Welche Fahrradbeleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben?
§ 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vorn am Fahrrad einen Scheinwerfer für weißes Abblendlicht und hinten eine Rückleuchte für rotes Licht vor.
Reichen die benannten Lampen als Fahrradbeleuchtung aus oder sind noch weitere „lichttechnische Einrichtungen“ vorgeschrieben?
Das Fahrrad muss außerdem mit Reflektoren ausgestattet sein, und zwar mit einem Heck- und einem Front-Rückstrahler sowie Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen.
Hinweise zur Beleuchtung am Fahrrad
Eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist Pflicht.
Millionen von Radfahrer werden sich über die Abschaffung der Dynamo-Pflicht gefreut haben. Denn somit sind seit Mitte 2013 auch akku- und batteriebetriebene Lampen an Rädern erlaubt. Doch das heißt noch lange nicht, dass grundsätzlich alle Batterieleuchten legal sind, auch wenn die Polizei bei Verkehrskontrollen diesbezüglich oftmals ein Auge zudrückt und von einem Bußgeld absieht – vorausgesetzt, das Rad verfügt überhaupt über eine sichtbare Fahrradbeleuchtung.
Doch was ist in der StVO und StVZO eigentlich genau vorgeschrieben?
Es gibt verschiedene Arten der Fahrradbeleuchtung. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei den unterschiedlichen Beleuchtungsmöglichkeiten beachten müssen, um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ohne ein Bußgeld zu riskieren.
Haben Sie sich schon für eine Beleuchtungsvariante entschieden, finden Sie in unseren Vergleichen ausführliche Kaufberatungen:
In Paragraph 67 der StVZO wird geregelt, wie die lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern auszusehen haben. Demnach müssen Fahrräder …
über einen Scheinwerfer und eine Schlussleuchte verfügen, wobei es nicht notwendig ist, dass beide Lichtquellen gleichzeitig einschaltbar sind (Ausnahme bildet der Dynamo: Hier müssen Vorder- und Rücklicht gleichzeitig leuchten.
nur zulässige Lichtanlagen besitzen und diese müssen vorschriftsgemäß befestigt bzw. so gesichert sein, dass ein Verstellen oder Abfallen nicht möglich ist.
vorne weißes und hinten rotes Licht (Rückstrahler und Schlussleuchte) haben (mind. 250 mm über der Fahrbahn, gekennzeichnet mit einem „Z“)
Fahrradbeleuchtung: Was ist bei den Reflektoren zu beachten?
Am Fahrrad sind elf Reflektoren vorgeschrieben
Neben dem Scheinwerfer und der Schlussleuchte werden zudem genau elf Reflektoren vorgeschrieben, die sich an den verschiedenen Positionen am Rad zu befinden haben.
Doch diese zugegebenermaßen strengen Reflektoren-Vorschriften werden nur von den wenigsten Fahrradbesitzern eingehalten.
Auch die meisten neuen Fahrräder haben längst nicht alle Reflektoren an Bord. Wenn, dann erfüllen Velos mit dem Siegel „StVZO konform“ die Vorgaben für die Fahrradbeleuchtung.
Laut StVZO sind ein weißer Reflektor für vorne, einer kleiner für hinten sowie ein Großflächen-Rückstrahler vorgeschrieben. Moderne Dynamolampen sind von Hause aus in der Regel mit Reflektoren ausgestattet. Doch weitaus schwieriger ist die Sachlage bei den gelben Reflektoren an den Pedalen, da diese sowohl nach vorne als auch nach hinten strahlen sollen, damit Radfahrer als solche auf den ersten Blick erkennbar werden. Bei Plastikpedalen sind die Reflektorplatten meist integriert, so dass es in der Praxis keine Probleme gibt. Anders ist die Situation bei Metallpedalen, wo die Reflektoren dagegen nur aufgesetzt montiert sind und erfahrungsgemäß früher oder später abfallen.
