Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was hier zu beachten ist

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Beides wird durch die Polizei kontrolliert.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Beides wird durch die Polizei kontrolliert.

Sanktionen bei Verkehrsvergehen können neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch der Führerscheinentzug und das Fahrverbot sein.

Wer zu schnell unterwegs ist oder zu viel Promille bei einer Kontrolle aufweist, muss oft mit einem Fahrverbot rechnen. Verkehrssünder, die den Führerschein abgeben müssen, bezeichnen diesen Verlust des Führerscheins oft auch als Entzug. Allerdings ist dies nicht korrekt.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Strafe ist wesentlich schwerwiegender als ein Fahrverbot für einige Monate. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen dem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot? Was müssen Betroffene für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis beachten? Diese und weitere Fragen sollen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet werden.

FAQ: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis

Bedeutet das Fahrverbot den Entzug des Führerscheins?

Nein, bei einem Fahrverbot wird der Führerschein durch die Behörden aufbewahrt. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen.

Wird der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet?

Ja, dies kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde geschehen. Die Fahrerlaubnis ist dann nicht mehr gültig.

Besteht nach einem Fahrverbot eine Sperrfrist?

Nein, diese besteht nur bei der Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach einem abgegoltenen Fahrverbot erhalten Fahrer den Führerschein ohne Sperrfrist zurück.

Keine Lust zu lesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Video erklärt

Video zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Video: Wann müssen Sie den Führerscheinentzug fürchten?

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Der Unterschied

Nach einem besonders schweren Vergehen im Straßenverkehr, wie stark überhöhte Geschwindigkeit, bei Alkohol- und Drogendelikten oder auch wiederholte Auffälligkeit, was meist Punkte zur Folge hat, werden Sanktionen, wie etwa der Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot, verhängt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei eine der schwersten Maßnahmen.

Dies wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.

Ein Führerschein bescheinigt dem Fahrer die Erlaubnis ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Daher hat der Inhaber eines Führerscheins auch eine Fahrerlaubnis. Begeht ein Verkehrsteilnehmer nun eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es dazu kommen, dass er entweder das Führerscheindokument zeitweilig abgeben muss oder die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verliert.

Bei einem Fahrverbot hingegen wird nur das Dokument verwahrt, was diese Erlaubnis beurkundet. Der Führerschein wird hier für ein bis drei Monate in amtliche Verwahrung gegeben. Das bedeutet, dass das Führerscheindokument einbehalten jedoch nicht die Fahrerlaubnis abgesprochen wird. Die Bußgeldbehörde spricht das Fahrverbot aus.

Im Gegensatz zum Fahrverbot bedeutet der Führerscheinentzug den Verlust der Fahrerlaubnis.

Der Führerscheinentzug kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Bei einem Führerscheinentzug wird die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs vorläufig oder endgültig entzogen.

Der Kraftfahrer erhält in diesem Fall den Führerschein nach einer Sperrfrist nicht automatisch zurück, sondern muss die Wiedererteilung beantragen.

Eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten wird verhängt. Nach Ablauf der Sperrfrist und meist auch nach dem Absolvieren weiterer Maßnahmen, wie der MPU, kann die Neuausstellung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Führerscheinentzug und Fahrverbot: Kann das gleichzeitig vorliegen?

Bei Fahrverbot und Führerscheinentzug darf kein Kfz geführt werden.
Bei Fahrverbot und Führerscheinentzug darf kein Kfz geführt werden.

Wurde der Führerschein entzogen, darf kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug mehr geführt werden. Dies schließt also ein Fahrverbot ein, welches ab Rechtskraft des Urteils gilt und somit Bestand hat. Darüber hinaus kann bei einem Fahrverbot auch das Führen führerscheinfreier Fahrzeuge verboten werden.

Liegt für ein anderes Vergehen ein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dessen Antritt durch einen Einspruch oder die 4-Monats-Frist verschoben wurde, ist dieses auch während der Zeit von einem Führerscheinentzug gültig. Das Fahrverbot ist auch weiterhin vollstreckbar. Geschieht dies, darf der Betroffene kein Auto oder andere Kfz fahren.

Der Betroffene sollte die zuständige Bußgeldstelle umgehend über den Führerscheinentzug informieren. Das Fahrverbot wird dann während der Zeit des Entzugs der Fahrerlaubnis abgegolten.

Steht nach einen Führerscheinentzug die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bevor, sollte der betroffene Kraftfahrer auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Vorliegen eines Fahrverbotes informieren.

