Fahren ohne Betriebserlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog: Papiere, HU & Technik

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
HU über­zogen um folgen­den Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
...über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
AU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
...über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
HU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für Fahr­zeuge, für die eine Sicher­heitsprüfung vor­geschrie­ben ist, z.B. LKW):
...bis 2 Mo­nate15 €eher nicht
...von 2 bis zu 4 Mo­naten25 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten60 €1Hier prüfen **
...über 8 Mo­nate75 €1Hier prüfen **
Melde­pflichtige Ände­rungen (neue An­schrift, Halterwechsel, Abmel­dung, Still­legung, Inbetrieb­nahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungs­stelle nicht mit­geteilt
15 €eher nicht
mit unzu­lässiger Misch­bereifung gefahren15 €eher nicht
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen30 €eher nicht
mit Reifen ohne Mindest­profiltiefe von 1,6 mm (EU -Norm seit 01.01.1992) gefahren
60 €1Hier prüfen **
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen75 €1Hier prüfen **
verkehrsun­sicheres Fahr­zeug betrieben25 €eher nicht
Fahrzeug betrie­ben ohne Betriebs­erlaubnis50 €eher nicht
Fahrzeug mit defektem Aus­puff betrieben20 €eher nicht
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vor­schriften über Lichter und Leuch­ten verstoßen
20 €eher nicht
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter­verhältnissen angepasst sind (Winter­reifen)
60 €1Hier prüfen **
...zusätzlich mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **

Es kann Folgen haben, wenn Sie ohne ABE fahren

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld.
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld.

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird meist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die ABE wird benötigt, damit ein Fahrer nachweisen kann, dass alle Richtlinien und Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt sind und das Kraftfahrzeug zulässig ist.

Zudem kann das Fahrzeug nur dann von der Person gefahren werden, wenn für das Kfz sowie alle Ausrüstungsteile und technischen Besonderheiten eine ordnungsgemäße Betriebserlaubnis vorliegt.

Beim Fahren ohne ABE kann eine Strafe die Folge sein. Wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis im Bußgeldkatalog gehandhabt wird und was passieren kann, wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass Sie ohne ABE unterwegs sind, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Betriebserlaubnis

Was droht mir, wenn ich die Papiere für die Betriebserlaubnis nicht dabei habe?

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle die Betriebserlaubnis nicht vorweisen, fällt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro an.

Und was, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?

Fahren Sie mit einem Fahrzeug, für das keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt, drohen mindestens 50 Euro Bußgeld und unter Umständen auch ein Punkt in Flensburg.

Was muss ich tun, wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe?

Ging Ihre Betriebserlaubnis verloren, sollten Sie sich bei der Zulassungsstelle schnellstmöglich ein Ersatzdokument besorgen.

Bußgeldrechner zur erloschenen Betriebserlaubnis

Gibt es ein Bußgeld für das Fahren ohne Betriebserlaubnis?

Im § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird geregelt, dass Kraftfahrzeuge oder auch Anhänger nur dann am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn eine gültige Betriebserlaubnis existiert.

Daher muss immer eine gültige ABE vorhanden sein und stets beim Fahren dieser Fahrzeuge mitgeführt werden. Andernfalls ist dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wird als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ mit einem Bußgeld belegt.

Wenn Sie ohne die wichtigen Papiere fahren, weil Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig.

Gut zu wissen: Der Verlust muss umgehend mitgeteilt werden und Sie müssen sich schnellstmöglich ein Ersatzdokument besorgen.
Das Fahren ohne ABE gilt als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Das Fahren ohne ABE gilt als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wenn es sich lediglich um die Betriebserlaubnis von einzelnen Ersatzteilen Ihres Fahrzeuges handelt, können die Kosten generell eher im Rahmen bleiben und sich zwischen 10 bis 50 Euro bewegen. Gerade bei gesonderten Felgen und getunten Einzelteilen am Mofa oder einem Leichtkraftrad ist dies häufiger der Fall.

Bei einem Pkw oder einem Lkw kann jedoch ein erhöhtes Bußgeld drohen und zudem sind noch umfangreichere Strafen für den Fahrzeugbesitzer sowie den eigentlichen Fahrer möglich.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Betriebserlaubnis noch?

