Fahrverbot umwandeln: Höheres Bußgeld statt Fahrpause?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Umwandlung von einem Fahrverbot: Wann ist das möglich

Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ist der Bußgeldbescheid erst einmal da, wird vielen Autofahrern klar, welche Probleme im Beruf und Privatleben mit einem Fahrverbot auf sie zukommen werden.

Daher sind Überlegungen, wie sie ein Fahrverbot umwandeln und eine andere Strafe ableisten können, nachvollziehbar. Dennoch soll das Fahrverbot dazu dienen, den Autofahrer zu disziplinieren, damit zukünftig keine Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen werden.

Die Strafe soll jedoch nicht den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Verschlechterung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten. Doch ist es so einfach möglich, ein Fahrverbot zu umgehen und durch ein höheres Bußgeld seinen Führerschein nicht abgeben zu müssen? Und wem wird eher eine Geldstrafe anstatt einem Fahrverbot zugestanden?

Im nachfolgenden Ratgeber haben wir Informationen zur Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zusammengefasst.

FAQ: Fahrverbot umwandeln

Kann ich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln?

Im Einzelfall ist das möglich. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter.

Wann ist die Umwandlung in ein höheres Bußgeld möglich?

Dies geht nur, wenn ein Härtefall anerkannt wird. Das ist beispielsweise möglich, wenn Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Brauche ich einen Anwalt?

Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Diese kann eine Strategie für die Gerichtsverhandlung ausarbeiten.

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Fahrverbot umwandeln: In eine höhere Geldstrafe. Wie geht das?

Ein Fahrverbot umwandeln, z.B. in ein höheres Bußgeld, ist nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Wurde der Fahrer geblitzt, ist bei Rot über die Ampel gefahren oder wurde er mit Alkohol hinterm Steuer erwischt, dann muss er in der Regel den Führerschein abgeben. Die Regeln bezüglich eines Fahrverbots legt in Deutschland auch der Bußgeldkatalog fest. Wann Fahrer den Führerschein abgeben müssen, hängt vom Vergehen ab. Auch für wie lange, ob einen Monat oder drei, wird durch die Art der Ordnungswidrigkeit bestimmt.

In Einzelfällen ist es jedoch tatsächlich möglich eine Geldstrafe zu zahlen, anstatt ein Fahrverbot ableisten zu müssen. Allerdings sind die Anforderungen, wann dies angewandt wird, sehr hoch. Möchten Betroffene ein Fahrverbot umwandeln lassen, empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beratend zur Seite stehen, prüfen, ob die Möglichkeit zur Umwandlung besteht und dann das Anliegen vor Gericht vertreten.

Meist wird die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe auch nur bei Ersttätern angewandt. Oft wird dies als „sich vom Fahrverbot freikaufen“ oder als „Fahrverbot verkaufen“ bezeichnet, was jedoch nicht korrekt ist. Ist das verhängte Fahrverbot zum Beispiel das erste gegen den betroffenen Kraftfahrer, ist eine Geldstrafe statt Fahrverbot denkbar.

Dennoch sind die Voraussetzungen unter denen Fahrer ein Fahrverbot umwandeln (in eine höhere Geldstrafe) können oft schwierig zu erfüllen.

In folgenden Fällen ist eine Umwandlung von einem Fahrverbot allerdings eher unwahrscheinlich:

  • wenn es sich um einen Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer handelt
  • Wiederholungstätern
  • es sind Punkte in Flensburg eingetragen

Strafen, die 1 Monat Fahrverbot bedeuten, umwandeln zu lassen, ist daher nicht so einfach möglich.

Fahrverbot umwandeln: Eine gute Begründung ist gefordert

Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.
Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.

Um ein Fahrverbot umwandeln zu können, bedarf es einer guten Begründung. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden. Dann muss ein Anwalt dem Gericht gut darstellen können warum eine Umwandlung in diesem Fall notwendig ist.

Kann dieser zum Beispiel nachweisen, dass der Betroffene durch ein Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz verlieren würde, wird dies oft auch als „unzumutbaren Härte“ gewertet. Dann können Gerichte das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln.

