Fahrverbot antreten – Wann das geschehen muss
Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Fahrverbot antreten: Wie läuft das genau ab?

Infolge eines Bußgeldbescheids kann es zu den unterschiedlichsten Strafmaßnahmen kommen. Ein Fahrverbot ist dabei nicht selten eine der Nebenstrafen. Dabei ist oft nicht klar, wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen. Auch richtet sich die Dauer des Fahrverbotes nach der begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Aufgrund der Punkteanzahl kann jedoch noch keine Aussage über die Länge des Verbots gesagt werden.
Wann man den Führerschein abgeben muss, welche Frist hier einzuhalten ist und welche Möglichkeiten ein Betroffener hat, den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst festzulegen, soll im folgenden Ratgeber erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot antreten
Als Ersttäter können Sie sich einen Termin innerhalb von vier Monaten aussuchen, an dem Sie das Fahrverbot antreten.
Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheid antreten.
Geben Sie Ihren Führerschein nicht in der jeweiligen Frist ab, tritt das Fahrverbot automatisch in Kraft.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Schonfrist: Was hat es damit auf sich?
Die Frist für die Führerscheinabgabe kann sich danach richten, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt. Als Ersttäter gelten Fahrer, gegen die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Das Fahrverbot und ab wann es angetreten werden muss, regelt das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 25 Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben diese Fahrer die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die sogenannte 4-Monats-Frist anzuwenden. Das heißt, sie können sich aussuchen, wann die Strafe abgeleistet werden soll. Allerdings muss dies innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids erfolgen. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.
Weiterführende Infos zur 4-Monatsfrist:

Grundsätzlich wird ein Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Es gibt jedoch Personen, denen seitens der Behörden eine viermonatige Frist für den Antritt des Fahrverbots gewährt wird. Wem diese Möglichkeit zur Verfügung steht und wem nicht, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...
Fahrverbot: Den Zeitraum wählen oder beeinflussen

Ein Fahrverbot antreten muss, wer einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder ein Urteil vorliegen hat. Durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So können Betroffene ein Fahrverbot hinauszögern. Bei einem Einspruch können dann mehrere Monate vergehen, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder Urteil vorliegen.
Bei einem verhängten Fahrverbot beginnt die Frist erst mit Abgabe. Die Führerscheinabgabe muss also erfolgt und der Führerschein von der zuständigen Behörde in Verwahrung genommen sein. Daher sollten Betroffene sicherstellen, dass sie den Führerschein an die entsprechende Bußgeldbehörde senden und dies auch nachweisen können. Auch die persönliche Abgabe ist hier meist möglich.
Ab wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, hängt von den zuvor genannten Voraussetzungen ab und wann der Bussgeldbescheid rechtskräftig ist.
Fahrverbot: Ist verschieben, verkürzen oder umgehen möglich?
Die Möglichkeit den Antritt zu verschieben, haben, wie zuvor beschrieben, nur Ersttäter. Das Fahrverbot verkürzen oder zu unterbrechen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Ein Fahrverbot muss im Ganzen abgeleistet werden. Das Fahrverbot aufteilen oder splitten ist in keinem Fall möglich. Die Betroffenen müssen das Fahrverbot antreten und voll ableisten. Der Antritt von einem Fahrverbot kann verschoben, die zu leistende Zeit jedoch nicht aufgeteilt werden.
In allen anderen Fällen muss der Betroffene das Fahrverbot immer antreten.
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Moin, muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Weil ich zu dicht aufgefahren biN. Ich würde vor paar Monaten geblitzt dort stand drin letzte Verwarnung sonst droht ein Fahrverbot bei +29 etc. Nun wurd ich aber wieder geblitzt und zwar mit 22kmh zu schnell bei 30 erlaubt. Also einen km/h zu viel. Nun ist meine Frage muss ich nun zwei mal den Führerschein abgeben oder hat das erstmal schon positiv Auswirkungen drauf? Kann man was wegen einen km/h machen?
