Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (950 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

159 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. S.Gerling
    Am 15. August 2024 um 17:32

    Ich selber musste in die Notaufnahme im KH. Habe dadurch auf einem 1/2 Std Parkplatz halten müssen wurde sofort an einen Tropf angeschlossen und konnte aus diesem Grund nicht umparken! Habe ein Ticket mit 45,-€ bekommen wurde nach 3h aus der Notaufnahme entlassen und habe im Erlaß gebeten da ich am Tropf hing und nicht umparken konnte! Habe den Arztbericht sogar beigefügt, lapidare Antwort: tja Sie haben falsch geparkt !!! Bin Fassungslos…

    • T. O.
      Am 1. November 2024 um 15:34

      Die Fair Parken GmbH geht auf Sachverhalte nicht ansatzweise ein. Die Hotline ist komplett inkompetent und weist nur auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Eine Einzelfallbetrachtung findet nicht ansatzweise statt.

      Dem Unternehmen muss Einhalt geboten werden. Hier sollte der Verbraucherschutz aktiv werden, da dieser Betreiber nichts mit seinem Namen gemein hat. Mit Kulanz darf hier niemand rechnen.

    • Christiane
      Am 26. September 2024 um 15:31

      Genauso ging es mir auch. Hing auch am Tropf und Sauerstoff und habe eine Einweisung ins KKH bekommen und an Fair Parken geschickt. Keine Chance. Ich musste trotzdem zahlen. Ich bin stinksauer. Voll die Abzocke.

  2. Vicky
    Am 14. August 2024 um 19:09

    Ich habe vor kurzem beim Action geparkt und angeblich außerhalb der Straßenparkbemalung. Auf den Bildern ist davon nichts zu erkennen, das ich nicht innerhalb der Linien stand. Find es etwas lächerlich, kann ich da auch ein Wiederspruch einlegen?

  3. Michael
    Am 8. August 2024 um 10:32

    Eine simple Frage: Was passiert, wenn ich das Ticket ignoriere? Es könnte mir ja auch jemand von der Scheibe genommen haben. Schreibt fair parken mich dann an? Woher bekommen die meine Anschrift? Ich bezweifle, dass ich als Privatperson bei irgendeiner Behörde Auskunft bekäme wenn ich Auskunft zu einem KFZ Kennzeichen bekommen wollte.
    Danke für die Info.

    • Christian
      Am 22. August 2024 um 15:55

      Die ermitteln dich über dein Kennzeichen. Das kostet dann extra.

      • Ulrich
        Am 19. Februar 2025 um 22:36

        Die ermitteln den Halter, nicht Dich. Und der Halter muss nicht zahlen, es sei denn, er ist der Fahrer. Wer der Fahere war, müssen die aber erst einmal beweisen, wenn Du es bestreiest.

  4. Lothar
    Am 30. Juli 2024 um 23:57

    Wie sieht es aus, wenn eine GmbH der Halter des Wagens ist. Wie soll die GmbH den Fahrer nennen, denn der GF ist nicht der Halter.

    Gruß
    Lothar

  5. Franz
    Am 30. Juli 2024 um 9:09

    Hallo,

    ich hatte auch ein Ticket an der Windschutzscheibe. Hab da schon öfter geparkt und eingekauft, hatte dieses mal aber die Parkscheibe vergessen.

    Ich habe mich mit „fair parken“ per E-mail in Verbindung gesetzt. Die Antwort kam umgehend und ich wurde im ersten Satz auf die Möglichkeit einer Stornierung mittels Kassenbon oder Kontoauszug hingewiesen. Das ging problemlos. Die Zahlungsaufforderung wurde kurz darauf storniert.

    Da darf man auch mal danke sagen. 30 € gespart. Ich muss in Zukunft besser aufpassen: Die sind mit den Zahlungsaufforderungen nämlich ganz schön fix…

    • B
      Am 26. August 2024 um 10:41

      Gleiches ist mir auch passiert. War 3 Minuten einkaufen und schon so ein Zettel an der Scheibe (glaube da wartet jemand extra). Ich schreib die auch mal an!

  6. Misovski
    Am 2. Juli 2024 um 23:59

    Wie kann man mit der Nummer des Strafzettels einen Scheck für die Zahlung einer Parkstrafe ausstellen?

