Was passiert, wenn man mit dem Fahrrad über Rot fährt?
Dies kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro einbringen. Außerdem fällt ein Punkt in Flensburg an.
Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Sofern eine eigene Fahrradampel vorhanden ist, müssen sich Radfahrer nach dieser richten. Ist dies nicht der Fall, gilt für sie die „normale“ Ampel der Fahrbahn.
Ab welchem Alter drohen mir Sanktionen für einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad?
Ein Bußgeldbescheid kann bereits für Kinder ab 14 Jahren ausgestellt werden.
Verkehrsregeln für Fahrradfahrer an der roten Ampel
Rote Ampel: Fahrradfahrer müssen auch stoppen
Nicht nur Autofahrer können bei Rotlichtverstößen empfindliche Strafen erhalten, auch Fahrradfahrer müssen sich darauf einstellen, einen Bußgeldbescheid zu empfangen, wenn sie die Verkehrssicherheit nicht achteten und einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad begangen haben.
Im Bußgeldkatalog Fahrrad gibt es einige Regelungen zum korrekten Verhalten an einer Ampel. Wir stellen Ihnen diese im folgenden vor, und beantworten die oft gestellte Frage, ob aufgrund von Vergehen aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer der Führerschein für das Auto entzogen werden kann.
Bußgeldkatalog für Radfahrer: Bei Rot über die Ampel
Auch Fahrradfahrer müssen sich auf Bußgelder in Höhe von über hundert Euro einstellen, wenn sie mit dem Fahrrad bei Rot über eine Ampel fuhren. Sofern eine Gefährdung oder gar ein Unfall an den Rotlichtverstoß gekoppelt war, so erhöhen sich natürlich auch diese Bußgeld noch einmal. Die Höhe der Bußgelder für Vergehen wie dem Überqueren einer roten Ampel ist mit der besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit, die von diesem Verstoß ausgeht, begründet.
Genauso wie auch bei Rotlichtverstößen bei Autofahrern ist für Radfahrer bei der Ermittlung der Sanktionen maßgeblich, wie lange die Ampel bereits in der Rotphase war. Man unterscheidet im Bußgeldkatalog für Radfahrer:
Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überqueren weniger als eine Sekunde rot
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überqueren mehr als eine Sekunde rot
Für alle Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad gilt, dass laut Bußgeldkatalog Fahrrad ein Punkt in Flensburg gutgeschrieben wird.
Ampelblitzer können übrigens auch Radler beim Überqueren einer roten Ampel fotografieren! Jedoch wird es in diesem Fall mit der Nachverfolgung des Fahrers schwierig, schließlich fehlt an Fahrrädern ein Kennzeichen, mit dem die Behörden die Adresse ermitteln könnten.
Einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten Radfahrer also nur dann, wenn ein Polizeibeamte den Vorfall selbst beobachten konnte. Der Betroffene wird dann für eine Verkehrskontrolle aus dem Verkehr herausgewunkden und muss seine Personalien sofort dem Beamten mitteilen. Der Bußgeldbescheid kommt wenig später per Post.
Führerscheinentzug aufgrund von Verstößen gegen den Bußgeldkatalog Fahrrad
Ein Rotlichtverstoß als Radfahrer kostet mindestens 60 Euro
Da ein Bußgeldbescheid laut Verkehrsrecht auch schon an Kinder ab 14 Jahren ausgestellt werden kann, können diese sich bereits vor dem Erwerb ihres Führerscheins einen Bußgeldbescheid einhandeln. Und das Bußgeld müssen in einem solchen Fall wohl auch die Eltern bezahlen, da es das übliche Taschengeld um einiges überschreitet.
