Falschrum parken: Welches Bußgeld droht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Falschrum geparkt

VerstoßBußgeld
nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt (Ausnahme Einbahnstraße)15 €
... mit Behinderung25 €
... über eine Stunde25 €
... über eine Stunde mit Behinderung35 €

Falsch herum parken: Regelungen und Bußgeld

Wenn Sie falsch herum Parken, kann ein Bußgeld auf Sie zu kommen.
Wenn Sie falsch herum Parken, kann ein Bußgeld auf Sie zu kommen.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Vorschriften für alle Verkehrsteilnehmer festgehalten, also für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere für Kfz-Fahrer. Einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes zufolge gibt es in Deutschland seit dem 01. Januar 2018 63,7 Millionen zugelassene Fahrzeuge, wobei davon 56,5 Millionen Kraftfahrzeuge und 7,3 Millionen Kfz-Anhänger sind. Als Autofahrer ist es unter anderem wichtig, die Regelungen für das richtige Parken zu kennen, um ein Bußgeld zu umgehen, aber auch um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern.

Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer falsch parken, auch wenn sie dies nicht immer vorsätzlich tun. Was gilt als Falschparken? Ist es ordnungswidrig, falsch herum auf einem Parkplatz zu stehen? Welches Bußgeld kann in diesem Fall drohen?

FAQ: Falschrum parken

Darf ich entgegen der Fahrtrichtung parken?

Es muss stets der rechte Fahrbahnrand zum Parken genutzt werden – das bedeutet, dass nur in Fahrtrichtung geparkt werden kann.

Wie wird das Falschrumparken geahndet?

Es kann ein Verwarngeld von mindestens 15 Euro anfallen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Tabelle.

Darf ich in einer Einbahnstraße auf der linken Seite parken?

Ja. Weil Sie zur Weiterfahrt nicht wenden müssen, gilt dies nicht als Falschrumparken.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Halten und Parken im Video

Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Entgegen der Fahrrichtung parken: Ist das erlaubt?

Im § 12 der StVO werden die allgemeinen Verkehrsregeln für Halten und Parken definiert, wobei Absatz 4 Autofahrern klar vorschreibt, dass Falschrum parken nicht erlaubt ist:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Demnach muss ein Autofahrer nicht nur stets auf dem rechten Fahrstreifen fahren, sondern auch dort parken. Durch diese Vorschriften sollten gefährliche Rangiermanöver verhindert werden, da der Fahrer das Auto erstmal wenden müsste, um auf die andere Fahrbahn zu gelangen. Ein Auto gilt des Weiteren als geparkt, wenn das länger als drei Minuten hält oder wenn der Fahrer dieses verlässt.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, die das Falschrum parken erlauben: In einer Einbahnstraßen ist es erlaubt, auf beiden Seiten zu parken. Demnach gilt das Parken auf der linken Straßenseite nicht als Falschrumparken, da der Fahrer für die Weiterfahrt nicht wenden muss. Sofern kein generelles Fahrverbot gilt, dürfen Autofahrer auf der linken Seite parken, wenn auf der rechten Seite Schienen verlegt sind
Beim Falsch herum parken können Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.
Wenn Sie falsch herum parken, können Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.

Falsch herum parken: Mit welchem Bußgeld müssen Sie rechnen?

Obwohl das Parken in falscher Richtung gewöhnlich kein Verkehrshindernis darstellt, sollen durch das Verbot unnötige Rangiermanöver verhindert werden.

Des Weiteren verliert der Fahrer selbst durch das falschrum Parken auch unnötig Zeit, um wieder auf die richtige Fahrbahnseite zu gelangen.

Der Bußgeldkatalog sieht für das “Falsch herum parken” ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro vor.

Hierzu kommt in der Regel keine weitere Sanktion, das heißt, Autofahrer müssen weder mit einem Punkt in Flensburg noch mit einem Fahrverbot rechnen.

Sollten Sie nicht erkennen, ob es sich bei der Straße, in der Sie sich befinden, um eine Einbahnstraße handelt, ist es ratsam, auf der rechten Straßenseite zu parken, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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28 Kommentare

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  1. Martina
    Am 20. September 2019 um 9:35

    Auch an der Elektroladesäule, wenn das Ladekabel in der Länge nur reicht, wenn man sich gegen die Fahrtrichtung so nah wie möglich an die Säule stellt, wird es keine Ausnahme geben, oder?

