Welche Fahrradbeleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben?
§ 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vorn am Fahrrad einen Scheinwerfer für weißes Abblendlicht und hinten eine Rückleuchte für rotes Licht vor.
Reichen die benannten Lampen als Fahrradbeleuchtung aus oder sind noch weitere „lichttechnische Einrichtungen“ vorgeschrieben?
Das Fahrrad muss außerdem mit Reflektoren ausgestattet sein, und zwar mit einem Heck- und einem Front-Rückstrahler sowie Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen.
Hinweise zur Beleuchtung am Fahrrad
Eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist Pflicht.
Millionen von Radfahrer werden sich über die Abschaffung der Dynamo-Pflicht gefreut haben. Denn somit sind seit Mitte 2013 auch akku- und batteriebetriebene Lampen an Rädern erlaubt. Doch das heißt noch lange nicht, dass grundsätzlich alle Batterieleuchten legal sind, auch wenn die Polizei bei Verkehrskontrollen diesbezüglich oftmals ein Auge zudrückt und von einem Bußgeld absieht – vorausgesetzt, das Rad verfügt überhaupt über eine sichtbare Fahrradbeleuchtung.
Doch was ist in der StVO und StVZO eigentlich genau vorgeschrieben?
Es gibt verschiedene Arten der Fahrradbeleuchtung. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei den unterschiedlichen Beleuchtungsmöglichkeiten beachten müssen, um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ohne ein Bußgeld zu riskieren.
Haben Sie sich schon für eine Beleuchtungsvariante entschieden, finden Sie in unseren Vergleichen ausführliche Kaufberatungen:
In Paragraph 67 der StVZO wird geregelt, wie die lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern auszusehen haben. Demnach müssen Fahrräder …
über einen Scheinwerfer und eine Schlussleuchte verfügen, wobei es nicht notwendig ist, dass beide Lichtquellen gleichzeitig einschaltbar sind (Ausnahme bildet der Dynamo: Hier müssen Vorder- und Rücklicht gleichzeitig leuchten.
nur zulässige Lichtanlagen besitzen und diese müssen vorschriftsgemäß befestigt bzw. so gesichert sein, dass ein Verstellen oder Abfallen nicht möglich ist.
vorne weißes und hinten rotes Licht (Rückstrahler und Schlussleuchte) haben (mind. 250 mm über der Fahrbahn, gekennzeichnet mit einem „Z“)
Fahrradbeleuchtung: Was ist bei den Reflektoren zu beachten?
Am Fahrrad sind elf Reflektoren vorgeschrieben
Neben dem Scheinwerfer und der Schlussleuchte werden zudem genau elf Reflektoren vorgeschrieben, die sich an den verschiedenen Positionen am Rad zu befinden haben.
Doch diese zugegebenermaßen strengen Reflektoren-Vorschriften werden nur von den wenigsten Fahrradbesitzern eingehalten.
Auch die meisten neuen Fahrräder haben längst nicht alle Reflektoren an Bord. Wenn, dann erfüllen Velos mit dem Siegel „StVZO konform“ die Vorgaben für die Fahrradbeleuchtung.
Laut StVZO sind ein weißer Reflektor für vorne, einer kleiner für hinten sowie ein Großflächen-Rückstrahler vorgeschrieben. Moderne Dynamolampen sind von Hause aus in der Regel mit Reflektoren ausgestattet. Doch weitaus schwieriger ist die Sachlage bei den gelben Reflektoren an den Pedalen, da diese sowohl nach vorne als auch nach hinten strahlen sollen, damit Radfahrer als solche auf den ersten Blick erkennbar werden. Bei Plastikpedalen sind die Reflektorplatten meist integriert, so dass es in der Praxis keine Probleme gibt. Anders ist die Situation bei Metallpedalen, wo die Reflektoren dagegen nur aufgesetzt montiert sind und erfahrungsgemäß früher oder später abfallen.
