1 Monat Fahrverbot: Wie viel Tage ist der Führerschein weg?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbote: Nebenfolgen bei Verkehrsverstößen

1 Monat Fahrverbot: Wie viel Tage dieses beansprucht, ist nicht jedem Betroffenen klar.
1 Monat Fahrverbot: Wie viel Tage dieses beansprucht, ist nicht jedem Betroffenen klar.

Nach deutschen Verkehrsrecht kann ein Fahrverbot für 1 Monat, 2 Monate, aber auch 3 Monate verhängt werden. Welche Zeitspanne das Führerscheindokument eingezogen wird, hängt vor allem von dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß ab.

Am häufigsten verhängen Behörden vermutlich ein einen Monat währendes Fahrverbot. Es kommt bereits für weniger schwere Ordnungswidrigkeiten in Betracht, beispielsweise für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h zu schnell bei Ersttätern.

Nur in den seltensten Fällen lässt sich das 1-Monat-Fahrverbot umgehen. Doch wie viel Tage beansprucht das Fahrverbot dann? 1 Monat oder doch 4 Wochen? 31 oder 30 Tage? Und ist das Fahren trotz 1-Monat-Fahrverbot irgendwie möglich? Kann ein solches Fahrverbot umgangen werden?

FAQ: 1 Monat Fahrverbot

Wann droht 1 Monat Fahrverbot?

Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei vielerlei Verstößen gegen das Verkehrsrecht drohen, bspw. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h oder mehr innerorts mit dem Auto.

Wie viele Tage geht ein einmonatiges Fahrverbot genau?

Die Dauer des Fahrverbotes richtet sich tatsächlich nach dem jeweiligen Monat. Hat dieser 28 Tage, gilt das Fahrverbot auch nur so lange. Hat der Monat aber hingegen 31 Tage, läuft die Fahrpause auch 31 Tage lang.

Kann ich das Fahrverbot umwandeln?

Es könnte schwierig werden, ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Denn theoretisch könnten Sie auch den Urlaub für das gesamte Jahr aufwenden, wenn Ihr Job bedroht ist. Ein Verkehrsanwalt kann Sie genau zu den Erfolgsaussichten beraten.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Was bedeutet 1 Monat Fahrverbot – wie viel Tage ohne Auto?

Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge, die als zusätzliche Strafe neben einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr angeordnet werden kann. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wird durch den Bußgeldkatalog ein mindestens 1 Monat langes Fahrverbot ausgewiesen. Doch wie viel Tage umfasst das Fahrverbot tatsächlich? Ein Monat kann immerhin durch Tage, Wochen oder kalendarisch bestimmt werden.

Betroffene müssen zwangsweise während dem Fahrverbot über 1 Monat je nach Berechnung bis zu 31 Tage den ÖPNV nutzen.
Betroffene müssen zwangsweise während dem Fahrverbot über 1 Monat je nach Berechnung bis zu 31 Tage den ÖPNV nutzen.

Laut § 37 Abs. 4 der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) ist ein 1-Monat-Fahrverbot ebenso wie 2- und 3-monatige Führerscheinabgaben nach der Kalenderzeit zu berechnen:

Der Tag ist zu 24 Stunden, die Woche zu sieben Tagen, der Monat und das Jahr sind nach der Kalenderzeit zu berechnen. Demgemäß ist bei der Berechnung nach Monaten oder Jahren bis zu dem Tage zu rechnen, der durch seine Zahl dem Anfangstage entspricht. Fehlt dieser Tag in dem maßgebenden Monat, so tritt an seine Stelle dessen letzter Tag.

Die Frage beim 1 Monat währenden Fahrverbot, wie viel Tage dieses umfasst, ist also nicht pauschal zu beantworten. Je nachdem, wann der Führerschein abgegeben wird, kommen Laufzeiten zwischen 28 und 31 Tagen in Betracht, je nach kalendarischer Monatslänge.

1 Monat Fahrverbot: Wann den Führerschein abgeben?

Neben der Dauer spielt beim Fahrverbot über 1 Monat eine Rolle, ab wann der Führerschein abgegeben werden muss. Normalerweise sollten entsprechende Angaben im Bußgeldbescheid zu finden sein. Üblicherweise

  • können Ersttäter innerhalb eines viermonatigen Zeitraums selbst wählen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.
  • müssen Wiederholungstäter damit rechnen, dass ihr Fahrverbot bereits mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids beginnt. Wiederholungstäter ist in diesem Zusammenraum in der Regel jeder, der bereits in den letzten zwei Jahren ein Fahrverbot ableisten musste.
Ein 1-Monat-Fahrverbot, egal wie viel Tage der Monat hat, kann eine Geduldsprobe werden. Während dem 1-Monat-Fahrverbot trotzdem zu fahren, ist nicht ratsam! Es kommen nicht nur eine Geldstrafe und Punkte in Betracht, bei einem Unfall verweigert die Haftpflichtversicherung meist die Kostenerstattung!