  7. Mr. M
    Am 26. Juni 2024 um 13:03

    Mein KFZ wurde von einem anderen Nutzer auf dem Parkplatz in Fritzlar abgestellt, da ein Besuch im gegenüberliegenden KKH getätigt wurde.
    Die Parkscheibe wurde gesetzestreu gut sichtbar in der Seitenscheibe positioniert und trotzdem wurde ein Ticket erstellt. Aus etwas ungünstigen Gründen habe ich als Halter das Ticket im Fahrzeug gefunden und mich umgehend telefonisch bei Fairparken gemeldet, den Vorgang hinterfragt (Bilder angefordert) und mich als Halter ausgewiesen (warum sollte ich auch sonst dort anrufen). Meine Anmerkungen habe ich daraufhin zusätzlich schriftlich zur Kenntnis gegeben. Obwohl die Nutzung auch für einen Besuch im KKH zulässig ist, hat Fairparken den Nachweis für den Aufenthalt nicht akzeptiert, ich bekam Post und nun streiten wir uns nur noch um 10€ für die Halterermittlung. Da ich mich telefonisch und schriftlich VOR dem postalischen Anschreiben der beklagten Firma als Halter auswies, liegt nach meinem Dafürhalten und dem meiner vertretenden Anwaltskanzlei eine unrechtmäßige Berechnung vor. Dies lassen wir notfalls auch gerichtlich feststellen!
    Die sog. Vertragsstrafe wurde sogar schon vom Verursacher beglichen, obwohl ein Nachweis für ein berechtigtes Abstellen aufgezeigt wurde.

    Nun wird es jedoch spannend: Durch ein wiederholtes und permanentes Anmahnen der nachweislich ungerechtfertigten Berechnung der 10€ zzgl Mahngebühren liegt mutmaßlich der Tatbestand der Nötigung seitens Firma Fairparken vor. Ebenso kommt erschwerend für sie hinzu, dass sie in jedem der Schreiben angeben, dass KEIN Zahlungseingang festgestellt wurde, sich aber der Betrag verringert.
    Zur Anzeige haben wir es noch nicht gebracht, denn wir warten erstmal die Rückmeldung der Geschäftsführung ab, denn die müssen im Verfahren für das Verhalten der nicht sachkundigen Mitarbeiter haften.

    Abwarten ist angesagt…

    • U.
      Am 13. August 2024 um 16:50

      Hallo, genau dieses Vorgehen passiert uns im Moment: Wir haben eine Zahlungsaufforderung über 24.90 € bekommen. Diese wurde postalisch während eines 4 wöchigen Urlaubs zugestellt. Unmittelbar nach Rückkehr und damit beim Öffnen des Briefes haben wir den Betrag überwiesen.
      Kurz darauf erhielten wir eine 1. Mahnung. Daraufhin schrieben wir per Email, dass wir das Geld überwiesen haben und ergänzten in einer zweiten Mail sendeten wir sogar den Kontonachweis eines Einkaufs in der beanstandeten Zeit. 4min vor Verlassen des Parkplatzes haben wir per EC etwas bezahlt. Auf diese Mail bekamen wir keine Antwort.
      Nun sendet fairparken die 2.Mahnung. Am Telefon sprachen wir mit einer sehr unhöflichen und genervten Mitarbeiterin, welche uns mitteilte, wie sollen einen Kaufbeleg einreichen. Wer bitte, hebt Kassenbons eines Lebensmitteleinkaufs 2 Monate lang auf…?

      Über einen Tipp zum weiteren Vorgehen würden wir uns freuen. Die Filialleiterin habe ich bereits kontaktiert. Zum Einkauf zusätzlich 40 Euro zu zahlen, ist uns einfach zu frech und zu teuer. Wir werden nicht mehr bei Rewe einkaufen. Wobei die Filiale ja nichts dafür kann.

      Dennoch werden wir- sofern die Rewe-Filialleiterin nicht noch eingreift- nirgends bei Rewe o.ä. mehr Einkäufe tätigen und diese Geschichte auch all unseren Nachbarn und Freunden im Umfeld vor Ort als Warnung erzählen. Dann geht es nur noch zum Bioladen per Fahrrad. Für uns kein Problem. Unseren RA schalten wir natürlich trotzdem ein.

