Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot. Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?
Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.
In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?
Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.
Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?
Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
Ein Fahrverbot kann je nach Einzelfall ein einschneidendes Erlebnis für Fahrer sein. Plötzlich fehlt die Unabhängigkeit oder der Weg zur Arbeit wird zum Problem. Da stellt sich die Frage, ob Betroffene den Monat für die Ableistung frei wählen dürfen. » Weiterlesen...
Ein Fahrverbot stellt für die meisten Betroffenen eine starke Einschränkung im Alltag dar. Die führerscheinfreie Zeit in den Urlaub zu verlegen, wäre eine Möglichkeit. Doch was tun, wenn der Urlaub noch monatelang entfernt ist? Kann das Fahrverbot irgendwie hinausgezögert werden? » Weiterlesen...
Fahrverbote können für Betroffene einen erheblichen Einschnitt im alltäglichen Leben bedeuten. Aber ab wann genau droht Ihnen ein solches? Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung diese Nebenfolge zu Bußgeld und Punkten hinzutreten kann, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Für schwerwiegende Verkehrsverstöße drohen neben der Verhängung von Geldbußen und Punkten auch häufig Fahrverbote. In welcher Verbindung Punkte in Flensburg zu Fahrverboten, aber auch zum Führerscheinentzug stehen, lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.
Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.
Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.
Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.
So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.
Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:
1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:
wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
…beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.
Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?
Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.
Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.
Fahrverbot: Wann antreten?
Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.
Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.
Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Hallo, vor ca 3-4 Monaten wurde mir mein Führerschein von den Behörden abgenommen. Aufgrund des Verdachtes von Alkohol und btm, mit wurde dann an dem Tag Blut abgenommen und der Führerschein abgenommen
Nun hab ich Post bekommen einmal Feststellung von thc ohne mengenangabe und dann ein separaten Brief wo mir meine alkoholkonzentration von 0,6 Promille mitgeteilt wurde.
Nun hab ich eine bussgeldanhörung erhalten in der von einer Ordnungswidrigkeit aufgrund von 0,6 Promille gesprochen wird. Warum taucht nun das thc nicht mehr auf ? Kommen btm und Alkohol immer separat oder war die Menge des thc evtll nicht hoch genug ? Sonst wäre es ja eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit? Liege ich da falsch ? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Lg
Hallo Leute!
Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.
Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?
Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.
Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!?
Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?
Hallo Leute!
Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.
Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?
Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.
Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!?
Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?
Guten Tag ,
Vor 3 Wochen wurde ich auf der Autobahn mit 135 km/h in einer 100er Zone geblitzt.
Dann wurde Ich vor 2 Tagen von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt , das Ich 1 Punkt kriegen würde und 100 Euro Strafe.
D.h dass ich ein einem Zeitraum von einem Monat 2 Punkte gekriegt habe. Muss Ich meinen Führerschein jetzt für einen Monat abgeben weil Ich als Widerholubgstäter zähle ? Mir wurde erzählt nein , weil es nicht die selbe Strafe ist. Hätte ich 2 Punkte in einem Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen dann hätte ich meinen Führerschein abgegeben.
Hallo,
ich wurde außerorts geblitzt mit ca. 30 km/h zu viel und hatte das Handy am Ohr.
Was droht mir jetzt?
Habe schon lange keine Probezeit mehr und das kam weder so schnell noch mit Handy schon einmal vor.
Danke für eine schnelle Einschätzung.
ich habe 4 Punkte in Flensburg gehabt.
Wurde vor 9 Monate mit 22km/h zu viel geblitzt.
Nun wurde ich wieder mit 23km/h außerorts geblitzt.
Jetzt habe ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen ?
Wie kann das sein, ich bin in den letzten 12 Monaten nicht mit über 26km/h zu viel geblitzt.
Danke im Voraus.
Hallo. Ich bin heute in einer 30 Zone innerorts geblitzt worden.
Ungefähr 50-55 km/h . Ich wurde bisher noch nie geblitzt und habe seit 5 Jahren meinen Führerschein.
Ist ein Fahrverbot wirklich möglich ??
Ich bin im November 2019 geblitzt worden, und einen Busgeldbescheid von erhalten.
Am 30.04.2020 habe ich den minderst Abstand nicht einghalten. 1 Punkt und 150,00 Euro Busgeld.