Auch das Argument des „Augenblickversagens“, wie zum Beispiel Wahrnehmungsfehler bei Verkehrsschildern oder eine nicht vorhandene Ortskenntnis, kann unter Umständen dazu ausreichen, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu lassen. Auch in diesem Fall wird empfohlen einen Anwalt zurate zu ziehen. Sich „freikaufen“ von einem Fahrverbot ist somit eher selten möglich und hat immer auch eine andere Form der Strafe zur Folge.

Ist die Entscheidung für ein höheres Bußgeld statt Fahrverbot gefallen, bestimmt entweder die Bußgeldstelle oder das Gericht die Höhe.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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125 Kommentare

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  1. Jessica
    Am 17. Januar 2019 um 15:14

    Hallo ich wurde am 20.12.18 geblitzt 34kmh zu schnell Innerorts. Jetzt kam der Brief 160€ 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot. So da aber mein Freund kein FS Besitzt und ich ihn jeden Tag in die Arbeit fahren muss (15km). Und ich selber arbeite 25km von Zuhause weg. Könnte ich das Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln da ich den FS wirklich brauche.

  2. Luke
    Am 15. Januar 2019 um 20:15

    Guten Tag,
    Kann man den Antrag auf die Geldstrafe anstatt dem Fahrverbot selber schreiben? Muss man das auf die Anhörung oder dem Bußgeldbescheid einreichen?
    MfG
    Luke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 10:13

      Hallo Luke,
      in der Regel benötigen Sie hierfür einen Anwalt, dieser kann auch die Erfolgsaussichten dieses Vorhabens einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Stephanie
    Am 27. November 2018 um 17:56

    Hallo Team Bussgeldkatalog.org,

    ich bin am 1.11.2018 unwissentlich mit 44 kmh (nach Abzug der Toleranz von 3 kmh) in einer Baustelleneinfahrt geblitzt worden. 26 Tage später habe ich daher jetzt überraschend einen Zeugenfragebogen erhalten. Mir stehen 160 Euro Geldstrafe, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot ins Haus. Ich bin im Außendienst tätig und auf den Führerschein dringend angewiesen. Ich bin bisher nur mit geringen Tempoüberschreitungen geblitzt worden und da ich mich besonders in Baustellen penibel an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte, gehe ich von einer schlechten oder zu späten Beschilderung, oder das die Baustelle längst beendet war, aus. Nachweisen kann ich dies jedoch nicht, da ich den Blitzer nicht bemerkt habe. Ich vermute, dass meine berufliche Situation trotz meines Berufs nicht als stark existenzgefährdend gewertet würde- der wirtschaftliche Schaden ist jedoch nicht unerheblich und der Ärger im Unternehmen immens. Ich habe aus einem Unfall vor 2 bis 3 Jahren einen Punkt in Flensburg. Besteht die Chance, dass meine Strafe in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt wird?

    Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:33

      Hallo Stephanie,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der eine gute Begründung ausarbeiten kann.
      Allerdings sind Punkte in Flensburg normalerweise ein Hinderungsgrund.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. walter
    Am 17. Oktober 2018 um 11:18

    Guten Tag,
    bin dieses Jahr in Kassel gebvlitzt worden 21 kmh zu schnell, 1 Punkt und 98 Euro. Nun habe ich eine rote Ampel übersehen.
    Es folgen 2 Punkte und 200m € Bussgeld, 1 Monat Fahrverbiot. Kann das Fahrverbit länger ausfallen, wegen der diesjährigen Blitze? Zählt dies als Wiederholungstäter?
    Für eine Abtwort wöre iuch dankbar.

  5. J.
    Am 15. Oktober 2018 um 17:21

    Hallo ich hab da mal eine Frage mein Freund ist in der Probezeit aber nur noch bis 2.11.2018 am 12.10.2018 wurde er auf dem Weg nach Hause auf der Autobahn in der 120er Zone mit wahrscheinlich 190 km/h geblitzt kann auch abweichen und weniger sein aber ich setzt mal hoch an. Er braucht den Führerschein da er bei der Bundeswehr tätig ist und das in Thüringen und ich mit seiner Tochter 500 km entfernt wohne. Könnte er das umwandeln als Geldstrafe oder gibt es da keine Hoffnungen?

