andernfalls stünde die Bezeichnung „einen amtlich geprüften Schutzhelm“ an der Stelle. Als geeignet gilt ein angemessener Schutzhelm, ein Fahrradhelm oder gar ein Kochtopf würde eine solche Beschreibung nicht erfüllen.

Wichtig ist dies vor allem für Liebhaber nostalgischer Helme, die zu den alten Klassikern unter den Motorradhelmen passen. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um einen ECE-Motorradhelm.

Helm ohne ECE 22/05: Welche Strafe gilt?

Sollten Sie keinen Helm der Norm ECE 22/05 tragen, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle daher auch nicht mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot oder ähnlichen Sanktionen gemäß Verkehrsrecht rechnen. Sollten Sie jedoch nicht einmal einen geeigneten Helm aufweisen können, kann ein Bußgeld von 15 Euro verhängt werden.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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22 Kommentare

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  1. Jakob K
    Am 4. Dezember 2020 um 8:13

    Es kreisen Gerüchte dass in der nächsten Zeit die E Nr. nicht mehr gelten. Ist hier etwas wahres dran?

  2. Braungard
    Am 6. Oktober 2020 um 13:32

    Was bedeutet E9?

  3. Detlef
    Am 21. Juni 2020 um 20:53

    Hallo,

    heute wurde ich von der Polizei abgestraft(15 Euro) , weil mein Helm zum Einen diese Norm nicht hatte , als auch die Ohren und der Nacken nicht bedeckt sind. was ist denn nun eine sogenannter „geeigneter Helm“

    Danke für eine Auskunft.

    gruss

    Detlef

  4. McHelm
    Am 13. April 2020 um 19:45

    Moin,

    @Schild: Eigentlich ist es offensichtlich, aber nun gut, ja die ECE R-2205 entspricht ECE 22/05.
    @Wachter: E13 steht für Luxemburg und somit ist dieser u.a. auch in D zugelassen.

    Grüße

  5. Wachter
    Am 13. Dezember 2019 um 9:33

    Hallo,

    möchte gerne einen Helm kaufen mit dem Prüfzeichen E13 .
    Ist dieser auch für Deutschland zugelassen ?

    Danke

    mfg. Wachter

  6. Schild
    Am 13. August 2019 um 16:42

    Sehr geehrte

    Habe soeben einen LZR JH1 Z-Line gekauft mit der ECE R-2205 Normbezeichnung.
    Entspricht dies der oben genannten Norm ECE 22/05?
    Besten Dank für Ihre Rückmeldung

    Freundliche Grüsse
    R. Schild

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