Wann die Verjährung von einem Fahrverbot eintreten kann

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wichtiges zu Fahrverbot und Verjährung

Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.
Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.

In einem Bußgeldverfahren können die Hauptstrafen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verjähren, doch wie sieht das bei einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot aus? Gibt es für ein Fahrverbot eine Verjährung?

Ordnungswidrigkeiten können in Deutschland mit einem Bußgeld und Punkten oder mit einem Fahrverbot geahndet werden. Wurde der Fahrer geblitzt oder er hat eine Rote Ampel mit dem Auto überfahren, ist ein Bußgeldverfahren meist die zu erwartende Konsequenz. Die Verjährung der Taten und Bußgelder kann mitunter recht kompliziert zu klären sein.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wird eine Verjährung für ein Fahrverbot nicht aufgeführt. Auch im Straßenverkehrsgesetzt (StVG) wird auf die Verjährung für ein Fahrverbot nicht explizit eingegangen. Wie die Verjährung in diesem Fall umgesetzt wird und was zu beachten ist, soll im nachfolgenden Ratgeber betrachtet werden.

FAQ: Verjährung beim Fahrverbot

Kann ein Fahrverbot verjähren?

In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Nebenstrafe wie das Fahrverbot dann verjährt, wenn auch die Hauptsanktion verjährt ist. Bei Bußgeldern tritt eine Vollstreckungsverjährung in der Regel nach drei Jahren ein.

Gibt es gesetzlichen Regelung zur Verjährung beim Fahrverbot?

Nein, gesetzlich ist nicht bestimmt, wann ein Fahrverbot verjährt. So kann ein solches auch aufrecht erhalten werden, obwohl das Bußgeld verjährt ist.

Kann ein Anwalt hier helfen?

Sind sich Betroffene nicht sicher, ob das Fahrverbot der Verjährung unterliegt, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Was bedeutet Verjährung?

Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.
Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.

Laut Strafgesetzbuch (StGB) schließt eine Verjährung die Ahndung einer Tat aus. Hier muss jedoch zunächst zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterschieden werden. Die Verfolgungsverjährung tritt dann ein, wenn, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Tat nicht verfolgt wurde.

In der Regel beginnt diese Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Bußgeldbescheid eingegangen, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden. Somit kann auch eine Nebenstrafe, wie ein Fahrverbot von einem Monat oder auch für drei Monate, nicht mehr verhängt werden. Daher unterliegt das drohende Fahrverbot hier unter Umständen der Verjährung . Der Führerschein muss dann nicht abgegeben werden und der Kraftfahrer darf weiter fahren.

Bei einem Alkohol- oder Drogendelikt erfolgt die Verjährung grundsätzlich erst nach sechs Monaten.

Eine Straftat in Straßenverkehr verjährt frühestens nach drei Jahren.

Die Vollstreckungsverjährung betrifft die Strafe, die durch einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid ausgesprochen wurde, und verhindert die Vollstreckung dieser. Sie beginnt am Tag der Rechtskraft des Bescheids oder des Urteils.

Im § 34 OWiG heißt es hierzu:

(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,
2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Verjährung von einem Fahrverbot: In Deutschland wird das unterschiedlich gehandhabt

Die Verjährung von einem Fahrverbot wird im Gesetz nicht ausdrücklich benannt. Allgemein wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei Eintritt der Vollstreckungsverjährung für die Hauptstrafe auch die Nebenstrafe davon betroffen ist.

Ist also für ein Bußgeld die Vollstreckungsverjährung eingetreten, wird dies in der Regel auch für das Fahrverbot als Verjährung angesehen. Das Fahrverbot wurde nicht entsprechend abgeleistet, gilt jedoch weiterhin als Nebenstrafe und wird nicht einzeln verhängt. Wie zuvor beschrieben, ist es gesetzlich nicht geregelt, ob ein Fahrverbot unter die Vollstreckungsverjährung fällt oder nicht.

Aufgrund dieser Rechtslage kann das Fahrverbot durch die zuständige Vollstreckungsbehörde auch aufrechterhalten werden. Der Betroffene muss dann auch nach Ablauf der Verjährungsfrist für das Bußgeld seinen Führerschein abgeben. Hier ist der Beistand von einem Anwalt immer empfehlenswert. Dieser kann bewerten, ob für das Fahrverbot die Verjährungsfrist gültig ist und über das weitere Vorgehen informieren.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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60 Kommentare

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  1. Mark
    Am 13. November 2020 um 12:55

