Bußgeldkatalog Telefonieren während der Fahrt mit dem Fahrrad
Beschreibung
Bußgeld
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
55 €
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Handy auf dem Fahrrad
Darf ich das Handy auf dem Fahrrad benutzen?
Für Radfahrer gelten im Hinblick auf das Handy ähnliche Regeln wie für Autofahrer und andere Kraftfahrer. Nach § 23 Abs. 1a) StVO darf kein Fahrer während der Fahrt kein elektronisches Geräte benutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn er es dafür in der Hand halten muss.
Welche Sanktionen drohen, wenn ich auf dem Fahrrad telefoniere?
Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kostet mindestens 55 Euro Bußgeld. Der Betrag steigt im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.
Unter welchen Umständen ist die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad erlaubt?
Radfahrer dürfen ihr Smartphone nur benutzen, wenn sie das Gerät in einer entsprechenden Halterung anbringen und für dessen Bedienung nur kurz den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden. Auch diesbezüglich gelten ähnliche Vorgaben wie beim Handy am Steuer eines Autos.
Mit dem Handy auf dem Fahrrad unterwegs: Bußgeld und weitere Maßnahmen
Das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen, ist gesetzeswidrig
Auf dem Fahrrad ist das Handy tabu. Es sorgt nicht nur für unnötige Ablenkung während der Fahrt. Zusätzlich haben Radfahrer nur eine Hand am Lenker, was besonders in Gefahrensituationen brenzlig werden kann. Der Bußgeldkatalog sieht beim Telefonieren auf dem Fahrrad ein Bußgeld vor. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Rad unterwegs sind oder im Auto sitzen. Lediglich die Bußgelder unterscheiden sich. Immer mehr Radfahrer nutzen ihre Handys als Navigationsgerät. Aber auch das Halten vom Smartphone wird mit einem Bußgeld bestraft. Aus diesem Grund ist eine Handyhalterung zu empfehlen.
Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad sitzt und fährt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Dazu gehört auch das Lesen von Nachrichten oder Benachrichtigungen von beispielsweise sozialen Netzwerken. Einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg müssen Radfahrer in der Regel nicht befürchten. Dieses Bußgeld hat auch keine weiteren Auswirkungen auf den Führerschein, so wie es zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Fahrrad der Fall sein kann.
Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt
Im Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.
Handy in der Hand und mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite erwischt
Wer mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Doch was ist mit den doppelten Verstößen? Also all diejenigen Vergehen, bei denen der Radfahrer mit dem Handy auf dem Fahrrad fährt und dabei eine rote Ampel übersieht oder auf der falschen Straßenseite unterwegs ist?
In diesem speziellen Fall spricht der deutsche Gesetzgeber von einer Tateinheit und einer Tatmehrheit. Eine Tateinheit ist immer dann gegeben, wenn mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen wurden. Eine Tatmehrheit hingegen definiert mehrere Handlungen zu verschiedenen Zeitpunkten.
Im Falle einer Tateinheit, also etwa das Telefonieren und ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, wird in der Regel die Ordnungswidrigkeit mit dem höchsten Regelsatz geahndet. Ist für den Rotlichtverstoß ein höheres Bußgeld vorgesehen, muss der Radler oftmals nur dieses zahlen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten. Häufig sieht er auch von einem Bußgeld ab und ermahnt den Fahrradfahrer lediglich.
Eine Alternative zum Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad ist ein Bluetooth-Headset oder Kopfhörer. Viele Hersteller produzieren eine Halterung für das Smartphone, die der Fahrer auch zum Navigieren mit seinem Telefon nutzen kann. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Stimme am Ende der Leitung nicht so laut ist, dass der Radler keine Umgebungsgeräusche mehr hört.
Musik hören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?
Auf dem Fahrrad darf kein Handy benutzt werden, wie auch beim Auto. Ein Headset ist aber erlaubt.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Deutsche auf dem Fahrrad keine Musik hören dürfen. Kein Gesetz in Deutschland verbietet das. Das Hören wird lediglich eingeschränkt.
Denn Musik-Hören beim Fahrradfahren ist grundsätzlich erlaubt; die Musik darf jedoch nicht so laut sein, dass der Radler keine anderen Geräusche in seiner Umgebung mitbekommt.
In diesem Fall kostet das Musik-Hören beim Radfahren 15 Euro. Jedoch nur, wenn der Radler das Martinshorn überhört und eine Gefährdung darstellt. Autofahrer zahlen 10 Euro für zu laute Musik im Pkw. Die Gründe hierfür sind die gleichen.
Diese Vergehen können gefährlich werden. Immerhin merkt der Fahrer nicht mehr, wenn zum Beispiel ein Krankenwagen in seiner Nähe ist und Platz benötigt. Auch Autos werden mit Kopfhörern abgedämpft, sodass sich das Risiko auf eine Gefährdung im Straßenverkehr erhöht.
