Fahrerflucht: Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundesjustizministerium plant, dass eine Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Was das für das Strafmaß bedeuten würde, lesen Sie in unserer News: „Fahrerflucht ohne Personenschaden soll Ordnungswidrigkeit werden!“

Wann eine Anzeige wegen Fahrerflucht droht

Wie sieht die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe aus?
Wie sieht die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe aus?

Ereignet sich ein Unfall im deutschen Straßenverkehr, spielen sich in der Regel zwei verschiedene Szenarien im Kopf des Unfallverursachers ab: Das erste besteht darin, anzuhalten und sich den drohenden Konsequenzen zu stellen. Das zweite hingegen setzt sich aus einem panischen Flüchten vom Unfallort und dem damit verbundenen Vermeiden der Folgen aus dem Verkehrsrecht zusammen.

Dass es sich bei Möglichkeit Nummer zwei um Fahrerflucht handelt und diese ebenfalls mit einer Strafe einhergeht, ist dabei wohl den meisten bewusst. Trotzdem entscheiden sich immer wieder Kraftfahrer dafür, einfach mit dem Auto weiterzufahren und so zu tun, als wäre nichts gewesen.

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, weshalb eine Fahrerflucht eine hohe Strafe nach sich zieht, wie diese aussieht, welche Tatbestände bei einer Unfallflucht noch hinzukommen können und ob es möglich ist, das Strafmaß bei einer Fahrerflucht durch eine Selbstanzeige zu mildern.

FAQ: Strafe bei Fahrerflucht

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Flüchten Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort, anstatt anzuhalten und sich den Konsequenzen zu stellen, begehen Sie Fahrerflucht.

Welche Strafe zieht eine Fahrerflucht nach sich?

Laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann auf eine begangene Fahrerflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen.

Sind außerdem verkehrsrechtliche Konsequenzen bei einer Fahrerflucht möglich?

Ja. Darüber hinaus können für eine Fahrerflucht neben der Strafe außerdem zwei bzw. drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Sie zukommen. Das Strafmaß richtet sich jedoch normalerweise nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Haben Sie einen Verkehrsunfall verschuldet und fahren im Anschluss einfach weiter, anstatt anzuhalten, so wird dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angesehen. Die Strafe für ein solches Fehlverhalten ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten. In § 142 StGB heißt es dazu:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es sollte zudem erwähnt werden, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strenger geahndet wird, wenn ein Personenschaden vorlag. Doch auch wenn Sie sich nach einem Parkrempler mit einem anderen Fahrzeug aus dem Staub machen, liegt eine Fahrerflucht gemäß StGB vor. Als angemessene Wartezeit nach dem Unfall werden meist 20 bis 60 Minuten angesehen, dies hängt jedoch von den Umständen der Tat ab. Ereignete sich der Vorfall beispielsweise mitten in der Nacht, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Besitzer des angerempelten Kfz in nächster Zeit auftaucht.

Entgegen der Annahme, Sie könnten der mit der Fahrerflucht verbundene Strafe aus dem Weg gehen, indem Sie einen Zettel unter den Scheibenwischer klemmen, machen Sie sich auch dann strafbar. In einer solchen Situation sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren und den Schaden zu melden.

Sind nach einer Unfallflucht noch weitere Folgen möglich?

Fahrerflucht: Laut StGB reicht es nach einem Parkschaden nicht aus, einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen.
Fahrerflucht: Laut StGB reicht es nach einem Parkschaden nicht aus, einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen.

Bei einer begangenen Fahrerflucht liegt das Strafmaß laut § 142 StGB bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Doch können außerdem noch verkehrsrechtliche Konsequenzen drohen?

Nach einer Fahrerflucht können die Folgen außerdem aus drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen. Was den unfallflüchtigen Fahrer letztendlich erwartet, richtet sich erneut nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Folgende Sanktionen liegen im Bereich des Möglichen:

  • Der Schaden beträgt weniger als 600 Euro: Wenn der Fahrerflüchtige ausfindig gemacht werden konnte, muss er in der Regel mit einer Geldauflage rechnen. In diesem Fall kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens.
  • Der Schaden liegt unter 1.300 Euro: Die mit der Fahrerflucht verbundene Strafe ist hier in der Höhe eines Monatsgehalts anzusetzen. Weiterhin erwarten den betroffenen Fahrer zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten.
  • Der Schaden sprengt den Rahmen von 1.300 Euro: Die Konsequenzen für den Unfallflüchtigen bestehen in diesem Fall aus einer Geldstrafe, die durchaus über einem Monatsgehalt liegen kann, drei Punkten sowie einem Führerscheinentzug. Letzterer geht außerdem mit einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird.

Fahrerflucht: Strafen für weitere Tatbestände

Vor allem bei einer Unfallflucht mit Personenschaden können noch weitere Tatbestände aus dem StGB als erfüllt gelten, die bei einer Fahrerflucht eine Strafe rechtfertigen. § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht beispielsweise vor, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt war, die Pflicht dazu hat, sich um verletzte Personen am Unfallort zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten.

