Führerschein abgeben: Wie, wo und wann ist dies möglich?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.
Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.

Ist es durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot gekommen, stellt sich oft die Frage, wo Betroffene den Führerschein zur Verwahrung abgeben können. Ist hier die ausstellende Behörde oder die Polizei zuständig oder muss sich der Fahrer an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Auch ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug nicht hinreichend bekannt. So kommt es vor, dass Betroffene den Führerschein in amtliche Verwahrung geben, ohne richtig zu wissen, ob dies auch korrekt ist.

Der nachfolgende Ratgeber wird das Thema erläutern und erklären, wo bei einem Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden kann.

FAQ: Wie und wo müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wo gibt man den Führerschein bei einem Fahrverbot ab?

Wo Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot genau abgeben müssen, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides – in der Regel ist das die zuständige Bußgeldstelle.

Wie kann kann man den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Betroffene können den Führerschein per Post einsenden oder persönlich abgeben. Auch eine Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Polizei ist in manchen Bundesländern möglich.

Was passiert, wenn die Vollstreckungsbehörde sich nicht am Wohnort befindet?

In diesem Fall, können Betroffene vereinbaren, dass eine Behörde vor Ort die Verwahrung übernimmt. Dies muss mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Video: Wo und wie den Führerschein abgeben

Video: Führerschein abgeben
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abgeben des Führerscheins.

Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt werden. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann es auch nur für einige Monate verhängt werden. Wie viele Monate das Fahrverbot umfasst, ist vom Vergehen abhängig. Die Vollstreckung des Fahrverbots geschieht auf Grundlage des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach diesem Paragraphen werden Führerscheine, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

Ist die Entscheidung beziehungsweise der Bußgeldbescheid rechtskräftig muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Die Dauer kann hier zwischen ein und drei Monate betragen, in Einzelfällen auch länger. Ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot.

Die Frist, wann der Führerschein abgegeben werden muss, legt entweder die ausstellende Behörde fest oder der Fahrer selbst, wenn für ihn die sogenannte 4-Monats-Frist angewendet wird. Wird der Führerschein jedoch zu spät abgegeben, drohen weitere Strafen.

Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.
Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.

Bisweilen war jedoch nicht klar, ob jede Behörde, die die Dokumente entgegennimmt, auch die amtliche Verwahrung durchführt. Nach einem gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Parchim vom 18.12.2012 (Az. 5 OWiG 424/12) gilt die Abgabe des Führerscheins bei jeder Behörde, die diesen entgegennimmt, als amtliche Verwahrung.

Dennoch ist es meist sinnvoll, dies bei der Behörde, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist, zu tun. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann die Abgabe des Führerscheines bei einem Fahrverbot bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Details zur Behörde und wohin der Führschein gesandt werden sollte, können dem Bescheid entnommen werden.

Wurde Einspruch eingelegt und danach eine Entscheidung durch ein Amtsgericht gefällt, ist meist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig. Möchte der Betroffene den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde oder bei der Polizei abgeben, sollte dies vorher mit der Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht im Wohnort des Fahrzeugführers befindet. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Stadtverwaltung die Vollstreckung übernimmt. Liegt das Einverständnis der Behörden vor, kann der Führerschein dort abgegeben werden. Unter Umständen ist es dann auch möglich, dass Betroffene bei der Polizei den Führerschein abgeben.

Fahrverbot: Die Führerscheinabgabe. So kann sie erfolgen.

Ist bei einem Fahrverbot geklärt, wo Betroffene den Führerschein abgeben müssen, gibt es für die Abgabe verschiedene Möglichkeiten.

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt:

  • per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat.
  • Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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145 Kommentare

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  1. Brigitte M.
    Am 3. Februar 2025 um 13:04

    Hallo, ich möchte meine Fahrerlaubnis abgeben. Der Grund ist.
    1. Habe noch nie ein Fahrzeug besessen.
    schweige noch Gefahren.
    2. Jetzt bin ich zu alt um eine Fahrerlaubnis
    um zu tauschen.
    VG Brigitte M.

  2. Mark
    Am 16. Mai 2023 um 16:15

    Sicherstellung ihres Führerscheines am 02.05.2023

    Sehr geehrter Herr …

    Ich teile ihnen mit das ihr Führerschein am 12.05.2023

    Bei der Führerscheinstelle abgegeben worden ist.

    so ein Schreiben hab ich bekommen nach dem die Polizei denn Führschein sichergestellt hat was hat das Schreiben zu bedeuten kann ich denn bei der zulässigen Führerscheinstelle wieder abholen ??

  3. J
    Am 25. April 2023 um 19:12

    Bekomme ich, nachdem ich den Führerschein abgegeben habe bei der zuständigen Behörde, nochmal Post?
    Also quasi sowas wie eine Bestätigung „Sie haben den Führerschein an Tag X abgegeben etc.“

  4. Selo
    Am 4. Oktober 2022 um 1:00

    Hallo hab auch eine Frage

    Februar 2018 Führerschein für 1 Monat abgegeben
    Februar 2019 Führerschein für 1 Monat abgegeben

    Nun hats mich heute wieder erwischt also nach ca. 31 Monatenmein Schein muss ich zum 3. mal abgeben

    Ehrlich gesagt mache ich mir sorgen das ich mein Schein für immer abgeben muss
    Kann das sein ?