Damit das Fahrrad auch zur Seite hin sichtbar wird, müssen sich laut StVZO an den Laufrädern jeweils zwei gelbe Speichenrückstrahler befinden, die im 180-Grad-Winkel angebracht werden. Eine Alternative zu den Katzenaugen stellen dünne Speichenreflektoren dar. Diese werden ringförmig um das ganze Rad herum montiert. Wem das immer noch zu aufdringlich ist, der findet bei den Reifen eine weitere Lösungsmöglichkeit für die Reflektoren. Vor allem bei Trekkingbikes und Tourenräder sind die Mäntel oft mit einem durchgehenden Reflektorstreifen ausgestattet. Somit werden die Katzenaugen überflüssig.
Abschaffung der Dynamo-Pflicht
Wie bereits erwähnt, sind ein funktionierender Scheinwerfer und eine Schlussleuchte bei der Fahrradbeleuchtung das A und O. Laut einer 40 Jahre alten Regelung, die im Sommer 2013 gekippt wurde, musste die Beleuchtung über einen Dynamo angetrieben werden. Seit der Abschaffung der Dynamo-Pflicht dürfen Radfahrer aber endlich auch von Gesetzeswegen Lampen mit Batterie- oder Akkubeleuchtung verwenden. Zwar wurden auch die Anstecklichter noch zu Zeiten der Dynamo-Pflicht in Kontrollen getreu dem Motto „besser als nichts“ toleriert, dennoch sah der Bußgeldkatalog bei fehlendem Dynamo ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro vor.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Ich habe eine Frage die hier noch nicht angesprochen wurde: Was ist mit der Legalität von Fahrradblinkern? Also einem Licht, das ankündigt, dass der Radfahrer nach links oder rechts abbiegen will.
Ich meine Blinker die neben dem Rücklicht links und rechts sind oder vorne neben dem Vorderlicht rechts und links. Ich meine also nicht die Blinker die man am Ende des Lenkers anbringt, die sind von hinten – wo es am wichtigsten ist – nur schwer zu sehen.
Im Internet kann man solche Blinker in gelber Farbe und mit oder ohne Pfeilform kaufen. Ich finde das voll gut, weil es im Dunkeln viel deutlicher zu sehen ist, als den Arm auszustrecken. Und auch wenn man an der Ampel steht, streckt man nicht die ganze Zeit den Arm aus, sondern lässt den Blinker blinken und die anderen wissen wohin man fahren will.
Die StVZO schreibt in § 67 Absatz 2 klar vor: „An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.“
In der StVO steht zum Abbiegen in § 9 Absatz 1: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
Meine Fragen:
1. Sind Fahrradblinker zulässig?
Zum Beispiel weil sie irgendwo außerhalb der StVZO als „zulässig erklärt“ wurden wie es in der StVZO heißt oder weil sie ein zum Abbiegen notwendiger „Fahrtrichtungsanzeiger“ nach § 9 Absatz StVO sind?
2. Wenn nein: Wäre es rechtlich möglich ein Bußgeld zu bekommen weil man mit dem Blinker eine Lichtquelle benutzt, die weder vorgeschrieben, noch für zulässig erklärt wurde?
3. Kann ein Blinker das Handzeichen sogar ersetzen oder nur ergänzen?
Ich denke dass das Handzeichen sehr gefährlich sein kann, weil man dann einhändig fährt und nur kurz die Hand ausstrecken kann. Ein Verkehrsteilnehmer der dann gerade nicht hinsieht, sieht auch nicht das Handzeichen. Wenn der Blinker ein zulässiger Ersatz wäre, kann man immer beide Hände am Lenker lassen und einfach die ganze Zeit durchblinken. Die Verkehrssicherheit wäre so sehr erhöht.
Danke sehr für eure Mühe! Ihr macht das echt klasse!
laut StVZO gilt: An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Ob dies für die Fahrradblinker gilt, erfahren Sie beim Hersteller.
Hallo,
wurde vorhin beim Rad fahren ohne Licht erwischt . Ich habe jetzt das Problem, das ich mich brei der Polizei bewerben wollte. Kann mein Verstoß Folgen mit sich ziehen ?
das Fahren ohne Licht ist eine Ordnungswidrigkeit. Einer Bewerbung bei der Polizei würden nur begangene Straftaten, die in das Bundeszentralregister eingetragen wurden, im Wege stehen.
muss ich mein Rad, nachdem ich ein Bußgeld wegen der mangelnden Beleuchtung bekommen habe, bei der Polizei vorführen um zu „beweisen“ dass ich die Mängel behoben habe oder hat sich der Vorfall mit den 20€-35€ erledigt?
die Polizei kann Ihnen entgegenkommen und Ihnen eine Mängelanzeige auferlegen, sodass Sie innerhalb von zwei Wochen das Fahrrad noch einmal der Polizei vorführen müssen – natürlich mit repariertem Licht. Tun Sie dies nicht, kommt ein Bußgeldbescheid. Hat die Polizei diesen Schritt übersprungen und gleich ein Bußgeld angeordnet, erlischt das Vorführen des Rades.
