Wann eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
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Was bedeutet Erzwingungshaft und wie können Sie sie abwenden?

Ein Verkehrssünder, der im Straßenverkehr einen oder mehrere Verstöße begeht, sieht sich in aller Regel den laut Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionen ausgesetzt: Bußgelder, Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbote. Über die entsprechenden Ahndungen wird er im Rahmen des ihm übersandten Bußgeldbescheids in Kenntnis gesetzt – lediglich die Punkte müssen hier noch nicht angeführt sein.
Zusammen mit dem Bußgeldbescheid trudelt auch eine entsprechende Belehrung ein. Hier wird dem Betroffenen eröffnet, dass er bei Nichtzahlung von dem verhängten Bußgeld auch in Erzwingungshaft genommen werden kann. Was aber genau bedeutet das? Wie lange dauert die Erzwingungshaft und können Sie diese auch nach Zustellung vom Erzwingungshaftbefehl noch abwenden?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Erzwingungshaft
Wer ein gegen ihn verhängtes Bußgeld nicht bezahlt, kann dazu im Wege der Erzwingungshaft gezwungen werden. Es handelt sich also nicht um eine Strafe, sondern um ein Beugemittel.
Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 96 OWiG. Wir haben sie für Sie im folgenden Abschnitt zusammengefasst.
Bei einer offenen Geldbuße kann der Betroffene bis zu sechs Wochen in Erzwingungshaft gesteckt werden, bei mehreren Bußgeldern höchstens für drei Monate.
Nein. Die Bußgelder müssen weiterhin bezahlt werden.
Was ist unter Erzwingungshaft zu verstehen?
Bei der Erzwingungshaft handelt es sich um ein Beugemittel der Behörden. Das bedeutet, dass mit dieser Form der Gefängnisstrafe eine Leistung gewissermaßen „erpresst“ werden soll. Im Falle einer begangenen Ordnungswidrigkeit geht es um die Herausgabe der Geldbuße.

Nach § 96 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf die zuständige Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft anordnen, wenn
- die Geldbuße oder ein vereinbarter Teilbetrag noch nicht entrichtet wurde,
- der Säumige keine etwaige Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat,
- aber in dem Bußgeldbescheid entsprechend belehrt und über die Möglichkeit der Erzwingungshaft aufgeklärt wurde und
- keine anderen Kenntnisse eine Zahlungsunfähigkeit begründen könnten.
Alle vier Punkte müssen erfüllt sein, bevor die Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft wegen unbezahltem Bußgeld bestimmen darf.
Zahlt der Schuldner auch nach nachdrücklicher Zahlungsaufforderung und -erinnerung nicht, kann die zuständige Vollstreckungsbehörde vor dem zuständigen Gericht einen entsprechenden Erzwingungshaftantrag einbringen. Das Gericht entscheidet hierüber und stellt anschließend den Erzwingungshaftbefehl aus.
Wie läuft die Vollstreckung der Erzwingungshaft ab?