Damit das Fahrrad auch zur Seite hin sichtbar wird, müssen sich laut StVZO an den Laufrädern jeweils zwei gelbe Speichenrückstrahler befinden, die im 180-Grad-Winkel angebracht werden. Eine Alternative zu den Katzenaugen stellen dünne Speichenreflektoren dar. Diese werden ringförmig um das ganze Rad herum montiert. Wem das immer noch zu aufdringlich ist, der findet bei den Reifen eine weitere Lösungsmöglichkeit für die Reflektoren. Vor allem bei Trekkingbikes und Tourenräder sind die Mäntel oft mit einem durchgehenden Reflektorstreifen ausgestattet. Somit werden die Katzenaugen überflüssig.
Abschaffung der Dynamo-Pflicht
Wie bereits erwähnt, sind ein funktionierender Scheinwerfer und eine Schlussleuchte bei der Fahrradbeleuchtung das A und O. Laut einer 40 Jahre alten Regelung, die im Sommer 2013 gekippt wurde, musste die Beleuchtung über einen Dynamo angetrieben werden. Seit der Abschaffung der Dynamo-Pflicht dürfen Radfahrer aber endlich auch von Gesetzeswegen Lampen mit Batterie- oder Akkubeleuchtung verwenden. Zwar wurden auch die Anstecklichter noch zu Zeiten der Dynamo-Pflicht in Kontrollen getreu dem Motto „besser als nichts“ toleriert, dennoch sah der Bußgeldkatalog bei fehlendem Dynamo ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro vor.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Guten Tag,
ich arbeite mit obdachlosen Menschen zusammen. Kürzlich berichtet mir ein Klient, dass er ein Bußgeld von 20€ bekommen habe, da er ohne Licht Fahrrad gefahren sei. Diese habe sich nach einiger Zeit auf 60 € erhöht und bei einer Polizeikontrolle Monate später, wollte ihn die Polizei deshalb verhaften. Bekannte von ihm, legten ihm schließlich das Geld vor, so dass die Situation sich auflösen konnte. Nun meine Frage: Ist die Erhöhung auf 60€ realistisch, bzw. was sind entprechende Mahngebühren beim Nicht-Bezahlen des Bußgeldes?
Herzlichen Dank für die Auskunft und freundliche Grüße
L. Klaus
ich wurde heute Abend von der Polizei auf meinem Fahrrad angehalten und aus dem Verkehr gezogen, weil mein Licht augenscheinlich nicht funktionierte. Ich sagte dem Polizisten, dass ich einen Dynamo habe, der gerade eben noch funktioniert hatte (was auch wirklich so war – allerdings hatte der Polizist das wohl nicht gesehen, weil ich in einer ganzen Gruppe von Fahrradfahrern angehalten wurde). Daraufhin „überprüfte“ er dessen Funktionsfähigkeit indem er das Vorderrad anstieß. Weil mein Licht dann auch nicht anging, habe ich eine Verwarnung bekommen – der Bescheid kommt dann per Post.
Erst als ich bereits zuhause war, viel mir ein, dass mein Dynamo am Hinterreifen angebracht ist und mein Licht dadurch natürlich nicht angehen konnte als der Polizist es ausprobierte.
Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, gegen den Bescheid vorzugehen sobald er mir vorliegt – denn mein Licht funktioniert ja eigentlich und wurde nur nicht richtig überprüft…
meine Frage bezieht sich auf die Änderung der stvzo vom 01.06.2017. Da ich gerade auf der suche nach einer leistunsstarken Beleuchtung bin die ich nicht nur im Sraßenverkehr verwenden möchte sondern auch im Gelände, ist meine Frage, wie definiert dieses Gesetz welches Leuchtmittel eine stvzo Zulassung hat. Da es leider nicht möglich ist dies aus dem Gesetzestext zu entnehmen.
