Verhalten vor der Feuerwehrzufahrt: Was fürs Zuparken droht
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Parken und Halten vor einer Feuerwehrzufahrt

Wer in der Bundesrepublik Deutschland seinen Pkw oder aber ein anderes Kraftfahrzeug vor oder in dem Bereich einer amtlich ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt abstellt, verstößt gegen die Verkehrsregeln und muss mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen – unter Umständen sogar noch mit weiteren Konsequenzen.
Doch was genau ist eigentlich gemeint mit dem Begriff Feuerwehrzufahrt? Wodurch ist eine Feuerwehrzufahrt erkennbar und wonach wird überhaupt in den jeweils denkbaren Konstellationen unterschieden? Und gibt es eigentlich pauschale Maßnahmen oder Konsequenzen, die dann im Falle eines Verstoßes auf einen zukommen? Oder wird je nach Situation differenziert? Hat jemanden, der in einer Feuerwehrzufahrt parken möchte, eine Strafe zu erwarten?
Welche Konsequenzen und Folgen das Halten oder aber das Parken in oder gegenüber der Feuerwehrzufahrt nach der StVO (der hierzulande geltenden Straßenverkehrsordnung) im Einzelnen mit sich bringt und worauf es sonst noch zu achten gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verhalten vor und in der Feuerwehrzufahrt
Vor Feuerwehrzufahrten gilt generell ein absolutes Halteverbot und damit auch ein Parkverbot. Das ist nötig, da es bei Einsätzen der Feuerwehr häufig um Minuten geht.
Das hängt davon ab, ob Sie damit Einsatzkräfte behindert und ob Sie das Kfz nur kurzfristig abgestellt haben. Die Bußgelder reichen üblicherweise von 10 bis 100 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen. Einen Überblick gibt diese Tabelle.
Das ist durchaus möglich. Mehr über die möglichen Konsequenzen erfahren Sie hier.
Aktuelle Bußgeldtabelle: Halten und Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt
| Verstoß | Höhe des Bußgeldes | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt | 20 € | eher nicht | ||
| ... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs | 35 € | eher nicht | ||
| Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt | 55 € | eher nicht | ||
| ... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Verbotswidriges Halten im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) | 20 € | eher nicht | ||
| ... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs | 35 € | eher nicht | ||
| Verbotswidriges Parken im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) | 55 € | eher nicht | ||
| ... mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs | 100 € | eher nicht |
Bußgeldrechner zum Halten und Parken
Was ist eine Feuerwehrzufahrt?

Der Begriff Feuerwehrzufahrten meint speziell für Feuerwehr und Rettungskräfte reservierte Flächen vor Gebäuden, Objekten oder Grundstücken, die es den jeweiligen Einsatzkräften ermöglichen sollen, einen Einsatzort im Notfall problemlos und ungehindert zu erreichen. Es liegt auf der Hand, dass dies nur dann möglich ist, wenn entsprechende Flächen dauerhaft freigehalten werden.
Ein entsprechendes Schild, welches die Feuerwehrzufahrt als eine solche spezielle Fläche ausweist, ist stets an sichtbaren Stellen angebracht. Wie eine derartige Beschilderung aussieht, wird unten erläutert. Und dennoch kommt es immer wieder vor, dass eine mit einer derartigen Kennzeichnung versehene Feuerwehrzufahrt von Verkehrseilnehmern zugeparkt wird.
In der Regel geschieht dies aus Versehen oder in Momenten der Gedankenlosigkeit und in einigen Fällen geschieht dies auch aus purer Rücksichtslosigkeit oder aber Gleichgültigkeit. Doch oftmals wird dadurch zum einen der fließende Verkehr in einem nicht unerheblichem Maße behindert und gestört. Zudem zählt in der Regel doch gerade bei Rettungseinsätzen jede Sekunde, sodass das Halten oder Parken in einer Feuerwehrzufahrt üble und zum Teil schwerwiegende und drastische Folgen verursachen kann.
Immerhin geht es im Falle von Rettungseinsätzen verschiedenster Art oft auch um Menschenleben. Wenn dann die Einsatzkräfte vorab erstmal zusehen müssen, wo sie mit ihrem Rettungswagen halten können, bevor sie mit ihrem Einsatz starten können, geht wertvolle Zeit verloren, die im Extremfall eh nur knapp bemessen ist und dann am Ende unter Umständen entscheidend sein kann.