Das Musik-Hören auf dem Fahrrad ist also grundsätzlich erlaubt. Es empfiehlt sich aber, nur einen Kopfhörer im Ohr zu tragen oder die Laustärke so einzustellen, dass der Radler jederzeit seine Umgebung im Blick behalten kann.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
ich habe eine Frage bezüglich dem Thema. Allerdings ist die Frage etwas allgemeiner.
Wirkt sich eine Ordnungswidrigkeit, wie es das Benutzen des Handys beim Radfahren ist, nachträglich aus? Also kann ein potenzieller Arbeitgeber oder das Amt (außer die Polizei) einsehen, dass ich ein Bußgeldbescheid bekommen habe?
Eine zweite Fragbe wäre, ob die Bußgeldbescheide irgendwann nicht mehr einzusehen sind. Also dass die Bescheide vom Polizeiserver gelöscht werden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Bußgeldbescheide selbst werden nicht im polizeilichen Führungszeugnis verzeichnet. Arbeitgeber können also keine Bußgeldbescheide einsehen. Handelt es sich „nur“ um eine Geldstrafe und nicht etwa um Punkte etc., ist nach dem Bezahlen des Bescheides mit keinen weiteren Folgen zu rechnen. Wann genau der Vermerk eines Bescheides Polizei-intern gelöscht wird, lässt sich nicht sagen.
mein Sohn ist noch 13 Jahre alt wird erst im November 14 Jahre. Er wurde heute von der Polizei mit 25Euro bestraft weil er das handy in sein hand beim Fahrrad fahren erwischt habe.
Bitte dürfen die Polizei eine 13 jährige mit Geldstrafe bestrafen?
grundsätzlich tritt die Strafmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres ein. Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind, können dementsprechend in der Regel nicht bestraft werden. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
(17) worde heute angehalten weil *einer* von 3 Beamten angeblich gesehen haben soll… das ich auf mein Handy geguckt habe… bin Grade vor kurzem mit Theoriestunden fertig und bald Theorieprüfung… kann da irgendwas mein späteren Führerschein passieren (Probezeit oder sonst was…)
Ich wurde während des Radfahren von der Polizei im Streifenwagen (3 Personen, muss ein hoch wichtiger Auftrag sein) dabei gesehen, wie ich kurz auf mein Handy geschaut habe, um meinen Wecker auszuschalten.
Dies wurde sofort als SMS-Lesen interpretiert und mir ein Bußgeld von 25€ angeboten, was ich aber allerdings ablehnte.
Mal sehen, was mein Rechtsanwalt dazu sagt.
Als ob es in Deutschland keine wichtigeren Aufgaben für unsere notorisch überbelasteten und zum Teil auch überforderten Beamten in Uniform gebe.
– Autodiebstahl
– Einbruchsdelikte
-Drogenbekämpfung
u.s.w.
Ich hatte das Handy beim Radfahren nur kurz rausgezogen, um auf die Uhr zu gucken – und soll trotzdem 25 € zahlen. Dafür haben sie mir allerdings großzügigerweise die 20 € für das kaputte Licht „erlassen“.
Habe mich aber nicht bedankt, trotz der günstigen 45% Mengenrabatt :-/
Hallo,
wenn ich statt dem Handy beispielsweise eine Banane in der Hand halte bzw. esse ist es keine Ordnungswidrigkeit? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
ein Handy kann Sie weitaus mehr ablenken als das Essen einer Banane. Das Schauen auf den Bildschirm erfordert Aufmerksamkeit, die dann im Straßenverkehr fehlt. Das Handy kann den Verkehrsteilnehmer dabei wiederholt, auf verschiedenste Art und Weise, sowie auch unterschiedliche lange ablenken.
Kommt es zu einem Unfall, wird jedoch immer untersucht, ob der Verursacher abgelenkt war und durch was.
Ist das Handy als Navi oder leiser Musikträger legal oder gibt es da auch Ärger mit der Polizei? Gefahren wird nach Google Maps. Hatte bisher keine Schwierigkeiten möchte mich aber absichern ob Handy am Steuer in der Halterung erlaubt ist.
Mein Sohn ist 15 Jahre und wurde mit Handy auf dem Fahrrad angehalten und hat einen Strafzettel von 25 Euro bekommen. Gibt es eine Altersbegrenzung bei den Verwarnungsgeldern?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Sylke
nein, das kann zu einer Ordnungswidrigkeit werden, wenn Sie beispielsweise das Martinshorn überhören. Ansonsten zieht diese Tat kein Bußgeld nach sich. Freihändig fahren kosten 5 Euro (https://staging.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung-fahrrad/).
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich dem Thema. Allerdings ist die Frage etwas allgemeiner.
Wirkt sich eine Ordnungswidrigkeit, wie es das Benutzen des Handys beim Radfahren ist, nachträglich aus? Also kann ein potenzieller Arbeitgeber oder das Amt (außer die Polizei) einsehen, dass ich ein Bußgeldbescheid bekommen habe?
