Fahren ohne Zulassung: Strafe laut Bußgeldkatalog
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Zulassungspflicht für Fahrzeuge in Deutschland

Die Bürokratie in Deutschland kann mitunter kräfteraubend sein: Termine bei Behörden sind heiß begehrt, die Wartezeiten schießen werden enorm und immer wieder ist in der Presse von einem großen Personalmangel zu lesen.
All dies geht auch zu Lasten der Autofahrer. Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchte, darf dies nur tun, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Und damit beginnt der Teufelskreis: Einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, kann mitunter mehrere Wochen dauern.
Da kommt manch einer in die Versuchung, das Auto zu fahren, auch ohne vorliegende Zulassung. Dies stellt allerdings einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dar. Wie dieser sanktioniert wird und was passiert, wenn Sie zum TÜV ohne Zulassung fahren, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahren ohne Zulassung
Ohne Zulassung kann nicht gewährt werden, dass das Fahrzeug auch durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist, was im Schadensfall problematisch werden kann.
Grundsätzlich kann auch dies Sanktionen nach sich ziehen. Selbst bei Fahrten zum TÜV benötigen Sie bereits ein Kennzeichen.
Es gibt eine Reihe zulassungsfreier Fahrzeuge, z. B. motorisierte Krankenfahrstühle oder Kleinkrafträder.
Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?
Kraftfahrt-Zulassungsbehörden sind dafür zuständig, Fahrzeuge für den Straßenverkehr zuzulassen. Sie agieren dabei örtlich begrenzt. Um eine Fahrzeugzulassung äußerlich kenntlich zu machen, wird ein entsprechender Stempel auf dem Nummernschild angebracht.
Ist dieser nicht vorhanden und ein Kfz-Fahrer nutzt den Wagen trotzdem, handelt es sich um ein Fahren ohne Zulassung, welches entsprechend sanktioniert werden kann. Doch nicht nur die Vergabe der Nummernschilder ist Aufgabe der Zulassungsbehörde.
Sie stellt zudem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aus. Auch dieser dient als Nachweis, dass das Kfz amtlich registriert und die Benutzung auf öffentlichen Straßen erlaubt ist. Um überhaupt eine Betriebserlaubnis beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Typgenehmigung: Das Fahrzeug muss den Anforderungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechen.
- Elektronische Versicherungsbestätigung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss bei der Erteilung einer Fahrzeugzulassung vorliegen.
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU): Nur Fahrzeuge, die einen gültigen TÜV besitzen, dürfen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden.
In der Regel wird ein solcher Antrag, wenn alle Unterlagen vorliegen, direkt bearbeitet und Sie können die Nummernschilder sofort mitnehmen. Sind diese am Fahrzeug angebracht, kann Sie niemand mehr wegen Fahren ohne Zulassung belangen.
Welche Rolle spielt die Versicherung?

Ein Fahren ohne Zulassung und Versicherung liegt dann vor, wenn für das Kfz keine Haftpflicht abgeschlossen wurde. Diese ist nämlich den Pflichtversicherungen zuzuordnen. Wer also mit einem Wagen am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine entsprechende Versicherungspolice vorlegen können.
Ohne diese kann die Zuteilung von Nummernschild und Fahrzeugschein nicht erfolgen. Daher ist es vor dem Gang zur Behörde erforderlich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Anbieter ist dabei nicht relevant, Sie können also mehrere Angebote vergleichen.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist für Fahrzeughalter hingegen nicht verpflichtend. Hier kann jeder selbst entscheiden, ob die zusätzlichen Kosten monatlich getragen werden können.
Fahren ohne Kfz-Zulassung aber mit Versicherungsschutz – geht das?
Es ist auch möglich, dass Sie fahren, ohne eine Zulassung zu besitzen, der Versicherungsschutz aber gegeben ist. Dies mildert den Tatbestand allerdings nicht bzw. stellt keine Rechtfertigung der Inbetriebnahme ohne Zulassungsbescheinigung dar.