Am 29.05.2020 wurde ich wieder geblitzt, wegen nicht einhaltung des Minderstabstand 4/10.
Muss ich jetzt mit einen Fahrverbot rechnen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo ich bin aus Österreich ich habe in Deutschland Bußgeld mit 80 € bekommen und 1 Monat Fahrverbot steht da meine frage wäre gilt dieser Fahrverbot nur in deutschland?
Hallo,
auf einer Bundesstrasse ( Umgehung) ich wurde mit 21 km/h zuviel geplitzt/gelasert und anschließend von der Polizei kurz aus dem Verkehr genommen zur Datenaufnahme. 50 km/h sollte man fahren – 74km/h bin ich leider gefahren. D.h. nach Abzug der Toleranz – 1 km/h zu viel und somit 1 Punkt, 80 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Hätte ich eine Chance dieses Fahrverbot durch eine höhe Geldstrafe zu umgehen? Habe gelesen, dass dies möglich wäre, da es nur 1 km/h war. Danke für die Hilfe
Hi I’m in trial period but first time in my trial period i drive in fahrverbot wegen die baustelle.this fahrverbot sign was portable and write date on it.i think I was was flashed there.outside road in field what can I expect now I drive circa 60
Hallo,
ich wurde zu Beginn des Jahres zur einer Blutprobe mitgenommen weil ich, unter Alkoholeinfluß ein Fahrzeug geführt und ein Verkehrsschild gerammt habe. Die Untersuchung ergab 1,91Promille. Es gab zwei Zeugen dafür die sofort mein Kennzeichen fotografiert und mich daraufhin angesprochen haben. Da ich kein Mobiltelefon dabei hatte, der Unfall sich gegen 22:00 in einem Industriegebiet ereignet hat und die doch recht weit entfernte Wache im Ort abends nicht besetzt ist, bin ich nach Hause gegangen, konnte dann aber aufgegriffen werden.
Nun wird mir jeweils eine Straftat nach §315C Abs. 1 und § 142 vorgeworfen.
Ich hatte vorher noch niemals Kontakt mit der Polizei und höchstens wegen fehlendem Anschnallen angehalten worden.
Mit welcher Strafe habe ich wohl zu rechnen?
Hallo, vor ca 3-4 Monaten wurde mir mein Führerschein von den Behörden abgenommen. Aufgrund des Verdachtes von Alkohol und btm, mit wurde dann an dem Tag Blut abgenommen und der Führerschein abgenommen
Nun hab ich Post bekommen einmal Feststellung von thc ohne mengenangabe und dann ein separaten Brief wo mir meine alkoholkonzentration von 0,6 Promille mitgeteilt wurde.
Nun hab ich eine bussgeldanhörung erhalten in der von einer Ordnungswidrigkeit aufgrund von 0,6 Promille gesprochen wird. Warum taucht nun das thc nicht mehr auf ? Kommen btm und Alkohol immer separat oder war die Menge des thc evtll nicht hoch genug ? Sonst wäre es ja eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit? Liege ich da falsch ? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Lg
Hallo Leute!
Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.
Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?
Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.
Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!?
Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?
Liebe Grüße
Zoobin
Hallo Zoobin,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Leute!
Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.
Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?
Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.
Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!?
Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?
Liebe Grüße
Zoobin
Hallo Zoobin,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag ,
Vor 3 Wochen wurde ich auf der Autobahn mit 135 km/h in einer 100er Zone geblitzt.
Dann wurde Ich vor 2 Tagen von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt , das Ich 1 Punkt kriegen würde und 100 Euro Strafe.
D.h dass ich ein einem Zeitraum von einem Monat 2 Punkte gekriegt habe. Muss Ich meinen Führerschein jetzt für einen Monat abgeben weil Ich als Widerholubgstäter zähle ? Mir wurde erzählt nein , weil es nicht die selbe Strafe ist. Hätte ich 2 Punkte in einem Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen dann hätte ich meinen Führerschein abgegeben.
Danke schonmal für die Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Oktay,
Die Informationen können unter folgendem Abschnitt gefunden werden: https://staging.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/ab-wann/#ab_wann_droht_ein_fahrverbot_innerorts_ausserorts. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde außerorts geblitzt mit ca. 30 km/h zu viel und hatte das Handy am Ohr.
Was droht mir jetzt?
