Fahrverbot umwandeln: Höheres Bußgeld statt Fahrpause?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Umwandlung von einem Fahrverbot: Wann ist das möglich

Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ist der Bußgeldbescheid erst einmal da, wird vielen Autofahrern klar, welche Probleme im Beruf und Privatleben mit einem Fahrverbot auf sie zukommen werden.

Daher sind Überlegungen, wie sie ein Fahrverbot umwandeln und eine andere Strafe ableisten können, nachvollziehbar. Dennoch soll das Fahrverbot dazu dienen, den Autofahrer zu disziplinieren, damit zukünftig keine Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen werden.

Die Strafe soll jedoch nicht den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Verschlechterung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten. Doch ist es so einfach möglich, ein Fahrverbot zu umgehen und durch ein höheres Bußgeld seinen Führerschein nicht abgeben zu müssen? Und wem wird eher eine Geldstrafe anstatt einem Fahrverbot zugestanden?

Im nachfolgenden Ratgeber haben wir Informationen zur Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zusammengefasst.

FAQ: Fahrverbot umwandeln

Kann ich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln?

Im Einzelfall ist das möglich. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter.

Wann ist die Umwandlung in ein höheres Bußgeld möglich?

Dies geht nur, wenn ein Härtefall anerkannt wird. Das ist beispielsweise möglich, wenn Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Brauche ich einen Anwalt?

Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Diese kann eine Strategie für die Gerichtsverhandlung ausarbeiten.

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Fahrverbot umwandeln: In eine höhere Geldstrafe. Wie geht das?

Ein Fahrverbot umwandeln, z.B. in ein höheres Bußgeld, ist nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Wurde der Fahrer geblitzt, ist bei Rot über die Ampel gefahren oder wurde er mit Alkohol hinterm Steuer erwischt, dann muss er in der Regel den Führerschein abgeben. Die Regeln bezüglich eines Fahrverbots legt in Deutschland auch der Bußgeldkatalog fest. Wann Fahrer den Führerschein abgeben müssen, hängt vom Vergehen ab. Auch für wie lange, ob einen Monat oder drei, wird durch die Art der Ordnungswidrigkeit bestimmt.

In Einzelfällen ist es jedoch tatsächlich möglich eine Geldstrafe zu zahlen, anstatt ein Fahrverbot ableisten zu müssen. Allerdings sind die Anforderungen, wann dies angewandt wird, sehr hoch. Möchten Betroffene ein Fahrverbot umwandeln lassen, empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beratend zur Seite stehen, prüfen, ob die Möglichkeit zur Umwandlung besteht und dann das Anliegen vor Gericht vertreten.

Meist wird die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe auch nur bei Ersttätern angewandt. Oft wird dies als „sich vom Fahrverbot freikaufen“ oder als „Fahrverbot verkaufen“ bezeichnet, was jedoch nicht korrekt ist. Ist das verhängte Fahrverbot zum Beispiel das erste gegen den betroffenen Kraftfahrer, ist eine Geldstrafe statt Fahrverbot denkbar.

Dennoch sind die Voraussetzungen unter denen Fahrer ein Fahrverbot umwandeln (in eine höhere Geldstrafe) können oft schwierig zu erfüllen.

In folgenden Fällen ist eine Umwandlung von einem Fahrverbot allerdings eher unwahrscheinlich:

  • wenn es sich um einen Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer handelt
  • Wiederholungstätern
  • es sind Punkte in Flensburg eingetragen

Strafen, die 1 Monat Fahrverbot bedeuten, umwandeln zu lassen, ist daher nicht so einfach möglich.

Fahrverbot umwandeln: Eine gute Begründung ist gefordert

Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.
Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.

Um ein Fahrverbot umwandeln zu können, bedarf es einer guten Begründung. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden. Dann muss ein Anwalt dem Gericht gut darstellen können warum eine Umwandlung in diesem Fall notwendig ist.

Kann dieser zum Beispiel nachweisen, dass der Betroffene durch ein Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz verlieren würde, wird dies oft auch als „unzumutbaren Härte“ gewertet. Dann können Gerichte das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln.

Auch das Argument des „Augenblickversagens“, wie zum Beispiel Wahrnehmungsfehler bei Verkehrsschildern oder eine nicht vorhandene Ortskenntnis, kann unter Umständen dazu ausreichen, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu lassen. Auch in diesem Fall wird empfohlen einen Anwalt zurate zu ziehen. Sich „freikaufen“ von einem Fahrverbot ist somit eher selten möglich und hat immer auch eine andere Form der Strafe zur Folge.