Habe ich gehofft hier die richtige Antwort zu bekommen und welche Strafe es mit sich bringt, mit einem Leuchtmittel am Fahrrad ohne stvzo Zulassung im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Ich verstehe nicht wie man so leichtsinnig sein Leben aufs Spiel setzen kann. Was ist daran so schwer sich vernünftige Lampen an das Rad anzubauen. Es geht um eure Gesundheit und im schlimmsten Fall um euer Leben.
Klar bietet eine Beleuchtung keine 100% Sichherheit, aber das ist immer noch besser als auf gut Glück gesehen zu werden.
ich wurde beim ohne Licht fahren angehalten und dann haben die netten Herren gesagt ich könnte entweder gleich 20 Euro bezahlen, hatte ich aber nicht, oder später überweisen und jetzt wollen sie auf einmal 40 Euro von mir haben. Kann ich da irgendwas machen???
handelt es sich noch um ein Verwarngeld oder wurde mittlerweile ein Bußgeldbescheid ausgestellt? Bei einem Bußgeldbescheid kommen immer noch weitere Gebühren mit dazu.
beim Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. In diesem vermerkt das Bundesamt für Justiz unter anderem alle Strafen, die Gerichte in den letzten Jahren gegen den Betroffenen verhängt haben. Sie haben keine Straftat begangen, weshalb dies nicht vermerkt wird.
Licht (welche elektrische Alternative zum Strahler)
Am 13. Dezember 2016 um 10:18
Guten Tag,
mein Dynamo / Strahler hat einen Wackelkontakt. Zur Sicherheit möchte ich mir eine elektrische Aufstecklampe kaufen.
Jetzt habe ich gesehen, dass viele nicht nach der Straßenordnung zugelassen sind. Ich habe aber schon viele andere Radfahrer mit ähnlichen Lampen gesehen.
im Moment ist in Sachen Fahrradbeleuchtung einiges im Wandel. Aufsteckbare LED-Leuchten zum Aufstecken waren ursprünglich nicht vorgesehen. Seit 2013 wurde allerdings die Dynamopflicht abgeschafft, weswegen nun auch der Batterie- bzw. Akkubetrieb zulässig ist. Dennoch deckt das Gesetz nicht die gegenwärtigen Nutzungsgewohnheiten der meisten Fahrradfahrer ab. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie eine Beleuchtung wählen, welche eine 6 V Nennspannung hat und fest verbaut werden kann. Aufstecklampen sind zwar üblich, allerdings streng genommen nicht zulässig. Inwieweit die Polizei dies kontrolliert, steht auf einem anderen Papier.
Ich wurde gestern Abend von der Polizei aufgefordert, mein Rad zu schieben, da ich kein Licht anhatte. Nach ein paar Metern bin ich blöderweise wieder aufs Rad gestiegen :( Der Polizist kam noch Mal vorbeigefahren und erteilte mir einen Zahlschein mit der angekündigten Summe von 60€. Weil er nett sein wollte, beließ er es bei 40€. Das kommt mir 1. immer noch ziemlich viel vor und 2. war die Art und Weise der Ausstellung ziemlich mies. Kann man da irgendwas machen?
da sie tatsächlich ohne Licht gefahren sind, besteht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Wenn der Beamte Ihnen die Summe genannt hat und auf einen Schein ausgestellt hat, sollte diese ordnungsgemäß gezahlt werden.
Hallo,
mein 17 jähriger Sohn hat einen Bußgeldbescheid bekommen. Er soll am 2 Weihnachtsfeiertag Abends um 22:40 Uhr angehalten worden sein, da er ohne Licht im Industriegebiet unterwegs war. Nun hat aber unser Sohn mit uns und seinen Großeltern den Weihnachtsabend verbracht und war es nicht. Es hat einer die falschen Personalien angegeben. Der Eispruch soll von uns zurückgenommen werden, sonst geht es zur Staatsanwaltschaft. Er war es nicht. Und nun?
