Mit Epilepsie Autofahren – Laut Gesetz erlaubt oder verboten?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Autofahren und Epilepsie: Passt das zusammen?

Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.
Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.

Nicht alle Menschen haben das Glück, unversehrt zu sein und sich bester Gesundheit zu erfreuen. Liegt eine bestimmte Krankheit, müssen häufig Medikamente eingenommen werden, welche die Symptome lindern und zu einem größeren Wohlbefinden des Patienten beitragen sollen.

Wer sich Arzneimittel verabreicht, sollte jedoch dringend auf den Beipackzettel schauen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Fahrtauglichkeit hierdurch beeinträchtigt wird.

Und wie sieht es bei chronischen Krankheiten wie der Epilepsie aus? Dürfen Epileptiker Autofahren oder ist das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gefährden zu groß?

FAQ: Autofahren mit Epilepsie

Darf ich mit Epilepsie Auto fahren?

Ob Sie mit Epilepsie ein Fahrzeug führen dürfen, hängt davon ab, wie lange der letzte Anfall zurückliegt und wie ein Arzt Ihre Fahrtauglichkeit einschätzt.

Darf ich bei Epilepsie meine Fahrerlaubnis behalten?

Die Fahrerlaubnis wird bei der Diagnose von Epilepsie nicht automatisch entzogen. Einmal im Jahr muss eine neurologische Untersuchung von einem Arzt durchgeführt werden. Ist der letzte Anfall schon länger her, muss die Untersuchung nicht mehr jährlich stattfinden.

Welche Fahrzeuge darf ich mit Epilepsie führen?

Sie dürfen Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Gruppe 1) und Lkw und Busse ab 3,5 t zur Beförderung von Personen und Gütern (Gruppe 2) unter bestimmten Voraussetzungen führen.

Was ist Epilepsie und wieso ist ein epileptischer Anfall beim Autofahren so gefährlich?

Wer ein Kraftfahrzeug führt, übernimmt eine Menge Verantwortung, sind doch große Konzentration und in Gefahrensituationen auch ein schnelles Reaktionsvermögen gefragt, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Im Straßenverkehr ist jeder Autofahrer extrem gefordert.

Schwierig kann es werden, wenn eine chronische Krankheit wie Epilepsie vorliegt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar eintretende Anfälle, Krämpfe und sogar Bewusstseinsstörungen auftreten, die den Betroffenen die Kontrolle über den eigenen Körper verlieren lassen.

Genau das macht das Führen eines motorisierten Fahrzeuges so bedrohlich, wird das Auto bei solchen Anfällen doch meist nicht mehr vom Fahrer kontrolliert.

Epilepsie und Autofahren: Wer entscheidet darüber, ob die Fahrtauglichkeit gegeben ist?

Liegt eine epileptische Erkrankung vor, sollten Sie daher ganz genau auf Ihren Körper achten.

Unterstützung erhalten Epilepsie-Patienten von ihrem Arzt. Er muss sie über ihre Anfallsfreiheit bzw. ihre Tauglichkeit, ein Fahrzeug zu führen, informieren. Seine Entscheidung gründet er auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung herausgegeben vom Bundesamt für Straßenwesen (BAST-Leitlinien). Es hält fest:

Wer epileptische Anfälle erleidet, ist nicht in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.“ (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, S. 28)

Ob eine Kraftfahreignung erteilt wird, ist unter anderem davon abhängig, welche Beeinträchtigungen auf körperlicher und psychischer Ebene vorliegen. Dies ist vor Erteilung der Fahreignung abzuklären.

Haben Sie einen Anfall erlitten oder wurde bei Ihnen Epilepsie diagnostiziert, müssen Sie einmal im Jahr zum Arzt und sich neurologisch untersuchen lassen, um Ihre Fahrerlaubnis zu behalten. Ist seit dem letzten Vorfall schon einige Zeit vergangen, muss diese Untersuchung nicht mehr jährlich erfolgen. Es können größere Pausen dazwischen eingelegt werden.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen zwei Gruppen:

  • Gruppe 1: Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Führerscheine der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T)
  • Gruppe 2: LKW ab 3,5 t, die zur Beförderung von Personen oder ggf. auch Gefahrgut eingesetzt werden (Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E)
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.