    Hallo,
    mein bruder ist über die grenze gefahren und war in einem coffeshop.. er wurde an der Grenze angehalten und musste mit zur polizei wache wo ihm blut abgenommen wurde (sein Test vorher war positiv) der arzt kam und hat einige tests mit ihm gemacht, die er ohne Probleme geschafft hat. Die strafe zum Einschmuggeln von btm hat er bekommen (500€), zu dem positiven test ist bis jetzt aber noch nichts gekommen (nach 10 monaten).. meine frage wär ist das jetzt schon verjährt in bezug auf Führerscheinentzug oder mpu (mein bruder war in der probezeit, ist jetzt mittlerweile schon raus , sein blutwer kann auch recht hoch gewesen sein) seid diesem vorfall hat der das zeug nie wieder angerührt
    Mfg

  2. Peter
    Am 6. November 2020 um 20:59

    Hallo,
    Ich bin Anfang August in eine Abstandsmessung auf der Autobahn geraten.Gefahren Geschwindigkeit knapp 140 KM/h,Abstand zum Vordermann circa 40 Meter.Weil vor mir fahrende Fahrzeuge nach erblicken der Kamera auf der Brücke wilde Bremsmanöver vollführten,schmolz mein Abstand erst mal recht flott dahin,so das ich mit circa 15 Meter Abstand unter der Brücke durchfuhr.Ich rechnete schon mit dem Fahrverbot,Punkten und Geldbuße,jedoch kam bis heute noch nichts an Post von der Bußgeldstelle an.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das ich da vergessen wurde?

    Viele Grüsse

  3. Sven
    Am 8. Oktober 2020 um 16:38

    Ich wurde Anfang 2000 mit 1,02 Promille angehalten und verlor meinen Führerschein für 1 Monat. Seitdem bis auf 1 mal geblitzt worden mit 10 Km/h zu schnell keine weiteren Verstöße. September 2020 wurde ich mit 1,0 Promille beim Einparken kontrolliert. Wird dies als Wiederholungstat geahndet nach 20 Jahren?

  4. Ronny
    Am 21. September 2020 um 13:23

    Hallo,
    ich wurde 2006 und 2008 mit dem Fahrrad unter Alkohol angehalten.
    Das Gericht hat mich zu einer Geldstrafe verurteilt, die ich beglichen habe.
    ( ich habe noch nie einen Führerschein zu diesem Zeitpunkt besessen)

    Jetzt lebe ich seit knapp 7 Jahren in der Schweiz und habe hier 2015 meinen Führerschein (legal) gemacht.
    Seit dem fahre ich unfallfrei und habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
    Ich wollte meinen Führerschein in Deutschland anerkennen lassen was.
    Nun erfahre ich das dies nicht möglich ist, da ich eine Untersagung meiner Verwaltungsbehörde habe, das führen von KFZ in der Bundesrepublik Deutschland aller Art untersagt ist.
    Ich habe wohl, mir nicht bewusst, eine MPU Auflage bekommen.
    Gibt es da eine Verjährungsfrist oder was kann ich machen um diesen anerkennen zu lassen.

    Ich gehe von damaligen persönlichen Problemen mit der Behörde in meiner alten Stadt aus.
    sollte ich mich direkt mal an Flensburg wenden da diese die Hauptzentrale ist.

    Ich danke im voraus für Ihre Mühe und hoffe hier weitergeholfen zu werden.

    Beste grüsse
    Ronny

  5. Jupp
    Am 28. Juli 2020 um 17:55

    Guten Tag,
    im Oktober 2018 wurde ich mit dem Fahrad mit letzlich 1,7 Promille im Verkehr (NRW) angetroffen.
    Den Führerschein konnte ich behalten. Im August 2019 erging das Urteil über eine Geldstrafe von 400 Euro.
    Mein Anwalt sagte mir, dass ca. nach 4 Monaten vom Straßenverkehrsamt ein Bescheid zu erwarten sei, der mich zu einer MPU innerhalb von zwei Monaten verdonnert, deren Ausgang dann darüber entscheidet, ob ich den Führerschein abgeben muss oder nicht.
    Somit begab ich mich im Herbst 2019 in einen MPU-Kurs, der fast zu Ende ist, aber wegen Corona seit März unterbrochen ist.
    Der Bescheid der Führerscheinstelle ist immer noch nicht eingetroffen – fast 2 Jahre nach der Tat.
    Ich bin im Verkehr, im zivilen Leben oder sonst irgendwo noch nie mit Alkohol negativ in Erscheining getreten, auch nach der Tat nicht.
    Kann es sein, dass der Bescheid nicht mehr kommt? Hätte ich wegen der verstrichenden Zeit gute Chnacen auf eine Abwendung der MPU?
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße! Jupp

