Fahrverbot: Ab wann es droht und angetreten werden muss

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Ab wann wird es verhängt

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.

Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot.
Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?

Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.

In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Das hängt von der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ab.

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Sind Sie ein sog. Ersttäter, dürfen Sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Ab wann droht ein Fahrverbot?“

Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.

Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.

So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:

  • wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.

  • Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.

Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.

Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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132 Kommentare

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  1. mario
    Am 29. Februar 2020 um 5:20

    hi
    mall eine frage ich wurde heute in einer 80 zone mit 120 geblitz (ohne toleranz abzug)
    muss ich jetzt meinen führerschein abgeben für 1 monat oder nicht
    ich lese als
    1 monatiges Fahrverbot

    Hinweis: Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
    muss ich jetzt meinen fürerschein abgeben oder nicht

  2. Max
    Am 24. Oktober 2019 um 23:09

    Ich wurde heute angehalten bei einer Verkehrskontrolle. Dabei hatte ich keine ladesicherung im Transporter Kasten Wagen (komplett geschlossen),..durchgeführt. mir sagte der Polizist eine Bußgeld Strafe von bis zu 100€ und mindestens 1 Punkt.. ist es soweit richtig ???

  3. Beata
    Am 6. Oktober 2019 um 20:35

    Ich habe am 28 Oktober ein Schreiben bekommen und eine Zeugenbefragung.
    Im Schreiben steht, dass ich die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten habe. Zulässige Geschwindigkeit war 80 km/h. Es war eine Autobahn.
    Was für eine Strafe mir droht? In dem Bußkatalog habe ich gelesen, dass es 2 Punkte und auch sogar ein Monat Fahrverbot möglich wäre. Stimmt es? Bis zu diesem Moment war ich nicht bestraft.
    Es ist noch eine Sache. Ich habe eine deutsche und ausländische Staatsangehörigkeit. Aber bis jetzt besitze ich nur einen ausländischen Führerschein. Was heißt das für das möglicherweise Fahrtverbot?
    Ich habe auch in Internet gefunden dass es eine Möglichkeit gibt die eventuelle Strafpunke übergeben? Wie es funktioniert und ist es legal?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  4. Emine
    Am 1. September 2019 um 4:04

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und habe 3 Blitzer Rechnungen bekommen .. einmal 10 kmh zu schnell (auserorts) und einmal 11 kmh (innerorts) und das letzte war dann 137 kmh zu schnell (Schnellstraße – 100 kmh waren erlaubt) ich habe 1 punkt bekommen und musste zu einem Aufbausemminar,

    letztens war ich auserorts mit 90 kmh unterwegs (es hat viel geregnet) ein mann fuhr vor mir mit 60 kmh und ich habe ihn überholt (auf ner übersichtlichen gerade) nach dem überholen war ich wieder auf meinem weg und vor mir war eine kurve bevor ich in die kurve fuhr verringerte ich meine Geschwindigkeit um die 70 kmh runter, dann kam mein Auto ins schleudern und es hat sich überschlagen. Ich habe niemandem verletzt, bin lediglich selber das opfer.. was für eine strafe werde ich bekommen ? bekomme ich Fahrverbot ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  5. XQ
    Am 8. August 2019 um 20:55

    Hallo,

    aktuell liegt mein Punktstand auf 1.
    Aber inzwischen habe ich mehrere Bußgeldbescheid erhalten, einmal im April (um 29 km/h zu schnell, 1 Punkt, einmal im Mai, 33 km/h zu schnell, 1 Punkt) und zweimail im Juni am selben Tag innerhalb von einem Stunde je um 49 km/h zu schnell, je 2 Punkte also zu 4 Punkte), theoretisch kann es bis zu insgesamt auf 7 Punkte erreichen.

    Ich weiß nun nicht, ob ich überhaupt an dem Punktabzugseminar teilnehmen darf (falls es in einem kurzem Zeitraum all diese Bescheide per Post zugeschickt wurde dann könnte mein Punktkonto über 5.

    Welchen Vorschlag würden Sie geben?

    VIelen Dank

    Ich möchte n

  6. R.
    Am 4. April 2019 um 20:01

    Hallo
    Ich habe da ein problem, mir wurde der rechte unterschenkel aputiert , die Führerscheinstelle
    meinte nach langen hin und her ich muss eine Fahrprobe absolvieren. Gesagt gemacht bestanden. Ich bin im besitz des alten Führerscheins , nun sagen sie ich darf nur noch
    Klasse B fahren ohne Anhänger was soll das .
    Kann mir hier einer einen Rat geben?

  7. Pina
    Am 6. Februar 2019 um 13:19

    Hallo, ich wurde letztes Jahr mit 28 zu schnell geblitzt, habe daraufhin eine Seminar Anweisung erhalten die ich jetzt mache. Letzte Woche kam Post wo ich mit angeblichen 43 kmh zu schnell geblitzt worden bin, beides liegt innerhalb eines Jahres. Das schlimme ist das ich mich noch in der probezeit befinde…
    Muss ich jetzt damit rechnen das sie mir den Lappen ganz weg nehmen und ich eine mpu machen muss um ihn wieder zu bekommen?

  8. Alex .A
    Am 26. Dezember 2018 um 15:47

    Hier mit komme ich zu meiner frage wurde am 08/2018 von der Polizei Angehalten auf dem Roller . wurde auf Thc überprüft was natürlich positiv ausfiel bekam jetzt 12/2018 Den schreiben das Ich ein Fahrverbot bekomme Ihm Brief stand 1,7 thc wert 700.. euro Strafe Plus 1 Monat Fahrverbot plus 0.2 Punkte Ist mein erstes Vergehen . Meine frage ist nun wie folgt muss ich mit weiteren konsequenzen rechnen das es mein erstes mal war und das letzte mal den Führerschein hab ich schon zur Verwahrung gegeben. Kommt sonst noch was auf mich zu ?

  9. Artem
    Am 9. November 2018 um 21:54

    Guten Tag ,habe ich im 2017 geblitzt ,damals 1 Punkt kassiert „keine Fahrverbot „,dann im 2018 wieder würde ich wieder geblitzt, dies mal um 32 überschritten, 1 Monat Fahrverbot !
    Und jetzt habe ich wieder um 22 km/h überschritten .
    Steht jetzt für mich wieder Fahrverbot ?
    Würde ich sehr freuen auf eine Antwort !
    MfG Artem .

  10. Mona
    Am 16. September 2018 um 14:38

    Hallo, gestern war ich in einer fremden Stadt hier in Deutschland über eine rote Ampel gefahren ( welche ich nicht für voll genommen habe, da ich ich ca 20 m zuvor die Ampel ordentlich passiert habe)und bin leicht in einen Linksabbieger reingefahren. Polizei hat alles aufgenommen. Gemäß Zeugen gibt es mindestens einmal die Woche dort einen Unfall. Ich habe noch keine Punkte( in den 9,5 Jahren) verhalte mich stets korrekt im Straßenverkehr. Hab noch nie falsch geparkt oder bin noch nie von der Polizei angehalten worden. Blüht mir jetzt wirklich der Führerschein Entzug?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:00

      Hallo Mona,

      was im Einzelfall auf Sie zukommt, lässt sich pauschal nicht sagen. Wird eine rote Ampel überfahren und kommt es im Anschluss zu einer Gefährdung kann ein Führerscheinentzug die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nina
    Am 13. September 2018 um 18:50

    Hallo, wenn man schon einmal vor ca 2-3 Jahren ein Fahrverbot erteilt bekommen hat und jetzt im Jahr 2018 wieder? Innerorts und 27kmh zu schnell ( 77 kmh nach toleranzabzug) mit Welchen Konsequenzen muss ich rechnen ???

  12. Le T.
    Am 31. August 2018 um 11:49

    Hallo,
    Ich bin innerhalb von einer Woche geblitzt worden , einmal 22km/h und einmal 21km/h und einmal vermutlich über 30km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Die ersten beiden Verstöße habe ich schon Anhörungsbrief bekommen. Womit muss ich rechnen.
    Vielen Dank

  13. Tom
    Am 22. August 2018 um 14:35

    Hallo, ich fuhr am 17.8.2017 außerhalb einer Ortschaft (an einer Autobahn-Baustelle) 21 km/h zu schnell (81 statt der erlaubten 60 km/h) und erhielt hierfür eine Geldstrafe von 70 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg (Bußgeldbescheid v. 2.11.2017).
    Gestern, am 21.8.2018 wurde ich auf der Satdtautobahn in Berlin (gilt es außerhalb der Ortschaft?) geblitzt mit ca. 110 km/h statt der erlaubten 80 Km/h. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen? Würde ein weiterer Punkt zur Verhängung eines Fahrverbotes führen?

  14. Henning
    Am 17. August 2018 um 22:29

    Hallo,
    ich wurde im Februar dieses Jahres wg. eines Rotlichtverstoßes zu 1 Monat Fahrverbot verurteilt. Das war damals meine erste „Auffälligkeit“ und ich hatte auch die Möglichkeit, gegen Verdopplung des Bußgeldes, das Fahrverbot freizukaufen – habe ich allerdings abgelehnt und es angetreten.
    Heute wurde ich wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt: 50 waren innnerort erlaubt, 85 bin ich gefahren. Werde ich jetzt weiterhin als Ersttäter gelistet, weil es beim letzten Mal kein Geschwindigkeitsverstoß war, oder muss ich den Führerschein unmittelbar abgeben?
    Ich wohne 60km von meiner Arbeitsstätte entfernt und wüsste nicht, wie ich noch vernünftig dort erscheinen könnte (außer jeden Tag ab 10 Uhr bspw.)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:43

      Hallo Hennig,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Im Regelfall sollten Sie nicht als Ersttäter bewertet werden. Welche Sanktionen Sie wahrscheinlich erwarten, können Sie dem Bußgeldrechner entnehmen: https://staging.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nadinie
    Am 5. August 2018 um 14:15

    Hallo,
    Ich wurde mit 34 km/h zu schnell innerorts geblitzt.
    84 statt 50 km/h.
    Habe mir vorher nie was zu Schulden kommen lassen.
    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen?
    Habe auch gehört, dass es einen Unterschied macht, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat und die habe ich.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:44

      Hallo Nadinie,

      für das Strafmaß spielt die Rechtsschutzversicherung keine Rolle, diese würde ggf. Kosten eines Rechtsstreits zahlen. Hier können Sie sich die Folgen ausrechnen lassen: https://staging.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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