Wann die Verjährung von einem Fahrverbot eintreten kann

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wichtiges zu Fahrverbot und Verjährung

Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.
Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.

In einem Bußgeldverfahren können die Hauptstrafen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verjähren, doch wie sieht das bei einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot aus? Gibt es für ein Fahrverbot eine Verjährung?

Ordnungswidrigkeiten können in Deutschland mit einem Bußgeld und Punkten oder mit einem Fahrverbot geahndet werden. Wurde der Fahrer geblitzt oder er hat eine Rote Ampel mit dem Auto überfahren, ist ein Bußgeldverfahren meist die zu erwartende Konsequenz. Die Verjährung der Taten und Bußgelder kann mitunter recht kompliziert zu klären sein.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wird eine Verjährung für ein Fahrverbot nicht aufgeführt. Auch im Straßenverkehrsgesetzt (StVG) wird auf die Verjährung für ein Fahrverbot nicht explizit eingegangen. Wie die Verjährung in diesem Fall umgesetzt wird und was zu beachten ist, soll im nachfolgenden Ratgeber betrachtet werden.

FAQ: Verjährung beim Fahrverbot

Kann ein Fahrverbot verjähren?

In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Nebenstrafe wie das Fahrverbot dann verjährt, wenn auch die Hauptsanktion verjährt ist. Bei Bußgeldern tritt eine Vollstreckungsverjährung in der Regel nach drei Jahren ein.

Gibt es gesetzlichen Regelung zur Verjährung beim Fahrverbot?

Nein, gesetzlich ist nicht bestimmt, wann ein Fahrverbot verjährt. So kann ein solches auch aufrecht erhalten werden, obwohl das Bußgeld verjährt ist.

Kann ein Anwalt hier helfen?

Sind sich Betroffene nicht sicher, ob das Fahrverbot der Verjährung unterliegt, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Was bedeutet Verjährung?

Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.
Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.

Laut Strafgesetzbuch (StGB) schließt eine Verjährung die Ahndung einer Tat aus. Hier muss jedoch zunächst zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterschieden werden. Die Verfolgungsverjährung tritt dann ein, wenn, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Tat nicht verfolgt wurde.

In der Regel beginnt diese Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Bußgeldbescheid eingegangen, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden. Somit kann auch eine Nebenstrafe, wie ein Fahrverbot von einem Monat oder auch für drei Monate, nicht mehr verhängt werden. Daher unterliegt das drohende Fahrverbot hier unter Umständen der Verjährung . Der Führerschein muss dann nicht abgegeben werden und der Kraftfahrer darf weiter fahren.

Bei einem Alkohol- oder Drogendelikt erfolgt die Verjährung grundsätzlich erst nach sechs Monaten.

Eine Straftat in Straßenverkehr verjährt frühestens nach drei Jahren.

Die Vollstreckungsverjährung betrifft die Strafe, die durch einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid ausgesprochen wurde, und verhindert die Vollstreckung dieser. Sie beginnt am Tag der Rechtskraft des Bescheids oder des Urteils.

Im § 34 OWiG heißt es hierzu:

(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,
2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Verjährung von einem Fahrverbot: In Deutschland wird das unterschiedlich gehandhabt

Die Verjährung von einem Fahrverbot wird im Gesetz nicht ausdrücklich benannt. Allgemein wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei Eintritt der Vollstreckungsverjährung für die Hauptstrafe auch die Nebenstrafe davon betroffen ist.

Ist also für ein Bußgeld die Vollstreckungsverjährung eingetreten, wird dies in der Regel auch für das Fahrverbot als Verjährung angesehen. Das Fahrverbot wurde nicht entsprechend abgeleistet, gilt jedoch weiterhin als Nebenstrafe und wird nicht einzeln verhängt. Wie zuvor beschrieben, ist es gesetzlich nicht geregelt, ob ein Fahrverbot unter die Vollstreckungsverjährung fällt oder nicht.