Hallo
ich hab eine frage zwecks Beleuchtung am tage
kann ich auch komplett ohne Lampen am tag fahren ?
oder muss eine Lampe vorne und hinten dran sein auch wenn ich sie nicht benötige?
bei einer verkehrskontrolle am nachmittag (ca. 13:00 uhr) wurde mir wegen defekter beleuchtungsanlage ein bußgeld von 20,- euro erteilt. ein bußgeld sehe ich ein. aber die höhe von 20,- nicht !!!
Hallo,
ab wann gilt es als Fahren Ohne Beleuchtung.
Ich selbst fahre MTB und habe auch nicht vor mir Reflektoren in die Speichen/Klickpedale zu klemmen. Ist dies schon eine Ordnungswidrigkeit? Oder betrifft das nur das Licht an sich?
Also ich wurde neulich angehalten, weil mein Licht nicht funktionierte, ich dachte es hätte sich damit, aber jetzt ist eine Rechnung über 48€ gekommen…
Ich wurde vor kurzem bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle beim Radfahren ohne Licht aufgehalten. Heute ist ein Brief gekommen, in dem steht, dass ich 48,50EUR Verwarnungsgeld+Verfahrenskosten statt den angegebenen 20,00EUR zahlen muss.
Kann das stimmen? Seit wann sind Verfahrungskosten fällig?
leider ist das rechts laut § 25a StVG. Verfahrenskosten sind immer dann zu tragen, wenn die Behörde einen Mehraufwand hatte. Wenn beispielsweise der Fahrer ermittelt werden muss, kostet das auch. In Ihrem Fall sind die 28,50 Euro die Zustellkosten für den Bußgeldbescheid. In der Regel werden diese erst ab einem Bußgeld von 60 Euro erhoben. Dies ist jedoch von Ihrer hiesigen Behörde abhängig.
Ich habe eine Verwarnung mit 20 Euro Verwarnungsgeld wegen defekter Litchtanlage am Rad bekommen. Allerdings ist mein 17 jähriger Sohn zu der aufgeführten Zeit mit dem Rad gefahren und die Verwarnung auf meinen Namen eingetroffen, obwohl er sienen Ausweis gezeigt hat. Kann ich das anfechten da die Angaben nicht stimmen ?
Grüße
Julia
ja, Sie können dagegen Einspruch einlegen. In Deutschland gilt keine Halterhaltung [edited], sondern eine Fahrerhaltung. Das bedeutet, dass derjenige der gefahren ist, auch dafür belangt werden sollte. Deswegen können Sie nicht das Bußgeld von Ihrem Sohn übernehmen.
Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit können Jugendliche ab 14 Jahren erhalten.
Liebe Redaktion,
ich nehme an, Sie meinten: In Deutschland gilt keine Halterhaftung, sondern eine Fahrerhaftung ;-) Auch wenn dieser Verdreher öfter zu finden ist, kenne ich niemanden, der sich Fahrer oder Hafter hält, höchstens Haustiere :-)
Nicht so wirklich, oder? Halterhaltung ist zumindest noch origineller :-) Egal…
Sebastian
Am 1. Dezember 2014 um 8:39
Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Und zwar wurde ich angehalten wegen Fahrens ohne Licht, und da ich ein Mountainbike habe muss ich anstatt den vorgeschriebenen 20€, 25€ bezahlen. Ist das Rechtens ??????
das Bußgeld für ein nicht nach den Vorschriften beleuchtetes Fahrrad liegt laut aktuellem Bußgeldkatalog bei 25 Euro, wenn eine Gefährdung oder Behinderung anderer vorlag. Ist dies nicht der Fall, liegt das Bußgeld bei 20 Euro. Die Höhe des Bußgeldes ist nicht von dem Typ Ihres Fahrrads abhängig.