Eine zweite Fragbe wäre, ob die Bußgeldbescheide irgendwann nicht mehr einzusehen sind. Also dass die Bescheide vom Polizeiserver gelöscht werden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus
Fabian
Hallo Fabian,
Bußgeldbescheide selbst werden nicht im polizeilichen Führungszeugnis verzeichnet. Arbeitgeber können also keine Bußgeldbescheide einsehen. Handelt es sich „nur“ um eine Geldstrafe und nicht etwa um Punkte etc., ist nach dem Bezahlen des Bescheides mit keinen weiteren Folgen zu rechnen. Wann genau der Vermerk eines Bescheides Polizei-intern gelöscht wird, lässt sich nicht sagen.
tierschutz.bussgeldkatalog.org
mein Sohn ist noch 13 Jahre alt wird erst im November 14 Jahre. Er wurde heute von der Polizei mit 25Euro bestraft weil er das handy in sein hand beim Fahrrad fahren erwischt habe.
Bitte dürfen die Polizei eine 13 jährige mit Geldstrafe bestrafen?
Danke im voraus
Robert
Hallo Robert,
grundsätzlich tritt die Strafmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres ein. Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind, können dementsprechend in der Regel nicht bestraft werden. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
(17) worde heute angehalten weil *einer* von 3 Beamten angeblich gesehen haben soll… das ich auf mein Handy geguckt habe… bin Grade vor kurzem mit Theoriestunden fertig und bald Theorieprüfung… kann da irgendwas mein späteren Führerschein passieren (Probezeit oder sonst was…)
Hallo,
dies sollte keine Konsequenzen für Ihren Führerscheinerwerb nach sich ziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde während des Radfahren von der Polizei im Streifenwagen (3 Personen, muss ein hoch wichtiger Auftrag sein) dabei gesehen, wie ich kurz auf mein Handy geschaut habe, um meinen Wecker auszuschalten.
Dies wurde sofort als SMS-Lesen interpretiert und mir ein Bußgeld von 25€ angeboten, was ich aber allerdings ablehnte.
Mal sehen, was mein Rechtsanwalt dazu sagt.
Als ob es in Deutschland keine wichtigeren Aufgaben für unsere notorisch überbelasteten und zum Teil auch überforderten Beamten in Uniform gebe.
– Autodiebstahl
– Einbruchsdelikte
-Drogenbekämpfung
u.s.w.
Halte dich an die Regeln und gut ist!
Ich hatte das Handy beim Radfahren nur kurz rausgezogen, um auf die Uhr zu gucken – und soll trotzdem 25 € zahlen. Dafür haben sie mir allerdings großzügigerweise die 20 € für das kaputte Licht „erlassen“.
Habe mich aber nicht bedankt, trotz der günstigen 45% Mengenrabatt :-/
musste heute 50euro strafe zahlen weil ich mit dem Fahrrad unterwegs war und dabei telefonierte
Hallo,
wenn ich statt dem Handy beispielsweise eine Banane in der Hand halte bzw. esse ist es keine Ordnungswidrigkeit? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Hans-Martin
Hallo Hans-Martin,
ein Handy kann Sie weitaus mehr ablenken als das Essen einer Banane. Das Schauen auf den Bildschirm erfordert Aufmerksamkeit, die dann im Straßenverkehr fehlt. Das Handy kann den Verkehrsteilnehmer dabei wiederholt, auf verschiedenste Art und Weise, sowie auch unterschiedliche lange ablenken.
Kommt es zu einem Unfall, wird jedoch immer untersucht, ob der Verursacher abgelenkt war und durch was.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ist das Handy als Navi oder leiser Musikträger legal oder gibt es da auch Ärger mit der Polizei? Gefahren wird nach Google Maps. Hatte bisher keine Schwierigkeiten möchte mich aber absichern ob Handy am Steuer in der Halterung erlaubt ist.
Grüße
Hallo Leon,
sofern das Handy in der Halterung bleibt und nicht in der Hand gehalten wird, kann es als Navigationsgerät genutzt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Sohn ist 15 Jahre und wurde mit Handy auf dem Fahrrad angehalten und hat einen Strafzettel von 25 Euro bekommen. Gibt es eine Altersbegrenzung bei den Verwarnungsgeldern?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Sylke
Hallo Sylke,
die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mit Kopfhörern Fahrrad zu fahren und Musik zu hören ist demnach keine Straftat?
PS: Weil ich es nicht gefunden hab: Was ist mit freihändigem Fahren? Mit und ohne Gefährdung.
Hallo Martin,
nein, das kann zu einer Ordnungswidrigkeit werden, wenn Sie beispielsweise das Martinshorn überhören. Ansonsten zieht diese Tat kein Bußgeld nach sich. Freihändig fahren kosten 5 Euro (https://staging.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung-fahrrad/).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org