Aufgrund dieser Rechtslage kann das Fahrverbot durch die zuständige Vollstreckungsbehörde auch aufrechterhalten werden. Der Betroffene muss dann auch nach Ablauf der Verjährungsfrist für das Bußgeld seinen Führerschein abgeben. Hier ist der Beistand von einem Anwalt immer empfehlenswert. Dieser kann bewerten, ob für das Fahrverbot die Verjährungsfrist gültig ist und über das weitere Vorgehen informieren.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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60 Kommentare

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  1. Kostas
    Am 31. August 2024 um 3:53

    Hallo,

    ich habe ein paar park strafzettel nicht bezahlt seit 1999 und danach bin ausgezogen zur ein anderen land fuer anderen gruende. Es sind jetzt 25 jahren vorbei.
    Ich weiss dass du strafbar bist and Du kannst in das gefaegnis landen. egal wenn du die zurueck zahlst.
    Meine frage ist nach vie viele jahren wird diesen strafzehtel von mein record geloescht und kann wieder einwandfrei wieder zuruck kommen ohne das schwierichgeiten habe.

  2. Inga S
    Am 16. Dezember 2022 um 8:35

    Ich bin auf Anweisung meines TOM TOM in eine Straße eingefahren, die nur für Busse bestimmt war.
    Ich wurde geblitzt, bin nicht über die Ampel gefahren, sondern umgedreht und zurück.
    Was droht mir?

  3. R.Veith
    Am 30. Juli 2022 um 21:43

    Hallo zusammen,

    Ich habe meinen Führerschein vor etwa 7 oder 8 Jahren, also 2014 oder 2015 wegen Cannabiskonsum verloren. Bin jetzt seit 5 Jahren, durch bestandene MPU wieder im Besitz meines Führerscheins.
    Aber wie verhält es sich jetzt bei einer Verkehrskontrolle?Könnten die Polizisten dann herausfinden dass ich schonmal eine Drogenfahrt hatte nach so langer Zeit?Ab wann ist diese Drogenfahrt komplett raus aus deren Register?
    Danke

  4. Mohamad
    Am 27. April 2022 um 1:34

    Hallo zusammen

    Mir wird zweimal Fluchtfahrer vorgeworfen am 01.10.2019

    In 2021 hab den Führerschein dann zweimal abgegeben
    Einmal 2 Monate dann noch 3 Monate

    Jetzt hab eine Post vom Gericht bekommen wo drin steht die beide Geldstrafen werden auf eine Geldstrafe zurückgeführt

    Und das Fahrverbot bleibt aufrechterhalten obwohl ich schon das Fahrverbot verbüßt hab seit 2021

    Also ich zahle das Geld regelmäßig im Raten

    Kann sein wenn ich jetzt das Geld aufeinmal überweisen mein Führerschein behalten

  5. A. Mohr
    Am 11. April 2022 um 16:31

    Hallo,
    ich bin im Januar diesen Jahres mit 50 kmh zu schnell gelasert worden. Aufgrund eines Btm-Eintrags hat die Polizei Vorort auf einen Drogentest bestanden. Dieser wurde per Blutabnahme im Krankenhaus durchgeführt. Ich habe in beiden Delikten bis her noch nichts von der Bußgeldstelle gehört. Jetzt zu meiner Frage, verjährt die Geschwindigkeit süberschreitung, trotz der vorgeworfenen Trunkenheitsfahrt nach 3 Monaten ?
    PS. Ich war nicht aktiv bekifft, dennoch wird der Drogentest positiv auf Cannibis ausfallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Mohr

  6. Thomas P.
    Am 7. April 2022 um 14:26

    Hallo,
    ich kenne eine Person, die trotz Fahrverbots PKW gefahren ist. Davon habe ich auch ein Beweisfoto. Diese Tat war bereits vor 9 Monaten. Ist die Tat verjährt oder kann das immernoch zur Anzeige gebracht werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2022 um 10:05

      Hallo Thomas P.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Daniel
    Am 26. Februar 2022 um 16:16