Die Beschilderungen an einer Feuerwehrzufahrt
An jeder Feuerwehrzufahrt ist ein Schild angebracht, welches im Hinblick auf die Verkehrssicherheit den Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass er die jeweils entsprechende Feuerwehreinfahrt unbedingt freihalten muss. Vor einer Feuerwehrzufahrt besteht ein Halteverbot nach der StVO. Es handelt sich hierbei um ein absolutes Halteverbot. Doch ein einheitliches Verkehrszeichen, das eine Feuerwehrzufahrt als eine solche Verkehrsfläche ausweist, gibt es in Deutschland nicht. Die Schilder unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Ausgestaltung.
Das Verkehrszeichen „absolutes Halteverbot“ ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Halteverbot“.

Das absolute Halteverbot verbietet das Halten des Fahrzeugs im Allgemeinen in der jeweils gekennzeichneten Halteverbotszone. Dagegen ist das Halten in der Zone, in der lediglich ein eingeschränktes Haltverbot gilt, erlaubt. Bei letzterem sollten Sie dann unbedingt immer auf Zusatzinformationen und auf den Halteverbots-Pfeil Acht geben, der Ihnen sowohl den Halteverbot-Anfang als auch das Halteverbot-Ende aufzeigt. Unter dieser Vielzahl sämtlicher Schilder, die den Verkehrsteilnehmer dazu auffordern, dass er die Feuerwehrzufahrt beziehungsweise Feuerwehrausfahrt freihalten muss, führen allerdings nur zwei Beschilderungen zu Sanktionen im Falle eines Verstoßes.
Zum einen sind dies die Zusatzschilder Feuerwehrzufahrt/Feuerwehranfahrtszone. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus dem Schild „absolutes Halteverbot“ (Zeichen 283) und einem entsprechenden Zusatz, dass der Bereich als Feuerwehrzufahrt beziehungsweise als Feuerwehrzufahrtszone ausgewiesen wird.
Zum anderen sind dies die amtlich gekennzeichneten Beschilderungen, aus denen sich ergibt, dass die Zufahrt als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen wird. Diese Schilder sind mit einem Siegel der Stadt, der Gemeinde oder von der Feuerwehr versehen. Ferner müssen die Schilder genormt sein, was wiederum bedeutet, dass die Beschilderungen einer Feuerwehrzufahrt der sogenannten DIN 4066 Standards entsprechen müssen. In den Normen wird dann genau festgelegt, welchen Anforderungen die Beschilderungen dann zum Beispiel in Form und Größe genügen muss.
Welche Sanktionen und Konsequenzen haben Sie im Falle eines Verstoßes zu erwarten?
Es stellt sich nunmehr die Frage, mit welchen Sanktionen oder sonstigen Maßnahmen Sie als Verkehrsteilnehmer zu rechnen haben, wenn Sie sich den Beschilderungen einer Feuerwehrzufahrt widersetzt haben und Ihr Fahrzeug dennoch in einem derartig ausgewiesenen Bereich abgestellt haben. Vor Feuerwehrzufahrten gilt stets ein sogenanntes absolutes Halteverbot. Dies bedeutet, dass in ihm logischerweise auch ein Parkverbot mit enthalten ist. Wer dieses geltende Halte- bezieghungsweise Parkverbot vor einer Feuerwehrzufahrt missachtet, den treffen dann selbstverständlich auch entsprechende Sanktionen beziehungsweise entsprechende Maßnahmen.
Doch wie diese Sanktionen dann im Einzelnen ausgestaltet sind, ist von einigen verschiedenen Faktoren abhängig zu machen. So ist es zum Beispiel von Bedeutung, ob der jeweilige Verkehrsteilnehmer seinen Pkw oder sein Kraftfahrzeug vor einer Feuerwehrzufahrt zwecks Parken – also für einen längerfristigen Zeitraum – abgestellt hat, oder aber ob er mit seinem Kraftfahrzeug lediglich kurzzeitig halten wollte. Die Folgen, die dann auf den Betroffenen zukommen, sind dabei jeweils unterschiedliche.
Die Begriffe Halteverbot und Parkverbot
Doch was genau ist überhaupt unter dem Begriff „parken“ zu verstehen und was genau meint der Begriff „halten“? Vielen Autofahrern und Verkehrsteilnehmern ist nicht ganz klar, wie die beiden Begriffe „halten und parken“ gesetzlich definiert sind und wie sich sich voneinander unterscheiden und abgrenzen. Da nach den beiden Begriffen jedoch tatsächlich streng differenziert wird und dementsprechend von Behördenseite unterschiedliche Folgen und Maßnahmen ergriffen werden, ist es besonders wichtig, die Begrifflichkeiten vorab etwas näher zu erläutern und strikt und sauber voneinander zu trennen.

Nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden sogenannten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (kurz: VwV-StVO), ist unter dem Begriff des „Haltens“ eine gewollte Unterbrechung der Fahrt zu verstehen, die nicht durch die Verkehrslage und auch nicht durch eine Anordnung veranlaßt ist. Eine verkehrsbedingte Fahrtunterbrechung wäre zum Beispiel das lediglich kurzzeitige Stoppen des Fahrzeuges, weil beispielsweise der Pkw-Fahrer vor einem in eine Parklücke am Fahrbahnrand einscheren möchte. Eine Fahrtunterbrechung auf Anordnung hingegen wäre zum Beispiel die Situation, dass Beamte der Polizei den eigenen Pkw beziehungsweise ein sonstiges Kraftfahrzeug während der Fahrt anhalten, beispielsweise zum Zwecke einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder aufgrund eines begangenen Verkehrsverstoßes.
Das Liegenbleiben aus technischen Gründen ist im Übrigen von dem Begriff des „Haltens“ nicht erfasst. Ebenso das „Halten“ im Sinne des § 34 Absatz 1 Nr.1 StVO im Falle eines Verkehrsunfalles. Unter dem Begriff „Parken“ versteht man in Abgrenzung dazu gemäß der Vorschrift des §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung hingegen die Situation, dass jemand entweder sein Fahrzeug verlässt oder aber mit seinem Wagen für einen längeren Zeitraum als drei Minuten anhält. Bezüglich des Verlassens des Pkw gilt überdies, dass der Fahrzeugführer von seinem Fahrzeug in räumlicher Hinsicht derartig getrennt sein muss, dass er nicht jederzeit wieder die Fahrt aufnehmen könnte.
Merken Sie sich also unbedingt:
Beim Halten ist entscheidend, dass der Fahrzeugführer
- sein Fahrzeug nicht verlässt und
- nicht länger als drei Minuten stehen bleibt
Beim Parken hingegen wird der Wagen
- räumlich derart verlassen, dass eine Fahrt nicht ungehindert fortgesetzt werden kann, oder
- für eine längere Zeit als für drei Minuten zum Stehen gebracht
Welche Kriterien sind noch von Bedeutung?
Ferner ist von entscheidender Relevanz, ob der jeweilige Verstoß dann am Ende auch tatsächlich zu einer Behinderung eines – oder gar mehrerer – Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge geführt hat oder eben nicht. Wenn also zum Beispiel ein Feuerwehrauto oder Rettungswagen tatsächlich wegen dem von Ihnen zwecks Haltens oder Parkens abgestellten Pkws die vorgesehene Feuerwehrzufahrt erreichen kann, so drohen Ihnen andere Folgen, als wenn Ihr verkehrswidrig abgestellter Pkw lediglich im Rahmen einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt entdeckt wird. Dies ist dadurch zu erklären, dass der Unrechtgehalt in der erstgenannten Konstellation etwas höher liegt als in der zweiten Variante. Denn im ersten Fall ist den Einsatzkräften tatsächlich auch ein Nachteil entstanden.
Die jeweiligen Konsequenzen in den verschiedenen Fallkonstellationen

Des Weiteren stellt sich nunmehr die Frage, welche Konsequenzen die jeweiligen Fallkonstellationen im Einzelnen mit sich bringen. Aus dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich diesbezüglich das Folgende:
Wer sein Fahrzeug in dem speziell ausgewiesenen Bereich einer Feuerwehrzufahrt lediglich zum Zwecke des Haltens abgestellt hat, ohne dass es dabei zu einer tatsächlichen Behinderung von Feuerwehr oder Rettungsdienst gekommen ist, der muss mit einem entsprechenden Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Wenn es hingegen im Falle eines zu Haltezwecken abgestellten Pkws (oder sonstigen Kraftfahrzeuges) zu einer tatsächlichen Behinderung eines im Einsatz befindlichen Feuerwehrfahrzeuges oder Rettungswagens kommt, so hat einen ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zu erwarten.
Hingegen führt in Abgrenzung dazu das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt zu einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Sofern es dann wiederum im Falle des Parkens vor einer im Sinne der StVO gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt auch noch zu einer tatsächlichen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges gekommen ist, muss derjenige mit einem entsprechend hohen Bußgeld von 100 Euro rechnen. In der zuletzt genannten Variante gibt es dann obendrein auch noch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Ein Fahrverbot ist hingegen in keiner der denkbaren Konstellationen zu befürchten.