Sonderfall: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung
Doch wie sieht es aus, wenn Sie das Auto ohne Zulassung zum TÜV fahren? Eine Strafe für Fahren ohne Zulassung kann auch in diesem Fall erfolgen. Grundsätzlich sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen zwar nicht untersagt, allerdings müssen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden.
Diese dürfen beispielsweise nur im Zulassungsbezirk stattfinden. Das heißt, wenn Sie in Berlin wohnen, darf das nicht zugelassene Kfz auch nur dort und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren genutzt werden.
Weiterhin muss Ihnen vorab durch die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt worden sein. Dies können Sie dann auch ohne Stempel nutzen. Hält Sie ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle an, können Sie den Sachverhalt erläutern.
Der Beamte wird in diesem Fall von einer Strafe bei Fahren ohne Zulassung absehen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie sich auf der Fahrt zum TÜV befinden. Auch andere mit dem Zulassungsverfahren in Zusammenhang stehende Fahrten sind gerechtfertigt und können ohne Stempel auf dem Nummernschild vollzogen werden.
Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Diese Strafen drohen

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann zu einem teuren Verstoß werden. Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.
Nicht nur das Fahren ohne Zulassung steht unter Strafe. Versäumen Sie es, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, kommen folgende Sanktionen in Betracht:
- HU um zwei bis vier Monate überschritten: 25 Euro Verwarngeld
- Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Bußgeldkatalog: Papiere, HU & Technik
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| HU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für PKW, etc.): | ||||
| ...von 2 bis zu 4 Monaten | 15 € | eher nicht | ||
| ...von 4 bis zu 8 Monaten | 25 € | eher nicht | ||
| ...über 8 Monate | 60 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| AU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für PKW, etc.): | ||||
| ...von 2 bis zu 4 Monaten | 15 € | eher nicht | ||
| ...von 4 bis zu 8 Monaten | 25 € | eher nicht | ||
| ...über 8 Monate | 60 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| HU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für Fahrzeuge, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, z.B. LKW): | ||||
| ...bis 2 Monate | 15 € | eher nicht | ||
| ...von 2 bis zu 4 Monaten | 25 € | eher nicht | ||
| ...von 4 bis zu 8 Monaten | 60 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ...über 8 Monate | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt | 15 € | eher nicht | ||
| mit unzulässiger Mischbereifung gefahren | 15 € | eher nicht | ||
| als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen | 30 € | eher nicht | ||
| mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU -Norm seit 01.01.1992) gefahren | 60 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben | 25 € | eher nicht | ||
| Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis | 50 € | eher nicht | ||
| Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben | 20 € | eher nicht | ||
| Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen | 20 € | eher nicht | ||
| Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) | 60 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ...zusätzlich mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
Fahrzeug ohne Zulassung fahren: Wann ist das erlaubt?
Nicht für jedes Fahrzeug muss eine Zulassung der zuständigen Behörde vorliegen. Sogenannte zulassungsfreie Fahrzeuge können ohne das Prozedere genutzt werden. Dazu gehören:
- Leichtkrafträder
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
- Elektronische Mobilitätshilfen
- Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern)
- Leichtkraftfahrzeuge (mit vier Rädern)


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Hallo, ich bin mit einem E-scooter ohne kenzeichen und versicherrungsschutz gefahren, ich habe eine versicherrung abgeschlossen aber die wahr erst 3 tage später gültig, ich bin sehr besorgt , weil ich bewährung habe, wird meine bewährung wegen sowas wiederrufen ?
Hallo,
Das Auto steht in Hannover. Eigentümer will es die kommenden Tage abmelden. Ich habe schon ungestempelte (und sind reserviert) Kennzeichen. Über ikfz will ich das Fahrzeug anmelden. Mein Problem die Stempel werden erst dann verschickt. Kann ich auch ohne die Stempel das Fahrzeug „überführen“. Ich habe ja alle Anmeldungen getätigt über ikfz evb und und und…. Oder muss ich wirklich die se Stempel abwarten? Denn das Fahrzeug steht dann in Hannover 3 Tage lang ohne Kennzeichen auf der Straße.