  6. Uwe
    Am 26. September 2018 um 18:29

    Guten Tag
    Folgende Frage: Ich bin am 08.12.2015 außerorts mit 46km/h zu viel geblitzt worden. Ergebnis war 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot und 160 EUR Bußgeld. Mit anwaltlicher Hilfe (ich bin selbständiger Handelsvertreter) konnte ich das Fahrverbot in doppelte Strafe umwandeln. Das heißt, 2 Punkte und 320 EUR Bußgeld ohne Fahrverbot. Es sind die ersten Punkte.
    Wie lange sind diese jetzt eingetragen? Bei 1 Punkt sind es 2,5 Jahre und bei 2 Punkten auf einmal wären es ja 5 Jahre. Aber es ist ja normal nur 1 Punkt vorgesehen gewesen. Habe ich diese 2 Punkte nun 2,5 oder 5 Jahre?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße
    Uwe

  7. Denis
    Am 6. September 2018 um 17:32

    Hallo Bin innerhalb 1woche 2mal geblitzt worden.Ausserorts einmal 26 km/h zu schnell und 29km/h. Bin also Wiederholungstäter muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:42

      Hallo Denis,

      ja, wurden Sie zweimal innerhalb von zwölf Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt, droht ein Fahrverbot von einem Monat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Tobi
    Am 30. Juli 2018 um 13:12

    Hallo :)

    Ich bin gestern Abend gegen 23 Uhr über eine rote Ampel mitten in Stuttgart gefahren. Meine hatte grün, ich habe beschleunigt und ich habe die folgende Ampel ca. 30 Meter vor mir einfach nicht gesehen. Ich bin nicht aus Stuttgart und habe auf meinem Navi evtl. etwas gesucht bzw. nach vorn geschaut und die Ampel nicht warhgenommen.

    Sie war definitiv gut versteckt .. es erschloss sich mir nicht, dass dort eine Ampel sein könnte, da dort kein Fußgängerweg war oder ein sonstiger Grund erkennbar war, deshalb habe ich nicht damit gerechnet.

    Ich bin beruflich als Musiker tätig. Sowie im Instrumentalunterricht als auch als Künstler in Bands… mein Auto ist beinaher wichtiger als meine Wohnung und ich kann es mir nicht leisten, den Führerschein 4 Wochen abzugeben.

    Ich bin mir sehr sicher, das die Ampel, wenn sie rot war, schon sehr lange rot war. Ob eine Gefährdung vorlag, kann ich nicht beurteilen.

    Zudem bin ich 23 Jahre alt und wurde bisher einmal mit 80 statt 70 geblitzt und habe einmal falsch geparkt.

    Ich hoffe, sie antworten schnellstnöglich.

    LG =)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 11:55

      Hallo Tobi,

      leider ist uns Ihre Frage nicht klar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Vanessa
    Am 19. Juli 2018 um 12:51

    Hallo,

    wurde mit 47 km /h zu schnell geblitzt außerorts. Hatte von 2013 2 Punkte und bin aus der Proberzeit, diese sind doch jetzt verjährt und somit bin ich Ersttäter?

    Es waren 100 erlaubt kurz danach 60, um runterzubremsen hatte ich zu wenig Zeit dadurch.
    FÜr mich blüt wohl 160.- Strafe ein Monat Fahrverbot. Ich bin durch mein JOb auf den Führerschein angewiesen, ohne Führerschein ist meine Existenz bedroht, da ich auch für 3 Monate beruflich nach Bayern muss wofür ich den Führerschein brauche.
    Wenn ich hier das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln kann, mit welche Summe kann ich ca. rechnen? die doppelte Summe ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 10:09

      Hallo Vanessa,

      ein drohendes Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, wird nur in sehr wenigen Fällen gewährt – etwa dann, wenn die Sache eine unzumutbare Härte darstellt. Tragen Sie zudem eindeutig selbst Schuld an der Sache, ist dies umso mehr erschwert. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Hans M.
    Am 6. Juli 2018 um 11:12

    Hallo,
    geht’s eigentlich auch anders herum? Also Fahrverbot statt Bußgeld? Ich bin mit 142 km/h bei 100km/h geblitzt worden und habe nun ein Fahrverbot von einem Monat und 160 Euro Geldstrafe bekommen. Da ich den Führerschein nicht wirklich brauche, kam mir diese Idee.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian W.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:57

      Hallo Hans M.,

      dazu ist uns nichts bekannt. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. yasir
    Am 21. Juni 2018 um 5:46

    ich bin ein taxi fahrer und würde heute bei 30er zone geblitz ich bin ca 65 gefahren ich habe bis jetzt kein punkt in flensburg gehabt können sie mich biite vielleicht sagen wie viel strafe muss ich bezahlen

    und wie kann ich fahrverbot vermeiden ???