Abschleppen als weitere Maßnahme beim Verstoß
Allerdings ist ein entsprechendes Bußgeld, beziehungsweise im Falle des Parkens mit Behinderung der Einsatzkräfte ein Punkt im Fahreignungsregister, nicht die einzige Konsequenz, die einen als Verkehrsteilnehmer treffen kann, wenn man seinen Pkws oder ein sonstiges Kraftfahrzeug in oder vor einer Feuerwehrzufahrt abgestellt hat. Als weitere Maßnahme kann es dann zusätzlich passieren, dass die Behörden ein verkehrswidrig vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen.
Ob dann der jeweilige Abschleppvorgang auch tatsächlich in rechtmäßiger Weise ergangen ist, ist dann wiederum eine andere Frage, die es zu klären gilt. Dies wiederum hängt stets von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. So muss unter anderem für den Verkehrsteilnhemer zweifellos erkennbar sein, dass es sich bei der Feuerwehrzufahrt auch tatsächlich um eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt im Sinne des Gesetzes handelt. Ist dies nicht der Fall, kann der Abschleppvorgang rechtswidrig sein. Unter Umständen lohnt es sich dann auch, gegen den jeweiligen Abschleppvorgang vorzugehen. Wie hoch die Chancen dabei sind, kann also nicht pauschal und einheitlich beantwortet werden.
Im Falle eines rechtmäßigen Abschleppvorganges hingegen kommen dann – neben dem oben bereits erwähnten jeweils einschlägigen Bußgeldes – noch weitere Kosten auf Sie zu, namentlich die Abschleppkosten, eine Verwahrungsgebühr sowie einer entsprechenden Verwaltungsgebühr. Die Höhe dieser Kosten ist allerdings regional bedingt. Sie werden von Seiten der jeweiligen Städte oder Kommunen festgelegt und können dementsprechend unterschiedlich ausfallen.


(138 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Hallo,
neben einer abgeschrankten Feuerwehrzufahrt befindet sich der Zugang zu einer Wohnanlage und zum Abstellplatz für Fahrräder. Der Zugang findet auf dem Grundstück über die Feuerwehrzufahrt statt. Darf man einen Motorroller dort abstellen, wenn man die Feuerwehrzufahrt nicht blockiert?
Mit freundlichem Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
sofern die Zufahrt tatsächlich nicht blockiert wird und es genehmigt ist, auf dem Grundstück mit einem Motorroller zu parken, sollte das Parken auf dem Abstellplatz zulässig sein. Das Abstellen auf bzw. in der Feuerwehrzufahrt ist hingegen nicht gestattet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
.
Innerhalb der (nicht als solche gekennzeichneten) Feuerwehrzufahrt zum Rückteil meines Hauses wird seit einiger Zeit ein Gastronomiebetrieb geführt.
Ist es prinzipiell zulässig eine Zufahrt (4m breit, etwa 10m lang, Gebäudehöhe >8m, Feuerwehrzugang vorhanden) konstant mit Aussenmobiliar (ca. 1m breite) zuzustellen, und hinzunehmen dass dort Fahrräder geparkt werden und sich über längeren Zeitraum (Stunden!) (zunehmend alkoholisierte) Menschenmengen von bis zu 15 Personen aufhalten?
.
Das örtliche Ordnungsamt sieht darin wenig Probleme und beharrt darauf, dass alles genehmigt werden muss. Ich bräuchte einfach mal eine zweite Meinung.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Andreas,
solange eine Genehmigung für all das vorliegt, sollte es normalerweise auch keine Probleme geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
eine Feuerwehrzufahrt ist ja durch 2 Schilder begrenzt. Darf ich mein Auto bis zum Beginn des Schildes abstellen? Angenommen, das Auto schließt mir der Stange des aufgestellten Schildes ab, dann müsste das ja erlaubt sein, oder?
Hallo FS,
solange dort kein Parkverbot herrscht. Bei einer Behinderung könnte dies jedoch anders beurteilt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe die Strafe innerhalb einer Woche nicht bezahlt, im Brief steht das noch so gefährlich mit weiteren Gebühren usw. … wie teuer wird das für mich zusätzlich zu den 35€?
Hallo Daniel,
in der Regel haben Sie 14 Tage Zeit, die Zahlung zu tätigen. Kommen Sie einer Zahlungsaufforderung dennoch nicht rechtzeitig nach, wird die Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes erneut per Post versendet. Sollten Sie dann immer noch nicht bezahlt haben, folgen Mahnung und Vollstreckungsbescheid. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich wollte fragen ab wann die Strafe Verjährt? Och habe genau nach 6Monaten ein Gebührenbescheid bekommen?