Bei dem Fahren ohne gültige ABE handelt es sich gemäß § 69 StVZO um eine Ordnungswidrigkeit. Sollte keine Erlaubnis für die Inbetriebnahme existieren und es wird dennoch gefahren, drohen neben einem Bußgeld weitere Strafen. Insbesondere wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden kann.

Ist dabei die Sicherheit im Straßenverkehr riskiert worden, droht ein Bußgeld von 135 Euro.

Schon gewusst? Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis sind ebenfalls Punkte in Flensburg möglich. So kann ein Punkt in Flensburg auf dem Punktekonto eines Fahrers oder Halters vermerkt werden, wenn eine solche Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt.

Wird mit einem Lkw oder einem Bus gefahren, ohne dass eine gültige Betriebserlaubnis existiert oder wenn die ABE bereits erloschen ist, droht sogar ein Bußgeld zwischen 180 und 270 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Handelt es sich um ein Fahrzeug aus einem Unternehmen und der Fahrer ist nicht gleich der Halter des Kfz, fallen sehr wahrscheinlich unterschiedliche Bußgelder an. Der Halter vom dem Fahrzeug, welcher Sorge tragen sollte, dass der Arbeitnehmer eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und mitführt, erhält daher meist ein höheres Bußgeld als der tatsächliche Fahrer.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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73 Kommentare

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  1. Jens
    Am 22. Januar 2019 um 15:16

    Ich habe eine Radtour in den USA gemacht und mir dafür vor Ort ein Pedelec gekauft. So musste ich nur einen Transport bezahlen.
    Nun ist es so, mein Rad schafft mit Motorunterstützung 32 km/h, in Deutschland haben die Pedelecs aber nur eine Motor-Unterstützung von 25 km/h. Ich weiss gar nicht ob ein Pedelec eine ABE hat. Und eine Versicherung braucht man für ein Pedelec ja auch nicht. Mach ich mich mit meinem Pedelec strafbar? Ich muss dazu sagen, das ich über 7000 Dollar für das Bike bezahlt habe, ich will das ja jetzt nicht in die Tonne drücken :)
    Gruß Jens

  2. Marco D.
    Am 3. Januar 2019 um 5:54

    Guten Tag,

    wenn ich an einem Krad ein nicht zugelassenes LED Licht (abblendlicht und fernlicht ) in einem Halogenscheinwerfer habe, droht dann als Strafe nur ein Bußgeld?

  3. Valentin W.
    Am 18. Dezember 2018 um 11:46

    Hallo ich möchte bei meiner Simson S51n einen Endurolenker montieren, welcher Teilenummer und Straßenzulassung besitzt. Muss ich ihn jetzt noch irgendwo eintragen lassen oder reicht das? Falls es nicht der Fall sein sollte wo müsste ich das machen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:26

      Hallo Valentin W.,

      sie müssten sich damit i. d. R. an die Zulassungsstelle wenden, die einen Vermerk in die Zulassungsbescheinigung einträgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Baran
    Am 23. Oktober 2018 um 17:50

    Wer bekommt die Strafe, wenn ich das Auto eines Kumpels fahre, welches Felgen drauf hat, die allgemein in der StVO nicht zugelassen sind? Und wie hoch wäre die Strafe?

  5. Bernd
    Am 22. Oktober 2018 um 19:12

    Guten Tag,
    ich bin Besitzer einer Piaggio APE 50. Das dreirädrige Fahrzeug besitzt original italiensiche Papiere. Sind die italienischen Papiere mit einer deutschen Betriebserlaubnis gleichzusetzen?
    Bin ich im Falle einer Polizeikontrolle bzw. Unfalls mit den italienischen Papieren auf der rechtlich korrekten Position?