Autofahren bei Epilepsie ist der Gruppe 1 erlaubt, wenn …

  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und im nächsten halben Jahr keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von drei Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie ein Jahr lang gar keine Anfälle erleiden , nachdem dies mehrmals geschah. Daraufhin ist Autofahren nach einem epileptischen Anfall gestattet.

Wer andere Personen befördert, muss sich strengere Regeln gefallen lassen. Autofahren mit Epilepsie unter diesen Umständen ist für Gruppe 2 erlaubt, wenn …

  • Sie keine Antiepileptika einnehmen
  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und in den nächsten zwei Jahren keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von sechs Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie fünf Jahre lang ohne Medikamente anfallsfrei leben

Fahranfänger, die gerade in der Fahrschule ausgebildet werden, müssen bei der Beantragung des Führerscheins angeben, dass sie Epileptiker sind. Nachgewiesen werden muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung. Ob Sie mit Epilepsie Autofahren dürfen, wird unter Umständen in einem weiteren in Auftrag gegebenen ärztlichen Gutachten geklärt.

Mit welchen Ahndungen müssen Sie rechnen, wenn Sie ohne Erlaubnis Autofahren trotz Epilepsie?

Darf man mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn die Bestimmungen eingehalten werden. Setzen Sie sich über die Regeln hinweg und folgen dem ärztlich erteilten Fahrverbot nicht, müssen Sie mit Ahndungen rechnen, verletzen Sie doch das Verkehrsrecht.

Gelangt Ihr Arzt an diese Information, kann er Ihr Fehlverhalten bei der Straßenverkehrsbehörde melden. Infolgedessen müssen Sie damit rechnen, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren, da Ihnen die Eignung, verantwortungsvoll ein Kraftfahrzeug zu führen, abgesprochen wird.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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79 Kommentare

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  1. Birgit
    Am 22. November 2019 um 15:22

    Hallo!
    Meine Tochter hatte in 09/2016 den letzten generalisierten Anfall und in 03/2017 die letzten Auren. Die Fahrerlaubnisstelle hat daher in 2018 die Erlaubnis zum Erwerb des Führerscheins erteilt. Seitdem nerven sie einmal pro Jahr und wollen eine erneute Bestätigung der behandelnden Neurologin über die Fahrtauglichkeit zugeschickt bekommen. Eine rechtliche Grundlage hierfür wird nicht genannt. In der Fahrerlaubnisverordnung FEV § 11 geht es ausschließlich um Erlangung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Die Neurologin sagt klipp und klar, dass die Fahrerlaubnisbehöre hier ihre Kompetenzen überschreitet.
    Wie seht Ihr das?

  2. Tom
    Am 21. November 2019 um 15:32

    Hallo,
    ich bin seit 17 Jahren Epileptiker und die Anfälle waren oft kleine, so das ich auch im Straßsenverkehr locker mithalten konnte. Nur mein Sprachzetrum viel aus, aber ich hörte und sah alles. Nun wurden sie schlimmer so das ich einen Unfall nur mit leichten Blechschaden verursacht habe. Davon sind 2 Autos betroffen. Darankann ich mich nicht mal erinnern. Das ich nun aufhöre zu fahren steht fest, aber was könnte noch auf mich zu kommen? Ich denke mal das mein Führerschein weg ist das steht auch fest. Aber kommen noch schlimmere sachen auf mich zu? Die Polizei meinte bis jetzt sind 2 Fahrzeuge betroffen und kein Personenschaden.

  3. A.R.
    Am 6. November 2019 um 13:31

    Guten Tag,
    ich Epileptiker und besitze seit 2005 meinen Führerschein der Klasse B. Vor Genehmigung der Fahrerlaubnis wurde bei mir ein ärztliches Gutachten von einem Neurologen durchgeführt, welcher mich fahrtauglich einstufte. Danach musste ich noch weitere 2 oder 3 mal zum Gutachter. Ich wurde immer für fahrtauglich befunden. Mein letzter Anfall war 2002.

    Ich würde jetzt gerne den LKW Führerschein machen.
    Da ich aber weiterhin Antiepileptika einnehme, wüsste ich gerne ob ich trotzdem die Fahrerlaubnis bekäme.

