Fahrradfahren auf der Straße: Welche Regeln gelten dabei?
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Zum Radfahren auf der Straße herrschen viele Irrtümer

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Nicht nur Autos dürfen auf asphaltierten Verkehrswegen unterwegs sein. Auf befahrenen Straßen kann das Fahrrad ebenfalls benutzt werden. Dabei kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, bei denen Auto- und Radfahrer aneinander geraten. Gründe dafür sind oft falsche Annahmen, welche Verkehrsvorschriften für das Fahrrad betreffen.
Der vorliegende Ratgeber soll mit diesen aufräumen und die wichtigsten Infos zum Fahrradfahren auf der Straße übersichtlich präsentieren. Hier erfahren Sie unter anderem, ob ein Fahrrad im Straßenverkehr zwingend auf dem Radweg fahren muss, was beim Musikhören auf dem Bike gilt und was passiert, wenn Sie beim betrunkenen Radfahren auf der Straße erwischt werden. Nicht zuletzt wird die Frage: „Ab wann darf ein Kind auf der Straße Fahrrad fahren?“, beantwortet.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrradfahren auf der Straße
Radfahrer müssen in der Regel die Straße nutzen. Ist ein Radweg vorhanden, besteht eine Benutzungspflicht dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen (z. B. 237) angezeigt wird und dieser auch nutzbar ist. Auf der Straße gilt das Rechtsfahrgebot.
Fahrradfahrer dürfen sowohl innerorts als auch außerorts Straßen benutzen, allerdings dürfen Sie nicht auf Kraftfahrstraßen bzw. Schnellstraßen und Autobahnen fahren.
Mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs: Das gilt wirklich!
Sowohl Auto- als auch Radfahrer sind sich oft schon bei folgender Frage unsicher: Dürfen oder müssen Radfahrer auf der Straße fahren? Zumindest erwachsene Pedalentreter haben hier, entgegen bestehender Irrtümer, tatsächlich keine Wahl.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer auf der Straße unterwegs sein. Der Gehweg ist tabu, wenn keine Kinder unter acht Jahren begleitet werden.
Die Benutzungspflicht für einen Radweg besteht in der Regel dann, wenn dieser durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesen ist. Ist kein blaues Radwegschild da, welches dessen Benutzung vorschreibt, kann das Fahrradfahren entweder auf der Straße oder dem Radweg stattfinden.
Weiterhin gilt: Ist der ausgewiesene Radweg nicht nutzbar, zum Beispiel weil dieser mit Scherben gespickt oder durch Mülltonnen verstellt ist, muss dieser nicht befahren werden. Ist ein Radweg nicht beschildert, ist eine Nutzung dennoch empfehlenswert, da dies zur Sicherheit im Verkehr beitragen kann.
Auch die Frage: „Auf welchen Straßen darf man Fahrradfahren“, lässt sich einfach beantworten. Asphaltwege, die von Autos innerorts sowie außerorts genutzt werden, stehen jedem Radfahrer offen. Verboten sind ausschließlich Kraftfahrtstraßen bzw. Autobahnen, welche eine Mindestgeschwindigkeit erfordern, die beim Radfahren auf der Straße nicht erreicht werden kann. Weiterhin gilt:

- Musikhören ist beim Fahrradfahren auf der Straße nicht vollkommen verboten. Die Musik darf jedoch nicht so laut sein, dass Verkehrssignale nicht mehr wahrgenommen werden können.
- Hartnäckig hält sich auch das Gerücht, dass betrunkene Fahrer ihren Führerschein verlieren, wenn Sie erwischt werden. Tatsächlich gilt bisher aber, dass ab 1,6 Promille „nur“ drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe in Form eines Nettomonatsgehalts fällig werden. Dazu kommt oft die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU. Erst wenn ein Betroffener dort durchfällt, verliert er seine Fahrerlaubnis.
Kinder mit dem Fahrrad auf die Straße lassen – ist das erlaubt?
Soweit ist klar, dass Erwachsene für gewöhnlich mit dem Fahrrad auf der Straße fahren müssen. Anders sieht es jedoch bei Kindern aus. Bis zu einem Alter von acht Jahren müssen diese in jedem Fall Radwege bzw. Gehwege benutzen. Das soll für einen besonderen Schutz im Verkehr sorgen. Zwischen acht und zehn Jahren, können sie dann selbst entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße bevorzugen. Darüber hinaus müssen auch diese das Fahrradfahren auf der Straße durchführen.


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Hier ein Hinweis zu dem Artikel. Folgende Änderung hat sich seit 2016 ergeben:
Seit 12/2016 und der Änderung des §2 Abs. 5 StVO ist nun das Mitfahren einer geeigneten Begleitperson (Mindesalter: 16 Jahre) mit dem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg erlaubt. Mitfahren darf aber nur 1 Person, also nicht beide Eltern oder gleich die ganze Großfamilie. Und nach wie vor gilt: 1. Schrittgeschwindigkeit, 2. an jeder Straßeneinmündung absteigen und hinüberschieben.
Dar man mit dem Fahhrad auf die Strße fahren auch wenn man kein führeschein hat ?
Hallo Alex,
ja, Sie müssen auf der Straße fahren, wenn kein Radweg zur Benutzung vorgeschrieben ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
„Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen…“ sagt §2 der StVO.
Ab einem Zusammenschluss von min. 16 (ab 15) gilt §27 STVO, die sog. Konvoi-Regel
„Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.“
darf ich zu zweit mit dem Fahrrad nebeneinanderfahren oder muss ich hintereinander fahren- ab vieviel Räder darf ich zu zweit nebeneinander fahren
Hallo J. van de L.,
mehr als zwei Fahrer dürfen nicht parallel fahren. Außerdem müssen Sie darauf achten, ob Sie damit den Verkehrsfluss der Kfz beeinträchtigen würden. Auf einer Fahrradstraße haben Sie die volle Freiheit und können in unbegrenzter Zahl nebeneinander fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Dieser Artikel hat mir sehr gut geholfen, weil ich ein bisschen über das Thema :“ mit dem Fahrrad in Deutschland“ wollte und habe ich das gehabt. Vielen Dank.