Müssen wir als Erziehungsberechtige auch angeschrieben werden.
Es ist die falsche Adresse auf dem Bußgeldbescheid.
Hätte erst ein Anhörungsbogen verschickt werden müssen?
was eigentlich passiert, wenn der Akku vom Rücklicht während der Fahrt leer wird? Man kann doch nicht jede Minute nach hinter gucken. Ist das trotzdem strafbar?
Hallo und guten Morgen,
ich wurde heute Morgen auch von den netten Herren in Blau begrüßt.
Der Grund, zu wenig Licht. Ich habe eine Stirnlampe LED als Vorderlampe und das Rücklicht in LED ist im Fahrradhelm integriert.
Ich habe eingesehen das es doch nicht 1A zu erkennen ist und war der Meinung mit einer mündlichen Verwarnung das ganze aufzubessern. Nein, es wurden gleich mal 20,-€ fällig. Liebe Redaktion, ich gehe mal davon aus das sowas wieder eine Sache einer Einzelentscheidung des Beamten ist.
Im Bußgeldkatalaog trifft dieses Bußgeld auf das Fahren ohne Licht zu, dem war aber nicht so!
Ich finde das alles einfach zu schwebend…Was sagt ihr dazu?
MfG und fröhliche Weihnachten
Timmy
Hallo,
ich bin heute Morgen gegen halb 9 Fahrrad gefahren. Ich bin dann angehalten worden (ursprünglich wegen was anderem), der Polizist hat dann aber zusätzlich zu zu dem eigentlichen Grund des Anhaltens (über den Bordstein gefahren) bemängelt, dass ich keine Lichtanlage am Fahrrad hätte, was sicherlich wahr war (ich benutze Akku-Lichter, die ich aber zuhause gelassen habe; war ja taghell), aber wie gesagt auch unnötig. Er hat aber gesagt, dass mich das fehlen meiner Lichtanlage (zusätslich) bis zu 40€ kosten würde. Ist das zulässig? Schließlich war es 1. Taghell und 2. habe ich bei ihnen auf der Seite gelesen, dass Fahren ohne Licht, in der Dunkelheit(!) lediglich 25€ kosten würde? Übrigens hab ich noch kein Brief bekommen und nichts. Ich wollte mich nur im Vorraus schonmal informieren. Vielen Dank und liebe Grüße,
frank
Hallo und einen schönen guten Tag in die Runde.
Ich persönlich finde es von Kindern sowie Eltern Unverantwortlich sich bei Dunkelheit mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung zu bewegen.
Grade wieder jetzt in dieser Jahreszeit wo es Morgens länger Dunkel ist und am Abend wieder früh Dunkel wird solle einem Jedem der Normale Menschenverstand sagen ICH MUSS Beleuchtung haben.
Hier ist es meiner Meinung nach auch völlig egal ob es sich um eine Batterie betriebene oder Dynamo betriebene Beleuchtung handelt.
Hauptsache Licht am Fahrrad !!
Ich persönlich hatte diese Woche schon 2 mal Glück das ich nicht ein Schulkind was mit einem unbeleuchtetem Fahrrad unterwegs war Abgeschossen habe.
Hier sollten auch die Eltern mehr in die Verantwortung gezogen werden das sie besser drauf achten das die Räder Verkehrs Sicher sind.
Was mir bei machen Eltern durchaus Positiv gefällt ist:
Das sie Ihre Kinder zusätzlich zu einem mit Beleuchtung ausgerüstetem Fahrrad zusätzlich mit einer Warnweste kleiden !! Top Eltern !!