    Hallo wurde 2003 in Deutschland unter fahren von btm erwischt worden habe 3 Monate Führerschein Entzug gehabt mit 6 Monate Fahrverbot und eine Strafe von ca. 2700 Euro gezahlt von 2003 von2019 wurden bei polizeilichen kontrollen nichts gefunden oder erwähnt worden wegen btm also jahrelang ohne welche Probleme plötzlich im Jahr 2019 wurde ich bei einer polizeilichen kontrolle gefunden und habe gedacht das es verjährt ist das Verfahren wurde plötzlich eingestellt und die Anzeige fallen gelassen
    Nun ist die Frage ob es verjährt oder eingestellt worden ist
    Bin mir nicht sicher bezüglich des Fahrverbotes
    Muss ich eine mpu machen bin übrigens aus Österreich
    Bitte um Antworten
    Mfg Daniel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 13:22

      Hallo Daniel,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Becker
    Am 17. Februar 2022 um 13:50

    Hallo ich habe 09.2016 Fahrverbot von 16 Monate bekommen und 3000euro Geld strafe habe ich bezahlt sie verlangen von mir ein MPU zu Kontrolle zu mache 6 mal habe es 3 mal gemacht dann nicht mehr ich bin von Frankreich und fahre auch Auto natürlich mit 0 %Alkohol und Drogen im Blut bin total sauber (nur in Frankeich und andere orte außer in Deutschland nicht ) mir hat Mann gesagter idioten Test ist nur Geld machereich Mus ich den trösten machen als Franzose danke für ruck Meldung PS. Sollte ich mir ein Anwalt nahmen den ich mochte mal wieder Urlaub machen in dem schöne Deutschland

  9. Doreen
    Am 28. Dezember 2021 um 14:38

    Hallo.

    Mein Sohn wurde am 21.04.21 (9 Tage vor Beendigung seiner Probezeit) innerhalb der Ortschaft mit 28 km/h zuviel geblitzt. Am 09.08.21 erhielt er den Bußgeldbescheid, welcher akzeptiert und das Bußgeld bezahlt wurde. Heut am 28.12.21 erhielt er den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde, dass er nun noch ein Aufbauseminar zu absolvieren muss sowie eine Verlängerung der Probezeit erhält. Ist das nach dieser langen Zeit überhaupt noch rechtskräftig? Greift hier eventuell auch die Verjährungsfrist?

    Mit freundlichen Grüßen
    Doreen

  10. Christian
    Am 1. November 2021 um 2:28

    Hallo liebe Redaktion,

    danke für Eure tollen Seiten und die Erklärungen. Eine Rückfrage zu der Vollstreckungsverjährung auf dieser Seite hier:

    Wenn ein Bußgeldbescheid verschickt, angekommen und auch bezahlt wurde, in dem auch die Anordnung eines Fahrverbot angekündigt wurde, dieses aber seitdem nicht weiter verfolgt wurde, dann definiert das Gesetz für dieses FV keine genaue Verjährung, aber es fällt evtl. unter die Vollstreckungsverjährung von drei Jahren?

    Danke im voraus und viele Grüße!

  11. Sini
    Am 8. Mai 2021 um 23:04

    Hallo,

    Ende Januar 2012 verlangte die für mich damals in Fulda (Hessen) zuständige Führerscheinstelle den Einzug meines Führerscheins und erteilte mir ein Fahrverbot im deutschem Strassenverkehr, wegen einer Fahrt unter BTM-Einfluss (Cannabis, Werte im unterem Grenzbereich) von November 2011.
    Da ich aber Anfang Januar 2012 Deutschland verlassen hatte und seit dem auch nicht mehr in Deutschland lebe, verlangte und suchte jedes mal mit einer Personendurchsuchung die Deutsche Polizei von mir den deutschen Führerschein, wenn ich mal in Deustchland als Beifahrer in eine Personen und Fahrzeugkontrolle geraten bin. Den konnte ich ihnen aber nicht erteilen und überstellen, da ich in Bosnien diesen Führerschein gegen den bosnischen austauschen konnte, um in Bosnien ein Fahrzeug anmelden und führen zu können.
    Alle Geldstrafen und Bußgelder, sowie Gerichskosten bezüglich dieser damaligen Fahrt wurden bezahlt, nur den Führerschein hat die Führerscheinstelle nie erhalten und als ich 2016 das letzte mal in Deutschland war, hiess es von den Beamten, ich soll bloß kein Fahrzeug auf deutschen Strassen führen, da ein Fahrverbot besteht, auch wenn ich einen bosnischen Führerschein in der Tasche habe.
    Mein Frage ist jetzt, kann dieses Fahrverbot verjähren, so dass ich eines Tages durch Deutschland problemlos durchfahren kann und wird auch das Verlangen nach der deutschen Fahrerlaubnis irgendwann verjähren, beispielsweise aus den Akten gelöscht ?
    Danke im Voraus!