Auch der Punkt, der laut Bußgeldkatalog Fahrrad bei sämtlichen Rotlichtverstößen anfällt, verbleibt auf dem Flensburger Punktekonto, bis er nach 2,5 Jahren verjährt. Theoretisch ist es möglich, dass für Verstöße gegen den Bußgeldkatalog für Radfahrer einem Verkehrsteilnehmer der PKW-Führerschein entzogen wird. Denn bei 8 Punkten wird der Führerschein bekanntermaßen entzogen, und dazu können auch Verstöße gegen Verkehrsrecht und StVO, die mit dem Fahrrad begangen wurden, ihren Teil beitragen. Der Führerscheinentzug entspricht einem dauerhaften Fahrverbot. Diese kann gerade diejenigen vor große Existenzsorgen stellen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Rote Ampel: Fahrrad und Autofahrer
Ob Autofahrer oder Radfahrer: bei Rot über die Ampel zu fahren, kann nicht nur hohe Bußgelder verursachen – mit einem Blick in den Bußgeldrechner können Sie vergleichen, welche Strafen für Autofahrer anfallen) sondern auch gefährliche Unfälle verursachen. Deswegen sollte jeder Verkehrsteilnehmer die kurze Wartezeit an der Ampel in Kauf nehmen und erst dann die Straße überqueren, wenn er grünes Licht hat.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Warum haben Radfahrer eigentlich keine Gelbphase? Ich bin mit 30 km/h auf dem Radweg geffahren und die Ampel sprang 10 Meter vor mir von grün auf rot.
Die Autofahrer hatten auf der Straße noch 30 Sekunden grün.
Es soll nun ein Bußgeld geben.
Guten Tag,
ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Der geschilderte Fall trug sich so zu wie im Bescheid geschildert. Als Radfahrerin habe ich im April ’22 eine rote Ampel missachtet, die Rotphase war länger als 1 Sekunde, aber ich habe niemanden gefährdet und auch nichts beschädigt. Nun soll ich 200€ + Bearbeitungsgebühr zahlen, obwohl der Polizist vor Ort meinte, es seien nur 100€ + Bearbeitungsgebühr. Hat sich vor Kurzem der Bußgeldkatalog geändert? Mir scheint der Bescheid fehlerhaft. Vielleicht wurde ich als Autofahrerin, nicht als Radfahrerin behandelt? Lohnt sich ein Widerspruch? Vielen Dank für die Auskunft!
MfG,
AJ
Hallo,
ich bin mit dem Fahrrad über rot – auf einem Fahrradstreifen – weil ich rechts über die Fussgängerampel – die schon auf grün war – weiter gehen wollte.
Ich bin von der Polizei angehalten und verwarnt worden – mit einem Bussgeld von 60,- Euro gem Polizeibeamter. Ok – das habe ich hingenommen. Meine Schuld.
Nun habe ich den Bussbescheid über 100, – Euro bekommen – die zusätzlich „die Rotphase über einer Sekunde beinhaltet – also 40 ‚Euro mehr.
Diese Info ist neu. Lohnt sich hier ein Widerspruch aus ihrer Erfahrung.
Heute hat mich ein anderer Verkehrsteilnehmer erwischt, wie ich als Radfahrer die rote Ampel missachtet habe. Er meinte, ich habe ihn beim Abbiegen geschnitten. Er hat mich wenig später in der Stadt wiederentdeckt und ein Foto von mir und Rad gemacht
Und er wolle mich nun anzeigen.
Das ich mich falsch verhalten habe ist klar.
Aber muss ich mir Gedanken bezüglich Bussgeld oder Anzeige machen?
was nützt ein Bußgeld, wenn es sowieso unmöglich ist, eine Anzeige gegen den Radfahrer zu erstatten, weil man null Informationen über den fahrlässigen oder sogar vorsetzlichen Verkehrsgefährder hat ??
Rad fahrer haben einen immensen Einfluss auf den Straßenverkehr. Das kann ich aus eigener Erfahrung als Fußgängerin und Autofahrerin anhand zahlreicher Erlebnisse berichten.
Sie müssen daher g a n z g e n a u s o verfolgbar sein wie Autofahrer !!
Eine Kennzeichnungspflicht ist dringend erforderlich !!
Hallo Herr S., dann kommen Sie nach Stuttgart ins schöne Schwabenland, wo die Verkehrswende noch nicht so richtig angekommen ist. Dort gehen die Uhren so, dass die Polizei wegschaut, wenn Sie als Autofahrer ein Stoppschild missachten und dabei Radfahrer auf der Radwegefurt gefährden. Dort gehen die Uhren so, dass das Ordnungsamt wegschaut, wenn Sie als Autofahrer auf dem Radweg oder auf dem Radfahrstreifen parken. Sie sind schon zu bedauern in Berlin.
Ist es auch ein Rotlichtverstoß, wenn man sich vom Fahrbahnrand an einer Ampel (ohne Radsymbol), die rot ist, soweit dies möglich ist in den fließenden Verkehr einordnet und anschließend die Spur wechselt?