Fahrverbot über 1 Monat: Ist das Umgehen möglich?

Ein Fahrverbot über 1 Monat zu splitten, ist nicht möglich. Evtl. ist jedoch stattdessen eine erhöhte Geldbuße zu erreichen.
Ein Fahrverbot über 1 Monat zu splitten, ist nicht möglich. Evtl. ist jedoch stattdessen eine erhöhte Geldbuße zu erreichen.

In aller Regel können Betroffene sich von einem 1-Monat-Fahrverbot nicht freikaufen. Auch ist es nicht möglich, dass Betroffene das Fahrverbot über 1 Monat hinweg aufteilen.

Lediglich für Ersttäter, die das Fahrverbot in eine existenzbedrohende Situation bringen würde, können ggf. – statt ein einmonatiges Fahrverbot anzutreten – eine erhöhte Geldbuße erhalten. Ein beispielhafter Grund könnte etwa sein, dass der Führerschein unbedingt nötig ist, um den Job auszuüben und durch ein Fahrverbot der Verlust der Arbeitsstelle droht. In einem solchen Fall ist das erhöhte Bußgeld denkbar.

Personen, die sich in dieser Situation befinden, sollten sich an die Behörde wenden und ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Hierfür empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen! Ansonsten könnte das 1-Monat-Fahrverbot, egal wie viel Tage genau es währt, die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen gefährden.

Fahrverbot für 1 Monat – Ist der Zeitpunkt individuell wählbar? (Video)

Ob Sie bei einem Fahrverbot freie Wahl über den Monat haben, darüber klären wir in unserem Video auf.
Ob Sie bei einem Fahrverbot freie Wahl über den Monat haben, darüber klären wir in unserem Video auf.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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27 Kommentare

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  1. Volker
    Am 14. November 2019 um 17:56

    Hallo zusammen,

    wenn ich am 30.11.19 um 23:00 den Führerschein für einen Monat abgebe, darf ich dann ab dem 29.12.19 um 1:00 wieder fahren?

    Lieben Gruß Volker

  2. Tim
    Am 9. Oktober 2019 um 21:27

    Wenn genau am 27.11.2019 Führerschein in amtlicher Verwahrung liegt, Fahrverbot endet am 26.12.2019. Manche nette Behörde hat ihn vor Ablauf des Verbotfristes schon zurückgeschickt.

  3. Tim
    Am 9. Oktober 2019 um 10:55

    Wenn der Führerschein am 27.11 in amtliche Verwahrung liegt, Verbotfrist endet am 26.12. Am 27.12 kann man ihn wiedererhalten und fahren. Manche Stadt hat den vor Ablauf schon zurückgeschickt, aber auch geschrieben dass man erst nach Ende des Verbotfristes KFZ offenliche Verkehr führen darf, sonst strafbar nach Gesetz….

  4. Michael
    Am 10. September 2019 um 21:45

    Am 24.08.19 nach Berlin geschickt mit Rückantwort 27.08.erst da gewesen wann benomme i h ihr wieder vielem Dank im voraus für die Antwort

  5. Tami
    Am 13. August 2019 um 12:46

    Wenn ich meinen Führerschein am Mittwoch 27.11.19 abgebe, wann kann ich ihn wieder abholen bei einem 1 monatigen Fahrverbot?

  6. Kerstin F
    Am 9. August 2019 um 13:50

    Bescheid am 3.8.19 bekommen, keinen Einspruch eingelegt, 4 Wochen Fahrverbot. Wann muss ich meinen Führerschein allerspätestens abgeben?
    Danke

  7. Markus
    Am 26. Juli 2019 um 21:10

    Wenn ich meinen Führerschein am Freitag den 16.08 zur Verwahrung abgebe, wann kann ich ihn wieder abholen bei einem ein Monatigem Fahrverbot ❓

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:47

      Hallo Markus,
      in der Regel sollten Sie diesen am 15.09. wiederbekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Niculescu
    Am 12. Juni 2019 um 15:32

    Guten Tag.

    Ich habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Ich habe außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Bekomme ich auch Fahrverbot?

    Vielen, vielen Dank!!!

  9. Martin B.
    Am 24. März 2019 um 14:36

    Hallo…

    …wenn ich meinen Führerschein für 1 Monat als Ersttäter abgeben muss und dies am 25.07.2019 erledige…kann ich ihn wann wieder abholen?

    Ich finde nirgendwo eine feste Regelung wo steht das man ihn für 28 oder 30 oder 31 Tage weg hat.

    MFG
    Martin

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:25

      Hallo Martin,

      Sie sollten ihn am 26.08. wieder abholen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. BK
    Am 20. Februar 2019 um 16:12

    Den Führerschein für einen Monat abgeben Kann, wie oben geschrieben, zwischen 28 und 31 Tage betragen. Wenn der Gesetzgeber so eine hirnrissige Zeit definiert, dann ist das eindeutig (jedenfalls in meinen Augen) eine UNGLEICHBEHANDLUNG vor dem Gesetz.

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