    P.S. Habe jetzt ein sauteures 10 Meter langes Kabel dazu gekauft, nächstes Mal gibt es keinen Strafzettel mehr…

  2. L. Bernecker
    Am 11. August 2019 um 16:31

    Guten Tag!
    „Falschrum“ ist schlechtes Deutsch, nämlich Umgangssprache. Sollte so nicht geschrieben werden, sondern so wie in der StVO richtig „falsch herum“.
    Deutsche Sprache, schwere Sprache!, Sollten Redakteure aber können.
    Beste Grüße
    L. Bernecker

  3. Steffi
    Am 7. August 2019 um 10:16

    Hallo!
    Ich habe in einer Sackgasse, die auf einen Parkplatz und zu einem Amtsgebäude führt, auf dem linken Parkstreifen geparkt und dafür ein Knöllchen in Höhe von 15€ erhalten.
    Lohnt es sich wohl dagegen vorzugehen?
    Ein Wendemanöver ist hier nicht zu verhindern, ob nun vor oder nach dem Parken…

  4. Alex
    Am 28. Juli 2019 um 17:33

    Hallo,
    Ich wohne in einer sehr engen Straße, wo nur ein Auto fahren kann, für einen LKW wäre es schon zu breit. Zu einer Seite sind Häuser und auf der anderen ist eine Einbuchtung wo 2 Parkplätze sind. Es ist gar nicht möglich zu wenden. Man müsste um den Block fahren und wo anders wenden um dann in richtiger Richtung zu parken, wenn man von der „falschen“ Seite reinkam. ICh habe gestern einen Strafzettel bekommen. Aber wie gesagt, die rechte Seite ist ja gar nicht befahrbar, da stehen Häuser, es gibt also nichtmal einen Gehweg. Sollte ich Einspruch einlegen? Mir scheint dieses Strafgeld sehr ungerechtfertigt.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:56

      Hallo Alex,
      wir dürfen dazu keine Einschätzung abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Klaus
    Am 21. Juni 2019 um 10:11

    Ich habe in einer Anwohnerstrasse (bin selbst Anwohner) auf der rechten Seite auf dem Parkstreifen gegen die Fahrtrichtung geparkt und dafür ein Verwarnungsgeld von € 15 bekommen. Ich habe auch niemanden behindert, da die Strasse breit genug ist.
    Ist das korrekt?

  6. nick
    Am 6. April 2019 um 19:54

    In § 12, Abs. 4 der StVo ist für mich NICHT klar ersichtlich, daß ein PKW-Anhänger nicht „verkehrt herum“ geparkt werden darf.
    Es „sollte“ so sein, muss aber nicht zwingend. Kann ja auch zweckmässig zum Be- und Entladen so geparkt werden.
    Dennoch soll ich 15,00 Euro dafür bezahlen. Meines Erachtens nicht korrekt, zumal mir bekannt ist, dass die ganze Sache eher einen Persönlichen Hintergrund hat. Das aber an andere Stelle.
    Gruß

    Nick

  7. Skydoe
    Am 28. Dezember 2018 um 23:42

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es gibt Gerichtsurteile, wo einem vermeintlichen „Falschherumparker“ recht bekommen haben. Begründung: in einer engen Straße ist es unerheblich, da i.d.R. keine Wendemanöver erforderlich sind.
    Ein einhalten der generellen Pflicht in Fahrtrichtung würde hier den vermeintlichen „Vorteil“ ad absurdum führen.

    Viele Grüße

  8. Richard F.
    Am 4. September 2018 um 13:50

    Wie sieht es aus, wenn ich meinen Pkw in einer verkehrsberuhigten Zone, innerhalb der Parkflächenmarkierung, links parke?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 10:24

      Hallo Richard,

      dem oben stehenden Text können Sie entnehmen, dass Sie in der Regel auf der rechten Seite parken müssen. Ausnahmen bestehen nur bei Einbahnstraßen sowie, wenn Schienen auf der rechten Seite verlegt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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