Hallo Alle,
schade das in Berlin Friedrichshain keine Kontrollen von Rotlichtsündern erfolgt.
Die Polizei Ignoriert gekonnt die Verstoße.
Wenn ich an dem besagten Ort an der Ampel warten muss wegen Rot. Fahren gemütlich Minimum 20 Radfahrer bei Rot rüber. Ich fahre jeden Tag dort lang und selbst Polizisten schauen weg… Warum?. Zuviel Schreibkram?? In Berlin laufen die Uhren anders :)
Anscheinend fahren die Leute hier nicht in der Großstadt hier in Berlin herrscht Anarchie,wer sich im Strassenverkehr bewegt,hat sich an die Regeln zu halten,aber hier bekommt man das nicht im Griff,weil es zu viele sind.Und wir Autofahrer müssen auch bei rot stehen bleiben,auch wenn kein Mensch auf der Strasse ist.Hier musst du immer damit rechnen das ein Radfahrer irgendwo raus schiesst,wenn du was sagst wirst du beschimpft oder das Auto wird beschädigt.Radfahrer hier kosten ihre Anonymität voll aus,Kennzeich und Haftpflicht für Fahrräder wenn sie auf der Strasse fahren.Leider müssen die Radfahrer in der Kleinstadt darunter leiden,weil die Polizei dort auch ihre Pflicht tun will,hier müssten sie mal.
Danke ! Das ist Wasser auf meine Mühlen !
Auch, wenn Ihr Kommentar schon zwei Jahre her ist, sind sämmtliche Aspekte aufgeführt.
Fussgänger haben es nicht besser, sie sind sogar noch unmittelbarer den Angriffen agressiver Radfahrer ausgesetzt.
Ein Art Führerschein und eine Verfolgungsmöglichkeit ist auch bei Radfahrern unabdingar !!
Sie verlassen sich arrogant und ignorant darauf, dass man im Fall eines (Beinah-)Unfalls keine Nachweismöglichkeiten hat !
Selbst Eltern auf dem Rad verhalten sich mit ihren Kindern im Schlepptau absolut verantwortungslos.
In Berlin wundert man sich wenn ein Radfahrer bei rot stehen bleibt und sich darauf verlässt das der Autofahrer stehen bleibt,weil der Autofahrer schuld bekommt.Die Straftaten und Nötigungen können nicht ermittelt werden.Ich finde Radfahrer haben sehr viele Rechte jetzt sollten die Pflichten kommen,ein sichtbares Kennzeichen sollte Pflicht sein.Und Radfahrer Blitzer an Ampeln.
Ich verstehe nicht, dass sich hier alle über die Höhe der Strafe beschweren. IHR habt doch gegen die StVO (ja die gilt auch für Fahrradfahrer) verstoßen und somit in kauf genommen dafür belangt zu werden.
Ich bin selbst Radfahrer und sehe fast täglich wie andere Radfahrer über rote Ampeln fahren als würden sie nicht existieren. Heute zum Beispiel hatte ich eine Radfahrerin vor mir die 3 Rote Ampeln überfahren hat (ich war schneller als sie unterwegs und habe sie immer wieder eingeholt.). Das ist leider kein Einzelfall, deswegen bin ich der Meinung das die Bußgelder noch erhöht werden müssen damit es die letzten auch endlich lernen, dass man auch als Fahrradfahrer an einer roten Ampel zu warten hat bis diese auf grün umschaltet. Egal ob ob anderer Verkehr zu sehen ist oder nicht, denn es zählt die rote Ampel und nicht ob anderer Verkehr zusehen ist.
Rote Ampel heißt stehen bleiben PUNKT! Das ist in der StVO eindeutig geregelt und wer sich nicht daran hält ist selber schuld.
Bin heute mit ca. 5 km/h über eine rote Ampel mit dem Fahrrad gefahren. Es war ein Radweg außerhalb des Autofahrwegs, also durch Bordstein getrennt. Mit würde vorgeworfen ich hætte die Fußgänger gefährdet, was Blödsinn ist mit der Geschwindigkeit. Krieg jetzt n Punkt und Strafe. Jetzt meine Frage ich hatte schonmal eine MPU, erfolgreich bestanden und bereits 2 Punkte in Flensburg. Muss ich befürchten das da was schlimmeres passiert als Bußgeld?