Grus
Hallo! ein Italienischer Freund (mit ital. Fuehrerschein) hat ein Fahrverbot fuer einen Monat bekommen. muss er seinen Fuehrerschein nach Deutschland schicken? Das Verbot ist nur in Deutschland gueltig aber ohen Fuehrerschein kann er nicht in Italien fahren. Danke!
Hallo stefanie,
in der Regel wird dies nicht nötig sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
Ich habe 2 Verbote zur gleichen Zeit bekommen von verschiedenen Bundesstaaten, heute wollte ich also mein Führerschein abgeben 2 Monate und die Beamten meinten das es möglich wäre aus den 2 Monaten 1 Monat zu machen aber sie grade leider niemanden erreichen können der da Bescheid weiss…
Wie stehen da die Chancen?
MfG Aliu
Hallo,
Könnt ihr mir sagen was für Strafen mir drohen wenn ich mit meinem Euro2 Benziner die kommenden fahrverbote ignoriere?
Hallo liebes Team,
ich wurde am 23.07. außerorts mit 61km/h zu schnell geblitzt und am 11.10. noch einmal mit 31km/h zu schnell außerorts mobil angehalten. Der Bußgeldbescheid von der ersten Tat kam aber erst am 4.12. und der von der 2. Tat aber schon zuvor am 13.11.. Eigentlich könnten mir ja neben den zwei Monaten Fahrverbot auch noch ein weiterer Monat von der 2. Tat drohen. Dieser 1 Monat war aber nicht auf den Bußgeldbescheid der 2. Tat vermerkt. Liegt das daran, dass die 2. Tat (31km/h) vor der Ersten (61km/h) bearbeitet/ausgestellt wurde? Muss ich noch mit einer Verlägerung auf 3 Monate rechnen?
Vielen Dank für eure Antwort!
Hallo Ben,
es kann sein, kann aber auch nicht sein. Das liegt im Ermessen der Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, muss meinen Führerschein wegen Abstandsmessung 1 Monat abgeben. Würde jetzt ein zu schnelles Fahren oder bei Rot über die Ampel oder ein Stopschild überfahren als Wiederholungstat innerhalb der 2,5 Jahren gelten ? Falls ein zu schnelles Fahren als Wiederholungstat gilt, ab welcher Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb ?
Vielen Dank+Grüße
Johann
Hallo Johann,
hier können Sie sich informieren: https://staging.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo bussgeldkatalog.org,
ich muss meinen Führerschein für 30 Tage abgeben.
Da ich ein Firmenfahrzeug habe und nach der 1-Prozent-Regel besteuert werde, besteht wohl auch die Möglichkeit diese Regelung bei Führerscheinentzug auszusetzen. Nun sind 30 Tage aber kein ganzer Monat (Dezember).
Wisst Ihr ob es legetim ist wenn ich meinen Führerschein einfach ein Tag später abhole?
Akzeptiert das Finanzamt diesen Monat dann als „fahrunfähig“?
Gruß,
Stephan
Hallo Stephan,
ein Fahrverbot ist nicht gleichzusetzen mit einem Fahrerlaubnisentzug. Erkundigen Sie sich am besten beim Finanzamt direkt, welche Regeln gelten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bussgeldbescheid 500— € ok
Aber wofür 197,24€ Auslagen und 25€Gebühren?
Hallo Werdet,
die Gebühren in Höhe von 25 Euro fallen bei einem Bußgeldbescheid für die Arbeit der Behörde an – das ist ganz normal. Warum die Auslagen so hoch sind, können wir aus der Ferne nur schwer beurteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe einen Monat Fahrverbot bekommen. Was heißt das in Tagen? Sind es 30 oder 31 Tage. Wenn ich den Führerschein am 01.11 abgebe bis 01.12. oder 01.12 bis 01.01. als Bsp. würde es rein rechnerisch einmal 30 Tage und einmal 31 Tage, nehme ich den Februar nur 28 Tage. Das kann ja nicht sein oder?