Ist die Entscheidung für ein höheres Bußgeld statt Fahrverbot gefallen, bestimmt entweder die Bußgeldstelle oder das Gericht die Höhe.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (761 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

125 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. jonny
    Am 18. November 2019 um 19:55

    Hallo und guten Abend und zwar würde ich heute in einer 50 Zone kurz vor Ortsausgang mit etwa über 80 kmh geblitzt….ich bin durch meine Arbeit auf den Führerschein angewiesen arbeite bei ein packet servis und würde dadurch ein sehr finanzieller Verlust erfolgen wenn ich mein Führerschein verliere da ich ihn brauch durch meine Arbeit…ist mir auch heute während meiner Arbeitszeit passiert bitte um Hilfe

  2. Karlos
    Am 27. Oktober 2019 um 19:29

    Hallo, ich wurde auf der Autobahn bei einer Abstandsmessung erwischt. Habe nun seit 10 Jahren den Füherschein, außer mal einer Verwarnung wegen paar km/h zu schnell ist nie etwas vorgefallen. Habe auch bisher keine Punkte.
    Laut Bescheid gibt es 2 Punkte, 160 EUR und 1 Monat Fahrverbot. Ich arbeite auf Stundenbasis und Mindestlohn im Außendienst, bin also auf den Führerschein beruflich angewiesen. Ein Fahrverbot ist für mich undenkbar. Wie wahrscheinlich ist eine Umwandlung?
    Danke für Ihre Einschätzung.

  3. markus
    Am 16. Oktober 2019 um 16:42

    Was genau bedeutet „Erst-Täter“?

    Sind Fahrverbote die 25 oder mehr Jahre zurückliegen, bei den Behörden noch gespeichert, oder würde man bei einem heutigen Verstoß als Ersttäter betrachtet werden

  4. Jens
    Am 8. Oktober 2019 um 7:38

    Hallo vor einem halben Jahr wurde ich ausser orts geblitzt und habe 1 Punkt bekommen.Leider wurde ich jetzt innerörtlich geblitzt mit ca 20-25 zuviel mit dem Auto meiner Freundin bin aber beruflich auf meinen Führerschein angewiesen…Was passiert jetzt kann man das Fahrverbot irgendwie umgehen?
    Mit freundlichen Grüßen Jens

  5. Frederike
    Am 4. Oktober 2019 um 13:04

    Hallo, kann man ein Bußgeld auch in ein Fahrverbot bzw. In eine Fahrberbotsverlängerung umwandeln, bei zu schnellem fahren?

  6. Tobias
    Am 28. September 2019 um 19:49

    Hallo,

    Ich habe heute ein schreiben bekomm das ich 41 kmh zu schnell gefahren bin laut katalog sind es 2 punkte und 1 monat fahrverbot. Allerdings hatte icj noch nie ein fahrverbot gehabt. Ich brauche mein führerschein da ich sonst nicht zur arbeit komm und ich habe eine eigende firma die ich aufbauen möchte und dafür brauch ich den. Zudem muss ich bei meiner Arbeit als angestelter ein führerschein haben. Sonst kann das sein das ich keine arbeit mehr habe. Wie stehen meine chancen das fahrverbot umzuwandeln ?

  7. Thomas
    Am 23. September 2019 um 7:31

    Hallo, ich bin vor über einem Jahr wegen Geschwindigkeit zu einem Fahrverbot von 1. Monat verurteilt worden. Jetzt wegen einem anderen Verstoß wegen zu dichten auffahren ein erneutes Fahrverbot. Durch meine berufliche Tätigkeit droht ein Arbeitsplatzverlust! Der Führerschein soll nicht wie beim ersten Mal innerhalb von 3 Monaten sondern sofort innerhalb von 2 Wochen abgegeben werden. Dies ist unmöglich da zu kurzfristig. Besteht eine Chance durch Einspruch wegen Härtefall einen Aufschub auf erneut 3 Monate zu stellen um dies beruflich längerfristig umzusetzen?

  8. Erwin
    Am 11. September 2019 um 12:25

    Ich bin bei Rot über eine Ampel gefahren. Das Fahrverbot konnte ich mit einer Verdoppelung der Geldstrafe abwenden.
    Bekomme ich jetzt wieviel Punkte?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 15:14

      Hallo erwin,
      wie viele Punkte Ihnen drohen erfahren Sie hier: Ratgeber Rotlichtverstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Danieli
    Am 1. August 2019 um 13:52

    Hi. Bin im Urlaub am Bodensee 33kmh außerorts zu schnell gewesen. Wir haben nicht mal bemerkt das wir geblitzt wurden, kannten uns aber auch nicht aus und wussten nicht das dort ein angeblich stationärer Blitzer ist. 120 Bußgeld und 1monat fahrverbot. Benötige aber meinen Führerschein um zur arbeit zu fahren und meine kinder zum Kindergarten zu bringen.