Das Überfahren der roten Ampel mit dem Fahrrad (länger als 1 Sekunde rot) war am 21.07.17, der Bescheid mit der drakonischen Strafe (4 Jahre Probezeit statt 2 Jahre, Führerschein wurde am 17.01.17 gemacht) plus Aufbauseminare und Gebühren) kam am 16.01.18, also fast 6 Monate nach dem Verkehrsdelikt. Ist das noch innerhalb der Frist?
in der Regel liegt die Verjährungsfrist bei drei Monaten, verschiedene Vorgänge können jedoch dazu führen, dass sie maximal sechs Monate betragen kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/.
Bin mit Rad über rot zur Abbiegehaltelinie vorgefahren, dort gewartet und losgefahren als alle rot hatten und die Fußgängerampel umgesprungen ist.
Polizist war auf dem Weg zur Arbeit und hat mich angehalten. Haben dann diskutiert, da ich es albern fand.
Ihn hat noch mehr aufgeregt (war 2 Kilometer vorher auf der Straße um Radfahrer zu überholen), aber das wird mir jetzt nicht vorgeworfen (im Schreiben)
Jetzt Brief bekommen: 220€ + Gebühr und Auslage
Vorgworfen wird Rot>1 Sek und Vorsatz, uneinsichtig
Vorsatz kann zur Verdoppelung führen, aber dann 220€ statt 200€?
Es steht nichts von einem Punkt in Flensburg (ist das automatisch oder müsste das nicht trotzdem im Bußgeldbescheid stehen?).
Kann mir die Höhe nicht erklären, auch wenn ich nicht glaube, dass es sich ohne Rechtsschutz lohnt Einspruch einzulegen. Macht wahrscheinlich auch keinen Unterschied, dass er allein war und keine Zeugen hat, oder?
Polizist sticht ja alles aus.
ein Punkt muss nicht zwingend im Bußgeldbescheid aufgeführt sein. Den Stand auf Ihrem Punktekonto können Sie in Flensburg erfragen.
Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen Ihnen sich bezüglich eines eventuellen Einspruchs an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen und Ihnen mitteilen, ob ein Einspruch erfolgreich sein würde.
ich bin vor einigen Wochen über Gelb gefahren. Ich habe aber Post bekommen, in der behauptet wird, ich wäre über Rot gefahren. Wie sieht denn die Bußgeldregelung bei gelber Ampel aus?
Warum haben Radfahrer eigentlich keine Gelbphase? Ich bin mit 30 km/h auf dem Radweg geffahren und die Ampel sprang 10 Meter vor mir von grün auf rot.
Die Autofahrer hatten auf der Straße noch 30 Sekunden grün.
Es soll nun ein Bußgeld geben.
Guten Tag,
ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Der geschilderte Fall trug sich so zu wie im Bescheid geschildert. Als Radfahrerin habe ich im April ’22 eine rote Ampel missachtet, die Rotphase war länger als 1 Sekunde, aber ich habe niemanden gefährdet und auch nichts beschädigt. Nun soll ich 200€ + Bearbeitungsgebühr zahlen, obwohl der Polizist vor Ort meinte, es seien nur 100€ + Bearbeitungsgebühr. Hat sich vor Kurzem der Bußgeldkatalog geändert? Mir scheint der Bescheid fehlerhaft. Vielleicht wurde ich als Autofahrerin, nicht als Radfahrerin behandelt? Lohnt sich ein Widerspruch? Vielen Dank für die Auskunft!
MfG,
AJ
Geht mir genauso. Zusätzlich sogar noch 2 Punkte.
Der Polizist meinte ebenfalls, dass die Strafe 100€ + 1 Punkt ist.
Hat sich hier etwas geändert?
Hallo,
ich bin mit dem Fahrrad über rot – auf einem Fahrradstreifen – weil ich rechts über die Fussgängerampel – die schon auf grün war – weiter gehen wollte.
Ich bin von der Polizei angehalten und verwarnt worden – mit einem Bussgeld von 60,- Euro gem Polizeibeamter. Ok – das habe ich hingenommen. Meine Schuld.
Nun habe ich den Bussbescheid über 100, – Euro bekommen – die zusätzlich „die Rotphase über einer Sekunde beinhaltet – also 40 ‚Euro mehr.
Diese Info ist neu. Lohnt sich hier ein Widerspruch aus ihrer Erfahrung.
