Fahrverbot: Wann der Führerschein nicht abgegeben werden muss

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 5. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein nicht immer abgegeben werden

Ersttäter müssen bei einem Fahrverbot den Führerschein eventuell nicht abgeben.
Ersttäter müssen bei einem Fahrverbot den Führerschein eventuell nicht abgeben.

Es ist in einigen Fällen durchaus möglich, dass bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss.

Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Fahrverbot beispielsweise in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wird.

Welche Bedingungen das sind und welche Konsequenzen drohen, wenn bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht freiwillig abgegeben wird, soll im nachfolgenden Ratgeber beantwortet werden.

FAQ: Führerschein beim Fahrverbot nicht abgeben

Gibt Gründe den Führerschein bei einem Fahrverbot nicht abzugeben?

Wurde für eine Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot verhängt, können Fahrer den Führerschein in der Regel nur dann behalten, wenn sie das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln.

Ist das Fahren erlaubt, wenn der Führerschein nicht abgegeben wird?

Nein, ist das Fahrverbot rechtskräftig, ist das Fahren auch dann untersagt, wenn der Führerschein nicht abgegeben wird.

Verlängert sich das Fahrverbot, wenn Betroffene den Führerschein nicht abgeben?

Ja, die Frist verlängert sich und somit besteht das Fahrverbot länger als die ursprünglich angesetzte Dauer.

Wann muss bei einen Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden?

Im Verkehrsrecht gilt das Fahrverbot ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Diese tritt ein, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids Einspruch eingelegt wurde. Somit wird bei ausbleibendem Einspruch auch das Fahrverbot rechtskräftig und der Führerschein muss in amtliche Verwahrung abgegeben werden.

Die Frist des Fahrverbots – ob nun ein oder drei Monate – beginnt jedoch erst ab dem Datum, an dem der Führerschein bei der zuständigen Behörde eingeht.

1 Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Unter Umständen möglich.
1 Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Unter Umständen möglich.

Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, dass bei einem verhängten Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss. Möchten Betroffene das Fahrverbot umgehen und in eine Geldbuße umwandeln, empfiehlt es sich immer, einem Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier beratend zur Seite stehen und prüfen, ob die Möglichkeit zur Umwandlung oder Abwendung des Fahrverbots besteht.

Meist wird nach Einzelfall entschieden, ob bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss. Der betroffene Fahrer muss nachweisen, dass ein Fahrverbot eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde. Wenn zum Beispiel die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, muss die Fahrerlaubnis in einigen Fällen nicht abgegeben werden.

Auch wer das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln will, muss triftige Gründe nachweisen können. Oft wird berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt und ob der Betroffene bereits Punkte in Flensburg hat.

Den Führerschein nicht freiwillig abgegeben? Was passiert dann?

Ist keine Umwandlung möglich und wird bei einem Fahrverbot der Führerschein dann nicht abgegeben, muss mit Sanktionen gerechnet werden. Da das Fahrverbot ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids beginnt, begehen Betroffene eine Straftat, wenn sie trotzdem mit ihrem Fahrzeug fahren.

Die Verwahrung des Führerscheins stellt keinen Entzug der Fahrerlaubnis da, dennoch muss diese bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.

Wird bei einem rechtskräftigen Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben, verlängert sich außerdem auch die Frist des Fahrverbots. Somit darf länger als nur der eine Monat bzw. die drei Monate nicht gefahren werden. Fahrverbote von einigen Monaten bedeuten dann auch, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug in dieser Zeit untersagt ist.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,61 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

35 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Victor K
    Am 5. Oktober 2024 um 15:53

    Guten Tag
    ich habe eine Frage, Meine Frau wurde Außerorts geblitzt, Da dürfte 50 Km gefahren und Sie ist mit 80 km durch gefahren, dass heißt das sie nach dem 3 km Abzug um 26-27 Km zu schnell gefahren ist. Sie hatte bis jetzt nie mit sowas Zutun,dass ist erste Mal. Was kann auf Sie zukommen? Danke im voraus.
    Mfg Victor

  2. Melanie
    Am 28. März 2021 um 17:12

    Hallo
    und zwar geht es darum das mein verlobter im oktober 2020 innerorts 23 km zu schnell war, am 05.11.2020 wurde angeblich ein bußgeldbescheid zu gestellt, der postbote hat unterschrieben, es gibt zwei zeugen das dieses schreiben nie angekommen ist,die schwester von meinem verlobten hat nur den briefkasten schlüssel, und somit konnte mein verlobter kein einspruch einlegen.jetzt soll er für 1 monat den führerschein abgeben.ist das alles rechtens so? LG

  3. Yovitsa N
    Am 25. November 2020 um 17:47

    Ich wurde am 29.9.2020 an einer roten Ampel bei 0,0041 Sekunden fotografiert, aber an diesem Tag war mir das Fahren bis zum 30.09.2020 noch verboten. Welche Konsequenz kann ich haben und wie könnte ich weniger bestraft werden?