  12. Bu
    Am 30. April 2021 um 20:06

    Hallo zusammen, ich wurde im November 2020 auf einem E-Scooter mit einem Atemalkoholwert von 0,67‰ angehalten.
    Den Brief habe ich heute 30.04.21 erhalten (Anhörung).
    Ich habe dem Beamten an dem Abend gesagt ich habe vorm losfahren ein Bier getrunken und bin los.

    Der erste puster hatte einen Wert von 0,77‰, daraufhin wurde ich aufs Revier mitgenommen und es kam ein Wert von 0,67‰ bei raus.

    Wie kann ich jetzt Handeln? Lohnt es sich einen Anwalt (keine Rechtsschutz) hinzuzuziehen oder sollte ich unter Angabe der eben aufgeführten Punkte Widerspruch einlegen?

    Danke für euren Rat

  13. Hen
    Am 18. April 2021 um 13:28

    Guten Tag zusammen,

    ich wurde im Jahr 2008 mit 1,3 ProMille angehalten und musste aufgrund dessen, dass ich in der Probezeit war, einen Aufbauseminar ablegen. Darauf habe ich meinen Führerschein wiederbekommen.
    2016 wurde ich erneut mit 0,6 Promille angehalten, wodurch ich eine MPU angeordnet wurde, da ich innerhalb von 10 Jahren zweimal unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt habe. Da ich im Studium war und keine große Notwendigkeit für ein Auto hatte, habe ich mich bis vor kurzem nicht weiter drum gekümmert. Nun bin ich mit meinen Studium fertig und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Ich habe ein erstes Beratungsgespräch für eine MPU gehabt, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass meine erste Tat in 2008 womöglich verjährt ist und aus dem Register erloschen ist. Dies würde heißen, dass die Tat aus 2016 noch aktuell sei und eventuell müsste man dadurch keine MPU ablegen.
    Stimmen Sie dem zu, dass die erste Tat nicht mehr anrechenbar ist und dadurch für die zweite Tat in 2016 grundsätzlich keine MPU angeordnet werden darf.

    Ich erreiche niemanden bei der Zulassungsstelle, deshalb wäre ich Ihnen über eine Rückmeldung sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Hennes

  14. Nicole
    Am 4. März 2021 um 23:39

    Hallo

    Folgendes ich wurde am 14.02.20 angehalten und es wurde ein urintest gemacht der positiv ausfiel. Dann wurde ein bluttest auf der Wache gemacht. Mein Führerschein wurde für 24std eingezogen.
    Nach ablauf der 24std habe ich ihn auf der Wache abgeholt und seid dem ist nichts passiert. Keine Briefe von irgendwem…. wie soll ich mich nun verhalten? Verjährt das irgendwann?

    Gruß

  15. Andre
    Am 10. Februar 2021 um 0:47

    Hallo ,
    Ich bin meinen Führerschein seit 2004 los und haben zwischenzeitlich 2 x die MPU negativ absolviert.
    Letzte April 2020.
    Laut Aussage kann die Akte insoweit der letzten 10 Jahre gelöscht werden. Richtig?
    Ich habe 2009 einen Aufenthalt von 7 Tage
    In einer Klinik wegen Alkohol und Drogen gehabt. Der Aufenthalt galt lediglich dem Gericht um eine Haftstrafe zu umgehen ,leider nicht gelungen.

    Frage ist ; kann ich meinen Führerschein nach die aktuellen 15 Jahre ohne weiteres wieder bekommen oder muss ich nochmal eine Mpu machen nachdem ich eine Löschung beantragt habe ?

    Beste Grüße
    Andre

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