Verhalten vor der Feuerwehrzufahrt: Was fürs Zuparken droht

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Parken und Halten vor einer Feuerwehrzufahrt

Als Fahrer sollte man aufpassen, nicht vor einer Feuerwehrzufahrt zu parken.
Als Fahrer sollte man aufpassen, nicht vor einer Feuerwehrzufahrt zu parken.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland seinen Pkw oder aber ein anderes Kraftfahrzeug vor oder in dem Bereich einer amtlich ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt abstellt, verstößt gegen die Verkehrsregeln und muss mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen – unter Umständen sogar noch mit weiteren Konsequenzen.

Doch was genau ist eigentlich gemeint mit dem Begriff Feuerwehrzufahrt? Wodurch ist eine Feuerwehrzufahrt erkennbar und wonach wird überhaupt in den jeweils denkbaren Konstellationen unterschieden? Und gibt es eigentlich pauschale Maßnahmen oder Konsequenzen, die dann im Falle eines Verstoßes auf einen zukommen? Oder wird je nach Situation differenziert? Hat jemanden, der in einer Feuerwehrzufahrt parken möchte, eine Strafe zu erwarten?

Welche Konsequenzen und Folgen das Halten oder aber das Parken in oder gegenüber der Feuerwehrzufahrt nach der StVO (der hierzulande geltenden Straßenverkehrsordnung) im Einzelnen mit sich bringt und worauf es sonst noch zu achten gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Verhalten vor und in der Feuerwehrzufahrt

Herrscht vor einer Feuerwehrzufahrt Halte- oder Pa‌rk‌verbot?

Vor Feuerwehrzufahrten gilt generell ein absolutes Halteverbot und damit auch ein Parkverbot. Das ist nötig, da es bei Einsätzen der Feuerwehr häufig um Minuten geht.

Was kostet das Parken und Halten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt?

Das hängt davon ab, ob Sie damit Einsatzkräfte behindert und ob Sie das Kfz nur kurzfristig abgestellt haben. Die Bußgelder reichen üblicherweise von 10 bis 100 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen. Einen Überblick gibt diese Tabelle.

Werde ich abgeschleppt, wenn ich vor einer Feuerwehrzufahrt parke?

Das ist durchaus möglich. Mehr über die möglichen Konsequenzen erfahren Sie hier.

Aktuelle Bußgeldtabelle: Halten und Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt

Ver­stoßHöh­e des Buß­gel­desPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt20 €eher nicht
... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs35 €eher nicht
Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt55 €eher nicht
... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs100 €1 Hier prüfen **
Verbotswidriges Halten im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen)20 €eher nicht
... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs35 €eher nicht
Verbotswidriges Parken im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen)55 €eher nicht
... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs100 €eher nicht

Bußgeldrechner zum Halten und Parken

Was ist eine Feuerwehrzufahrt?

Nur wenn die Feuerwehrzufahrt frei ist, können Einsatzkräfte ungehindert arbeiten.
Nur wenn die Feuerwehrzufahrt frei ist, können Einsatzkräfte ungehindert arbeiten.

Der Begriff Feuerwehrzufahrten meint speziell für Feuerwehr und Rettungskräfte reservierte Flächen vor Gebäuden, Objekten oder Grundstücken, die es den jeweiligen Einsatzkräften ermöglichen sollen, einen Einsatzort im Notfall problemlos und ungehindert zu erreichen. Es liegt auf der Hand, dass dies nur dann möglich ist, wenn entsprechende Flächen dauerhaft freigehalten werden.

Ein entsprechendes Schild, welches die Feuerwehrzufahrt als eine solche spezielle Fläche ausweist, ist stets an sichtbaren Stellen angebracht. Wie eine derartige Beschilderung aussieht, wird unten erläutert. Und dennoch kommt es immer wieder vor, dass eine mit einer derartigen Kennzeichnung versehene Feuerwehrzufahrt von Verkehrseilnehmern zugeparkt wird.