So werden die Kinder gut und Rechtzeitig gesehen und mögliche Unfälle vermieden !!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schulz
Guten Tag,
ich arbeite mit obdachlosen Menschen zusammen. Kürzlich berichtet mir ein Klient, dass er ein Bußgeld von 20€ bekommen habe, da er ohne Licht Fahrrad gefahren sei. Diese habe sich nach einiger Zeit auf 60 € erhöht und bei einer Polizeikontrolle Monate später, wollte ihn die Polizei deshalb verhaften. Bekannte von ihm, legten ihm schließlich das Geld vor, so dass die Situation sich auflösen konnte. Nun meine Frage: Ist die Erhöhung auf 60€ realistisch, bzw. was sind entprechende Mahngebühren beim Nicht-Bezahlen des Bußgeldes?
Herzlichen Dank für die Auskunft und freundliche Grüße
L. Klaus
Hallo,
ich wurde heute Abend von der Polizei auf meinem Fahrrad angehalten und aus dem Verkehr gezogen, weil mein Licht augenscheinlich nicht funktionierte. Ich sagte dem Polizisten, dass ich einen Dynamo habe, der gerade eben noch funktioniert hatte (was auch wirklich so war – allerdings hatte der Polizist das wohl nicht gesehen, weil ich in einer ganzen Gruppe von Fahrradfahrern angehalten wurde). Daraufhin „überprüfte“ er dessen Funktionsfähigkeit indem er das Vorderrad anstieß. Weil mein Licht dann auch nicht anging, habe ich eine Verwarnung bekommen – der Bescheid kommt dann per Post.
Erst als ich bereits zuhause war, viel mir ein, dass mein Dynamo am Hinterreifen angebracht ist und mein Licht dadurch natürlich nicht angehen konnte als der Polizist es ausprobierte.
Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, gegen den Bescheid vorzugehen sobald er mir vorliegt – denn mein Licht funktioniert ja eigentlich und wurde nur nicht richtig überprüft…
Hallo Mareike,
Sie können gegen den Bescheid begründeten Einspruch einlegen (innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Änderung der stvzo vom 01.06.2017. Da ich gerade auf der suche nach einer leistunsstarken Beleuchtung bin die ich nicht nur im Sraßenverkehr verwenden möchte sondern auch im Gelände, ist meine Frage, wie definiert dieses Gesetz welches Leuchtmittel eine stvzo Zulassung hat. Da es leider nicht möglich ist dies aus dem Gesetzestext zu entnehmen.
Habe ich gehofft hier die richtige Antwort zu bekommen und welche Strafe es mit sich bringt, mit einem Leuchtmittel am Fahrrad ohne stvzo Zulassung im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Vielen Dank schon mal für die Bemühungen
Ich verstehe nicht wie man so leichtsinnig sein Leben aufs Spiel setzen kann. Was ist daran so schwer sich vernünftige Lampen an das Rad anzubauen. Es geht um eure Gesundheit und im schlimmsten Fall um euer Leben.
Klar bietet eine Beleuchtung keine 100% Sichherheit, aber das ist immer noch besser als auf gut Glück gesehen zu werden.
Hallo,
ich wurde beim ohne Licht fahren angehalten und dann haben die netten Herren gesagt ich könnte entweder gleich 20 Euro bezahlen, hatte ich aber nicht, oder später überweisen und jetzt wollen sie auf einmal 40 Euro von mir haben. Kann ich da irgendwas machen???
Hallo Bruno,
handelt es sich noch um ein Verwarngeld oder wurde mittlerweile ein Bußgeldbescheid ausgestellt? Bei einem Bußgeldbescheid kommen immer noch weitere Gebühren mit dazu.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
mein Neffe hat 55 Euro Bußgeld bekommen, weil er kein Licht und Reflektoren und kein Helm hatte ist das ok?
Hallo Nora,
das Bußgeld liegt bei 20 Euro. Allerdings können durch einen Bußgeldbescheid auch bis zu 25 Euro Auslagen und Gebühren entstehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
musste 20 Euro zahlen weil ich ohne Licht gefahren bin, steht so etwas im erweiterten Führungszeugnis? Liebe Grüße
Hallo Jasmin,
beim Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. In diesem vermerkt das Bundesamt für Justiz unter anderem alle Strafen, die Gerichte in den letzten Jahren gegen den Betroffenen verhängt haben. Sie haben keine Straftat begangen, weshalb dies nicht vermerkt wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
mein Dynamo / Strahler hat einen Wackelkontakt. Zur Sicherheit möchte ich mir eine elektrische Aufstecklampe kaufen.
Jetzt habe ich gesehen, dass viele nicht nach der Straßenordnung zugelassen sind. Ich habe aber schon viele andere Radfahrer mit ähnlichen Lampen gesehen.
Was muss / sollte ich also tun ?
Was passiert, wenn mich die Polizei anhält?
Vielen Dank
Hallo Licht,
im Moment ist in Sachen Fahrradbeleuchtung einiges im Wandel. Aufsteckbare LED-Leuchten zum Aufstecken waren ursprünglich nicht vorgesehen. Seit 2013 wurde allerdings die Dynamopflicht abgeschafft, weswegen nun auch der Batterie- bzw. Akkubetrieb zulässig ist. Dennoch deckt das Gesetz nicht die gegenwärtigen Nutzungsgewohnheiten der meisten Fahrradfahrer ab. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie eine Beleuchtung wählen, welche eine 6 V Nennspannung hat und fest verbaut werden kann. Aufstecklampen sind zwar üblich, allerdings streng genommen nicht zulässig. Inwieweit die Polizei dies kontrolliert, steht auf einem anderen Papier.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde gestern Abend von der Polizei aufgefordert, mein Rad zu schieben, da ich kein Licht anhatte. Nach ein paar Metern bin ich blöderweise wieder aufs Rad gestiegen :( Der Polizist kam noch Mal vorbeigefahren und erteilte mir einen Zahlschein mit der angekündigten Summe von 60€. Weil er nett sein wollte, beließ er es bei 40€. Das kommt mir 1. immer noch ziemlich viel vor und 2. war die Art und Weise der Ausstellung ziemlich mies. Kann man da irgendwas machen?
Hallo Lisa,
da sie tatsächlich ohne Licht gefahren sind, besteht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Wenn der Beamte Ihnen die Summe genannt hat und auf einen Schein ausgestellt hat, sollte diese ordnungsgemäß gezahlt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich muss hinzufügen, dass ich weder jemanden gefährdet noch einen Unfall o.Ä. hervorgerufen habe.
Was kostet ein vorschriftswidriger/vorschriftswidrig eingestellter Scheinwerfer, der gegen §67 (3) StVZO verstößt?
Ist das nur ein Defekt der Lichtanlage oder ist das aufgrund der Blendung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und somit 25€?
Hallo Heinz,
wenn tatsächlich eine Gefährdung besteht und diese auch vorlag, dann wird dies mit 25 Euro belegt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein 17 jähriger Sohn hat einen Bußgeldbescheid bekommen. Er soll am 2 Weihnachtsfeiertag Abends um 22:40 Uhr angehalten worden sein, da er ohne Licht im Industriegebiet unterwegs war. Nun hat aber unser Sohn mit uns und seinen Großeltern den Weihnachtsabend verbracht und war es nicht. Es hat einer die falschen Personalien angegeben. Der Eispruch soll von uns zurückgenommen werden, sonst geht es zur Staatsanwaltschaft. Er war es nicht. Und nun?
Müssen wir als Erziehungsberechtige auch angeschrieben werden.
Es ist die falsche Adresse auf dem Bußgeldbescheid.
Hätte erst ein Anhörungsbogen verschickt werden müssen?
Gruß
Angelika
Hallo Angelika,
leider können wir keine Einzelfallberatung bieten und verweisen in diesen Fällen auf einen Rechtsanwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
was eigentlich passiert, wenn der Akku vom Rücklicht während der Fahrt leer wird? Man kann doch nicht jede Minute nach hinter gucken. Ist das trotzdem strafbar?