  4. Nina
    Am 26. Juni 2019 um 16:25

    Hallo mein Mann würde mit 32km geblitzt
    Muss er sein fürushein ab geben, und wenn ja soll er sofort abgeben oder?
    Und wie viel Punkte?

  5. Toni
    Am 13. Februar 2019 um 14:08

    Hallo,
    vor drei Wochen wurde ich in der Innenstadt geblitzt. Die Fotos hatten mir garnicht gefallen. Die sollten sich wirklich mal bessere Apparate leisten. Angeblich soll ich mit 140 gegen die Einbahnstraße gefahren sein. Dem Bullen hatte ich in den Arsch getreten, weil er mich bei strömendem Regen angehalten hatte. Naja, ein paar Ohrfeigen hat er dann auch noch kassiert, wegen Ärgerns eines Mantafahrers.
    Leider hatte ich den Lappen im letzten Jahr auch schon mal für 8 Monate weg, weil wir ein kleines Rennen in der Fußgängerzone veranstalteten. Wo auch sonst? Immerhin hat man dort die meisten Zuschauer.
    Muss ich jetzt mit Ärger rechnen oder fällt das alles noch unter „Ein bisschen Spaß muss sein….“?

  6. PalimP.
    Am 15. Januar 2019 um 19:05

    Hallo!

    Für einen Monat habe ich meinen Führerschein abgegeben. Auf dem Erinnerungsschreiben stand, dass diejene Zeit welche zu spät abgegeben wird, dem eigentlichen Verbot von einem Monat hinzugefügt wird.

    Worin besteht dahingehend die Ermächtigungsgrundlage?

    Grüße & vielen Dank vorab

  7. Lucki
    Am 27. November 2018 um 15:52

    Hallo,
    Ich wurde jetzt mit dem Lkw innerhalb 12 Monaten dass 3 mal im Überholverbot erwischt und bekomme jetzt deswegen meinen 4ten Punkt in Flensburg,jann mir jetzt dadurch ein Fahrverbot drohen??

    Danke im Vorraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 18:27

      Hallo Lucki,

      ein Fahrverbot droht nicht bei 4 Punkten in Flensburg. Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung und den Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar, bei dem Sie Punkte abbauen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Timo
    Am 9. November 2018 um 8:46

    Hallo,

    Mein Führerschein ist am 16.10 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen und habe ein Fahrverbot für 4 Wochen bekommen.
    Wann darf ich dann wieder fahren ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Timo

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:51

      Hallo Timo,

      Sie sollten Ihren Führerschein am 15.11. zurückerhalten und dürfen ab dem 16.10 wieder fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Yassi
    Am 5. Oktober 2018 um 21:18

    Hallo.
    Mein Mann (Österreicher) ist in Deutschland mit Cannabis-Beeinträchtigung Auto gefahren (THC 2,1 ng/ml). Es wurde der Führerschein nicht einbehalten, jedoch hat er jetzt eine Strafe von insgesamt fast 800€ (inkl. sämltlicher Auslagen) zu bezahlen und außerdem noch ein 1monatiges Fahrverbot. Es steht dabei dass der Führerschein bei einer bestimmten deutschen Behörde verwahrt werden muss, es sei denn bei ausländischen Führerscheinen, wenn man im Ausland lebt. In diesen Fällen muss das Fahrverbot im Führerschein eingetragen werden, es sei denn man möchte unbedingt, dass der Führerschein statt der Eintragung aufgewahrt wird. Seit diesem Vorfall raucht er überhaupt kein Cannabis mehr!

    Nun meine Fragen:
    1) Verstehe ich es richtig, dass der Führerschein nicht abgegeben werden muss und mein Mann somit in Österreich etc. weiter fahren darf?
    2) Was passiert, wenn er es nicht eintragen lässt sondern einfach nicht mehr nach Deutschland fährt? Ist das möglich?
    3) Kann man den Strafbetrag herabsetzen, da er leider seit einiger Zeit arbeitslos ist und dieses Strafausmaß für uns einfach nicht zahlbar ist?
    4) Er wurde vor Jahren in Österreich schon einige Male wegen Cannabiseinwirkung beim Autofahren bestraft. Diese Angelegenheiten sind aber – soweit ich weiß – erledigt. Wenn er es nun in seinem österreichischen Führerschein eintragen lässt, hat er auch in Österreich mit Konsequenzen zu rechnen???
    5) Das Problem ist, wenn er den Führerschein zur Verwahrung nach Deutschland schickt ist es hier in Österreich noch schwerer für ihn eine Arbeit zu finden und wäre somit vom Arbeitsmarkt her 1 Monat aussichtslos zu Hause… :(
    6) Kostet die Eintragung im österreichischen Führerschein etwas? Wo müsste er die Eintragung machen lassen?
    7) Wieviel kostet die Verwahrung bzw. das Rücksenden des Führerscheins und erfolgt die Rücksendung SOFORT nach Beendigung eines Monats (gerechnet ab Eintreffen in der Behörde)?
    8) Kann er nicht einfach nachweisen, dass er seither kein Cannabis mehr zu sich genommen hat, zB mittels Urintest und die Sache mit dem Fahrverbot hat sich?

