Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 5. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Trotz Fahrverbot im Ausland unterwegs sein: Geht das?

Ist ein deutsches Fahrverbot im Ausland gültig? Darf ich in Deutschland noch fahren, wenn gegen mich ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen wurde? Ab wann droht überhaupt ein Führerscheinentzug im Ausland?
Jeder Autofahrer, der seinen Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit verloren hat, kennt diese Fragen. Meist stellen sie sich, wenn ein Urlaub anliegt oder der Betroffene beruflich Ländergrenzen überqueren muss.
Wann ein Fahrverbot im Ausland gültig ist und wie es mit dem Führerscheinentzug im Ausland aussieht, soll im Folgenden Ratgeber näher betrachtet werden. Die Gesetze des jeweiligen Landes bezüglich der Fahrerlaubnis sind auf jeden Fall zu beachten, damit es nicht zu erheblichen Strafen kommt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot im Ausland
Der Führerschein kann im Ausland in Verwahrung genommen, aber die Fahrerlaubnis nicht dauerhaft entzogen werden, da dies deutschen Behörden vorbehalten ist.
Derzeit können Fahrverbote nicht nach Deutschland übertragen werden. Sie dürfen nur in dem jeweiligen Land nicht Auto fahren. Wurde der Führerschein im jeweiligen Land allerdings eingezogen, besitzen Sie keine gültigen Papiere und dürfen somit auch in Deutschland nicht fahren.
Wurde der Führerschein im Ausland in Verwahrung genommen, sollten Sie nicht ohne das Dokument nach Deutschland fahren, da dort ggf. Sanktionen (z. B. Bußgeld) drohen können.
Spezifische Ratgeber zum Fahrverbot im Ausland
Fährt ein Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, kann dies sowohl in Deutschland als auch im Ausland Konsequenzen haben. Doch für wen gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland? Oder ist ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig?
Kann ein Führerscheinentzug im Ausland drohen?
Zum Führerscheinentzug im Ausland haben viele Fragen. Grundsätzlich: Ein Führerscheinentzug im Ausland kann einen deutschen Autofahrer üblicherweise nicht treffen. Wird er wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol und Drogen kontrolliert, kann ihm zwar der Führerschein abgenommen werden, jedoch droht kein Führerscheinentzug im Ausland. Hier wird der Führerschein lediglich in Verwahrung genommen, denn nur deutsche Behörden können die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.
Für eine Verwahrung muss jedoch das Vergehen hinreichend nachweisbar sein. Kann die Behörde vor Ort dies, wird der Führerschein abgenommen. Nach einer solchen Verwahrung, ist das Fahren im Ausland oft kompliziert. Wie in Deutschland ist es in den meisten Ländern in der Regel verboten, ohne gültige Papiere ein Fahrzeug zu führen. In diesen Fällen wird dann ein Fahrverbot für das Land ausgesprochen und dies im Dokument vermerkt, jedoch der Führerschein im Ausland nicht dauerhaft einbehalten.
Doch Achtung: Ein Fahrverbot im Ausland hat oft ein Nachspiel im Inland. Bei einem Fahrverbot zu fahren, auch im Ausland, kann teuer werden. Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden.
Wie wirkt sich ein deutsches Fahrverbot im Ausland aus?

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland abgeben musste, sollte im europäischen Ausland bei Fahrten vorsichtig sein. Nach einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug sollte Sie im Ausland auf die jeweilig gültigen Gesetze achten. Denn trotz einem Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann hohe Bußgelder bzw. eventuell auch Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Denn bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Deutschland ist es möglich, dass auch im Ausland das Führen eines Fahrzeugs verboten ist. Denn liegen die Papiere nicht vor, bedeutet dies in der Regel ein Fahrverbot im betreffenden Ausland und kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten. Je nach Land fallen hier die Sanktionen unterschiedlich aus. Darüber hinaus kann nach dem jeweiligen Bußgeldkatalogen auch wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ Verfahren anstehen.