Gruß,
Wlad
Hallo Wlad,
in der Tat haben Sie dafür zu sorgen, dass die Beleuchtung ordnungsgemäß funktioniert – dazu gehört die Prüfung der Batterien.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo und guten Morgen,
ich wurde heute Morgen auch von den netten Herren in Blau begrüßt.
Der Grund, zu wenig Licht. Ich habe eine Stirnlampe LED als Vorderlampe und das Rücklicht in LED ist im Fahrradhelm integriert.
Ich habe eingesehen das es doch nicht 1A zu erkennen ist und war der Meinung mit einer mündlichen Verwarnung das ganze aufzubessern. Nein, es wurden gleich mal 20,-€ fällig. Liebe Redaktion, ich gehe mal davon aus das sowas wieder eine Sache einer Einzelentscheidung des Beamten ist.
Im Bußgeldkatalaog trifft dieses Bußgeld auf das Fahren ohne Licht zu, dem war aber nicht so!
Ich finde das alles einfach zu schwebend…Was sagt ihr dazu?
MfG und fröhliche Weihnachten
Timmy
Hallo Timmy,
in der Tat war die vorgeschriebene Beleuchtung nicht angebracht bzw. nicht betriebsbereit. Insofern liegt das Bußgeld im gesetzlichen Rahmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin heute Morgen gegen halb 9 Fahrrad gefahren. Ich bin dann angehalten worden (ursprünglich wegen was anderem), der Polizist hat dann aber zusätzlich zu zu dem eigentlichen Grund des Anhaltens (über den Bordstein gefahren) bemängelt, dass ich keine Lichtanlage am Fahrrad hätte, was sicherlich wahr war (ich benutze Akku-Lichter, die ich aber zuhause gelassen habe; war ja taghell), aber wie gesagt auch unnötig. Er hat aber gesagt, dass mich das fehlen meiner Lichtanlage (zusätslich) bis zu 40€ kosten würde. Ist das zulässig? Schließlich war es 1. Taghell und 2. habe ich bei ihnen auf der Seite gelesen, dass Fahren ohne Licht, in der Dunkelheit(!) lediglich 25€ kosten würde? Übrigens hab ich noch kein Brief bekommen und nichts. Ich wollte mich nur im Vorraus schonmal informieren. Vielen Dank und liebe Grüße,
frank
Hallo Frank,
in der Tat kann dafür ein Bußgeld anfallen – allerdings empfiehlt es sich erst einmal abzuwarten, ob ein Bußgeldbescheid eintrifft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo und einen schönen guten Tag in die Runde.
Ich persönlich finde es von Kindern sowie Eltern Unverantwortlich sich bei Dunkelheit mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung zu bewegen.
Grade wieder jetzt in dieser Jahreszeit wo es Morgens länger Dunkel ist und am Abend wieder früh Dunkel wird solle einem Jedem der Normale Menschenverstand sagen ICH MUSS Beleuchtung haben.
Hier ist es meiner Meinung nach auch völlig egal ob es sich um eine Batterie betriebene oder Dynamo betriebene Beleuchtung handelt.
Hauptsache Licht am Fahrrad !!
Ich persönlich hatte diese Woche schon 2 mal Glück das ich nicht ein Schulkind was mit einem unbeleuchtetem Fahrrad unterwegs war Abgeschossen habe.
Hier sollten auch die Eltern mehr in die Verantwortung gezogen werden das sie besser drauf achten das die Räder Verkehrs Sicher sind.
Was mir bei machen Eltern durchaus Positiv gefällt ist:
Das sie Ihre Kinder zusätzlich zu einem mit Beleuchtung ausgerüstetem Fahrrad zusätzlich mit einer Warnweste kleiden !! Top Eltern !!
So werden die Kinder gut und Rechtzeitig gesehen und mögliche Unfälle vermieden !!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schulz