    Danke würde mich auf antworten freuen

  5. Susa R
    Am 10. September 2022 um 18:00

    Hallo, lese hier schon mehrfach, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn FS bei der Bußgeldstelle eingegangen ist. Solange der FS also in der Post unterwegs ist, müsste ich doch noch Auto fahren dürfen, wenn die Vier-Monats-Frist nicht in Gefahr ist?

  6. Daniela
    Am 12. August 2021 um 8:50

    Hallo,

    wenn kommunal geblitzt wird, muss man dann seine Fleppen abgeben. Die Stadt hat ihren eigenen Blitzer und ich habe mal gehört, dass sie nur Bußgelder erheben darf.

    Danke und viele Grüße

  7. Sevgi
    Am 28. Juli 2021 um 22:22

    Helloo:)

    Habe mal eine Frage muß meinen Führerschein für vier Wochen abgeben……
    Ist es möglich von dem 15 eines Monat bis zum 15 nächsten Monats…..

    Mfg

    • ZSo Ko
      Am 20. Dezember 2021 um 16:01

      ja!

  8. M.W.
    Am 12. Juni 2021 um 15:03

    Ich muss ein Fahrverbot von 1 Monat antreten. Der Führerschein soll auf dem Postweg zur Bußgeldstelle geschickt werden. Da die Post für die Zustellung bekanntlich bis zum nächsten Morgen braucht könnte ich doch bis dahin noch fahren oder wäre das schon Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Vielen Dank für die Antwort.

  9. Berges
    Am 5. Mai 2021 um 15:23

    Hi, bei mir genau das gleiche… als Bürger hat man scheinbar keine Rechte diesbezüglich… meiner Meinung nach sollte da der Posteingangsstempel als Datum genutzt werden.
    Naoch ein Punkt der zu Bedenken ist, der Fühererschein wird nicht als Einschreiben zurück gesendet… d.h. wenn das Ding auf dem Postweg verloren geht, kommen noch mehr Kosten und Lauferei auf einen zu… ich Hoffe das funktiniert bei mir nächste Woche Reibungslos immerhin ein nicht ganz unwichtiges Dokument das da so ohne Nachweis mit der Post versendet wird. :-(
    Rechte hat man scheinbar keine, Zahlen und Mund halten ist die Devise in D

    Beste Grüße

  10. Berges
    Am 5. Mai 2021 um 15:17

    Hallo, habe die Pappe via Einschreiben versandt, Mittwohcs Mittags… angeblich hat er der Beamtin in Essen aber erst am Montag auf dem Tisch gelegen. Gilt da nicht eigentlich der Posteingangsstempel der Behörde? Da ist mal locker 5 Tage der Lappen länger weg als die eigentliche „Strafe“ das ist doch nicht in Ordnung?

    BG
    Berges

  11. Josef
    Am 5. Mai 2021 um 14:03

    Ich muss meinen Führerschein für 1 Monat in Deutschland vorlegen. Meine Karte wurde in der Tschechischen Republik ausgestellt, weil ich dort einen ständigen Wohnsitz habe. Ich weiß, dass das Verbot nur in Deutschland gilt. Wie löse ich es, damit ich in der Tschechischen Republik fahren kann?
    Danke für die Antwort.

  12. Jörg
    Am 13. April 2021 um 9:07

    Ich wüsste gerne ab wann das Fahrverbot gilt, wenn der Führerschein per Einschreiben verschickt wurde.

  13. Laura
    Am 26. Januar 2021 um 10:11

    Hallo mein freund musste sein Führerschein abgeben habe es per einschreiben am 23.12.2020 abgegeben. Jetzt habe ich ein scheiben bekommen das er sein Führerschein bis nächsten monat abgeben muss da es sonst beschlagnahmt wird von der Polizei. Ich habe dort angerufen wo ich sein Führerschein geschickt habe aber die meinen es ist nie was angekommen und die post meinte das es jemand angenommen hat bei der bußgeldstelle. Was soll ich nun machen ? Mein freund durfte jetzt eigentlich schon fahren ….

  14. Walter F
    Am 31. Dezember 2020 um 18:03

    Hallo muss meinen führerschein für 1 monat abgeben. Habe in am Montag 29. dezember per einwurf einschreiben per post verschickt. am dienstag früh steht bei sendungsverolgung wurde erdolgreich in postfach ausgeliefert. wie lange dauert es bis ich nachricht bekomme ab wann die sperre gilt?

  15. Andreas W
    Am 10. Dezember 2020 um 13:02

    Hallo,

    ich gehe in 7 1/2 Monaten in Rente. Hatte heute ein für mich unangenehmes Gespräch mit der Polizei.
    Als Konsequenz möchte ich FREIWILLIG mein Auto stilllegen und meinen Führerschein für immer abgeben.
    Ich fühle mich nach eigenem Ermessen nicht mehr 100%ig fahrsicher. Fahre sehr selten. Lieber gebe ich das Geld für Bus, Bahn, Taxi aus ehe ich Menschen und Güter schädige.
    Ich bin unbeleckt auf die Welt gekommen. Ich will sie unbeleckt verlassen.
    Was muß ich bei der freiwilligen Abgabe des Führerscheins für Unterlagen vorlegen?

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