Hallo,
Beim Fahren ohne Kennzeichen ist ja immer die Rede von öffentlichem Straßenland. Mein Sohn übt mit seiner 125er auf meinem Grundstück das Fahren, er macht demnächst den Führerschein.
Nun gibt es hinter unserem Haus eine Straße (ehem. Grenzsteifen), die zwar prinzipiell öffentlich zugänglich ist, sich aber ebenfalls auf privatem Grund und Boden befindet. Es gibt eine Schranke, an der man maximal mit einem Fahrrad oder Motorrad vorbeikommt. Der Besitzer des Grundstückes hätte nichts dagegen, wenn mein Sohn dort übt. Darf er dort das Moped bewegen, da es sich ja nicht um öffentliches Straßenland handelt?
VG Martin
Also ich würde sagen „ja“, da es sich ja letztlich um ein privates Grundstück handelt.
Ggf. falls es fehlt, könnte der Besitzer mit einem entsprechenden Hinweisschild darauf verweisen. Evtl. Betreten auf eigene Gefahr als Zusatz o.ä., wobei das meiner Ansicht nach nicht sein muss und ersteres völlig ausreichend sollte.
Wenn ich mir bei der Zulassungsstelle mit eVB ein ungesiegeltes Kennzeichen registrieren lasse, um zur HU zu fahren,: was ist die Strafe, wenn ich ausserhalb des eigenen Zulassungsbezirks erwischt werde.
Betr: KÄUFER verwendet ALTES Nummernschild für ÜBERFÜHRUNG ?!
Ich möchte meinen Autoanhänger verkaufen, von privat an privat.
Der Käufer möchte für die Überführung innerhalb von Deutschland noch mein Nummernschild + Versicherung für 1 Tag nutzen.
Zulassungsstellen raten davon ab, weil dies immer wieder missbraucht wird (Fahrzeug wird nicht abgemeldet, weiter verkauft, teils in Ausland).
Aber was wäre, wenn ich vor der Übergabe die Felder auf dem Schein (ZB I) und unter der Stempelplakette vom Nummernschild frei rubbel und fotografiere?
Und dann etwa 3 Tage später online abmelde?
Kann der Käufer dann Probleme bekommen (womöglich „Staftat: Fahren ohne Anmeldung“)?
Oder andersherum: gibt es da eine vernünftiges System für beide Seiten?
Also Käufer kann legal überführen und Verkäufer hat Sicherheit, dass es danach auch abgemeldet wird.
Vielen Dank
Heiko
Ich habe mein Fahzeug online beim Amt zugelassen.
– Ich habe vom Amt die Bestätigung, dass der Antrag einging
– Ich habe eine Nummer für das Nummernschild zugewiesen bekommen
– Ich habe die Kontonummer für die Steuer angegeben
– Ich habe das Nummernschild prägen lassen und am Fahrzeug angebracht
– Ich habe eine KFZ Versicherung
– Ich war persönlich bei der Zulassung dass sie die Plaketten noch anbringen
Das wurde verweigert.
Nun will die Zulassungsstelle 3 Tage brauchen bis sie die Plaketten für das Nummerschild per Post versenden, damit ich diese aufkleben kann.
Das meine ich, ist das Problem der Zulassungstelle.
Ich fahre das Auto ab heute und das klappt wunderbar. Kommen die Plaketten in der Post, klebe ich drauf. Ich habe meine Schuldigkeit getan.
Auch ohne abgeschlossenes Anmeldeprozedere fährt ein Fahrzeug wunderbar.
Solange dich keiner erwischt hat, passiert ja auch nichts. Im Falle eines Unfalles insbes. mit polizeil. Beteiligung sollte man dann in der Lage sein, noch vor Ort die Rechtmäßigkeit der Fahrt nachweisen zu können.
Die Beamten und spätestens über einen schriftl. Bescheid wird dann Aufklärung betrieben, inwiefern wer welche oder gar keine Probleme bekommt.
Guten Tag allerseits!
Mein PKW wurde heute abgeschleppt und ich wäre über Eure Einschätzung sehr dankbar.
Das Fahrzeug befand sich auf einem öffentlichen Parkplatz und ist bereits seit 05.22. abgemeldet.