    Ich ersuche um rasche Antworten, damit ich noch Zeit hab um gegebenenfalls eine Berufung einbringen zu können.

    MfG
    Yassi

  10. Tim
    Am 24. Mai 2018 um 12:41

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:
    Ich erhielt ein Bußgeldverfahren wegen einer Blitzerampel. Ich habe die Einspruchsfrist von 2 Wochen nicht eingehalten. Diejenige die gefahren ist, hat dieses auch der Polizei im Nachgang mitgeteilt und sich selbst angezeigt. Allerdings muss ich trotzdem meinen Führerschein abgeben. Komme ich aus der Nummer noch raus. Meine Freundin, die gefahren ist, würde Ihren Führerschein sofort abgeben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:26

      Hallo Tim,

      das ist juristisch etwas verzwickt. Denn wurde die entsprechende Frist nicht eingehalten, dann gelten der Bescheid und die darin festgehaltenen Sanktionen als rechtskräftig. Meist ist eine Anfechtung nur mit rechtlichem Beistand möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Gerd H. B.
    Am 25. März 2018 um 14:24

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zufaellig lese ich hier in Bremen den Titel. Dien Titel moechte ich gerne komplett direkt lesen. Deshalb mein Wunsch zur
    kostenlosen Zusendung entsprechend nach:

    [Adresse von der Redaktion entfernt]

    und bereits im voraus den zustaendigen Dank zu Ihnen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 16:22

      Hallo Gerd H. B.,

      wir können Ihnen den Artikel nicht schicken.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. jeff
    Am 7. Februar 2018 um 19:39

    Hallo,

    bin Selbstständig und ein Mitarbeiter wurde mit 56 km/h zu schnell geblitzt. Ich wollte ihm helfen und habe erstmal nicht auf die briefe reagiert weil ich mir sicher war mir würde nichts passieren. Nun habe ich aber einen Brief bekommen in dem stand das das urteil jetzt Rechtskräftig sei und ich 2 Punkte bekomme und 1 Monat den führerschein abgeben muss. Was kann ich tun um dies zu verhindern vorallem die 2 Punkte zu vermeiden denn ich habe schon drei.???

    Mfg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:15

      Hallo Jeff,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Da Sie nicht reagiert haben, hat die Behörde wohl angenommen, Sie sein der Fahrer und Ihnen deshalb die Sanktion verhängt. Grundsätzlich haben Sie vierzehn Tage Zeit, um einen Einspruch einzulegen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Ist es dafür bereits zu spät, hilft leider nur ein Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sophie
    Am 21. Dezember 2017 um 22:44

    Hallo, ich wurde heute geblitzt und erwarte einen 1–Monatigen Führerscheinentzug. Allerdings bin ich ab nächster Woche für 9 Monate im Ausland. Wie muss ich mich verhalten?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:10

      Hallo Sophie,

      Sie sollten sicherstellen, dass Sie die Post erhalten. Erkundigen Sie sich ggf. bei der Führerscheinbehörde.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  14. Benedikt H.
    Am 12. September 2017 um 17:30

    Hallo,

    Ich muss bald in Spanien meinen in Deutschland ausgestellten Führerschein wegen Alkohol am Steuer für 1 Jahr abgeben. Ich habe gelesen das dieses Fahrverbot aber nur für Spanien gilt und nicht für andere Länder. Mein Plan ist es eigentlich im Winter nach Thailand zu gehen und dort zu arbeiten. Irgendwie ist es ein bisschen kompliziert.das Fahrverbot gilt nur für Spanien. Darf also in anderen Ländern fahren, habe aber keine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins mehr was wiederum auch bestraft werden kann. Kann ich mir einfach in Deutschland einen neuen Führerschein beantragen das ich zumindest in den anderen Ländern Auto fahren darf?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:07

      Hallo Benedikt,

      wurde Ihr Führerschein in Deutschland ausgestellt und sind Sie dort wohnhaft, darf die spanische Behörde Ihren Führerschein nicht für einen längeren Zeitraum einbehalten. In der Regel wird der Führerschein dann nach Deutschland geschickt, wo Ihnen der Führerschein wieder ausgegeben wird. Das Fahrverbot ist tatsächlich nur in Spanien gültig. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Lioba
    Am 2. September 2017 um 18:41

    Hallo,

    ich bin auf der Autobahn in eine Abstandskontrolle geraten.
    160€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Da ich im Außendienst arbeite, bin ich beruflich zwingend auf meinen Führerschein angewiesen.

    Bisher hatte ich noch keine Punkte.

    Ist es möglich das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 15:55

      Hallo Lioba,

      im Einzelfall kann bei Vorliegen einer besonderen Härte ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Hierbei handelt es sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen, die von einem Gericht zu treffen sind. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall entsprechend bewerten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar