Falschrum parken: Welches Bußgeld droht?
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Falschrum geparkt
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt (Ausnahme Einbahnstraße) | 15 € |
| ... mit Behinderung | 25 € |
| ... über eine Stunde | 25 € |
| ... über eine Stunde mit Behinderung | 35 € |
Falsch herum parken: Regelungen und Bußgeld

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Vorschriften für alle Verkehrsteilnehmer festgehalten, also für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere für Kfz-Fahrer. Einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes zufolge gibt es in Deutschland seit dem 01. Januar 2018 63,7 Millionen zugelassene Fahrzeuge, wobei davon 56,5 Millionen Kraftfahrzeuge und 7,3 Millionen Kfz-Anhänger sind. Als Autofahrer ist es unter anderem wichtig, die Regelungen für das richtige Parken zu kennen, um ein Bußgeld zu umgehen, aber auch um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer falsch parken, auch wenn sie dies nicht immer vorsätzlich tun. Was gilt als Falschparken? Ist es ordnungswidrig, falsch herum auf einem Parkplatz zu stehen? Welches Bußgeld kann in diesem Fall drohen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Falschrum parken
Es muss stets der rechte Fahrbahnrand zum Parken genutzt werden – das bedeutet, dass nur in Fahrtrichtung geparkt werden kann.
Es kann ein Verwarngeld von mindestens 15 Euro anfallen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Tabelle.
Ja. Weil Sie zur Weiterfahrt nicht wenden müssen, gilt dies nicht als Falschrumparken.
Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Halten und Parken im Video
Entgegen der Fahrrichtung parken: Ist das erlaubt?
Im § 12 der StVO werden die allgemeinen Verkehrsregeln für Halten und Parken definiert, wobei Absatz 4 Autofahrern klar vorschreibt, dass Falschrum parken nicht erlaubt ist:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Demnach muss ein Autofahrer nicht nur stets auf dem rechten Fahrstreifen fahren, sondern auch dort parken. Durch diese Vorschriften sollten gefährliche Rangiermanöver verhindert werden, da der Fahrer das Auto erstmal wenden müsste, um auf die andere Fahrbahn zu gelangen. Ein Auto gilt des Weiteren als geparkt, wenn das länger als drei Minuten hält oder wenn der Fahrer dieses verlässt.

Falsch herum parken: Mit welchem Bußgeld müssen Sie rechnen?
Obwohl das Parken in falscher Richtung gewöhnlich kein Verkehrshindernis darstellt, sollen durch das Verbot unnötige Rangiermanöver verhindert werden.
Des Weiteren verliert der Fahrer selbst durch das falschrum Parken auch unnötig Zeit, um wieder auf die richtige Fahrbahnseite zu gelangen.
Der Bußgeldkatalog sieht für das “Falsch herum parken” ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro vor.
Hierzu kommt in der Regel keine weitere Sanktion, das heißt, Autofahrer müssen weder mit einem Punkt in Flensburg noch mit einem Fahrverbot rechnen.



(162 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Auch an der Elektroladesäule, wenn das Ladekabel in der Länge nur reicht, wenn man sich gegen die Fahrtrichtung so nah wie möglich an die Säule stellt, wird es keine Ausnahme geben, oder?
P.S. Habe jetzt ein sauteures 10 Meter langes Kabel dazu gekauft, nächstes Mal gibt es keinen Strafzettel mehr…
Guten Tag!
„Falschrum“ ist schlechtes Deutsch, nämlich Umgangssprache. Sollte so nicht geschrieben werden, sondern so wie in der StVO richtig „falsch herum“.
Deutsche Sprache, schwere Sprache!, Sollten Redakteure aber können.
Beste Grüße
L. Bernecker
Hallo!
Ich habe in einer Sackgasse, die auf einen Parkplatz und zu einem Amtsgebäude führt, auf dem linken Parkstreifen geparkt und dafür ein Knöllchen in Höhe von 15€ erhalten.
Lohnt es sich wohl dagegen vorzugehen?
Ein Wendemanöver ist hier nicht zu verhindern, ob nun vor oder nach dem Parken…
Hallo,
Ich wohne in einer sehr engen Straße, wo nur ein Auto fahren kann, für einen LKW wäre es schon zu breit. Zu einer Seite sind Häuser und auf der anderen ist eine Einbuchtung wo 2 Parkplätze sind. Es ist gar nicht möglich zu wenden. Man müsste um den Block fahren und wo anders wenden um dann in richtiger Richtung zu parken, wenn man von der „falschen“ Seite reinkam. ICh habe gestern einen Strafzettel bekommen. Aber wie gesagt, die rechte Seite ist ja gar nicht befahrbar, da stehen Häuser, es gibt also nichtmal einen Gehweg. Sollte ich Einspruch einlegen? Mir scheint dieses Strafgeld sehr ungerechtfertigt.
Hallo Alex,
wir dürfen dazu keine Einschätzung abgeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe in einer Anwohnerstrasse (bin selbst Anwohner) auf der rechten Seite auf dem Parkstreifen gegen die Fahrtrichtung geparkt und dafür ein Verwarnungsgeld von € 15 bekommen. Ich habe auch niemanden behindert, da die Strasse breit genug ist.
Ist das korrekt?
In § 12, Abs. 4 der StVo ist für mich NICHT klar ersichtlich, daß ein PKW-Anhänger nicht „verkehrt herum“ geparkt werden darf.
Es „sollte“ so sein, muss aber nicht zwingend. Kann ja auch zweckmässig zum Be- und Entladen so geparkt werden.
Dennoch soll ich 15,00 Euro dafür bezahlen. Meines Erachtens nicht korrekt, zumal mir bekannt ist, dass die ganze Sache eher einen Persönlichen Hintergrund hat. Das aber an andere Stelle.
Gruß
Nick
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt Gerichtsurteile, wo einem vermeintlichen „Falschherumparker“ recht bekommen haben. Begründung: in einer engen Straße ist es unerheblich, da i.d.R. keine Wendemanöver erforderlich sind.
Ein einhalten der generellen Pflicht in Fahrtrichtung würde hier den vermeintlichen „Vorteil“ ad absurdum führen.
Viele Grüße
Wie sieht es aus, wenn ich meinen Pkw in einer verkehrsberuhigten Zone, innerhalb der Parkflächenmarkierung, links parke?
Hallo Richard,
dem oben stehenden Text können Sie entnehmen, dass Sie in der Regel auf der rechten Seite parken müssen. Ausnahmen bestehen nur bei Einbahnstraßen sowie, wenn Schienen auf der rechten Seite verlegt sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org