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juli 2018 um 13:55

      Hallo Yasir,

      Sie müssen in der Regel mit 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie dagegen Einspruch erheben möchten.

      Die Redaktion von Bußgeldkatalog.org

  12. Rene83
    Am 2. Mai 2018 um 7:36

    Guten Morgen,
    Ich bin innerhalb der letzten 5 Monate 2 x außerorts geblitzt worden , einmal auf der Autobahn bei 120 mit 159 Km/h und zuletzt nachts außerorts wo 50 war mit 78 km/h. Da ich berufstätig bin und einen Arbeitsweg von 36 km habe bin ich auf den Führerschein angewiesen, dazu kommt das durch ein fahrverbot meine Existenz auf dem Spiel steht , da die Kündigung Vorprogrammiert ist. Ist eine Umwandlung der Strafe möglich ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:21

      Hallo Rene83,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Christin
    Am 21. April 2018 um 13:57

    Hallo,
    ich bin in einer 30er Zone geblitzt worden. Ich habe die Geschwindikeit leider um 35 km/h überschritten. Ich war auf dem Weg zur Arbeit, mein normaler Arbeitsweg war gesperrt und ich musste einen anderen nehmen. Ich wußte nicht, das dort nur 30 km/h erlaubt sind, habe das Schild auch nicht gesehen. Nun kam mein Bußgeldbescheid: 2 Punkte, 4 Wochen Führerschein weg und eine Geldstrafe von fast 350 Euro. Das Bußgeld von 160 € wurde lt. Schreiben verdoppelt, da es sich angeblich um Vorsatz gehandelt hat.
    Ich habe wirklich nicht gewusst, dass dort nur 30 km/h erlaubt sind! Darf das Bußgeld also einfach so verdoppelt werden???

    Viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 16:35

      Hallo Christin,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Nora
    Am 12. März 2018 um 3:28

    Guten Morgen,
    ich wurde auf dem Weg zur Arbeit in einer Zone geblitzt, in der von 7:00 -14:00Uhr 30km/h und von 14:00 – 7:00 50km/h vorgeschrieben ist. Geblitzt wurde ich mit etwa 55km/h, da ich die 50km/h von 14:00 – 7:00Uhr gedanklich vor Auge hatte.
    Ich befinde mich z.Z. wegen gesundheitlichen Probleme in einer Umschulung und betreue ambulant Menschen mit Beeinträchtigungen. Ohne Führerschein könnte ich die Tätigkeiten des Ambulant Betreuten Wohnen nicht erledigen wovon auch die Umschulung betroffen wäre. Bisher wurde mir noch nie ein Fahrverbot verhängt, besteht da die Möglichkeit, den Fahrverbot in ein höheres Bussgeld umzuwandeln.

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 18:22

      Hallo Nora,

      bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie in Ihrem Fall beraten und Ihnen ggf. helfen könnte, das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Fahrverbot
    Am 9. März 2018 um 14:19

    Ich habe nach einer Überschreitung von 42 km/h i.g.O mit einem FV von 1 Monat zu rechnen. Gilt dieses FV nur innerhalb Deutschlands oder könnte ich im Ausland (zB Spanien) in den 4 Wochen fahren?

    Oben schrieb ein schwedischer oder niederländischer LKW-Fahrer, dass er auch ein FV erhielt, der Kommentar dazu war, dass dieses FV nur innerhalb Deutschlands gelte..?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:45

      Hallo Fahrverbot,

      das Fahrverbot gilt in Deutschland. Da Sie aber den Führerschein während dieser Zeit abgeben müssen, können Sie in der Regel nicht im Ausland fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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