Fahrverbot umwandeln: Höheres Bußgeld statt Fahrpause?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Umwandlung von einem Fahrverbot: Wann ist das möglich

Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Umwandlung von einem Fahrverbot ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ist der Bußgeldbescheid erst einmal da, wird vielen Autofahrern klar, welche Probleme im Beruf und Privatleben mit einem Fahrverbot auf sie zukommen werden.

Daher sind Überlegungen, wie sie ein Fahrverbot umwandeln und eine andere Strafe ableisten können, nachvollziehbar. Dennoch soll das Fahrverbot dazu dienen, den Autofahrer zu disziplinieren, damit zukünftig keine Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen werden.

Die Strafe soll jedoch nicht den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Verschlechterung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten. Doch ist es so einfach möglich, ein Fahrverbot zu umgehen und durch ein höheres Bußgeld seinen Führerschein nicht abgeben zu müssen? Und wem wird eher eine Geldstrafe anstatt einem Fahrverbot zugestanden?

Im nachfolgenden Ratgeber haben wir Informationen zur Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zusammengefasst.

FAQ: Fahrverbot umwandeln

Kann ich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln?

Im Einzelfall ist das möglich. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter.

Wann ist die Umwandlung in ein höheres Bußgeld möglich?

Dies geht nur, wenn ein Härtefall anerkannt wird. Das ist beispielsweise möglich, wenn Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Brauche ich einen Anwalt?

Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Diese kann eine Strategie für die Gerichtsverhandlung ausarbeiten.

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Fahrverbot umwandeln: In eine höhere Geldstrafe. Wie geht das?

Ein Fahrverbot umwandeln, z.B. in ein höheres Bußgeld, ist nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Wurde der Fahrer geblitzt, ist bei Rot über die Ampel gefahren oder wurde er mit Alkohol hinterm Steuer erwischt, dann muss er in der Regel den Führerschein abgeben. Die Regeln bezüglich eines Fahrverbots legt in Deutschland auch der Bußgeldkatalog fest. Wann Fahrer den Führerschein abgeben müssen, hängt vom Vergehen ab. Auch für wie lange, ob einen Monat oder drei, wird durch die Art der Ordnungswidrigkeit bestimmt.

In Einzelfällen ist es jedoch tatsächlich möglich eine Geldstrafe zu zahlen, anstatt ein Fahrverbot ableisten zu müssen. Allerdings sind die Anforderungen, wann dies angewandt wird, sehr hoch. Möchten Betroffene ein Fahrverbot umwandeln lassen, empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beratend zur Seite stehen, prüfen, ob die Möglichkeit zur Umwandlung besteht und dann das Anliegen vor Gericht vertreten.

Meist wird die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe auch nur bei Ersttätern angewandt. Oft wird dies als „sich vom Fahrverbot freikaufen“ oder als „Fahrverbot verkaufen“ bezeichnet, was jedoch nicht korrekt ist. Ist das verhängte Fahrverbot zum Beispiel das erste gegen den betroffenen Kraftfahrer, ist eine Geldstrafe statt Fahrverbot denkbar.

Dennoch sind die Voraussetzungen unter denen Fahrer ein Fahrverbot umwandeln (in eine höhere Geldstrafe) können oft schwierig zu erfüllen.

In folgenden Fällen ist eine Umwandlung von einem Fahrverbot allerdings eher unwahrscheinlich:

  • wenn es sich um einen Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer handelt
  • Wiederholungstätern
  • es sind Punkte in Flensburg eingetragen

Strafen, die 1 Monat Fahrverbot bedeuten, umwandeln zu lassen, ist daher nicht so einfach möglich.

Fahrverbot umwandeln: Eine gute Begründung ist gefordert

Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.
Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.

Um ein Fahrverbot umwandeln zu können, bedarf es einer guten Begründung. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden. Dann muss ein Anwalt dem Gericht gut darstellen können warum eine Umwandlung in diesem Fall notwendig ist.

Kann dieser zum Beispiel nachweisen, dass der Betroffene durch ein Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz verlieren würde, wird dies oft auch als „unzumutbaren Härte“ gewertet. Dann können Gerichte das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln.

