Ärztliches Fahrverbot gemäß Anlage 4 FeV

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ärztliches Fahrverbot: Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Hat ein Fahrer einen Krampfanfall, erfolgt nach Anlage 4 FeV ein ärztliches Gutachten.
Hat ein Fahrer einen Krampfanfall, erfolgt nach Anlage 4 FeV ein ärztliches Gutachten.

Ein Fahrverbot kann nicht nur als Nebenstrafe in einem Bußgeldverfahren verhängt werden. Auch medizinische Gründe können, laut Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), zu einem Fahrverbot führen.

Liegen medizinische Einschränkungen vor und wird ein Fahrzeugführer dadurch verhaltensauffällig, kann laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 4 FeV) eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Dies geschieht meist dann, wenn durch das Verhalten des Autofahrers die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr gefährdet ist. Unter Umständen wird dann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen.

FAQ: Ärztliches Fahrverbot

Wann wird ein ärztliches Fahrverbot verhängt?

Nach bestimmten Erkrankungen (z. B. einem Schlaganfall) oder auffälligem Fahrverhalten kann eine ärztliche Untersuchung bzw. ein entsprechendes Fahrverbot verhängt werden.

Wird ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie verhängt?

Dies kann sein, muss aber nicht. Entscheidend ist das Ergebnis der Fahrtauglichkeitsuntersuchung.

Wie lange ist ein ärztliches Fahrverbot gültig?

Es gilt solange bis der Grund dafür entfällt, weshalb wiederholte Fahrtauglichkeitsuntersuchungen durchaus empfehlenswert sind.

Video: Kann der Arzt ein Fahrverbot erteilen?

Video: So funktioniert das ärztliche Fahrverbot!
Video: So funktioniert das ärztliche Fahrverbot!

Weiterführende Ratgeber zum ärztlichen Fahrverbot nach Anlage 4 FeV

Anlage 4 FeV Fahrverbot: Epilepsie als Grund

Auch wenn die Erkrankung bereits vor Erlangen der Fahrerlaubnis bekannt ist, kann ein Fahrverbot nach Anlage 4 FeV erfolgen. Ein Beispiel für eine solche Erkrankung ist Epilepsie. Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit und ob ein Fahrverbot bei Epilepsie ausgesprochen werden muss, wird ein ärztliches Gutachten erstellt. Dieses dient dazu, festzustellen, ob der Betroffene die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt. Nach der Fahrerlaubnisverordnung muss diese ärtzliche Untersuchung erfolgen.

Die Anlage 4 der FeV ist hier sehr eindeutig. Besteht die erhöhte Möglichkeit, dass Anfälle während der Fahrt auftreten können, wird oft ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie ausgesprochen. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber hier auch, ob es sich um einen erstmaligen und eventuell einmaligen Anfall handelt oder um eine Epilepsie.

Handelt es sich um einen erstmaligen Anfall, kann nach der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 4 die Dauer des Verbots zwischen drei und sechs Monate betragen. Hat ein Fahrer öfter  einen Krampfanfall folgt ein Fahrverbot auf längere Zeit.

Betroffene können die Fahrtauglichkeit bei Epilepsie wiedererlangen. Sind seit einem Jahr keine Anfälle aufgetreten oder nur noch Anfälle, die das Fahren nicht beeinflussen (dies wird für mindestens ein Jahr beobachtet), ist die Aufhebung eines Fahrverbots möglich. Auch hier greift die Anlage 4 FeV.

Ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall wird nach Anlage 4 FeV ausgesprochen, wenn der Fahrer beeinträchtigt ist.
Ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall wird nach Anlage 4 FeV ausgesprochen, wenn der Fahrer beeinträchtigt ist.

Wenn die Anfälle seit mindestens drei Jahren nur noch im Schlaf auftreten, kann die Fahrtauglichkeit wieder bescheinigt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies nur auf folgenden die Führerscheinklassen zutrifft: A, A1, A2, AM, B, BE, L und T. Bei Fahrern der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E wird die Fahrtauglichkeit bei Vorliegen von Epilepsie nicht wieder erteilt. Diese Klassen dürfen nach Anlage 4 der FeV nicht mehr gefahren werden.

Fahrverbot wegen Krankheit nach Anlage 4 FeV: Schlaganfall kann die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen

Ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall wird in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von der Erkrankung erlangt. Geht der Betroffene nicht selbst zum Arzt oder informiert die Behörde, wird auch kein Fahrverbot nach Anlage 4 FeV erfolgen.

Nimmt der betroffene Kraftfahrer jedoch, trotz Einschränkungen nach einem Schlaganfall, am Straßenverkehr teil, haftet die Versicherung bei Unfällen nicht und es wird dann ein langes Fahrverbot ausgesprochen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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25 Kommentare

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  1. Dirk C.
    Am 21. April 2017 um 13:33

    Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den Bußgeldkatalog kostenlos als .pdf zu. Danke und Gruß Dirk C.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 10:42

      Hallo Dirk,

      Sie müssen einfach nur unten auf der Seite Ihre E-Mail-Adresse angeben und anklicken, dass Sie den Bußgeldkatalog als PDF möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Düring
    Am 3. Juni 2016 um 23:16

    Der fehlende Arztbriefwurde durch eine Mundpropaganda ersetzt.
    Also wurde mir der Führerschein aufgrund eines Verdachtmomentes entzogen, ohne dass ich am strassenverkehr teilnahm.
    Verdacht auf Schizophrenie!!

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