Die HU ist seit 01.22 abgelaufen und es befanden sich „Pappkennzeichen (altes Kennzeichen-)“ sichtbar auf dem Armaturenbrett.
Ist „lediglich“ mit einem Verstoß in Form des abgemeldeten Fahrzeuges zu rechnen (Bußgeld+1Punkt) oder können weitere Schritte eingeleitet werden?
Hintergrund ist übrigens, dass der PKW von einem potentiellen Käufer abgeholt werden sollte – dabei blieb es dann leider auch…
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende vorab.
Hi,
welche Strafe kommt auf mich zu, wenn ich mit einem nicht zuslassungsfähigen Fahrzeug auf Feldwegen unterwegs bin um meine Hunde auszuführen oder meine Wälder zu kontrolliern. Es geht um einen e-scooter mit max. 45 Km/h
Hallo
Ich bin in der probezeit und wollte Auto kaufen. Ich war begeistert und habe nicht geachtet dass auto kein kennzeichen hat!.. Ich bin auf der Autobahn gefahren und wurde von der Polizei angehalten.
Was wird jetzt auf mich zukommen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Kann ich mit Hand geschriebene Kennzeichen am Auto zur Zulassungsstelle fahren, wo alle Unterlagen für die abgeschlossene Anmeldung, samt gestempelter Kennzeichen liegen?
Ich habe den Anruf erhalten, die Anmeldung ist abgeschlossen, aber ich komme nur mit einem Auto zum Zulassungsdienst, der in dem Gebäude der Zulassungsstelle sitzt.
Ich bin etwas Ratlos und will keinen Ärger bekommen.
Vielen Dank
Grüße Kay
Guten tag , ich wurde angehalten ohne Kennzeichen bei einer Probefahrt nach Reparatur wurde gleich vor meiner halle angehalten habe aber selber voll vergessen das ich keine nummerschilder dran habe weil es ein kundenfahrzeug war . So jetzt zur meiner frage , ich habe nie post bekomme von dee Polizei , habe erst nach 7,5 Monate Post von der Staatsanwaltschaft bekommen ist denn das pberhaupt noch hültig bzw rechtens ?
Und jetzt soll ich deswegen 1500€ zahlen find das ganz schön übertrieben teuer können sie mir das erklären
Hallo Jonny,
Hallo Alex,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht voraussagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Einen PKW ohne Zulassung zu führen zieht in der Regel eine Geldbuße von 70 Euro nach sich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsanwalt.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo ihr Lieben,
Erst mal vielen Dank für eure Homepage und die Informationen! Ich habe bereits den TÜV machen lassen, sowie das Fahrzeug bei der Versicherung angemeldet. Leider habe ich den Fahrzeugbrief verlegt. Diesen zu beantragen dauert allerdings 2-3 Wochen (Eidesstattliche Versicherung und Unbedenklichkeitserklärung bereits abgegeben) Nun weigert sich die Zulassungsstelle dennoch das Auto anzumelden obwohl der Neu-Antrag bereits in Gang gesetzt wurde. Heißt ich kann jetzt warten bis die Mühlen der Bürokratie mahlen. Was würde denn maximal passieren wenn ich ohne die Zulassung das Auto in Betrieb nehme und weitere Fahrten außerhalb meines Bezirks machen würde?
Die Kommentare sind echt goldig. Der Artikel sagt sehr deutlich, dass das Fahren ohne Kennzeichen, ohne TÜV und/oder Versicherung nicht zulässig ist.
Und jeder Kommentar dann, „mein Fahrzeug hat keine Kennzeichen, keinen TÜV und keine Versicherung… Darf ich nicht vielleicht trotzdem damit fahren?“… Natürlich darf man. Wenn es auf einem Abschleppwagen steht! Da landet es übrigens sowieso, wenn man sich erwischen lässt, weil einem da durchaus die Weiterfahrt untersagt wird, und da abstellen dann auch nicht mehr in Frage kommt, bleibt ganz schnell nur noch Abschleppen. Kopf einschalten, Leute!