Auch das Argument des „Augenblickversagens“, wie zum Beispiel Wahrnehmungsfehler bei Verkehrsschildern oder eine nicht vorhandene Ortskenntnis, kann unter Umständen dazu ausreichen, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu lassen. Auch in diesem Fall wird empfohlen einen Anwalt zurate zu ziehen. Sich „freikaufen“ von einem Fahrverbot ist somit eher selten möglich und hat immer auch eine andere Form der Strafe zur Folge.

Ist die Entscheidung für ein höheres Bußgeld statt Fahrverbot gefallen, bestimmt entweder die Bußgeldstelle oder das Gericht die Höhe.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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125 Kommentare

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  1. Oliver B.
    Am 4. März 2018 um 13:19

    Ich bin mit 170 in einer 100 zohne geblitzt worden Autobahn ich bin berufskraftfahrer und auf Führerschein angewiesen sonst droht Kündigung und Existenz verlust

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 17:52

      Hallo Oliver B.,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie dann beraten kann, ob sich das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln lässt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Sven
    Am 9. Februar 2018 um 19:14

    Guten Tag

    Bußgeldkatalog hat weiter oben auf eine Frage ob man sich freikaufen kann geschrieben es ist nicht möglich !!

    Das stimmt doch überhaupt Nicht was sie hier kommentieren…

    Sicherlich hat der User oben mit Freikaufen ein Wort genutzt was nicht unbedingt das perfekte ist aber ich habe locker flockig ein 1 Monat Fahrverbot in eine Geldstrafe mit Hilfe eines Anwaltes umwandeln können…. locker flockig bedeutend es hat Monate lang gedauert aber war ohne besonders problematische Situationen möglich

    Mein vergehen Außerorts auf einer Schnellstraße 48 Km/h zu schnell und ich bin AD ler

    Ok teuer war das ganze aber es funktioniert!
    Einzelfall werde ich nicht sein also kann man nicht sagen es ist nicht möglich !!

    Und genau das habe sie aber oben gemacht!

  3. Fitim B.
    Am 3. Februar 2018 um 1:53

    Guten Tag

    Mein Name ist Fitim B. ich komme aus Hannover mir wird dem nächst meinen Führerschein entzogen weil ich acht Punkte in Flensburg habe aber ein. Davon gehört nicht mir es wurde jemand mit dem Auto von mein Vater geblitzt den Bußgeldbescheid habe ich auf meinen Namen bekommen obwohl das Auto nicht auf mich zugelassen war weil ich aber zu spät Einspruch eingelegt habe ist das Ding rechtskräftig geworden ich habe zwei Kinder die muss ich jeden Tag zu Schule fahren und wieder abholen ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen meine Frau ist schwanger ich würde gern die Strafe in Geld umwandeln ist das möglich bitte um Hilfe

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 17:24

      Hallo Fitim,

      da Sie auf den Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Verzögerung des Bußgeldbescheides seitens der Behörde
    Am 22. Januar 2018 um 18:22

    Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt liegt vor:

    Eine Person wurde zwei mal innerhalb kurzer Zeit (ca. 2 Wochen Abstabd) bei einer maßgebender Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem mobilen Blitzer aufgenommen. Das erste Mal Betrug die Überschreitung über 30 km/h auf Autobahn. Das zweite Mal Betrug die Geschwindigkeitsüberschreitung über 40 km/h, ebenfalls auf Autobahn. Für die zweite Überschreitung drohen 1 Monat Fahrverbot ohne wenn und aber. Aber für die erste Überschreitung gilt Fahrverbot nur wenn vorher bereits Überschreitung von mehr als 26 km/h vorgelegen hat.
    Nun leider gilt bei dieser Sache auch der Zeitpunkt der Rechtskraft des Bescheides. Die Behörde hat nun einen Bußgeldbescheid über die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung erlassen. Über die erste Überschreitung wurde bisher nur Anhörungsbogen verschickt. Das Problem ist nun, wenn der bereits vorliegende Bescheid in Rechtskraft übergeht wird die Behörde auch im ersten Fall einen Fahrverbot verhängen können.
    Wie kann man die Behörde dazu bringen den Bescheid über die erste Sache möglichst schnell zu erlassen so dass nur ein Fahrverbot erlassen werden kann?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:53

      Hallo Alex,

      um sich bei Verkehrsrechtsfragen individuell beraten zu lassen, müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. M. S.
    Am 6. Januar 2018 um 16:20