  8. Dennis
    Am 24. Juni 2024 um 12:14

    Ich habe an einem Sonntag an dem alle Geschäfte geschossen waren auf einem komplett leere Parkplatz mein Fahrzeug abgestellt, die Kamera die mein Kennzeichen registriert hat, habe ich überhaupt nicht gesehen und die Schilder auf die Parkeaumnutzung habe ich zwar von weitem gesehen, dachte aber das es sich auf normale Arbeitstage bezieht.

    Meine Frage hierzu:

    Ist es denn überhaupt rechtens hier eine Forderung zu Stellen, wenn die betroffenen Geschäfte alle geschlossen sind und überhaupt kein Einkaufsverkehr stattgefunden hat!?

    Wie gesagt, der zu berücksichtigende Tag war ein Sonntag und der Parkraum war bis auf mein Fahrzeug komplett leer.

    • au
      Am 23. September 2024 um 16:27

      Sieht schlecht aus.
      Grundsätzlich hat der Grundstückseigentümer Hausrecht und bestimmt wann geparkt werden darf.
      Wenn Sie am Wochenende dort standen, widersprach das Parken ziemlich sicher dem Zweck des Parkplatzes, also Parken während der Öffnungszeiten.
      Sorry ich fürchte so wird (un)fairparken argumentieren und sie haben den Parkplatzeigentümer in diesem Fall nicht als verbündeten.

  9. Stoffer
    Am 23. Juni 2024 um 9:05

    Gestern vor dem Fressnapf in Hamm passiert, waren nur 5 Minuten im Geschäft für 50 Euro eingekauft.
    Benutzung der Parkscheibe nicht bekannt und die Hinweistafel übersehen

  10. Robo
    Am 2. Juni 2024 um 13:37

    habe einspruch eigelegt da ich als halter nicht dort geparkt hatte.
    jetzt kam Antwort.
    da ich mich angeblich auf das urteil vom bgh vom 18.12.2019 berufen würde (wo keine rede von war )
    wäre ich verpflichtet den Fahrzeugführer zu nennen .oder die Rechnung zu bezahlen.

    und was mache ich jetzt ??

    • Timo
      Am 17. Juli 2024 um 14:14

      BGH: Halter muss den Fahrer nicht benennen
      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass der Halter keinen Schadenersatz zahlen muss, wenn er sich weigert, den Fahrer zu benennen. Der Halter hat gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht.

      Wenn Sie als Halter vom Parkplatzbetreiber aber mit der Behauptung verklagt werden, Sie hätten das Fahrzeug selbst abgestellt und seien daher Vertragspartner, müssen Sie alle denkbaren Fahrer benennen. Machen Sie das nicht, haben Sie nicht ausreichend bestritten, Vertragspartner zu sein. Und das würde selbst für den Fall gelten, wenn Sie (zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt) beweisen können, dass Sie gar nicht vor Ort gewesen sein können (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az.: XII ZR 13/19).

      Wenn der Halter den Fahrer nicht nennt oder nennen kann, droht ihm eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das heißt, er muss versichern, dass sein Auto künftig nicht mehr verbotswidrig auf diesem Platz parkt. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe von mehreren Hundert Euro fällig.

  11. willi
    Am 31. Mai 2024 um 14:20

    Ich hatte gestern bei Peny in Hann.Münden auch so einen Zettel an der Windschutzscheibe. Hat mich gewaltig geärgert. Dank der Kommentare hier bin ich dan auf die Website von Fair Parken gegangen: dort gibt es einen Menüpunkt „Autofahrer – Kasssenzettel hochladen“, wo man eine Stornierung der Strafe beantragen kann. Ich habe den Kassenbon eingescannt und mit hochgeladen. 1/2 Stunde später kam die mail von Fair Parken, dass man von der Strafe absieht – mit dem freundlichen Hinweis, doch künftig die Parkscheibe immer reinzulegen.

    • Friederike
      Am 30. August 2024 um 17:02

      Herzlichen Dank für diesen Tipp! Hat bei mir auch wunderbar funktioniert.