Heute hat mich ein anderer Verkehrsteilnehmer erwischt, wie ich als Radfahrer die rote Ampel missachtet habe. Er meinte, ich habe ihn beim Abbiegen geschnitten. Er hat mich wenig später in der Stadt wiederentdeckt und ein Foto von mir und Rad gemacht
Und er wolle mich nun anzeigen.
Das ich mich falsch verhalten habe ist klar.
Aber muss ich mir Gedanken bezüglich Bussgeld oder Anzeige machen?
was nützt ein Bußgeld, wenn es sowieso unmöglich ist, eine Anzeige gegen den Radfahrer zu erstatten, weil man null Informationen über den fahrlässigen oder sogar vorsetzlichen Verkehrsgefährder hat ??
Rad fahrer haben einen immensen Einfluss auf den Straßenverkehr. Das kann ich aus eigener Erfahrung als Fußgängerin und Autofahrerin anhand zahlreicher Erlebnisse berichten.
Sie müssen daher g a n z g e n a u s o verfolgbar sein wie Autofahrer !!
Eine Kennzeichnungspflicht ist dringend erforderlich !!
Hallo Herr S., dann kommen Sie nach Stuttgart ins schöne Schwabenland, wo die Verkehrswende noch nicht so richtig angekommen ist. Dort gehen die Uhren so, dass die Polizei wegschaut, wenn Sie als Autofahrer ein Stoppschild missachten und dabei Radfahrer auf der Radwegefurt gefährden. Dort gehen die Uhren so, dass das Ordnungsamt wegschaut, wenn Sie als Autofahrer auf dem Radweg oder auf dem Radfahrstreifen parken. Sie sind schon zu bedauern in Berlin.
Ist es auch ein Rotlichtverstoß, wenn man sich vom Fahrbahnrand an einer Ampel (ohne Radsymbol), die rot ist, soweit dies möglich ist in den fließenden Verkehr einordnet und anschließend die Spur wechselt?
Hallo Alle,
schade das in Berlin Friedrichshain keine Kontrollen von Rotlichtsündern erfolgt.
Die Polizei Ignoriert gekonnt die Verstoße.
Wenn ich an dem besagten Ort an der Ampel warten muss wegen Rot. Fahren gemütlich Minimum 20 Radfahrer bei Rot rüber. Ich fahre jeden Tag dort lang und selbst Polizisten schauen weg… Warum?. Zuviel Schreibkram?? In Berlin laufen die Uhren anders :)
Anscheinend fahren die Leute hier nicht in der Großstadt hier in Berlin herrscht Anarchie,wer sich im Strassenverkehr bewegt,hat sich an die Regeln zu halten,aber hier bekommt man das nicht im Griff,weil es zu viele sind.Und wir Autofahrer müssen auch bei rot stehen bleiben,auch wenn kein Mensch auf der Strasse ist.Hier musst du immer damit rechnen das ein Radfahrer irgendwo raus schiesst,wenn du was sagst wirst du beschimpft oder das Auto wird beschädigt.Radfahrer hier kosten ihre Anonymität voll aus,Kennzeich und Haftpflicht für Fahrräder wenn sie auf der Strasse fahren.Leider müssen die Radfahrer in der Kleinstadt darunter leiden,weil die Polizei dort auch ihre Pflicht tun will,hier müssten sie mal.
Danke ! Das ist Wasser auf meine Mühlen !
Auch, wenn Ihr Kommentar schon zwei Jahre her ist, sind sämmtliche Aspekte aufgeführt.
Fussgänger haben es nicht besser, sie sind sogar noch unmittelbarer den Angriffen agressiver Radfahrer ausgesetzt.
Ein Art Führerschein und eine Verfolgungsmöglichkeit ist auch bei Radfahrern unabdingar !!
Sie verlassen sich arrogant und ignorant darauf, dass man im Fall eines (Beinah-)Unfalls keine Nachweismöglichkeiten hat !
Selbst Eltern auf dem Rad verhalten sich mit ihren Kindern im Schlepptau absolut verantwortungslos.
In Berlin wundert man sich wenn ein Radfahrer bei rot stehen bleibt und sich darauf verlässt das der Autofahrer stehen bleibt,weil der Autofahrer schuld bekommt.Die Straftaten und Nötigungen können nicht ermittelt werden.Ich finde Radfahrer haben sehr viele Rechte jetzt sollten die Pflichten kommen,ein sichtbares Kennzeichen sollte Pflicht sein.Und Radfahrer Blitzer an Ampeln.