Hey liebe Fahrradexperten,
gestern wurde ich beim Fahrrad fahren mit defektem Licht zum ersten mal erwischt und musste 20€ bezahlen. Jedoch bin ich mitten in den Fahrstunden und meine Prüfung steht bald bevor. Jetzt habe ich die Angst bekommen, dass ich eventuell noch keine Prüfung ablegen darf, also eine gewisse Zeitspanne abwarten muss weil mir dieses Vergehen unterlief.
Kann das Konsequenzen für die Prüfung haben oder mache ich mir ohne Grund sorgen.
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten :D
dieses Beleuchtungsvergehen hat keine Auswirkungen auf Ihre Führerscheinprüfung. Sie müssen sich also keine Sorgen machen. Viel Erfolg bei Ihrer Führerscheinprüfung!
hierzu gibt es im Bußgeldkatalog keine genauen Angaben. Sobald die Sicht durch Dunkelheit eingeschränkt wird, ist es aber empfehlenswert, die Lampe einzuschalten. Dann vermeiden Sie das Bußgeld auf jeden Fall und sind zudem weitaus sicherer unterwegs.
Es ist total gefährlich und rücksichtlos, ohne Licht zu fahren.
Ich fahre selbst Im Sommer und Winter Fahrrad. Bei Dunkelheit und in der Dämmerung natürlich mit Licht. Gelegentlich begegnen mir unbeleuchtete Räder, die oft nur im allerletzten Moment erkennbar sind. Bislang konnte ich immer ausweichen.
Aber die Vorstellung, dass zwei Räder mit jeweils Tempo 20 frontal zusammenprallen ist überhaupt nicht lustig.
Kauft Euch zur Not Batteriel-LED´s. Die kosten nur ein paar Euro, wiegen nur ein paar Gramm, aber ihr werdet gesehen.
sobald das auffliegt, und es wird eines Tages auffliegen, wird ein Bußgeld fällig, das die Anschaffungskosten für einen neuen Dynamo überschreiten wird.
Liebe Redaktion von Bußgeldkatalog.org,
danke für eure tolle Internetseite!
Ich habe eine Frage die hier noch nicht angesprochen wurde: Was ist mit der Legalität von Fahrradblinkern? Also einem Licht, das ankündigt, dass der Radfahrer nach links oder rechts abbiegen will.
Ich meine Blinker die neben dem Rücklicht links und rechts sind oder vorne neben dem Vorderlicht rechts und links. Ich meine also nicht die Blinker die man am Ende des Lenkers anbringt, die sind von hinten – wo es am wichtigsten ist – nur schwer zu sehen.
Im Internet kann man solche Blinker in gelber Farbe und mit oder ohne Pfeilform kaufen. Ich finde das voll gut, weil es im Dunkeln viel deutlicher zu sehen ist, als den Arm auszustrecken. Und auch wenn man an der Ampel steht, streckt man nicht die ganze Zeit den Arm aus, sondern lässt den Blinker blinken und die anderen wissen wohin man fahren will.
Die StVZO schreibt in § 67 Absatz 2 klar vor: „An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.“
In der StVO steht zum Abbiegen in § 9 Absatz 1: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
Meine Fragen:
1. Sind Fahrradblinker zulässig?
Zum Beispiel weil sie irgendwo außerhalb der StVZO als „zulässig erklärt“ wurden wie es in der StVZO heißt oder weil sie ein zum Abbiegen notwendiger „Fahrtrichtungsanzeiger“ nach § 9 Absatz StVO sind?
2. Wenn nein: Wäre es rechtlich möglich ein Bußgeld zu bekommen weil man mit dem Blinker eine Lichtquelle benutzt, die weder vorgeschrieben, noch für zulässig erklärt wurde?
3. Kann ein Blinker das Handzeichen sogar ersetzen oder nur ergänzen?
Ich denke dass das Handzeichen sehr gefährlich sein kann, weil man dann einhändig fährt und nur kurz die Hand ausstrecken kann. Ein Verkehrsteilnehmer der dann gerade nicht hinsieht, sieht auch nicht das Handzeichen. Wenn der Blinker ein zulässiger Ersatz wäre, kann man immer beide Hände am Lenker lassen und einfach die ganze Zeit durchblinken. Die Verkehrssicherheit wäre so sehr erhöht.