    Vielen Dank im Voraus!

    MfG

  4. Chris
    Am 9. Oktober 2019 um 12:32

    Hallo Luise,

    mir geht es genauso: habe Epilepsie aber nur im Schlaf.
    Verstehe nicht warum man da nicht Autofahren darf/soll…?
    Liebe Luise, lass mir doch deine e-mail-adresse da, dann können wir uns austauschen wenn du möchtest, würde mich freuen! :)

    Gruß Chris

  5. Luise
    Am 18. September 2019 um 13:24

    Also ich leide schon lange an Epilepsie aber nur im Schlaf jetzt war ich aber vor kurzem im Krankenhaus da ich tagsüber ein komisches Gefühl verspürte und ja schön und gut aber jedenfalls war ich heute beim arzt und er meinte das er mich drüber aufklären muss das ich nicht fahren darf da wenn ein Unfall passiert die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt meine frage ist bezahlt die Versicherungen bei unfällen aller art nicht oder nur welche wobei man einen anfall hat wie gesagt ich hatte noch nie so einen richtigen anfall am Tag immer nur im schlaf und dann hatte ich halt dieses komische gefühl verspürt und mein körper hatte sich überstreckt was aber nicht aussah wie ein epileptischer anfall und bis heute auch nie bestätigt wurde das es einer war also warum sollte ich dann kein auto fahren sollen

  6. Klein
    Am 5. September 2019 um 12:58

    Hallo,

    ich habe seit inzwischen zehn Jahren ausschließlich schlafgebundene Anfälle (entweder diese finden im Schlaf oder direkt nach dem Aufwachen statt, daher darf ich nicht sofort nach dem Aufstehen in die Badewanne steigen). Ich weiß, dass man wieder Autofahren darf, wenn man über eine Beobachtungszeit von drei Jahren ausschließlich schlafgebundene Anfälle hat. Allerdings hatte ich bis zu meiner Pubertät auch Anfälle am Tag, der letzte war wie erwähnt vor zehn Jahren am 29.06.2009 und in dieser Kategorie müsste ich nach meinem letzten Anfall ein Jahr anfallsfrei sein.
    In welche Kategorie gehöre ich nun allerdings oder gibt es im Großraum Augsburg, München Experten, die mir hierzu weiterhelfen können?
    Mein letzter Anfall war nämlich gestern, aber wie immer schlafgebunden, muss ich also ein Jahr warten oder nicht mehr, um wieder zu fahren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Klein

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:58

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich ggf. an einen entsprechend spezialisierten Arzt. Dieser kann einschätzen, ob ein ärztliches Fahrverbot aufrecht erhalten bleibt oder ggf. eine Fahrerlaubnis gemacht werden kann. Unter Umständen kann auch die Fahrerlaubnisbehörde bereits hierzu eine Aussage treffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Rüdiger
    Am 2. September 2019 um 14:41

    Hallo,
    also im Grunde finde ich ja Ihre Seite, sehr gut. Oben ist es genau formuliert, wann Mann oder Frau (angeblich nach einem Anfall oder mehreren Anfällen) wieder Auto- oder Motorradfahren darf!

    Doch werfen auch diese Antworten noch weitere Fragen auf und Sie sollten hier wirklich, oben hinzuschreiben, DASS JEDER DAS SOFORT mit dem Arzt besprechen sollte und sich hier nicht die Mühe gibt ausführliche Fragen zu stellen die Sie eh nicht beantworten können oder dürfen!!!

    Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

    PS.: Fahrradfahren ist damit auch nicht erlaubt!!!