    Ich bin heute zu schnell gefahren und möchte gerne das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln lassen, da ich auf mein Auto angewiesen bin, da ich zurzeit in meinen Betrieb in der Probezeit bin. Nun der Fall: Auf der Landstraß steht ein Schild 50. Ich musste mich auch auf den hinter mir konzentrieren, da der weit aufgefahren war. Ein kurzer Blick zum Tacho sagt mir 60, was sich nach dem Blitzer als total falsch herausstellte, denn es waren 80. Nun kann ich aber auch nicht sagen, ob ich nach dem Blitzen abgebremst habe oder ich kurz ,,ausrollen“ lassen habe, so dass ich auch 90 oder 95 gefahren bin. Wenn jetzt ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wäre es möglich, dieses umzuwandeln, da ich mich 1. auf den hinter mir konzentriert habe/ konzentrieren musste, 2. ich in der Probezeit bin und auf dass Auto angewiesen bin und 3. dass ich mich unglücklicher Weise wirklich so verguckt habe wegen Punkt 1.

  6. Gärtner T.
    Am 16. Dezember 2017 um 12:11

    Ich bin 2016 zu schnell gefahren und geblitzt wurden . Der Bussgeldbescheid(mit angedrohtem Fahrverbot)wurde in eine höhere Geldstrafe umgewandelt(rechtskräftig 5.12.2016). Jetzt bin ich kurz danach erneut zu schnell gefahren und geblitzt wurden. Durch Einspruch wurde ein Gerichtstermin anberaumt der durch div.Form-/ Verfahrensfehler nach einer kurzen Anhörung auf den 19.12.2017 angesetzt wurde.Kann ich das Fahrverbot erneut umgehen ? Für einen wirtschaftlichen Härtefall(Kündigung etc.) sind bei mir alle Vorraussetzungen gegeben.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 10:39

      Hallo Gärtner T.,

      die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe wird meistens nur bei Ersttätern angewandt. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Dieser soll dem Gericht gut darstellen, warum eine Umwandlung in Ihrem Fall notwendig ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. C. B.
    Am 4. Dezember 2017 um 14:33

    Hallo. Ich bin in August geblitzt worden. Ausserorts mit 27 km/h zu viel. In Oktober an einer anderen Stelle auch aber innerhalb geschlossene Ortschaften 27km/h zu viel. Droht mir ein Fahrverbot? Ich brauche den Führerschein unbedingt zum Arbeiten da ich Selbständig im Transportwesen bin. Könnte ich den Fahrverbot in einer Geldstrafe umwandeln?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:44

      Hallo C.B.,

      ob Sie ein Fahrverbot erhalten oder nicht, können wir nicht mit Sicherheit sagen, da dies letzten Endes Sache der ausstellenden Behörde ist. Möglich ist es, da Sie nun Wiederholungstäter sind. Ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln wird nur in den aller wenigsten Fällen gewährt. Wenn der Fahrer nachweislich falsch gehandelt hat – wie Sie durch zu schnelles Fahren – sind die Aussichten auf Erfolg ohnehin sehr gering. Wenn es soweit kommen sollte und dies ist Ihr erstes Fahrverbot, dann können Sie den Zeitraum frei wählen. Sollten Sie existenzielle Probleme durch die Sanktion bekommen, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Nicole E.
    Am 18. November 2017 um 0:01

    Guten Tag,

    ich bin mit einem Dienstwagen in der 30er Zone mit ca. 58-62 geblitzt worden. Ich war der Ansicht, dass es sich um eine 50er Zone handelt. Ich bin noch nie geblitzt worden vorher. Können Sie mir sagen, womit ich im schlimmsten Fall rechnen muss? Ist ein Fahrverbot möglich?