In der Regel geschieht dies aus Versehen oder in Momenten der Gedankenlosigkeit und in einigen Fällen geschieht dies auch aus purer Rücksichtslosigkeit oder aber Gleichgültigkeit. Doch oftmals wird dadurch zum einen der fließende Verkehr in einem nicht unerheblichem Maße behindert und gestört. Zudem zählt in der Regel doch gerade bei Rettungseinsätzen jede Sekunde, sodass das Halten oder Parken in einer Feuerwehrzufahrt üble und zum Teil schwerwiegende und drastische Folgen verursachen kann.

Immerhin geht es im Falle von Rettungseinsätzen verschiedenster Art oft auch um Menschenleben. Wenn dann die Einsatzkräfte vorab erstmal zusehen müssen, wo sie mit ihrem Rettungswagen halten können, bevor sie mit ihrem Einsatz starten können, geht wertvolle Zeit verloren, die im Extremfall eh nur knapp bemessen ist und dann am Ende unter Umständen entscheidend sein kann.

Die Beschilderungen an einer Feuerwehrzufahrt

An jeder Feuerwehrzufahrt ist ein Schild angebracht, welches im Hinblick auf die Verkehrssicherheit den Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass er die jeweils entsprechende Feuerwehreinfahrt unbedingt freihalten muss. Vor einer Feuerwehrzufahrt besteht ein Halteverbot nach der StVO. Es handelt sich hierbei um ein absolutes Halteverbot. Doch ein einheitliches Verkehrszeichen, das eine Feuerwehrzufahrt als eine solche Verkehrsfläche ausweist, gibt es in Deutschland nicht. Die Schilder unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Ausgestaltung.

Das Verkehrszeichen „absolutes Halteverbot“ ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Halteverbot“.

Vor einer Feuerwehrzufahrt gilt ein absolutes Halteverbot.
Vor einer Feuerwehrzufahrt gilt ein absolutes Halteverbot.

Das absolute Halteverbot verbietet das Halten des Fahrzeugs im Allgemeinen in der jeweils gekennzeichneten Halteverbotszone. Dagegen ist das Halten in der Zone, in der lediglich ein eingeschränktes Haltverbot gilt, erlaubt. Bei letzterem sollten Sie dann unbedingt immer auf Zusatzinformationen und auf den Halteverbots-Pfeil Acht geben, der Ihnen sowohl den Halteverbot-Anfang als auch das Halteverbot-Ende aufzeigt. Unter dieser Vielzahl sämtlicher Schilder, die den Verkehrsteilnehmer dazu auffordern, dass er die Feuerwehrzufahrt beziehungsweise Feuerwehrausfahrt freihalten muss, führen allerdings nur zwei Beschilderungen zu Sanktionen im Falle eines Verstoßes.

Zum einen sind dies die Zusatzschilder Feuerwehrzufahrt/Feuerwehranfahrtszone. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus dem Schild „absolutes Halteverbot“ (Zeichen 283) und einem entsprechenden Zusatz, dass der Bereich als Feuerwehrzufahrt beziehungsweise als Feuerwehrzufahrtszone ausgewiesen wird.

Zum anderen sind dies die amtlich gekennzeichneten Beschilderungen, aus denen sich ergibt, dass die Zufahrt als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen wird. Diese Schilder sind mit einem Siegel der Stadt, der Gemeinde oder von der Feuerwehr versehen. Ferner müssen die Schilder genormt sein, was wiederum bedeutet, dass die Beschilderungen einer Feuerwehrzufahrt der sogenannten DIN 4066 Standards entsprechen müssen. In den Normen wird dann genau festgelegt, welchen Anforderungen die Beschilderungen dann zum Beispiel in Form und Größe genügen muss.

Welche Sanktionen und Konsequenzen haben Sie im Falle eines Verstoßes zu erwarten?