Ich verstehe nicht, dass sich hier alle über die Höhe der Strafe beschweren. IHR habt doch gegen die StVO (ja die gilt auch für Fahrradfahrer) verstoßen und somit in kauf genommen dafür belangt zu werden.
Ich bin selbst Radfahrer und sehe fast täglich wie andere Radfahrer über rote Ampeln fahren als würden sie nicht existieren. Heute zum Beispiel hatte ich eine Radfahrerin vor mir die 3 Rote Ampeln überfahren hat (ich war schneller als sie unterwegs und habe sie immer wieder eingeholt.). Das ist leider kein Einzelfall, deswegen bin ich der Meinung das die Bußgelder noch erhöht werden müssen damit es die letzten auch endlich lernen, dass man auch als Fahrradfahrer an einer roten Ampel zu warten hat bis diese auf grün umschaltet. Egal ob ob anderer Verkehr zu sehen ist oder nicht, denn es zählt die rote Ampel und nicht ob anderer Verkehr zusehen ist.
Rote Ampel heißt stehen bleiben PUNKT! Das ist in der StVO eindeutig geregelt und wer sich nicht daran hält ist selber schuld.
Bin heute mit ca. 5 km/h über eine rote Ampel mit dem Fahrrad gefahren. Es war ein Radweg außerhalb des Autofahrwegs, also durch Bordstein getrennt. Mit würde vorgeworfen ich hætte die Fußgänger gefährdet, was Blödsinn ist mit der Geschwindigkeit. Krieg jetzt n Punkt und Strafe. Jetzt meine Frage ich hatte schonmal eine MPU, erfolgreich bestanden und bereits 2 Punkte in Flensburg. Muss ich befürchten das da was schlimmeres passiert als Bußgeld?
Hallo Simon,
weitere Konsequenzen außer Bußgeld und Punkte drohen wahrscheinlich nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das Überfahren der roten Ampel mit dem Fahrrad (länger als 1 Sekunde rot) war am 21.07.17, der Bescheid mit der drakonischen Strafe (4 Jahre Probezeit statt 2 Jahre, Führerschein wurde am 17.01.17 gemacht) plus Aufbauseminare und Gebühren) kam am 16.01.18, also fast 6 Monate nach dem Verkehrsdelikt. Ist das noch innerhalb der Frist?
Danke!
Hallo Kathrin,
in der Regel liegt die Verjährungsfrist bei drei Monaten, verschiedene Vorgänge können jedoch dazu führen, dass sie maximal sechs Monate betragen kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin mit Rad über rot zur Abbiegehaltelinie vorgefahren, dort gewartet und losgefahren als alle rot hatten und die Fußgängerampel umgesprungen ist.
Polizist war auf dem Weg zur Arbeit und hat mich angehalten. Haben dann diskutiert, da ich es albern fand.
Ihn hat noch mehr aufgeregt (war 2 Kilometer vorher auf der Straße um Radfahrer zu überholen), aber das wird mir jetzt nicht vorgeworfen (im Schreiben)
Jetzt Brief bekommen: 220€ + Gebühr und Auslage
Vorgworfen wird Rot>1 Sek und Vorsatz, uneinsichtig
Vorsatz kann zur Verdoppelung führen, aber dann 220€ statt 200€?
Es steht nichts von einem Punkt in Flensburg (ist das automatisch oder müsste das nicht trotzdem im Bußgeldbescheid stehen?).
Kann mir die Höhe nicht erklären, auch wenn ich nicht glaube, dass es sich ohne Rechtsschutz lohnt Einspruch einzulegen. Macht wahrscheinlich auch keinen Unterschied, dass er allein war und keine Zeugen hat, oder?
Polizist sticht ja alles aus.
:-/
Hallo Normann,
ein Punkt muss nicht zwingend im Bußgeldbescheid aufgeführt sein. Den Stand auf Ihrem Punktekonto können Sie in Flensburg erfragen.
Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen Ihnen sich bezüglich eines eventuellen Einspruchs an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen und Ihnen mitteilen, ob ein Einspruch erfolgreich sein würde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin vor einigen Wochen über Gelb gefahren. Ich habe aber Post bekommen, in der behauptet wird, ich wäre über Rot gefahren. Wie sieht denn die Bußgeldregelung bei gelber Ampel aus?
MfG
Hallo Anna,
das Überfahren einer gelben Ampel wird mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org