Liebes Team von Bußgeldkatalog.org,
aufgrund etlicher sehr ungünstiger bis tragischer Geschehnisse ist es so gekommen, dass ich mit meinem Fahrzeug mit Kennzeichen eines Bundeslandes in Norddeutschland in Süddeutschland gelandet habe. Dort hat meine Partnerin ihre Hauptwohnung, ich nur die Nebenwohnung, da ich mich derzeit noch um viele Dinge im Norden kümmern muss.
Jedenfalls ging Einiges durcheinander, weswegen ich Zahlungen für die KFZ-Versicherung übersehen hatte.
Konkret ist die Situation jetzt diese:
In dieser Woche fand ich mein Fahrzeug vor unserer Wohnung vor und bemerkte das es wegen der fehlenden Versicherung entstempelt worden war.
Ich konnte den Versicherungsschutz sofort wieder herstellen, aber natürlich fehlen jetzt die richtigen Landesplaketten für die Nummernschilder.
Und der Teufelskreis beginnt:
Das KFZ wurde in der vergangenen Woche TÜV-geprüft und hatte einen abgefahrenen Reifen, also einen Mangel, der aber am Wochenende behoben wurde. Am Dienstag hätte ich das KFZ zum TÜV gefahren, um die neue Plakette zu bekommen.
Die alte TÜV-Plakette ist noch am Fahrzeug angebracht.
Jetzt müsste das KFZ aber nach Norddeutschland, um es dort wieder bestempeln zu lassen.
Daher habe ich mir einen Termin dort geben lassen, habe mit der Zulassungsstelle hier im Süden gesprochen, und es wurde mir folgende Lösung angeboten:
Ich könnte ein Kurzzeitkennzeichen bekommen, damit in den Norden fahren und dann mein Fahrzeug ganz normal wieder anmelden.
Die Versicherung dazu habe ich mir besorgt, aber heute wurde mir dann im persönlichen Gespräch vor Ort in der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass die Kurzzeitzulassung nur möglich ist, wenn das Fahrzeugt zuvor abgemeldet wurde. Also müsste ich damit in den Norden fahren, es abmelden, könnte dann wiederkommen und das Kurzzeitkennzeichen ….
Um aus dieser Kafkaesken Verwicklung zu kommen, brauche ich Hilfe:
Muss das KFZ tatsächlich abgemeldet sein, um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten?
BZW:
Das KFZ ist versichert – die Beamtin der Zulassungsstelle hier konnte sehen, dass eine neue Versicherung dafür angelegt worden war und besteht.
Es fehlt nur der Landesaufkleber – aber es kann also bewiesen werden, dass das KFZ versichert ist.
Dürfte ich damit dann dennoch fahren?
Die abwesende Plakette ließe sich ja erklären.
Vielen Dank!
LG Stephan
Ich gestern folgender Fall gehabt:
Ich habe mein Wagen ( VW Bus) abgemeldet , mit den eben entwerteten und wieder montierten Schildern vom Verkehrsamt, hielt ich auf der Rückfahrt beim Baumarkt ( Baumarktparkplatz). Als ich wieder losfahren wollte klopfte es an der Schiebe.
Ein Mann (Er gab sich als Hamburger Polizist aus ( ich war in Schleswig-Holstein)) forderte er meine Papiere und sagte: “ die örtlichen Kollegen sind informiert..“
Ich habe meine Unterlagen gegeben, die örtliche Polizei traf ein der Mann übergab meine Sachen und verschwand.
Die 3 Polizisten mit Ihrer Azubine prüften:
Nachdem erklärt habe das ich auf dem Rückweg bin, beim Baumarkt gehalten ( es war keine 1/2 STD her, dass ich meinen Wagen abgemeldet habe…) , gab ich noch meine private Nummer, da Sie nach Erreichbarkeit gefragt hatten.
Dann sagten die Polizisten das gibt Post, …,eine Anzeige…
Nach Nachfrage , was es denn für mich bedeutet: Kam wieder Eine ANZEIGE. , ich versicherte nun direkt nach Hause zu fahren, was ich auch tat.
Mit was für einer Strafe habe ich zu rechnen..?!
MfG