So muss in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit mehreren Tausend Euro und eventuell auch einer Haftstrafe gerechnet werden. Aber auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Slowenien würden zunächst hohe Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere anfallen. Aber auch hier können Freiheitsstrafen drohen, wenn dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis dann einen Straftatbestand erfüllt.
Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots ebenfalls mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich auch hier vor Fahrten immer über die geltenden Gesetze informieren. In einigen Ländern kann durchaus ein Fahrverbot für Ausländer, wenn diese keine gültigen Papiere mitführen.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:

(118 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Hallo
Mir wurde 2013 in Deutschland, Baden Württemberg die Klasse A und B entzogen.
Da ich nun aus beruflichen Gründen nach Österreich ziehe und da auch in Zukunft leben werde, kann ich dann in Österreich meinen Führerschein auf normalem neu machen?
Fahrschule, Prüfungen etc!.
Lg BigK
Hallo BigK,
Führerscheine, die während einer in Deutschland bestehenden Sperrzeit im Ausland gemacht werden, werden nicht anerkannt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Folgendes Problem:
Unser Sohn (ungarischer führerschein und staatsbürger mit wohnsitz in deutschland) ist am steuer eingeschlafen-unfall mit Personenschaden-nüchtern, wurde in deutschland der Führerschein am Unfallort abgenommen. Laut Staatsanwaltschaft muss er den neu beantragen hier in Deutschland- den alten gibts nicht zurück!!!
Kann er dagegen etwas machen??? In Ungarn als verloren angeben oä??
Wäre für einen guten Tip sehr dankbar!!!
Hallo Istvan,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, mein Sohn lebt und arbeitet in Belgien, hat seinen Hauptsitzwohnsitz in Deutschland. Er wurde bei einer Fahrt in Deutschland Kontrolliert und Drogentests wurde gemacht. Ergebnis steht noch aus. Es war das 1. mal, dass er angehalten wurde und Restdrogen intus hatte. Er muss sich jetzt in Belgien anmelden mit Wohnsitz, da die Frist abläuft. Was ist mit Führerschein? Muss er Eu Führerschein beantragen? Gilt ein evtl. Fahrverbot von Deutschland auch in Belgien? Danke!
Hallo Dörte,
Fahrverbote gelten in der Regel nur national. Über die belgischen Gegebenheiten sollten Sie sich mit einem entsprechend versierten Anwalt beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe meinen führerschein abgegeben weill ich zuschnell gefahren bin für 1 monat und ich fahre nexte woche in die türkei was ist die straffe Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins
In östereich ungarn serbien bulgarien und in der türkei darf ich überhaupt fahren?
Hallo Momo,
wie genau die von Ihnen genannten Länder das Nicht-Mitführens des Führerscheins sanktionieren, können wir Ihnen nicht sagen. Im Regelfall sollten Sie in der Zeit Ihres Fahrverbotes auch im Ausland keinen Wagen führen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich lebe in Deutschland und habe einen deutschen Führerschein. Diesen muss ich nun wegen Geschwindigkeitsüberschreitung für 1 Monat abgeben. Da wir in dieser Zeit nach Griechenland in Urlaub gehen, wollte ich wissen, ob überhaupt und falls ja, welche Möglichkeiten bestehen, in Griechenland dennoch zu fahren, solange in Deutschland das Fahrverbot gilt? Z.B. Fahren ohne Führerschein dabei zu haben, da abgegeben oder aber z.B. Eintragung in Führerschein dass in Deutschland aktuell Fahrverbot herrscht..? Mögliche Konsequenzen?
Wäre super wenn Ihr mir hilfreiche Antworten und Tipps geben könntet, danke!!!