  10. Daniel
    Am 23. Juni 2019 um 19:23

    Hallo ich habe mal eine frage, es geht darum das ich heute eine Rote Ampel überfahren habe und geblitzt wurde ( Ampel war länger als 1 Sek. rot )

    mir droht ein Fahrverbot da ich den Führerschein beruflich brauche liegt mir der sehr am Herzen, habe schon 3 Punkte.. :(
    besteht die Möglichkeit die Geldbuße zu erhöhen und das Fahrverbot so aufzuheben?

    Danke

  11. Simon
    Am 23. Juni 2019 um 7:19

    Hallo.
    Ausser Orts, 100 erlaubt, 180 gefahren, definitiv geblitzt worden.
    Muessten 600 Euro und 3 Monate Fahrverbot sein. Allerdings bin ich beruflich und auch privat wegen mangelnder öffentlicher verkehrsanbindung auf den fuehrerschein angewiesen.
    Wie wahrscheinlich ist der Erfolg bei einem Einspruch auf Umwandlung in Geldstrafe bez sozialstunden, in anbetracht der schwere des vergehen. Einen Punkt in Flensburg muesste ich schon haben.

  12. Karen
    Am 24. April 2019 um 18:40

    Hallo,
    gibt es auch die Möglichkeit, das ganze anders herum zu drehen? Also Bußgeld in ein Fahrverbot umzuwandeln? Ich bin 21 km/h außerorts in einer 70er Zone gefahren, kann das Bußgeld von 80 Euro aber nicht so einfach aufbringen. Beruflich bin ich nicht auf ein Auto angewiesen, würde stattdessen lieber ein 1- 2 Monatiges Fahrverbot auf mich nehmen. Gibt es dazu auch erfahrungen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 13:59

      Hallo Karen,

      eine solche Möglichkeit ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Michael
    Am 19. März 2019 um 14:10

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,
    erstes mal 52kmh außerorts zu viel: 240,- und ein Monat Fahrverbot, so weit ist klar. Im Anhörungsbogen hab ich gleich die Behörde gefragt, ob das in höhere Strafe umwandeln kann. Heute hab ich Anruf von meine Bearbeiterin gekriegt, sie sagt, es wäre möglich mit 2,5-fache Erhöhung. Die Frage: warum nicht verdoppelt, wovon hängt das ab (ist doch keine Verhandlungsache, oder)?! In meinem Fall gibts keine zusätzliche Anwaltkosten usw.
    Vielen Dank im Voraus!
    Mfg

  14. Dave
    Am 23. Februar 2019 um 1:25

    Hallo, ich bin innerorts ca120KM/h gefahren statt 50KM/h ich weiß das ich eine saftige Strafe bekomme und 2 Punkte, mit 3 Monaten Fahrverbot ich wurde jedoch vor ca. 2Monaten schon mal mit 36KM/h geblitzt.
    Mein Problem ist ich habe einen arbeiteweg von 40KM hin und das noch mal zurück. Ist es möglich eine höre Geldstrafe zu bezahlen aber dafür meinen Führerschein behalten?

  15. Steven
    Am 22. Januar 2019 um 13:33

    Hallo Team Bussgeldkatalog,

    ich wurde am 21.01.19 mit ca. 140 Km in einer 80 Km Zone geblitzt. Ich werde versuchen das Fahrverbot durch ein höheres Bussgeld
    zu umgehen. Wenn ich es richtig verstehe, so könnte das Vorhaben u.a. daran scheitern, dass ich 1. Punkt in Flensburg habe und dieser erst
    am 26.April verjährt. Daher meine Frage: Würde es erstmal Sinn machen Einspruch einzulegen – um Zeit zu gewinnen – damit der bestehende Punkt dann zwischenzeitlich erlischt um eine bessere Grundvoraussetzung zu gewährleisten? Oder findet der Punkt auf jeden Fall Berücksichtigung weil er zum Zeitpunkt des Vergehens noch Bestand hatte?

    Herzlichen Dank für eure Einschätzung und beste Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 16:43

      Hallo Steven,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit solchen Fragen bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar