Fahrverbot fürs Fahrrad: Ist das überhaupt möglich?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot – mit dem Fahrrad kann das auch passieren

Ein Fahrverbot kann auch Radfahrer betreffen.
Ein Fahrverbot kann auch Radfahrer betreffen.

Auch einen Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad kann ein Fahrverbot ereilen. Und das aus verschiedenen Gründen. Eine Fahrerlaubnis an sich gibt es für das Fahrradfahren nicht. Dennoch können Behörden ein Radfahrverbot aussprechen. Wenn ein Verkehrsteilnehmer zum Beispiel eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt, kann ein Fahrradfahrverbot erteilt werden.

Wann kommt es überhaupt zu einem Fahrverbot für Radfahrer? Kann ein Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad drohen? Ist der Führerschein dann länger weg? Welche Strafen drohen, wenn sich ein Fahrradfahrer nicht ans Verbot hält? Diese und weitere Fragen sollen im nachfolgenden Ratgeber kurz erläutert und geklärt werden.

FAQ: Fahrverbot fürs Fahrrad

Können die Behörden die Nutzung eines Fahrrads untersagen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Ein Grund dafür können zum Beispiel Straftaten im Straßenverkehr sein.

Was bedeutet ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge?

Bei diesem ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auch mit Fahrrad und Mofa untersagt.

Ist es möglich, dass Verstöße auf dem Fahrrad zu einem Fahrverbot führen?

Wer sich nicht mit dem Fahrrad nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, muss unter Umständen auch mit einem Fahrverbot rechnen. Der Verkehrssünder darf dann für einen bestimmten Zeitraum kein Auto mehr führen.

Wann droht ein Radfahrverbot?

Ein Fahrverbot für Radfahrer kann aus vielen Gründen erfolgen. Alle Verkehrsteilnehmer, so auch Fahrradfahrer, müssen sich an die gängige Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und diese befolgen. Verstöße und Missachtungen können Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie auch ein Fahrverbot mit dem Fahrrad oder dem Auto zur Folge haben.

Wird ein Radfahrer auffällig oder begeht im Straßenverkehr eine Straftat, dann kann ihm die Nutzung des Rads und somit die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt werden. Zur Missachtung der StVO gehören neben Trunkenheitsfahrten, auch Rotlichtverstöße, das Befahren der falschen Fahrbahnseite oder die Nutzung eines nichtverkehrssicheren Fahrrads.

Wer wiederholt gegen Regeln und Vorschriften verstößt, wie zum Beispiel in einer Fußgängerzone das Fahrverbot für Fahrräder mehrmals ignoriert oder wiederholt über eine rote Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das Fahrrad kann davon genauso betroffen sein, wie alle weiteren Fahrzeuge, die der Fahrer führen darf.

Um Punkte in Flensburg oder mit dem Fahrrad ein Fahrverbot zu erhalten, muss kein Führerschein vorliegen. Auch Radfahrer ohne eine Fahrerlaubnis können ein Fahrverbot erhalten. Wird das Fahrverbot für das Fahrrad ignoriert, drohen einem Radfahrer weitere rechtliche Konsequenzen und ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

Führerscheinentzug: Alkohol und Fahrrad

Alkohol auf dem Fahrrad: ein Fahrverbot kann drohen.
Alkohol auf dem Fahrrad: ein Fahrverbot kann drohen.

Einer der häufigsten Gründe, warum ein Verkehrsteilnehmer auf einem Fahrrad ein Fahrverbot erhält, ist Alkoholkonsum. Dabei kann es nicht nur zu einem Fahrverbot für sein Fahrrad bekommen, sondern es droht bei einem hohen Promillewert auch ein Führerscheinentzug.

Auch für Radfahrer gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Promillegrenzen. Fährt ein Verkehrsteilnehmer betrunken mit dem Rad und weist einen Wert von 1,6 Promille auf, dann droht der Führerscheinentzug.

Wer mit Fahrrad und Alkohol oder unter Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert auch bei Promillewerten unter 1,6 eine Strafanzeige und auch ein Fahrverbot. Auf dem Fahrrad kann „alkoholtypisches Verhalten“, wie Schlangenlinien fahren, darüber hinaus auch zu zwei Punkten im Verkehrsregister und eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro bedeuten.

Außerdem wird, wenn es zu einem Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad gekommen ist, auch eine MPU verordnet. Diese muss übrigens auch von Radfahrern durchgeführt werden, die keinen Führerschein besitzen.

Es kann auch vorkommen, dass, wenn Radfahrer wiederholt andere Verkehrsteilnehmer durch Fahrten unter Alkohol mit dem Fahrrad gefährden, ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erteil wird. Dann gilt das Fahrverbot neben dem Fahrrad für alle weiteren Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das Fahren bzw. die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, außer als Fußgänger, ist damit untersagt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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29 Kommentare

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  1. Mirko
    Am 15. Januar 2018 um 17:58

    Hallo, ich wurde im Dezember 2017, von der Polizei, mit 2.34 Promille auf dem Fahrrad angehalten. Keine unauffällige Fahrweise – nur kein Licht am Fahrrad.(gestoppt) Wie steht es um mein pkw Führerschein?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:09

      Hallo Mirko,

      waren Sie als Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, müssen Sie mit harten Sanktionen rechnen. Hierzu gehören drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer MPU. Den Führerschein erhalten Sie dann erst nach erfolgreich absolvierter MPU zurück.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ralph S.
    Am 14. Oktober 2017 um 9:24

    „drohen einem Radfahrer weitere rechtliche Konsequenzen und ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.“

    Was konkret sind diese „weitere[n] rechtlichen Konsequenzen (und wie wahrscheinlich ist Deren Eintritt)?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:42

      Hallo Ralph,

      einem uneinsichtigen Radfahrer kann beispielsweise das jegliche Führen eines Fahrzeugs untersagt werden, wenn er als ungeeignet zum Führen von solchen eingestuft wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Julia W.
    Am 30. Mai 2017 um 16:07

    Hallo, richtet sich das Fahrverbot für Fahrradfahrer nach der Punkteanzahl in Flensburg oder kann einen Radfahrer auch unabhängig seiner Punktekartei ein Fahrverbot ereilen?

    Viele Grüße
    Julia W.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 7:52

      Hallo Julia,

      diese Informationen können Sie dem oben stehenden Text entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Helms
    Am 23. April 2017 um 11:57

    ich habe in einer Vorfahtgefährte straße mit Links abbieger wegen geschlosener
    Schranken die fahr Rot geht es auch für Fahrradfahrer. Abs. Helms

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 8:36

      Hallo Helms,

      das Rotlicht gilt natürlich auch für Fahrradfahrer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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