Der Betroffene erhält also eine Ladung zum Haftantritt. Zum hier genannten Termin muss er bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt einkehren. Bei dem Ablauf der Erzwingungshaft ist dann das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) maßgeblich. Hierin wird bestimmt, welche Rechte und Pflichten dem Sträfling zukommen.
Bei den unterschiedlichen Formen der Zivilhaft – z. B. Erzwingungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe – sind dabei einige Einschränkungen gegeben. Da es sich nicht um eine tatsächlich Freiheitsstrafe handelt, die für eine Straftat verhängt wurde, muss der Betroffene nicht jede Repression eines Häftlings befürchten.
Folgende Punkte gilt es zu beachten, wenn Betroffene ein Bußgeld nicht bezahlt haben und Erzwingungshaft ableisten sollen:
- Der Betroffene darf nicht mit tatsächlich „kriminellen“ Gefängnisinsassen zusammengelegt werden, solange er dem nicht zustimmt.
- Darüber hinaus müssen Zivilhäftlinge auch keine Anstaltskleidung tragen. Dennoch ist die Mitnahme persönlicher Gegenstände und Kleidung beschränkt.
- Anders als die anderen Insassen, muss er auch keine Arbeit aufnehmen.
- Die Ableistung im offenen Vollzug muss ausgiebig geprüft werden, ist also nicht automatisch möglich.
Ist die Erzwingungshaft von unbegrenzter Dauer?
Nein. Grundsätzlich ist die Dauer der Zivilhaftstrafe stark beschränkt. Während in Strafsachen eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten möglich ist, ist die Dauer bei der Erzwingungshaft wegen Bußgeld begrenzt auf (§ 96 Absatz 3 OWiG):
- maximal sechs Wochen bzw.
- maxmial zwölf Wochen bei mehreren offenen Geldbußen.
Dabei gilt zumeist, je höher die offene Geldbuße, desto höher ist die Anzahl der Tage in Erzwingungshaft. Eine nachträgliche Änderung des festgesetzten Zeitraums nach oben ist nicht mehr möglich – eine Verkürzung hingegen schon.
Sind Sie nach der Erzwingungshaft die Schulden los?
Viele Betroffene fragen sich, ob nach der Ableistung der auferlegten Erzwingungshaft auch die offene Geldbuße ad acta gelegt ist. Doch darin liegt nicht der Sinn und Zweck dieser Zivilhaftform. Mit der Erzwingungshaft soll bewirkt werden, dass der Betroffene endlich die Schulden ausgleicht, also die Geldbuße zahlt. Sie soll keine Ersatzstrafe sein.
Das bedeutet: Auch wenn Sie die Erzwingungshaft abgeleistet haben, bleiben die Schulden gegenüber der Landeskasse bestehen. Bei weiterer Zahlungsweigerung kann zwar keine erneute Erzwingungshaft verhängt werden, dennoch können auch weiterhin Mahnungen folgen. Die offenen Schulden können sich also weiterhin erhöhen.

Wie können Sie die Erzwingungshaft abwenden?
Sie haben eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft erhalten? In diesem Falle gibt es unterschiedliche Chancen, diese doch noch abzuwenden.
Die folgenden Möglichkeiten haben Sie, um die Erzwingungshaft zu umgehen:
- Sie zahlen die Geldbuße und setzen das zuständige Gericht hierüber in Kenntnis.
- Sie weisen nach, dass Sie derzeit aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lage nicht in der Lage sind, die Geldbuße zu entrichten.
- Genügen die finanziellen Mittel nicht für eine Einmalzahlung, können Sie auch eine realistische Ratenzahlung anbieten (idealerweise ab 10 Euro).
Auch im fortgeschrittenen Erzwingungshaftverfahren bestehen Chancen: Auch nachdem Sie die Erzwingungshaft bereits angetreten haben, können Sie diese vorzeitig enden lassen, indem Sie einen der oben genannten Wege gehen.
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Ich habe in den letzten Jahren alle angefallenen Verkehrs-Bussgelder gezahlt, die Nebenfolgen aber nicht (nur Teilweise, Rest noch 250 Euro). Außerdem habe ich dem vollstreckenden Beamten mehrfach mitgeteilt, das eine EV von mir vorliegt ( an die Gerichtsvollzieherin vor Ort verwiesen) und ich zahlungsunfähig bin. Desweiteren habe ich dennoch über ein Jahr (bei 1-2 Unterbrechungen) monatlich 5 – 20 Euro an die Vollstreckungsstelle überwiesen. Darf die Vollstreckungsbehörde in diesem Fall überhaupt mit Erzwingungshaft drohen? Da dort alle diese Umstände bekannt sind, darf ich Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Vollstreckungsstelle wegen der Androhung wider besseren Wissens erstatten? Kann ich diese Argumente dem Richter vortragen, wenn der Antrag doch gestellt wird?
Hallo Frank,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen – in Ihrer Situation erhalten Sie wahrscheinlich einen Beratungshilfeschein, mit dem die Beratung neben einer Gebühr von 15 Euro kostenlos ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin 19.08.1962 geboren darf ich einen Motorroller mit 45km/h ohne Führerschein fahren?
Hallo Stefan,
nein, dafür benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org