Es stellt sich nunmehr die Frage, mit welchen Sanktionen oder sonstigen Maßnahmen Sie als Verkehrsteilnehmer zu rechnen haben, wenn Sie sich den Beschilderungen einer Feuerwehrzufahrt widersetzt haben und Ihr Fahrzeug dennoch in einem derartig ausgewiesenen Bereich abgestellt haben. Vor Feuerwehrzufahrten gilt stets ein sogenanntes absolutes Halteverbot. Dies bedeutet, dass in ihm logischerweise auch ein Parkverbot mit enthalten ist. Wer dieses geltende Halte- bezieghungsweise Parkverbot vor einer Feuerwehrzufahrt missachtet, den treffen dann selbstverständlich auch entsprechende Sanktionen beziehungsweise entsprechende Maßnahmen.

Doch wie diese Sanktionen dann im Einzelnen ausgestaltet sind, ist von einigen verschiedenen Faktoren abhängig zu machen. So ist es zum Beispiel von Bedeutung, ob der jeweilige Verkehrsteilnehmer seinen Pkw oder sein Kraftfahrzeug vor einer Feuerwehrzufahrt zwecks Parken – also für einen längerfristigen Zeitraum – abgestellt hat, oder aber ob er mit seinem Kraftfahrzeug lediglich kurzzeitig halten wollte. Die Folgen, die dann auf den Betroffenen zukommen, sind dabei jeweils unterschiedliche.

Die Begriffe Halteverbot und Parkverbot

Doch was genau ist überhaupt unter dem Begriff „parken“ zu verstehen und was genau meint der Begriff „halten“? Vielen Autofahrern und Verkehrsteilnehmern ist nicht ganz klar, wie die beiden Begriffe „halten und parken“ gesetzlich definiert sind und wie sich sich voneinander unterscheiden und abgrenzen. Da nach den beiden Begriffen jedoch tatsächlich streng differenziert wird und dementsprechend von Behördenseite unterschiedliche Folgen und Maßnahmen ergriffen werden, ist es besonders wichtig, die Begrifflichkeiten vorab etwas näher zu erläutern und strikt und sauber voneinander zu trennen.

Eine Feuerwehrzufahrt sollten Sie als Autofahrer immer freihalten.
Eine Feuerwehrzufahrt sollten Sie als Autofahrer immer freihalten.

Nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden sogenannten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (kurz: VwV-StVO), ist unter dem Begriff des „Haltens“ eine gewollte Unterbrechung der Fahrt zu verstehen, die nicht durch die Verkehrslage und auch nicht durch eine Anordnung veranlaßt ist. Eine verkehrsbedingte Fahrtunterbrechung wäre zum Beispiel das lediglich kurzzeitige Stoppen des Fahrzeuges, weil beispielsweise der Pkw-Fahrer vor einem in eine Parklücke am Fahrbahnrand einscheren möchte. Eine Fahrtunterbrechung auf Anordnung hingegen wäre zum Beispiel die Situation, dass Beamte der Polizei den eigenen Pkw beziehungsweise ein sonstiges Kraftfahrzeug während der Fahrt anhalten, beispielsweise zum Zwecke einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder aufgrund eines begangenen Verkehrsverstoßes.

Das Liegenbleiben aus technischen Gründen ist im Übrigen von dem Begriff des „Haltens“ nicht erfasst. Ebenso das „Halten“ im Sinne des § 34 Absatz 1 Nr.1 StVO im Falle eines Verkehrsunfalles. Unter dem Begriff „Parken“ versteht man in Abgrenzung dazu gemäß der Vorschrift des §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung hingegen die Situation, dass jemand entweder sein Fahrzeug verlässt oder aber mit seinem Wagen für einen längeren Zeitraum als drei Minuten anhält. Bezüglich des Verlassens des Pkw gilt überdies, dass der Fahrzeugführer von seinem Fahrzeug in räumlicher Hinsicht derartig getrennt sein muss, dass er nicht jederzeit wieder die Fahrt aufnehmen könnte.