  6. Alina
    Am 11. Juni 2020 um 10:52

    Hallo,

    ich hatte Oktober 2006 einen Autounfall,
    ich saß als Beifahrerin (war im 8. Monat schwanger) der Fahrer hatte einen Sekundenschlaf und ist frontal in ein LKW reingerasst.
    Ich muss sagen der Fahrer war angeschnallt doch ich war es nicht und bin beim Aufprall mit dem Kopf durch die Frontscheibe rausgeflogen.
    Ich wurde später „von Helfenden“ bewusstlos im Gebüsch gefunden (bei mir war alles kaputt) ..
    Der Fahrer (mein damaliger Freund) ist noch an Ort und Stelle verstorben – ich wurde bevor noch die Polizei an Unfallort angekommen ist, mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Nach paar Tagen, hab ich erfahren das mir die Polizei den Führerschein entzogen hat, da gedacht wurde das ICH am Steuer saß, weil das Auto auf mich angemeldet war.
    Wie sich später herausstellte hatte der Fahrer kein gültigen Führerschein, aber das war ja zu diesem Zeitpunkt schon egal, da er noch am Unfallort (wie schon oben geschrieben) verstorben ist !!
    Im Juli 2017 gab es ein Gericht da geprüft werden sollte wer die ganzen Kosten (vom Unfall)
    tragen würde.
    Ich selbst war am Gerichtstermin nicht anwesend, nur mein Anwalt.
    An dem Fahrer wurden vom Gurt Abdrücke auf der Brust gefunden. Deswegen wurden später DNA von seiner Jacke (die er beim Unfall anhatte) und dem Gurt (an dem er angeschnallt war) entnommen, danach wurde auch der LKW Fahrer und andere Zeugen befragt die gesehen haben das ER am Steuer saß und nicht Ich. Am Ende wurde dann zu 100% bewiesen das nicht ich,
    sondern mein damaliger Freund am Steuer saß und den Unfall durch den Sekundenschlaf verursacht hat !!
    Der Führerschein wurde mir aber nicht zurück gegeben oder zurückgesendet .
    Ich hatte nach dem Unfall mein ungeborenes verloren und war fast ein ganzes Jahr zur Genesung erst im Krankenhaus danach sofort in Kur – später hatte ich Panik überhaupt mich in ein Auto zu setzen und hab mich um den Führerschein nicht gekümmert, auch der Anwalt hat zum Thema Führerschein gar nichts gesagt, er war nur auf die Entschädigungssumme der Versicherung scharf, die mir später 100.000 auszahlte.
    Ich hatte in der ganzen Zeit wegen dem Unfall mit meiner Gesundheit zu kämpfen (habe gedacht das es das wichtigste war das bewiesen worden ist das nicht ich gefahren bin, alles
    andere würde sich schon ergeben.)
    Doch es war nicht so !!!
    Den Führerschein hab ich immer noch nicht.
    Vor paar Tagen hatte ich die Möglichkeit, ins Fahrerlaubnisregister (Flensburg) einzusehen
    Da stand
    Mitteilungsgrund : Erlöschen einer
    Erlaubniss (09) !!
    Mitteilungsart : Allgemeine Fahrerlaubnis (10)
    Fahrerlaubnis erloschen : 2 Feb. 2007
    Grund der Löschung : – die Zeile war leer

    Was bedeutet : Erlöschen einer Erlaubnis ? Musste das Gericht die KFZ-Behörde nicht informieren, das bewiesen worden ist dass NICHT ich am Steuer saß ?? Und es offensichtlich ein Irrtum war – oder musste ich selber das denen mit dem Ergebnis mitteilen ??
    Der Führerschein mussten Sie mir doch zurückgeben, oder ? Oder meinen die damit das ein neuer Führerschein beantragt werden muss, da der alte erloschen ist ??
    Ich weiß wirklich nicht was ich als nächstes machen muss um Ihn wieder zu kriegen .. Den das war ja offensichtlich ein Fehler !!
    Ich hoffe Sie können mich „wenigstens ein wenig“ aufklären .. ich wäre mit jeden Rat von
    Ihnen, sehr zufrieden ? ..

    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe !!

    Liebe Grüße,
    Alina

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2020 um 16:30

      Hallo Alina,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Nachfrage an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. In Rücksprache mit dieser können Sie ggf. den Irrtum um die fälschlicherweise entzogene Fahrerlaubnis aufklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Joe
    Am 11. März 2020 um 19:15

    Hallo ich musste mein Führerschein 2012 wegen thc konsum abgegeben daher ich in der Ausbildung war war es mir erst möglich 2018 nach screenings, besonderes aufbauseminar, mpu und daher ich so lange nicht gefahren bin auch noch fahrprufung und und Theorie allso das volle Programm bis ich im Dezember 2018 mein Führerschein wieder bekommen habe. Am Samstag wurde ich mit 0,6 promille angehalten und bin noch in der Probezeit was kommt auf mich zu muss ich jetzt noch mal eine Mpu befürchten oder kriege ich in 1 Monat weg + 500€ Strafe und Aufbauseminar??