  12. Georg F
    Am 28. Mai 2024 um 1:12

    Was ich an der ganzen Abzocke weitaus schlimmer finde, ist die Verwendung längst antiquierter Methoden, bei denen Manipulationen an der Tagesordnung sind. Zudem hieß es, dass die Mitarbeiter der Fairbrecherbanden gewisse ‚Quoten‘ erfüllen müssen. Wozu das bei üblicherweise leeren Parkplätzen führt, kann sich wohl jeder leicht ausmalen.
    Was von Unternehmen mit einer Namenswahl wie Fairsicherung oder Fair Parken zu halten ist, wurde bereits vor Jahrzehnten beim Thema Marketing unterrichtet. Fairsager sind daher insbesondere jene Unternehmen, die entsprechend benannte Unternehmen beauftragen. Toll dann die pampige Antwort von Penny-Mitarbeitern: „Aber die lungern hier doch schon länger herum.“
    Übrigens interessiert es die Mitarbeiter häufig auch nicht die Bohne, ob eine richtig eingestellte Parkscheibe überhaupt vorhanden ist.

    Seriöse Unternehmen erfassen bereits seit Jahren die relevanten Daten über die RFID-Chips auf den Nummernschildern.

    ‚Faire‘ Unternehmen fairsagen in dieser Hinsicht auf der ganzen Linie.

  13. Isjed
    Am 20. Mai 2024 um 10:04

    Ich habe am 13.05.2024 bei Lidl in Bottrop auf der Petersstr. eingekauft. Erst nächsten Tag habe ich hinter meiner rechten Parkscheibe ein Minizettel mit der Vertragsstraffe der Firma SAFEPLACE gefunden mit 29,90 EUR Knöllchen, das ich wegen „SPERR 29“ Parken außerhalb gekennzeichneten Fläche. Ich kann mir nicht vorstellen das ich mit meinem kleinem Auto irgendetwas Versperrt hätte .Ich bin extra nächsten Tag dort hingefahren und gefragt was das eigentlich soll? Darauf hin hat mir der Verkäufer geantwortet das ich nicht mittig genug auf den neuen Zeiterfassungs- Sensoren gestanden bin und ich kann ein Widerspruch an die Firma schreiben und das er für mich nichts tuen kann. Ich wusste nicht mal das die neuen Sensoren dort eingebracht sind. Ich finde das hier wirklich eine Abzocke!

  14. FRAU
    Am 15. Mai 2024 um 10:14

    Hallo, habe gerade mit fair parken telefoniert. Leider sind die Service Leute nicht gerade höflich. Hab mehrfach auf die Zahlungsaufforderung per Mail geantwortet und geschrieben, dass ich der Zahlung nicht nachkommen konnte, weil der Kollege, der nach zwei Minuten des Verlassens des Autos, mir einen Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt hatte, meinen sofortigen persönlichen Einspruch entgegen nahm und den StrafZettel zerriß. Er fragte nur, ob ich einkaufen war und ich sagte ihm, dass ich bei der Post einen Brief abgegeben habe. Den Kassenzettel fand ich erst nach drei Wochen, denn ich war derweil im Krankenhaus gelegen. Zwei Minuten ist Raubrittertum und nicht fair. Am Ende wurde mein Wiederspruch mündlich angenommen. Vielleicht kommt nochmals eine Mahnung, denn ich kann ja nicht nachweisen, dass das Verfahren rückgängig gemacht wurde. Ich werde die Geschäfte auch meiden, die mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

  15. Sabine
    Am 14. Mai 2024 um 12:46

    am 02. Mai hat es mich kalt erwischt. Keine Parkscheibe, war bis vor ein paar Tagen auch noch nicht nowendig. Den Kassenzettel wegen geringer Summe abgelehnt. Erst zu Hause tief unter dem Scheibenwischer entdeckte ich dann den Strafzettel. Sofort kopierte ich meine Kontendaten, hatte ja mit Karte bezahlt und hoffte somit auf ein Storno. Falsch gehofft, die Daten von meinem Konto könne „FAIRPARKEN“ leider nicht akzeptieren.
    Das war ein sehr teurer Einkauf.
    Ich denke mal alle Produkte die in einem Aldi angeboten werden, bekommt man auch in anderen Märkten ohne Parkgebühr-Abzocke.

    • Holger
      Am 19. Mai 2024 um 14:00

      Hallo Sabine,

      genau so erging es mir am 18.05.2024.
      Nur war es ein trink gut.
      Werde in Zukunft diese Niederlassung meiden.

      Viele Grüße
      Holger

Verfassen Sie einen neuen Kommentar