Danke sehr für eure Mühe! Ihr macht das echt klasse!
Hallo Hans,
laut StVZO gilt: An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Ob dies für die Fahrradblinker gilt, erfahren Sie beim Hersteller.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wurde vorhin beim Rad fahren ohne Licht erwischt . Ich habe jetzt das Problem, das ich mich brei der Polizei bewerben wollte. Kann mein Verstoß Folgen mit sich ziehen ?
Hallo Wia,
das Fahren ohne Licht ist eine Ordnungswidrigkeit. Einer Bewerbung bei der Polizei würden nur begangene Straftaten, die in das Bundeszentralregister eingetragen wurden, im Wege stehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin,
muss ich mein Rad, nachdem ich ein Bußgeld wegen der mangelnden Beleuchtung bekommen habe, bei der Polizei vorführen um zu „beweisen“ dass ich die Mängel behoben habe oder hat sich der Vorfall mit den 20€-35€ erledigt?
Mit freundlichen Grüßen
Kevin
Hallo Kevin,
die Polizei kann Ihnen entgegenkommen und Ihnen eine Mängelanzeige auferlegen, sodass Sie innerhalb von zwei Wochen das Fahrrad noch einmal der Polizei vorführen müssen – natürlich mit repariertem Licht. Tun Sie dies nicht, kommt ein Bußgeldbescheid. Hat die Polizei diesen Schritt übersprungen und gleich ein Bußgeld angeordnet, erlischt das Vorführen des Rades.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
ich hab eine frage zwecks Beleuchtung am tage
kann ich auch komplett ohne Lampen am tag fahren ?
oder muss eine Lampe vorne und hinten dran sein auch wenn ich sie nicht benötige?
Hallo Daniel,
streng genommen muss ein Fahrrad die entsprechenden Vorschriften zur Beleuchtung auch dann erfüllen, wenn gerade gar keine Beleuchtung benötigt wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
bei einer verkehrskontrolle am nachmittag (ca. 13:00 uhr) wurde mir wegen defekter beleuchtungsanlage ein bußgeld von 20,- euro erteilt. ein bußgeld sehe ich ein. aber die höhe von 20,- nicht !!!
Hallo,
ab wann gilt es als Fahren Ohne Beleuchtung.
Ich selbst fahre MTB und habe auch nicht vor mir Reflektoren in die Speichen/Klickpedale zu klemmen. Ist dies schon eine Ordnungswidrigkeit? Oder betrifft das nur das Licht an sich?
Hallo Achim,
strenggenommen könnte dies bei einer Kontrolle angemahnt werden. Laut StVO sind die Beleuchtungsvorschriften für ein Fahrrad ziemlich umfangreich.
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Also ich wurde neulich angehalten, weil mein Licht nicht funktionierte, ich dachte es hätte sich damit, aber jetzt ist eine Rechnung über 48€ gekommen…
Hallo Max,
Anna hatte das gleiche Problem. Die Kosten von 28,50 Euro sind Zustellkosten und werden abhängig von der Behörde verlangt.
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Hallo!
Ich wurde vor kurzem bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle beim Radfahren ohne Licht aufgehalten. Heute ist ein Brief gekommen, in dem steht, dass ich 48,50EUR Verwarnungsgeld+Verfahrenskosten statt den angegebenen 20,00EUR zahlen muss.
Kann das stimmen? Seit wann sind Verfahrungskosten fällig?
Gruß,
Anna.
Hallo Anna,
leider ist das rechts laut § 25a StVG. Verfahrenskosten sind immer dann zu tragen, wenn die Behörde einen Mehraufwand hatte. Wenn beispielsweise der Fahrer ermittelt werden muss, kostet das auch. In Ihrem Fall sind die 28,50 Euro die Zustellkosten für den Bußgeldbescheid. In der Regel werden diese erst ab einem Bußgeld von 60 Euro erhoben. Dies ist jedoch von Ihrer hiesigen Behörde abhängig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eine Verwarnung mit 20 Euro Verwarnungsgeld wegen defekter Litchtanlage am Rad bekommen. Allerdings ist mein 17 jähriger Sohn zu der aufgeführten Zeit mit dem Rad gefahren und die Verwarnung auf meinen Namen eingetroffen, obwohl er sienen Ausweis gezeigt hat. Kann ich das anfechten da die Angaben nicht stimmen ?