Wurden Sie also in einen Unfall verwickelt, bei dem Personen zu Schaden kamen, und begingen Fahrerflucht, wird die StVO missachtet und Sie haben sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Die damit verbundenen Ahndungen sind in § 323c StGB definiert:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Sollten die Verletzungen der Unfallopfer in direkter Relation mit einer von Ihnen begangenen Pflichtverletzung stehen – etwa, weil Sie das Überholverbot missachtet haben, es daraufhin zum Unfall kam und Sie Fahrerflucht begingen – so kann Ihnen außerdem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden. Gemäß § 229 StGB wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Die mit der Fahrerflucht verbundene Strafe kommt noch obendrauf.
Was passiert bei der Fahrerflucht und welche Strafe ist zu befürchten?
Was passiert bei der Fahrerflucht und welche Strafe ist zu befürchten?

Wenn es bei einem von Ihnen verursachten Verkehrsunfall nicht nur Verletzte, sondern auch Todesopfer gab und Sie begingen Unfallflucht, besteht die Strafe möglicherweise aus einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

In diesem Fall kann es sich nämlich unter Umständen um fahrlässige Tötung handeln. Auch hier müssten Sie außerdem mit den üblichen Strafen bei Fahrerflucht rechnen.

Wichtig: Nach einer Fahrerflucht hängen die Konsequenzen im Regelfall davon ab, wie schwer der entstandene Schaden ist und welche Umstände außerdem eine Rolle gespielt haben. Jede Tat muss dabei individuell betrachtet werden und bedarf einer Einzelfallentscheidung.

Daher kann keine allgemein gültige Strafe für Fahrerflucht festgesetzt, sondern lediglich die mögliche Höhe des Strafmaßes genannt werden.

Kann die Strafe für eine Unfallflucht durch eine Selbstanzeige gemildert werden?

Manchen Kraftfahrern wird ihr Fehlverhalten erst dann klar, wenn sie den Unfallort bereits verlassen haben. Möchten Sie im Nachhinein dazu stehen und Reue zeigen, können Sie sich bei der Polizei selbst anzeigen und den Verkehrsunfall dort melden.

§ 142 StGB besagt dazu, dass auf diese Weise nach begangener Fahrerflucht keine Strafe droht bzw. diese gemildert werden kann. Dazu darf es sich jedoch ausschließlich um einen geringen Schaden handeln, die Polizei darf noch nicht in dem Fall ermitteln und die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen.

Liegt der Schaden bei über 1.300 Euro, kann bei einer Fahrerflucht die Strafe daher wohl kaum noch umgangen werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich nach einem Unfall stets fragen, ob Sie sich nicht besser gleich den drohenden Konsequenzen stellen; und sei es nur, um möglicherweise weitaus schlimmere zu vermeiden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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73 Kommentare

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  1. Marie
    Am 28. Mai 2018 um 12:42

    Hallo. Mit welcher strafe hat man bei nächtlicher fahrerflucht mit einem schaden über 1300,00 Euro zu rechnen. Selbständige erfolgte am nächsten morgen. Kein personenschaden.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 14:53

      Hallo Marie,

      neben einer empfindlichen Geldstrafe (oft mehr als ein Monatsgehalt) drohen dem Täter drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Er darf in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tina
        Am 1. November 2018 um 17:33

        was bitte kostet, wenn Polizei kommt aus PKW ausgelaufenen Öl von Strasse wegmachen?

      • Sami
        Am 6. August 2018 um 0:08

        Hallo
        Was sie mit dir gemacht haber , weil ich habe ein egal problem ??? Bitte

  2. Betrffener
    Am 14. März 2018 um 12:41

    Hallo,

    Ich liefere Essen dür Kitas an. In der Eigenschaft muss ich auch über eine Baustelle anliefern wobei das in einem Seitenweg ist. Da habe ich beim rangieren einen zwar ca 20 cm aus dem Boden ragenden, aber sehr schlecht sichtbaren Bordstein touchiert. Da dieser Bordstein weder irgendwie kenntlich gemacht war, z.b. Warnbarke, meinem Dienstfahrzeug nichts passiert ist und auch sonst nur eine schon zuvor vorhandene leichte Neigung des Bordsteins sichtbar waren und ich zusätzlich der Absixht war der Bordstein würde eh noch komplett entfernt bin ich zur nächsten Kita weitergefahren (Zeitdruck). Am nächsten Tag erfragte die Polizei beim Arbeitgeber meine Daten wegen Fahrerflucht. Ich gatte den Vorgang längst vergessen und bin emtsprechend überascht.
    Was könnte hier passieren?

    Nachtrag.

    Der Bordstein ist keine Bordsteinbegrenzung sondern soll wohl eine Grundstücksbegrenzung darstellen. Er ragt von einer Garageneinfahrt ca. 2.50 Meter ind den wendeplatz hinein was aber im Schatten liegend nur schwer zu erkennen ist. Wäre der Bordstein durch eine Warnbarke kenntlich gemacht hätte ich ihn nicht touschiert.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:21

      Hallo Betrffener,

      da wir die genaue Situation vor Ort nicht kennen, sind solche Einschätzungen immer erschwert. Zudem ist es vor allem beim Vorwurf von Fahrerflucht kaum möglich, eine Vorhersage der Sanktion zu treffen. Ihren Beschreibungen nach zu urteilen, handelt es sich jedoch um eine sehr geringe Sachbeschädigung, weshalb ein allzu strenges Strafmaß eher unwahrscheinlich ist. Wahrscheinlich wird die Sache mit einem Bußgeld belegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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