Hallo Basco,
Sie müssen Ihren Führerschein während des Fahrverbots abgeben. Würden Sie in Griechenland fahren, können Sie damit bei einer Kontrolle keinen Führerschein vorlegen. Dafür fällt in der Regel ein Bußgeld an. Finden die Beamten bei der Kontrolle heraus, dass Sie auf Grund eines Fahrverbotes nicht hätten fahren dürfen, können noch strengere Sanktionen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf Sie zukommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Meine Frage ist womit ich mich beschäftige ist das ich ein Führerschein entzug in Deutschland habe was heißt das ich dort nicht mehr fahren darf bis ich die MPU durch habe und fliege demnächst in Ausland aber immer noch in der EU. Ich habe vor Jahren als ich in den USA gelebt habe dort den Führerschein auch gemacht was heißt das ich Im Besitz eines zweiten bin. Darf ich dann im eu Ausland z.b. Portugal ein Auto mieten ohne Bedenken zu habe das mir dann in Deutschland eine Strafe büßt oder was anderes?
Vielen Dank
Hallo Patrick,
da Ihnen die Fahrerlaubnis in der EU entzogen wurde, dürfen Sie auch nicht in anderen EU-Ländern fahren – denn Ihr Führerschein ist nicht nur gesperrt, sondern Ihnen ist allgemein die Erlaubnis aberkannt wurden, überhaupt ein Fahrzeug zu führen. Das gilt im Regelfall für den gesamten EU-Raum.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo hätte eine Frage. Wurde in der Schweiz mit alkohol erwischt. Es wurde nur ein bluttest gemacht- promille zahl unbekannt. Auswertung dauerd 2 Woche. Habe nun ein vorlauefiges fahrverbot in der Schweiz. Wie lange dauerd es bis die behoerden I’m heimatland informiert werden? Werden diese erst nach einer festgelegten Schweizer Strafe informiert? Und kann im heimatland eine Nachschulung angeordnet werden? Oder nur ein fahrverbot? Da ja die bestrafung bereits durch Schweizer behörden erfolgen wird oder? Und doppelbestrafung ja nicht erlaubt ist oder???? Danke voraab
Hallo Christian,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wenn jemand ein Fahrverbot für Deutschland erhält gilt das auch in Slowenien?
mfG
Hallo Dominik,
in Slowenien droht in der Regel nur ein Bußgeld für das Nichtmitführen des Führerscheins. Allerdings kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld bei den zuständigen Behörden zu erkundigen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
guten abend
ich bin deutsche mit einem deutschen führerschein und lebte nun 10 jahre in österreich.2ß16 wurde mir dann in österreich mein führerschein wegen alkohol am steuer 2,16 promille entzogen.
7 Monate fahrverbot danach nachschulung…mpu..bzw vpu…betanden!!! amtsärtzliche untersuchung usw. nach diesem test usw bekam ich sodann meinen führerschein wieder ein neuer wurde ausgestellt ( eu führerschein) begrenzut für 1 jahr mit der auflage alle 3 monate blut…leberwerte abzugeben.
zwichenzeitlich bin ich sodann nach deutschland wieder gezogen und habe das 1 jahr das alles dann von hier aus gemacht und nach kitzbühel geschickt.nach dem 1 jahr sollte dann wenn alles passt nur noch eine letzte amtsärtliche erfolgen und dann sollte der führerschein wieder zurückgegeben werden.
die jahresfrist ist am 17.5.2ß18 abgelaufen und ich rief in kitzbühel an wegen des termins beim amtsarzt.
die zuständige person in kitzbühel teilte mir mit das nun deutschland für mich zuständig sei da ich nicht mehr in AT lebe.
dann war ich in starnberg auf dem strassenverkehrsamt und habe die neuerteilung beantragt.
diese sagten mir dann das ich hier nun in deutschland alles neu machen müsse…MPU etc…obwohl ich das doch alles in AT bereits gemacht habe.
das habe ich dann natürlich gar nicht eingesehen und bin kurzer hand dann nach österreich zurück habe meldeadresse —abmeldung von deutschland …arbeitsbescheinigung usw alles vorgelegt und das ich nun wieder da bin und gerne die letzte untersuchung antreten möchte.
jetzt zweifeln die an meinem tatsächlichen wohnsitz und unterstellen mir ein fake bezüglich…meldeadresse etc…das ich das nur wegen der mpu usw in deutschland vortäusche usw …jetzt gibt es wohl wieder keinen fürerschein zurück…weder von deutschland noch von österreich…was kann ich nun tun??? wie gehe ich weiter vor…sollte ich mir villeicht besser einen anwalt nehmen????
liebe grüße
d.sch
Hallo Doris,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
bin als Deutscher in Italien ( Gegend von Bozen)mit dem Motorrad links am Stau vorsichtig vorbeigefahren,keine Autobahn,kein Überholverbot,weiße durchgezogene Linie,die auf meiner Seite gestrichelt,wenig Gegenverkehr und wenn dann sofort rechts eingefädelt.