  6. Mike m
    Am 3. Oktober 2018 um 0:06

    Hallo

    Würde mit dem Auto angehalten Felgen nicht eingetragen dürfte weiter zum reifen Händler fahren und Winter reifen montieren Bußgeld ist gekommen aber nix von Punkten Gipt es dafür 1 Punkt kn Flensburg

    Mit freundlichen Grüßen

  7. Weber
    Am 5. September 2018 um 9:44

    Servus,
    Wenn an meinem Auto folierte Rückleuchten montiert wären und das auto nur im Stand auf einem Privatparklatz kontrolliert würde, würde ich dann auch eine Verwarnung wegen Fahren oder Anordnung mit erloschener ABE erhalten? Muss mir nicht erst die Inbetriebnahme durch Motoranlassen bezeugt werden? Kurz: darf ich owi-frei mit folierten Rückleuchten auf einem Privatparkplatz stehen? Danke für eine Antwort!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:04

      Hallo Weber,

      wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihren Fall am besten beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Andy
    Am 11. August 2018 um 9:37

    Hallo mein Arbeitskollege hat Felgen auf seinem Fahrzeug aber Besitz leider kein teilegutachten dies hat er aber beim Hersteller beantragt. Um die Felgen kommende Woche eintragen zu lassen.
    Was für eine Strafe droht ihm wenn er jetzt erwischt wird

  9. Tim
    Am 3. August 2018 um 12:41

    Ich habe ein Sportfahrwerk (kein Gewinde) im Kfz, habe papiere dazu. Darf ich damit schon fahren oder MUSS es vorher eingetragen werden?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 14:36

      Hallo Tim,

      die Eintragung ist der sichere Weg. Erkundigen Sie sich ggf. bei TÜV oder Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Bob
    Am 30. Juli 2018 um 14:21

    Ich habe mir in einem Rollerladen einen neuen Roller gekauft, habe aber noch kein Betriebserlaubnis. Wie komme ich hierher, wenn ich ihn nicht aus dem Rollerladen bekomme? Diese Papiere müssen mit einem neuen Roller vorhanden sein?
    Grussen Bob

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 13:30

      Hallo Bob,

      in der Regel sollte bei einem neuen Roller eine entsprechende Betriebserlaubnis vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Elke
    Am 12. Juli 2018 um 23:27

    Hallo
    Ich habe mir einen E-Scooter Sixt Turbo 1000
    Er fährt 25-32km , ohne Strassenzulassung
    gekauft, da ich nur auf Fuss und Rad Wegen
    fahren wollte. Kann ich den Scooter auch ohne
    Betriebserlaubnis versichern lassen.
    Mit freundlichen grüßen
    Elke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 10:11

      Hallo Elke,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an möglich Versicherer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Max
    Am 9. Juli 2018 um 22:46

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team,
    Brauch man für ein ebike/mofa 25kmh einen Führerschein/ Fahrerlaubnis

    Gruß Max

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 10:16

      Hallo Max,

      für ein E-Bike bis 20 km/h und für ein Mofa wird eine Prüfbescheinigung benötigt – diese sind keine Führerscheine im klassischen Sinne, müssen aber dennoch erworben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Robert
    Am 2. Juni 2018 um 16:35

    Hallo liebes Team vom Bußgeldkatalog,

    ich habe mir einen Lenkraddrehknopf angebaut allerdings hat der keine abe…

    Kostet das auch 10-50 €?

    Viele Grüße aus M-V

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:54

      Hallo Robert,

      ist ein Bauteil nicht zulässig, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis. Das zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Anne
    Am 29. Mai 2018 um 0:33

    Hallo,

    Mein Freund hat ein Auto in Rumänien registriert. Er möchte es hier in Deutschland anmelden. Wie hoch ist aber die Strafe, weil er seit 2 Jahren mit einem nicht angemeldet Auto in Deutschland fährt? Danke!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 14:36

      Hallo Anne,

      das ist vermutlich eine Einzelfallentscheidung. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Marius
    Am 20. Mai 2018 um 0:47

    Hallo!

    Wie fällt die Strafe bei kleiner Veränderungen am KFZ/PKW aus?
    Beispielsweise wenn ich mir vorn am Kfz eine „Abschleppschlaufe“ montiere, mit welcher Strafe habe ich dann zu rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 11:19

      Hallo Marius

      Die Entscheidung liegt beim TÜV. Da es sich bei Abschleppschlaufen oder Abschlepphaken allerdings um abstehende Teile handelt, an denen sich andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fußgänger verletzen könnten, ist von einem Verbot für die Abringung auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.org

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