  8. Anne S.
    Am 5. Juli 2019 um 13:35

    Ich hatte Anfang Mai diesen Jahres einen epileptischen Anfall, danach war ich zwei Tage zur Kontrolle im Krankenhaus. Ich vermute, dass Stress, Sorgen und wenig Schlaf die Ursachen waren. Ich hatte aus ähnlichen Gründen 2013 und 2016 jeweils einen Anfall. Der Arzt sagt mir, wie sie in ihrem Artikel beschreiben, er schreibt kein Fahrverbot aus, weist jedoch auf die einjährige Fahruntauglichkeit hin. Ich nehme, da es jetzt der 3. Anfall war, nun Lamortigin ein. Allerdings gibt es keine richtige Diagnose einer Epilepsie.
    Ich bin letzte Woche einmal für zehn Minuten Auto gefahren. Wenn ich in Begleitung gelegentlich kurze Strecken fahre und es passiert etwas, mache ich mich strafbar?
    MfG

  9. Lisa
    Am 4. Juli 2019 um 19:51

    Guten Tag,
    Ich hatte am 5. Dezember 2018 meinen 1. Epileptischen Anfall und seitdem keinen mehr. Das ist in ein paar Tagen ein halbes Jahr her. Bei mir wurde Epilepsie diagnostiziert. Habe ich das richtig verstanden, dass Ich nun nach einem halben Jahr wieder Autofahren darf?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Juli 2019 um 12:01

      Hallo Lisa,

      ob Sie wieder ein Kfz im Straßenverkehr führen dürfen, sollten Sie von einem Arzt abklären lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Noah G.
    Am 20. Juni 2019 um 6:59

    Ich hatte im Dezember e i n e n epileptischen Anfall, hatte ca. 30 Minuten zuvor eine sehr enttäuschend emotionale Nachricht einer Freundin erhalten, auf die ich zu diesem Zeitpunkt stand, wie man so sagt „auf eine Person stehen.“
    Nachdem dieser Anfall also aus meiner Sicht einen Grund hatte, dürfte ich nun nach einem halben Jahr wieder am Straßenverkehr teilnehmen, nachdem ich mehrmals nachweißen und dies bestätigen kann.?
    Bei mir wurde an diesem Tag des Abfalls nur ein epileptischer Anfall diagnostiziert und vom Neurologen nicht weiter darauf eingegangen, ich wollte den Grund an diesem Abend des Anfall nicht sagen und döse Freundin vor eventuellen Folgen wegen dem abschicken dieser heftigen Nachricht schützen.
    Also es weiß bis jetzt noch keiner, nachdem ich jetzt schon auf mehreren Seiten gelesen habe dass ich nach einem begründetet Anfall schon wieder fahren dürfen sollte nervt es mich um so mehr, dass ich dies nicht früher wusste aufgrund der Sturheit und nicht genau drüber sprechen des Neurologen.
    Was meinen Sie zu diesem Thema und meiner Situation?

  11. Uwe W.
    Am 17. Juni 2019 um 13:28

    Die Tochter einer Freundin hat Epilepsie und ist Medikamentös gut eingestellt. Hat aufgrund einer 1 Jährigen Zeit ohne Anfall den Führerschein gemacht und fährt auch schon längere Zeit unfallfrei Auto. Nun ist Sie im Zuge eines Umzuges von einer Stadt in eine andere vom Straßenverkehrsamt aufgefordert worden, ein Gutachten machen zu lassen.

    a) Warum geschieht dies, obwohl Sie den Führerschein hat, und bereits längere Zeit unfallfrei fährt?

    b) muss sie die Kosten des Gutachtens selber tragen?

    Mfg,

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 10:32

      Hallo Uwe W.,

      wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte direkt an das entsprechende Straßenverkehrsamt, dass die Forderung gestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Torben H
    Am 10. April 2019 um 16:48

    Hallo,
    ich habe seit ein paar Monaten schlafgebundene Epilepsie. Ich habe oft gelesen, dass es man erst nach 3-jähriger Beobachtung wieder Auto fahren darf. Stimmt das wirklich? Ich hatte nie einen Anfall am Tag und allgemein erst 2 Anfälle. Ich bekomme momentan Tabletten und bin damit anfallsfrei. Ich würde somit demnächst wieder Auto fahren wollen. Wenn das wirklich stimmt mit den 3 Jahren frage ich mich warum der Zeitraum länger als bei einer „normalen“ Epilepsie bei der man tagsüber auch Anfälle bekommt ist?
    Mfg