Der neue Führerschein darf nicht ausgehändigt werden, solange das Fahrverbot noch läuft. Hat der Kraftfahrer die Behörden entsprechend informiert, erfolgt in der Regel keine anschließende Vollstreckung des Fahrverbots.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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52 Kommentare

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  1. Iryna
    Am 5. Juni 2023 um 16:45

    Ich hatte eine Trunkenheitsfahrt. Mit Blutalkoholwert 0.82%.
    Habe ein Fahrverbot von 10 Monaten bekommen und Entzug der Fahrerlaubnis.
    Es war das erste Mal, dass so etwas passiert ist.
    Gilt bei einem Wert von 0,82%, auch schon die Pflicht für eine MPU? Ist das je nach Führerscheinzulassungsstelle unterschiedlich?ä

  2. Klug R
    Am 1. März 2023 um 12:35

    Habe meinen Führerschein 2006 aus beruflichen Gründen abgegeben und einen Schweizer Führerschein bekommen. 2023 bin ich wieder nach Deutschland zurückgekehrt und wollte meinen deutschen Führerschein wieder haben. Die Führerscheinbehörde teilte mir mit sie haben meinen deutschen Führerschein vernichtet. Das darf doch nicht sein er wurde zur Aufbewahrung abgegeben nicht zur Vernichtung.

  3. Matthias w
    Am 27. Juli 2022 um 12:20

    Ich habe ein Fahrverbot für zwei Monte per Strafbefehl erhalten
    Dieses ist rechtskräftig geworden da ich meinen Einspruch nach Akteneinsicht zurück genommen habe
    Bekomme ich nun eine zusätzliche Aufforderung den Führerschein abzugeben? Wenn nicht: In welchem

    Zeitraum muss ich den Führerschein abgeben?

  4. Nawel M
    Am 10. August 2021 um 20:10

    Hallo,
    ich habe 2 punkte plus ein monat fahrverbot gekriegt wegen rote ampel . eine woche vor dem ablauf der fahrverbot ich wollte in der nacht mein auto schnell umparken weil die stand in ein parkverbot neben meine wohnung ich bin eingestiegen und rükwersgefahren , denn haben mich die polizei sofort angehalten . die haben gemeint das ich auch nicht parken darf ich wusste aber das nicht . ich habe 2 kinder und ich muss nachtdienst arbeiten daher ich brauche meine führerschein .
    was passiert jetzt mit mein führerschein und mein aufethalstittel ?

    was kann ich dafür tun um mein fürerschein zu retten?

  5. Sandra
    Am 25. Juni 2021 um 23:48

    Hallo.
    Das Handy eines ehemaligen Bekannten meiner Tochter wurde eingezogen von der Polizei.
    Meine Tochter hat bei ihm einmalig eine xtc Tablette erworben. Gegen sie wurde nun ermittelt und nach Zugabe dieser Tat wurde das verfahren nach bezahlen der strafe eingestellt.
    Heute erreichte uns mit der Post ein Schreiben der Führerscheinstelle bzgl. Beabsichtigter entzug der fahrerlaubnis.
    Wie kann das sein? Sie ist nicht gefahren und das war eine einmalige Sache. Kann man dem widersprechen? Sie beginnt jetzt nach der Ausbildung ihre neue Stelle und ist auf ihren Führerschein angewiesen. Sie würde sich auch einem Blut.. Oder haartest oder eben drogentest unterziehen.
    Vielen Dank für ihre Hilfe.

  6. Marion
    Am 30. Januar 2021 um 16:24

    Hallo, mein Sohn wurde im Januar unter Drogen und amphetamine von der Polizei angehalten. Blutentnahme wurde im Krankenhaus durchgeführt, den Führerschein durfte er behalten. Jetzt bekam er gestern Post vom Polizeipräsidium, er soll einen Anhörungsbogen ausfüllen und sich zu der Sache äußern. Heute bekam er Post von der fahrzeugbehörde, das er bis zum 11. 2 sich dazu äußern kann. Und das der Führerschein dann kostenpflichtig eingezogen wird.
    Was heißt das genau, wird der Führerschein nur kurzfristig eingezogen oder für länger.
    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

  7. K, Gerd
    Am 28. Januar 2021 um 12:36

    ein Bekannter von mir ist im August 2019 eine Runde E-Skooter auf einem öffenlichen Platz gefahren. Er wurde kontolliert und die Blutprobe (1,63) genommen und die Fahrerlaubnis enzogen. Da es Fahren mit E-Skooter und im nichtöffentlichem Verkehr usw. war und er sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen hat, hat die Staatsanwaltschaft und das Gericht ein 3 Monatiges Fahrverboot und eine hohe Geldstrafe (1800,-€) verhängt.
    Ende Januar 2021, also ca. 1,5 Jahre später erhielt er Post von der Fahrerlaubnisbehörde er sollte eine MPU ablegen. Der Anspruch des Anwaltes brachte keinen Erfolg und die Führerscheinstelle will den MPU Nachweis. Ist soetwas rechtens und nicht eine Doppelbestrafung ? Verstehen kann das doch niemand und schon gar nicht nach so langer Zeit und das Urteil war ja rechtskräftig und verbüßt.