Gruß
Maria
Hallo,
ich bin zu schnell gefahren und darf meinen Führerschein ein Monat abgeben :-(
Ich möchte gerne ab Dienstag 2.1.2019 wieder fahren. Kann ich am Freitag 30.11.2018 meinen Führerschein per Einschreiben versenden, zählt der Samstag 1.12.2018 als erster Tag oder erst der Montag 3.12.2018, also der nächste Werktag?
Angenommen ich gebe den Führerschein am Freitag persönlich ab, darf ich dann an dem Tag noch heimfahren?
Vielen Dank im voraus…
Ich wurde am 28.06.2017 und erneut am 31.07.2018 jeweils außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h geblitzt. Obwohl zwischen dem jeweiligen Datum der Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr als 1 Jahr liegt, hat die Bußgeldstelle bei dem zweiten Bescheid neben der Geldstrafe ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Sie ist bei der Feststellung der Jahresfrist nicht vom Tag der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung (28.06.2017) sondern allein von der Rechtskraft des daraufhin erfolgten Bußgeldbescheids (22.09.2017) ausgegangen. Demnach hätte die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung vom 31.07.2018 noch innerhalb eines Jahres stattgefunden und die Anordnung des Fahrverbots wäre zu Recht erfolgt.
Muss ich die in diesem Fall erfolgte Sachbehandlung der Bußgeldstelle hinnehmen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe wegen Drogen meinen Führerschein 1 Monat abgeben müssen, Kam Als Bußgeldbescheit mit Fahrverbot.
Jetzt nach dem ich den Monat hintermich gebracht habe und meine Strafe abgesessen habe und Gezahlt habe, habe ich wieder ein schreiben bekommen das ich meinen Führerschein entzogen bekomme und Mpu machen soll. ist das noch Rechtens da ich 2 mal des selben verbrechens somit verurteilt wurde? Mfg
Hallo Manuel K.,
ja, solch eine Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich. Denn die MPU wird im Regelfall nicht von der Bußgeldbehörde angeordnet, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten tag, ich wurde angehalten mit dem auto und hab laut straftat 1.34 promille gehabt. Ich habe meinen führerschein direkt abgegeben aber die strafe kam erst 4 monate später. Die strafe beträgt laut urteil 8 monate fahrverbot und geldstrafe. Meine frage: zählen die 4 monate davon noch ab? Oder hab ich den führerschein umsonst abgegeben?
Hallo Dominik,
da Sie mit mehr als 1,1 Promille unterwegs waren, ist davon auszugehen, dass Sie kein einfaches Fahrverbot erhalten haben. Vielmehr wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Es sollte davon auszugehen sein, dass die 8 Monate sich auf die festgelegte Sperrfrist beziehen. Das bedeutet, dass Sie frühestens nach 8 Monaten einen Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins stellen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,ich haben außenort in 70 zone mit 110 gefahren ,muss ich meine führeschein abgeben und wann?
Hallo Redaktion,
heute (28.08.) habe ich als Ersttäter einen Bußgeldbescheid bekommen und muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben.
Ist es richtig, dass ich meinen Führerschein erst nach zwei Wochen (Einspruchsfrist) nach Erhalt des Bußgeldbescheides (11.09.) abgeben kann? Kann ich nicht auf mein Recht, Einspruch einreichen zu können, verzichten und ihn schon vorher abgeben, zum Beispiel morgen?
Ich würde mein Fahrverbot gerne im September antreten, da ich ihn im September nicht so dringend benötige wie in den anderen Monaten. Die zwei Wochen, bis der Bescheid rechtskräftig wird, sind nur verlorene Zeit.
Danke für eure Antwort!
VG
Florian
Hallo Florian,
Sie können den Bußgeldbescheid durch Bezahlen der Strafe akzeptieren. Erkundigen Sie sich bei der Behörde wegen des Abgebens. In der Regel setzt diese eine Frist für den möglichen Zeitraum.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org