Merken Sie sich also unbedingt:

Beim Halten ist entscheidend, dass der Fahrzeugführer

  • sein Fahrzeug nicht verlässt und
  • nicht länger als drei Minuten stehen bleibt

Beim Parken hingegen wird der Wagen

  • räumlich derart verlassen, dass eine Fahrt nicht ungehindert fortgesetzt werden kann, oder
  • für eine längere Zeit als für drei Minuten zum Stehen gebracht

Welche Kriterien sind noch von Bedeutung?

Ferner ist von entscheidender Relevanz, ob der jeweilige Verstoß dann am Ende auch tatsächlich zu einer Behinderung eines – oder gar mehrerer – Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge geführt hat oder eben nicht. Wenn also zum Beispiel ein Feuerwehrauto oder Rettungswagen tatsächlich wegen dem von Ihnen zwecks Haltens oder Parkens abgestellten Pkws die vorgesehene Feuerwehrzufahrt erreichen kann, so drohen Ihnen andere Folgen, als wenn Ihr verkehrswidrig abgestellter Pkw lediglich im Rahmen einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt entdeckt wird. Dies ist dadurch zu erklären, dass der Unrechtgehalt in der erstgenannten Konstellation etwas höher liegt als in der zweiten Variante. Denn im ersten Fall ist den Einsatzkräften tatsächlich auch ein Nachteil entstanden.

Die jeweiligen Konsequenzen in den verschiedenen Fallkonstellationen

Das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt kann teuer werden.
Das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt kann teuer werden.

Des Weiteren stellt sich nunmehr die Frage, welche Konsequenzen die jeweiligen Fallkonstellationen im Einzelnen mit sich bringen. Aus dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich diesbezüglich das Folgende:

Wer sein Fahrzeug in dem speziell ausgewiesenen Bereich einer Feuerwehrzufahrt lediglich zum Zwecke des Haltens abgestellt hat, ohne dass es dabei zu einer tatsächlichen Behinderung von Feuerwehr oder Rettungsdienst gekommen ist, der muss mit einem entsprechenden Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Wenn es hingegen im Falle eines zu Haltezwecken abgestellten Pkws (oder sonstigen Kraftfahrzeuges) zu einer tatsächlichen Behinderung eines im Einsatz befindlichen Feuerwehrfahrzeuges oder Rettungswagens kommt, so hat einen ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zu erwarten.

Hingegen führt in Abgrenzung dazu das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt zu einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Sofern es dann wiederum im Falle des Parkens vor einer im Sinne der StVO gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt auch noch zu einer tatsächlichen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges gekommen ist, muss derjenige mit einem entsprechend hohen Bußgeld von 100 Euro rechnen. In der zuletzt genannten Variante gibt es dann obendrein auch noch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Ein Fahrverbot ist hingegen in keiner der denkbaren Konstellationen zu befürchten.

Abschleppen als weitere Maßnahme beim Verstoß

Allerdings ist ein entsprechendes Bußgeld, beziehungsweise im Falle des Parkens mit Behinderung der Einsatzkräfte ein Punkt im Fahreignungsregister, nicht die einzige Konsequenz, die einen als Verkehrsteilnehmer treffen kann, wenn man seinen Pkws oder ein sonstiges Kraftfahrzeug in oder vor einer Feuerwehrzufahrt abgestellt hat. Als weitere Maßnahme kann es dann zusätzlich passieren, dass die Behörden ein verkehrswidrig vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen.

Ob dann der jeweilige Abschleppvorgang auch tatsächlich in rechtmäßiger Weise ergangen ist, ist dann wiederum eine andere Frage, die es zu klären gilt. Dies wiederum hängt stets von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. So muss unter anderem für den Verkehrsteilnhemer zweifellos erkennbar sein, dass es sich bei der Feuerwehrzufahrt auch tatsächlich um eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt im Sinne des Gesetzes handelt. Ist dies nicht der Fall, kann der Abschleppvorgang rechtswidrig sein. Unter Umständen lohnt es sich dann auch, gegen den jeweiligen Abschleppvorgang vorzugehen. Wie hoch die Chancen dabei sind, kann also nicht pauschal und einheitlich beantwortet werden.