  13. Stefan
    Am 8. Februar 2019 um 12:00

    Hallo,

    ich hatte im Jahr 2017 ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und demzufolge – ohne Antiepileptik – ein minimales Risiko für Epilepsie.
    Es folgte ein erstmaliger epileptischer (Krampf-)Anfall im Oktober 2018. Meines Erachtens insbesondere provoziert durch Schlafmangel und Stress. Dem folgten relativ zeitnah zwei weitere „sehr Leichte“ Anfälle und die Einstellung auf ein Antiepilektikum. Ich vertrage das Medikament sehr gut und bin beruflich und im privaten Umfeld seit gut vier Monaten wieder voll belastbar.
    Ich frage mich, wann darf/kann mir mein Arzt frühestens eine Fahrtauglichkeit bescheinigen?
    Führerschein Gruppe 1

    Liebe Grüße

  14. Elke H
    Am 18. Januar 2019 um 16:51

    hatte am 06.03.2018 epileptischen Anfall durch Antibiotika. alle Untersuchungen waren ohne Befund, also ok.(MRT (Auch mit Kontrastmittel, div EEG; CT, Schlafentzug).Diagnose Oligo Epilepsie. Nehme jetzt seit letztes Jahr März Medikamente für Epilepsie.Seit letzten März anfallsfrei.
    Damals hat Polzei Führerschein eingezogen. Führerscheinstelle hat mir Führerschein Ende Juli 18 wieder gegeben mit der Auflage Gutachten nachzureichen. Nachdem meine Sachbeabeiterin bei der Führerscheinstelle lange krank war und sie dann die ersten 2 Gutachter abgelehnt hatte , durfte ich November 18 zum Gutachter, Gutachten am 17.12.18 erhalten und gleich Führerscheinstelle eingereicht. Gutachter ist der Meinung 1 Jahr ohne Anfall dann kann ich nach Attest vom Neurologen wieder Autofahren. war für mich okay, da es nur noch wenige Wochen sind. Jetzt kam Schreiben von Führerscheinstelle das ich Führerschein innerhalb von 1 Woche abgeben muss, ABER ich bekomme ihn nicht zurück sonder muss ihn neu beantragen. Ist das ok oder willkür, was kann ich dagegen tun?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:27

      Hallo Elke,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Diana D.
    Am 1. Dezember 2018 um 1:06

    Hallo, ich heiße Diana und bin 37 Jahre alt. Meinen ersten Grand mal Anfall bekam ich mit 14.
    Mit 17 machte ich ,wie jeder auch ganz normal fen Führerschein. Den zweiten Anfall bekam ich dann mit 20,leider während einer Autofahrt. Damals wurde mir gesagt, das ich 2 Jahre anfallsfrei sein muss,um wieder fahren zu dürfen. Ich fuhr dann wieder Auto, bekam aber nochmal während der Fahrt einen Anfall..gottseidank kam es bei beiden Unfällen nur zu Blechschäden .
    Nun bin ich seit fast 4 Jahren anfallsfrei,fahre auch mittlerweile auch wieder kurze Strecken, zb zum einkaufen oder so. Normalerweise nur ,wenn mein Mann dabei ist. Alleine bin ich in den letzten 4 Monaten aber nur innerhalb unseres Dorfes gefahren. Doch da ich nächsts Jahr im April eine Ausbildung zur Krankenschwester beginne und die Schule 20km weg ist, bin ich gezwungen mit dem auto zu fahren, da die Bus/Bahn Verbindung hier Miserable ist.
    Ich habe große Angst davor,das etwas passiert. Vor allem was ich in letzer Zeit in den Nachrichten lese..wie zb heute…da hatte ein junger Mann einen Anfall und fuhr in ein Bushäuschen,wo ein junges Mädel(16) saß. Ihr muß der Fuß amputiert werden. Da bekomme ich Gänsehaut.
    Andererseits sagt mein Arzt, er gebe mir zu 100% das OK. Ich bin übrigens alle 3 Monate zur Kontrolle bei ihm.
    Doch was macht ihr als Bußgeldstelle,bzw was kommt auf mich , wie zb in einen oben genannten Fall zu? Außer das ich nie mehr ruhig schlafen werde oder ähnliches.
    Vielen Dank im voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:33

      Hallo Diana D.,

      es handelt sich hier lediglich um ein Ratgeberportal, nicht die Bußgeldstelle. Zudem sind Unfallgeschehen immer im konkreten Einzelfall zu betrachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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