    Mfg

    Joe

  8. baris
    Am 9. Januar 2020 um 15:47

    Guten Tag,

    am 07.01.2020 erhielt ich ganz seltsame Post.

    Steht folgendes drin:

    Anmahnung des Führerscheins

    das gegen Sie in dem Bußgeldverfahren wegen Ihrer Ordnungswidrigkeit am 21.12.2009 verhängte Fahrverbot von einem Monat ist seit dem 11.10.210 wirksam. Entgegen der Aufforderung im Bußgeldbescheid haben Sie Ihren Führerschein noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben. Wir fordern Sie deshalb auf, uns unverzüglich Ihren Führerschein zu übersenden. Andernfalls muss er beschlagnahmt werden…………………………..

    Wie kann sowas gehen und ist das nicht verjährt ????

  9. mario
    Am 11. Dezember 2019 um 11:57

    Hallo,
    am 16.12.09 musste ich mein Führerschein abgeben.
    GRund war dafür eine straßenkontrolle und ein durch geführter drogentest.
    Der Test fiel Positiv auf Marihuanna und amphetamin aus. beide werte waren unter den grenz werten allerdings war ich noch 11 Tage in der Probezeit.
    Nun meine Frage: Wenn die 10 Jahre rum sind, ist es dann verjährt und ich kann ein neuen Führerschein machen?
    danke. mfg mario

  10. Marco B.
    Am 15. Oktober 2019 um 12:06

    Hallo,
    ich wurde am 03.08.2019 mit 1,6 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Das war das erstemal .

    Bis jetzt habe ich kein Bescheid bekommen.

    Ab wann würde meine vermeindliche Strafe verjähren?

    Danke

  11. Furkan
    Am 12. Juni 2019 um 15:47

    Hallo zusammen ,

    Ich wurde am 11.04.2019 bei einer Polizei Kontrolle mit sorgen erwischt dabei hatte ich zum Glück nichts und meine Frage währe kann so eine Tat verjähren ?

  12. Mareike
    Am 22. Februar 2019 um 19:09

    Hey, ich habe mal eine Frage.
    Ich habe im Oktober 2017 einen Brief bekommen dass ich nicht mehr im Straßenverkehr berechtigt bin ein Fahrzeug zu fahren, da ich ein Blitzer bekommen habe….nun hab ich eine erneute Aufforderung bekommen, den Führerschein abzugeben.
    Wer kann mir sagen, ob und wann es evtl verjährt ist?

  13. Dimitrios
    Am 5. Februar 2019 um 23:55

    hi ich wurde im oktober 2018 angehalten und musste pusten meine bak 1.5 !! bis heute 5 feb 2019 habe ich weder ein busgeldbescheid noch ein anhörungsbogen erhalten ! mit was muss ich rechnen kann das sein das es verjährt wurde ?? mein anwalt kann auch keinen erreichen also staatsanwaltschaft telefonisch nicht und per schreiben auch nicht !!!

  14. Jennifer
    Am 30. November 2018 um 21:27

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin am 08,08.2018 in Köln innerorts mit 96km/h statt 50km/h mobil gelasert worden und auch direkt angehalten worden. Da ich mit einem Firmen Wagen unterwegs war, wurden auch meine Daten aufgenommen.
    Bis heute habe ich keine Post bekommen.

    Nun meine Frage: ist sonit die 3 Monatige Zustellungsfrist „verjährt „ oder habe ich noch was zu erwarten?

    Vielen Dank im Voraus!
    Beste Grüße
    Jennifer

  15. Kevin
    Am 23. November 2018 um 14:20

    Hallo,
    Ich musste 2014 mein Führerschein für 1 Monat abgeben. Weil ich 0.6 Promille hatte.
    Jetzt hatte ich einen Unfall. Es war aber kein anderer beteiligt.

    Bei der Polizei musste ich pusten. Der Wert lag bei 0,19 Promille. Mir wurde gesagt das es auf die Tatzeit zurück gerechnet wird per Blutabnahme. Ist das überhaupt rechtens. Wenn ja könnte ein Wert von 0,7-0,9 Promille kommen.
    Was würde mir in diesem Fall passieren?

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