Im Falle eines rechtmäßigen Abschleppvorganges hingegen kommen dann – neben dem oben bereits erwähnten jeweils einschlägigen Bußgeldes – noch weitere Kosten auf Sie zu, namentlich die Abschleppkosten, eine Verwahrungsgebühr sowie einer entsprechenden Verwaltungsgebühr. Die Höhe dieser Kosten ist allerdings regional bedingt. Sie werden von Seiten der jeweiligen Städte oder Kommunen festgelegt und können dementsprechend unterschiedlich ausfallen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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103 Kommentare

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  1. Otto
    Am 2. Mai 2021 um 17:47

    Guten Tag, bei mir ist es so, dass ich an einem Zaun geparkt habe, wo auf der gegenüberliegenden Seite das Schild „absolutes Halteverbot“ stet und „Feuerwehrbewegungszone. Am Zaun steht kein Schild. Muss ich zahlen? Kann ich mich wehren (oder vielleicht sagen, dass ich da nicht mehr halten werde?). Liebe Grüße Otto

  2. Taskiran
    Am 11. April 2021 um 13:06

    Hallo , ich wollte meinen Arbeitskollege nach Feierabend von meinem Arbeitsbus aussteigen lassen , ich fuhr auf Gehweg bei der Feuerwehreinfahrt rauf weil ich den Verhehr hinter mir läuft nicht blokieren möchte und bei diesem Moment kam Polizei Streifenwagen hält gegenüber an , ich haben uns gegenseitig angeschaut und fuhr ich die Türscheibe runter sagte ich ihm dass ich sofort weg bin (fahre) , er wortete mir dass bei ihm nicht wegfahren gibst und dabei hat er mich angezeigt weil ich mir der Strafzettel einverstanden war er sie schreiben wollte. MFG

  3. Jürgen
    Am 10. Oktober 2020 um 10:43

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn der Vermieter die zeitlich begrenzte Aufstellung eines Sperrmüllcontainers auf dem Hof vor einem Mehrfamilienwohnhaus mit dem Hinweis, es handele sich um eine Feuerwehrzufahrt verbietet, es jedoch keinerlei amtliche oder sonstige Kennzeichnungen der Hoffläche als solche gibt.

    Viele Grüße

  4. Sibylle
    Am 7. August 2020 um 11:48

    Hallo,
    Gehört ein Gehweg auch zu einer mit Zeichen 283 und Zusatzzeichen ausgeschilderten Feuerwehranfahrtszone? Was bedeutet es, wenn ein auf Privatgrund abgestellter PKW mit dem Heck in diesen Gehweg hineinragt?
    Mit freundlichen Grüßen

  5. Gabriele
    Am 4. Juli 2020 um 10:01

    Meine Mutter ist nach Paragraph 46 Absatz 1 nr 11stvo erlaubt im absoluten Parkverbot ( hier speziell in einer Feuerwehr Zufahrt, nicht klar ersichtlich) Zu parken.
    Wie genau ist es ihr erlaubt? Zum ein und aussteigen? Die 3 Minuten ? Oder ohne ersichtliche Kennzeichnung der Feuerwehr Zufahrt 3 Stunden?
    In den Unterlagen die mir vorliegen ist das nicht klar geregelt.
    Wenn mir das genau mitteilen könnten
    Wäre ich ihnen sehr dankbar
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabriele

  6. Rosa
    Am 8. Juni 2020 um 16:48

    Ich würde gern wissen, wie weit rechts und links von dem Schild die Feuerwehranfahrtzone gilt.
    Bsp.: Hofeinfahrt mit Zickzacklinien und abgesenktem Bordstein. Rechts davon das Schild ‚Feuerwehrzufahrt‘. Darf man rechts von dem Schild dann wieder parken, also am Anfang der regulären Parkzone, oder gilt das Halteverbot darüber hinaus?