    Freundliche Grüße und Danke im Vorraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 13:05

      Hallo Nicole,

      Sie müssen vermutlich mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Überschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Beytullah
    Am 1. Juli 2017 um 18:28

    Hallo bin im Ausserorts Autobahn beim 100 km Zulässigen Geschwindikkeit mit 174 geblitzt worden was kann auf mich zukommen bin ersttäter habe keine punkte in flensburg Lohnt sich ein wiederspruch

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 8:17

      Hallo Beytullah,

      Sie müssen mit 600 Euro Bußgeld, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ein Einspruch ist immer innerhalb der Frist möglich, allerdings müssen Sie diesen begründen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jacqueline.B
    Am 27. Mai 2017 um 0:21

    Hallo ich bin auf der Autobahn gefahren und mir ist kurz vorher ein auto vor mir gezogen und wurde mit 117 kmh 3/10 des halben Tachowertes gemessen. Das bedeutet 1 Monat Fahrverbot, allerdings wenn ich dies tun müsste würde ich meine Ausbildung verlieren meine Wohnung dann auch noch und ich würde garnicht mehr von mir weg kommen noch zum einkaufen oder sostiges. Ist es möglich dort das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln?

    Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:10

      Hallo Jacqueline.B,

      gemäß § 4 Absatz 4 BKatV kann, gegen eine entsprechende Erhöhung des Bußgeldes, von der Anordnung eines Fahrverbotes in Ausnahmefällen abgesehen werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. rosalinde S.
    Am 21. Mai 2017 um 16:15

    leider muss ich ein 4woechiges fahrverbot ueber mich ergehen lassen,
    ab wann gilt das verbot: ab dem tage der abgabe, z.b 18.6.17 bei der polizei
    oder wenn der fuehrerschein von der polizei nach speyer geschickt wurde und dort
    verwahrt wird. ich bin vollzeit beschaeftigt, habe ab dem 19.6. 3 wochen urlaub, und fahre 1 woche
    mit einem kollegen zur arbeit.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:09

      Hallo Rosalinde,

      in der Regel sollte das Fahrverbot ab der Abgabe bei der Polizei gültig sein. Sie sollten sich darüber noch einmal bei der Polizei erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Eppo
    Am 21. Mai 2017 um 9:15

    Ich bin win Hollandische busfahrer und bin geblitz bei A7 wo 60 km have ich 96 gefahren!Ich weis nicht wie lange das dauert aber ich brauche mein fuhrerschein fur meine arbeid!Kann mann auch versuchen zu warten bis november weil ich dan 3 monate urlaub hatte!Sorry fur slechte deutsch schreiben!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:33

      Hallo Eppo,

      zunächst in zu beachten, dass das Fahrverbot nur in Deutschland gültig ist. Die deutsche Behörde darf ausländische Führerscheine nicht dauerhaft einziehen. In der Regel wird ein Vermerk auf dem Führerschein angebracht, dem zu entnehmen ist, dass ein Fahrverbot in Deutschland herrscht. In der Regel können Fahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erworben haben, innerhalb der nächsten vier Monate das Fahrverbot antreten. Es auf den November zu schieben, wäre daher nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. nils
    Am 9. April 2017 um 22:34

    Hallo,
    Ich wurde letzten freitag auf der Autobahn bei 80kmh mit 130kmh geblitzt zusätzlich Handy am Ohr weil der cheff angerufen hatte…
    Mir drohen 160,- 2 punkte und 1 Monat Fahrverbot punkte habe ich keine und wurde sonst nur mal mit 10-20 zu schnell ausserorts geblitzt.
    Ich bin im Außendienst tätig ich hatte an diesem tag enorm zeit druck und meinen Job habe ich auch los falls es zum verbot kommt, ich brauche somit dringend Hilfe.

    • Honig
      Am 30. August 2018 um 18:42

      Hallo Nils. Was ist bei dir herausgekommen ? Konntest du es abwenden ? Brauchtest du einen Anwalt ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 7:53

      Hallo Nils,

      da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, möchten wir Sie bitten, sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Nora
    Am 4. März 2017 um 18:01

    Hallo,
    Mein Mann hat ein rumänischer Führerschein und vor kurzem hat er 8 Punkte gesammelt. Die wollen das er verzichtet im DE zu fahren oder denn Führerschein für 6 Monate abzugeben und dann den MPU zu machen. Was hat er für Chancen ?? Er arbeitet als Fahrer.
    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 11:06

      Hallo Nora,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung bieten dürfen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Manuel
    Am 3. März 2017 um 21:02

    Bin in der 50 Zone knapp 35 km/h zu gefahren ist eine Bundesstraße vierspurig und erst Täter. Was erwartet mich?

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