Grüße
Julia
Hallo Julia,
ja, Sie können dagegen Einspruch einlegen. In Deutschland gilt keine Halterhaltung [edited], sondern eine Fahrerhaltung. Das bedeutet, dass derjenige der gefahren ist, auch dafür belangt werden sollte. Deswegen können Sie nicht das Bußgeld von Ihrem Sohn übernehmen.
Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit können Jugendliche ab 14 Jahren erhalten.
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Liebe Redaktion,
ich nehme an, Sie meinten: In Deutschland gilt keine Halterhaftung, sondern eine Fahrerhaftung ;-) Auch wenn dieser Verdreher öfter zu finden ist, kenne ich niemanden, der sich Fahrer oder Hafter hält, höchstens Haustiere :-)
Hallo Heinrich,
Danke für den Hinweis. Wurde geändert.
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Nicht so wirklich, oder? Halterhaltung ist zumindest noch origineller :-) Egal…
Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Und zwar wurde ich angehalten wegen Fahrens ohne Licht, und da ich ein Mountainbike habe muss ich anstatt den vorgeschriebenen 20€, 25€ bezahlen. Ist das Rechtens ??????
Hallo Sebastian,
das Bußgeld für ein nicht nach den Vorschriften beleuchtetes Fahrrad liegt laut aktuellem Bußgeldkatalog bei 25 Euro, wenn eine Gefährdung oder Behinderung anderer vorlag. Ist dies nicht der Fall, liegt das Bußgeld bei 20 Euro. Die Höhe des Bußgeldes ist nicht von dem Typ Ihres Fahrrads abhängig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hey liebe Fahrradexperten,
gestern wurde ich beim Fahrrad fahren mit defektem Licht zum ersten mal erwischt und musste 20€ bezahlen. Jedoch bin ich mitten in den Fahrstunden und meine Prüfung steht bald bevor. Jetzt habe ich die Angst bekommen, dass ich eventuell noch keine Prüfung ablegen darf, also eine gewisse Zeitspanne abwarten muss weil mir dieses Vergehen unterlief.
Kann das Konsequenzen für die Prüfung haben oder mache ich mir ohne Grund sorgen.
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten :D
Hallo Marco,
dieses Beleuchtungsvergehen hat keine Auswirkungen auf Ihre Führerscheinprüfung. Sie müssen sich also keine Sorgen machen. Viel Erfolg bei Ihrer Führerscheinprüfung!
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wann muss die Beleuchtung eingeschaltet sein?
Hallo,
hierzu gibt es im Bußgeldkatalog keine genauen Angaben. Sobald die Sicht durch Dunkelheit eingeschränkt wird, ist es aber empfehlenswert, die Lampe einzuschalten. Dann vermeiden Sie das Bußgeld auf jeden Fall und sind zudem weitaus sicherer unterwegs.
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Hallo,
kann man auf dem Fahrrad auch zu einer Verkehrskontrolle angehalten werden??
Hallo Mandy,
ja, das ist möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich fahre seit feb. 2013 OHNE licht und muste noch nichts bezahlen- dynamo ist kaputt
Es ist total gefährlich und rücksichtlos, ohne Licht zu fahren.
Ich fahre selbst Im Sommer und Winter Fahrrad. Bei Dunkelheit und in der Dämmerung natürlich mit Licht. Gelegentlich begegnen mir unbeleuchtete Räder, die oft nur im allerletzten Moment erkennbar sind. Bislang konnte ich immer ausweichen.
Aber die Vorstellung, dass zwei Räder mit jeweils Tempo 20 frontal zusammenprallen ist überhaupt nicht lustig.
Kauft Euch zur Not Batteriel-LED´s. Die kosten nur ein paar Euro, wiegen nur ein paar Gramm, aber ihr werdet gesehen.
Villeicht solltest du mit Brille fahren…
Hallo Oklahoma,
sobald das auffliegt, und es wird eines Tages auffliegen, wird ein Bußgeld fällig, das die Anschaffungskosten für einen neuen Dynamo überschreiten wird.
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