  7. Manfred P.
    Am 17. Mai 2020 um 12:01

    Hallo zusammen,
    Gelten die Hinweiszeichen -Feuerwehrzufahrt- als Urkunden und werden entsprechend bei Unkenntlichmachung oder Beschädigung als Urkundenfälschung oder als Sachbeschädigung im Sinne des StGB verfolgt/geahndet?
    Herzlichen Dank

  8. Fiete
    Am 2. Mai 2020 um 13:27

    Hallo, hab da mal ne Frage, wo besteht eigendlich der Unterschied zwischen dem Tatbestand 112216 und 141056?

  9. Guiseppe
    Am 13. Februar 2020 um 8:56

    Moin!
    Wer kann/ darf die Feuerwehrzufahrt durchsetzen bzw. darf in diesem Bereich ahnden und Bußgelder verhängen, wenn sich die Feuerwehrzufahrt auf einem Privatgrundstück befindet? Die Zufahrt geht von einem Parkplatz für eine Wohnanlage ab, Vermieter bzw. Grundstückseigentümer ist die Gemeinde mit eigener Ordnungskraft…

  10. Daniela S.
    Am 3. Februar 2020 um 23:42

    Hallo,
    Eine Straße weiter von mir, hat jemand ich nehme an der Besitzer ein Schild an den Zaun gebohrt „feuerwehrzufahrt nach stvo“.

    Ist dies dan rechtens? Ohne Siegel? Hat es dann für mich Konsequenzen wenn ich dort Parke?

    Mit freundlichen Grüßen

  11. bb
    Am 22. Januar 2020 um 16:01

    Hallo
    Neubaublock ,vier Eingänge a 8 Wohneinheiten ,feuwehr Zufahrt Schild ohne Prüfsiegel nur mit Unterschrift , der Bürgermeister,
    Darf ich vor der Tür stehen zwecks be – und entladen ,oder bei Einzug oder Auszug der Wohnung

  12. bb
    Am 22. Januar 2020 um 15:37

    Wann ist ein Feuerwehr Schild rechtskräftig

  13. Enzo
    Am 3. Dezember 2019 um 18:56

    Hallo,

    wir haben hinter dem Haus eine Feuerwehrzufahrt, die von der Stadt Dortmund auferlegt wurde, da wir in unserem Haus sonst keine anderen Rettungsmöglichkeiten haben. Die Zufahrt beginnt vor der Haustür des dahinter liegenden Hauses und die Mieter nutzen natürlich diese Fläche Parkplatz, damit sie nicht so weit laufen müssen. Wir haben diese dann beim Ordnungsamt gemeldet, da es Überhand genommen hat und wir nicht mehr sicher schlafen konnten. Jetzt schreibt uns das Ordnungsamt:
    „Die Beschilderung ändert leider nichts an der Tatsache, dass es sich hier um einen nicht öffentlichen Verkehrsraum handelt und die Parkverstöße daher nicht nach der Straßenverkehrsordnung geahndet werden können.“
    Wie kann das sein? Was können wir jetzt noch ausrichten?
    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    VG Enzo

  14. Ike
    Am 26. November 2019 um 10:15

    Hallo,
    bei uns gibt es ein ordnungsgemäß aufgestelltes Feuerwehrzufahrtschild. Auch wenn dort stundenlang Fahrzeuge parken, werden sie nicht abgeschleppt, obwohl jederzeit ein Brand in dem Hochhaus entstehen kann und es um Sekunden gehen kann. Hat die Polizei ein Ermessen, ob abgeschleppt wird?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:38

      Hallo Ike,

      das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt kann grundsätzlich das Abschleppen des Fahrzeuges (veranlasst durch Polizei/Ordnungsamt) begründen – sofern entsprechende Kontrollen erfolgen und Maßnahmen ergriffen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Michael
    Am 3. November 2019 um 16:44

    Hallo, dürfen Bewohner (Mieter+Eigentümer) in der „eigenen“ Feuerwehranfahrt (amtl. gekennzeichnet) h a l t e n (Ladetätigkeit) sofern Sie das Fahrzeug stets im Blick haben?

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