Habe schon lange keine Probezeit mehr und das kam weder so schnell noch mit Handy schon einmal vor.
Danke für eine schnelle Einschätzung.
Hallo,
ich habe 4 Punkte in Flensburg gehabt.
Wurde vor 9 Monate mit 22km/h zu viel geblitzt.
Nun wurde ich wieder mit 23km/h außerorts geblitzt.
Jetzt habe ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen ?
Wie kann das sein, ich bin in den letzten 12 Monaten nicht mit über 26km/h zu viel geblitzt.
Danke im Voraus.
Hallo
Was droht mir bei, 120km/h waren auf der Autobahn und 150km/h mit Abzug bin ich gefahren.
Danke für die schnelle Antwort
Hallo Anni,
welcher Sanktionen Ihnen drohen, erfahren Sie in diesem Ratgeber zu Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Ich bin zum 2.mal in 4 Jahren geblitzt worden bei Verstößen gegen Rote Ampeln. Mit welcher Strafe muss ich rechnen bei 2.Mal?
Hallo Vani,
geht die Bußgeldstelle nicht von Beharrlichkeit aus, drohen die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo. Ich bin heute in einer 30 Zone innerorts geblitzt worden.
Ungefähr 50-55 km/h . Ich wurde bisher noch nie geblitzt und habe seit 5 Jahren meinen Führerschein.
Ist ein Fahrverbot wirklich möglich ??
Ich bin im November 2019 geblitzt worden, und einen Busgeldbescheid von erhalten.
Am 30.04.2020 habe ich den minderst Abstand nicht einghalten. 1 Punkt und 150,00 Euro Busgeld.
Am 29.05.2020 wurde ich wieder geblitzt, wegen nicht einhaltung des Minderstabstand 4/10.
Muss ich jetzt mit einen Fahrverbot rechnen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo ich bin aus Österreich ich habe in Deutschland Bußgeld mit 80 € bekommen und 1 Monat Fahrverbot steht da meine frage wäre gilt dieser Fahrverbot nur in deutschland?
Hallo Dilek,
ja, Fahrverbote können in aller Regel nur auf dem Gebiet des Landes durchgesetzt werden, in dem es verhängt wurde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
auf einer Bundesstrasse ( Umgehung) ich wurde mit 21 km/h zuviel geplitzt/gelasert und anschließend von der Polizei kurz aus dem Verkehr genommen zur Datenaufnahme. 50 km/h sollte man fahren – 74km/h bin ich leider gefahren. D.h. nach Abzug der Toleranz – 1 km/h zu viel und somit 1 Punkt, 80 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Hätte ich eine Chance dieses Fahrverbot durch eine höhe Geldstrafe zu umgehen? Habe gelesen, dass dies möglich wäre, da es nur 1 km/h war. Danke für die Hilfe
Hi I’m in trial period but first time in my trial period i drive in fahrverbot wegen die baustelle.this fahrverbot sign was portable and write date on it.i think I was was flashed there.outside road in field what can I expect now I drive circa 60
Hallo,
ich wurde zu Beginn des Jahres zur einer Blutprobe mitgenommen weil ich, unter Alkoholeinfluß ein Fahrzeug geführt und ein Verkehrsschild gerammt habe. Die Untersuchung ergab 1,91Promille. Es gab zwei Zeugen dafür die sofort mein Kennzeichen fotografiert und mich daraufhin angesprochen haben. Da ich kein Mobiltelefon dabei hatte, der Unfall sich gegen 22:00 in einem Industriegebiet ereignet hat und die doch recht weit entfernte Wache im Ort abends nicht besetzt ist, bin ich nach Hause gegangen, konnte dann aber aufgegriffen werden.
Nun wird mir jeweils eine Straftat nach §315C Abs. 1 und § 142 vorgeworfen.
Ich hatte vorher noch niemals Kontakt mit der Polizei und höchstens wegen fehlendem Anschnallen angehalten worden.
Mit welcher Strafe habe ich wohl zu rechnen?
Hallo
gilt der neue Bußgeldkatalog 2020 heute am 14.03.2020 schon. (Geschwindigkeit)
mit freundlichen Grüßen
Keilhack
Hallo Keilhack,
der neue Bußgeldkatalog tritt am 28. April in Kraft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org