Polizei hielt mich an:163€ Strafe und Polizist sprach 30Tage Fahrverbot in Italien aus.Führerschein eingezogen aber Heimfahrt erlaubt.
Was muß ich jetzt in Deutschland beachten?
Bitte Antwort
Vielen Dank
Heinz
Hallo Heinz,
das Fahrverbot gilt zunächst nur in Italien. Ihr Führerschein sollte alsbald an die deutschen Behörden geschickt werden, welche diesen dann an Sie weitergibt. Ob sich auch weitere Auswirkungen in Deutschland ergeben, entscheidet dann die deutsche Behörde. Wenn Sie in der Zwischenzeit fahren, sollten Sie jedoch daran denken, dass Sie keinen Führerschein vorlegen können. Das wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, mein Freund ist in Österreich bei einer 80’er Zone 50 km/h zu schnell gefahren, nun hat er eine Strafe in Höhe von 334€ + 2 Wochen Fahrverbot in Österreich erhalten. Er selbst ist Schweizer, fährt aber an den Wochenenden zu mir nach Österreich. Was kann passieren, wenn er das Fahrverbot nicht einhaltet und trotzdem in Österreich fährt? Wie kann man draufkommen, dass er in Österreich war?
Hallo Niki,
wenn er das Fahrverbot nicht einhält und beispielsweise kontrolliert wird, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die konkreten Folgen abzuklären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Mir wurde wegen geschwindigkeitsueberschreitung in Polen mein Deutscher fuehrerschein einbehalten. Ich habe ein 3 monatiges fahrverbot in Polen. Darf ich in Deutschland weiter autofahren?
Viele Gruesse
Hallo Barbara,
wenn Ihr Führerschein eingehalten wurde, dürfen Sie nicht weiter Auto fahren.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo
Mir wurde Ende Dezember 2017 der Führerschein in Österreich entzogen(Deutscher Führerschein) da ich in meinem Auto auf dem Beifahrersitz geschlafen hatte und ca 1,8 Promille hatte
Mir wurde gesagt dieser wird auf Deutschland geschickt und ich könne mit Konsequenzen rechnen
Nun ca 6 Monate später ist noch kein Schein da und ich habe noch nichts gehört!
Nun wollte ich fragen wo ich hier am besten in Österreich einmal nachfragen könnte wo denn mein Schein bleibt
Und mit was für Konsequenzen sollte ich eigentlich rechnen?
Schon einmal Danke im Voraus
Hallo Dario,
um Ihren Führerschein wieder zu bekommen, müssen Sie erst einen Antrag für die Neuerteilung des Führerscheins stellen. Dies tun Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe eine Frage. Meine beste Freundin hat ihren Führerschein nicht mal ein Monat und darf damit nicht nach Holland und sie hat es total vergessen und wurden auf den Rückweg angehalten. Aber da waren sie schon in Deutschland. Kann ihr der Führerschein entzogen werden oder was kommt da auf sie zu?
Hallo Lisa,
wurde Ihre Freundin in Deutschland angehalten und haben die niederländischen Behörden keine Informationen darüber, dass sie im Land gefahren ist, sollten keine Konsequenzen zu erwarten sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich gebe im Juni meinen Führerschein für einen Monat ab. Von Juni bis August bin ich in Spanien. Gilt mein Fahrverbot auch dort? Danke schonmal
Hallo Josephin,
auch in Spanien müssen Sie einen gültigen Führerschein vorlegen können. Bekommen die dortigen Behörden heraus, dass Sie nicht fahren dürfen, drohen entsprechende Sanktionen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org