    VG

  8. Marie
    Am 1. November 2020 um 14:14

    Ich hatte eine Trunkenheitsfahrt mit einem kleinen Auffahrunfall auf einem Parkplatz. Mit Blutalkoholwert von 1,03%.
    Habe ein Fahrverbot von 8 Monaten bekommen und Entzug der Fahrerlaubnis.
    Es war das erste Mal, dass so etwas passiert ist.
    Gilt bei einem Wert von 1,03%, auch schon die Pflicht für eine MPU? Ist das je nach Führerscheinzulassungsstelle unterschiedlich?

  9. Mario
    Am 21. September 2020 um 20:07

    Hallo Reaktionsteam…
    Mir wurde der FS entzogen (BtmG), Weil ich Bloed bin, bin ich danach noch ohne gefahren… Stimmt es das man durch diese Straftat eine zusaetzliche Verlaengerung des Entzuges erhaellt? In meinem FALL wohl bis 2034.
    Mfg. Mario

  10. Olcay
    Am 28. August 2020 um 20:49

    Ich habe während dem Zeitraum meines ein monatigen Fahrverbots Brief bekommen das mir mein Führerschein entzogen wird. Meine Frage: Kann man den einen Monat Fahrverbot direkt auch von der Sperrfrist von 6 Monaten absetzen? Im Moment habe ich 7 Monate keinen Führerschein.

  11. Alex J
    Am 21. Juni 2020 um 21:56

    Habe 1 polnische Fahrerlaubnis die mir nach 1 BTM Fahrt in Deutschland entzogen wurde. War das rechtens und bekomme ich sie nach sperre ohne MPU wieder
    Danke Alex

  12. sabine
    Am 17. Februar 2020 um 11:43

    Bei einer Verkehrkontrolle wurden bei mit 0,7 Promille gemessen, allerdings wurde kein Blut abgenommen, sondern ich musste lediglich auf der Diensstelle erneut pusten, in ein anderes Gerät. Dient das als rechtskräftiger Beweis, weil ich des öftere gelesen habe, dass nur bluttests rechtskräftig sind?
    LIebe Grüße
    Sabine

  13. Engo
    Am 5. Februar 2020 um 1:31

    Ich habe seit dem 17/07/2019 einen Führerschein entzug mit Mpu angeordnet bekommen.

    In der zeit hat mir die führerschein stelle gesagt das ich ein Mofa führen Darf.

    Ich wurde am 13.10.2019 mit dem Mofa Angehalten weil ich mein handy in der hand hatte.

    Es kam ein bußgeld nachhause mit einem Monat fahrverbot.

    Nach 2 wochen Rufte Mich die polizei an und sagte das vom 17.05.2019 ein fahrverbot vorliegt und ich zu diesem zeitpunkt der verkehrskontrolle keine Gültige fahrerlaubniss hatte weil ein fahrverbot vom 17.05.2019 von einem Monat und ich jetz gegen mich ein verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis läuft.

    Und die Führerschein stelle bestätigt mir das wenn ich in der zeit wo ich einen Führerscheinentzug habe keinen fahrverbot bekommen kann.

    Ich wurde auch von niemanden belehrt das ich in der dieser zeit ein fahrverbot hatte.

  14. Kretzschmar
    Am 18. Januar 2020 um 21:08

    Am 29.10.19 mit Alkohol angehalten
    1.18 atemalkohol
    Blutentnahme 1.47
    Führerschein eingezogen
    Am 15.01.2020 Strafbefehl erhalten
    Darin steht die verwaltungsbehörte darf ihnen für die Dauer von weiteren 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
    Meine Frage zählen die fast drei Monate mit? Also ab 1.11.19

  15. André
    Am 10. September 2019 um 13:03

    Hallo, ich hatte Juni 2018 einen Auffahrunfall, wobei bei mir Btm festgestellt wurde! Im Dezember wurde mir bei der Gerichtsverhandlung gesagt, dass vor Ablauf von 2 Jahren die Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf! Im März 2019 wurde ich ohne Fahrerlaubnis mit einem Leichtkraftrad angehalten und die darauf folgende Verhandlung ergab, dass vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf! Nun meine Frage : werden die 18 Monate auf die 2 Jahre draufgerechnet oder läuft das gleichzeitig ab? Das würde ja bedeuten, dass ich in rund 6 Monaten die Mpu anfangen dürfte? Oder?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:57

      Hallo André,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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