MfG: Marco.Y
Hallo Marco,
nähere Informationen erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gilt das Halteverbot bei einer Feuerwehrzufahrt auch in dem, hinter der Zufahrt liegenden, Hinterhof?
In diesem Hinterhof befinden sich keine weiteren Hinweis/Verbotsschilder.
Hallo Edd,
in der Regel nicht, denn dann handelt es sich ja meist nicht mehr um die Feuerwehrzufahrt, sondern eben um einen separaten Hinterhof. Wie es bei Ihnen vor Ort aussieht, können wir nicht beurteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
woran erkenne ich, bis wohin eine Feuerwehrzufahrt reicht, wenn man die Straße bzw. den Weg am anderen Ende verlassen bzw. herausfahren kann? Ein Hinweisschild Feuerwehrzufahrt steht nur an einer Seite.
Hallo Annett,
erkundigen Sie sich ggf. direkt bei der Behörde. Grundsätzlich muss das Gebäude zu jeder Zeit durch die Feuerwehr erreicht werden können.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich hätte auch eine Frage bezüglich der Berechtigung in der Feuerwehrzufahrt zu stehen, die auch als diese gekennzeichnet ist. Und zwar haben wir im Innenhof unseres Wohngebäudes eine Sanitäter/Rettungshilfe „Gemeinde?“, nennt sich ASB. Die ASB hat den Schlüssel der Schranke durch die man über die Feuerwehrzufahrt in den Innenhof gelangt. Dennoch stehen diese manchmal bis zu 2 Stunden in der Feuerwehzufahrt. Ist dies erlaubt, wenn keine dringlichkeit herrscht? Immerhin haben sie die Möglichkeit die Zufahrt nicht unnötig mit ihren Fahrzeugen zu behindern.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichem Gruß
Filiz
Hallo Filiz,
erkundigen Sie sich am besten beim örtlichen Ordnungsamt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe eine Frage: hinter unserem Wohnblock befindet sich eine große Freifläche und die Fahrstühle. An den Fahrstühlen ist lediglich ein Schild angebracht (Rettungsweg für die Feuerwehr freihalten), ohne Sigel, ohne Halteverbotszeichen o. ä. Am Tage des Einzuges und mit Zustimmung des Vermieters habe ich dort ein-/und ausgeladen. Zu erkennen an den Umzugskartons im PKW. Zudem habe ich meinen Vater (Rollstuhlfahrer) mit dem Fahrstuhl in das oberste Stockwerk gebracht und musste dazu ein paar Stufen mit dem Rolli überwinden. Das hat leider ca. 5 min gedauert. Ausnahmegenehmigung für Rollstuhlfahrer lag auf dem Armaturenbrett (EU Parkerlaubnis). Das „Knöllchen“ kostet mich nun 35 EUR!
Ist so rechtens? Habe be- und entladen müssen und keine Rettungskräfte oder Feuerwehr im Falle behindert. Die Freifläche ist der gesamte Innenhof in Fussballplatzgröße…
Hallo Brandt,
bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von Einzelfällen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ein klar und deutlich Artikel,–vielen dank!
Ein andere sache mit gekennzeichnette Feuerwehrzufahrten—Mülltonnen abstellen!
Unsere wohnkomplex hat mehrerer Mülltonnen, die ganz früh am Sammeltagen von Hausmeister im Feuerwehrzufahrten hingestellt werden, bis der Müllabfuhr kommt—oft mehererer stunden später—ist das erlaubt überhaupt?
Hallo Robert Price,
Feuerwehrzufahrten sollten freigehalten werden. Möglicherweise hilft ein Gespräch mit dem Hausmeister.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
An einem Zaun ist ein Feuerwehrzufahrtsschild angebracht, davor ist eine lange Parknische, muss in der Parknische eine Makierung und / oder eine Bordsteinkantenabsenkung vorhanden sein?
Hallo Irmtraut,
aus der Ferne lässt sich dies nur schwerlich beurteilen. Ist die Zufahrt als solches zu erkennen, sollte jedoch in der Regel keine weitere Markierung nötig sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.org,
vielen Dank für den ausführlichen Artikel.
Ich habe eine kleinkäckerische Frage. Was genau bedeutet das Wort „abgestellt“, wenn es um das Halten geht?
Hintergrund: Vor der Schule meiner Kinder ist eine ausgewiesene Feuerwehrzufahrt. Der perfekte Platz, um das Kind eben aus dem Auto hüpfen zu lassen und weiterzufahren. Heute morgen stand dort das Ordnungsamt und hielt uns davon ab, dort anzuhalten und die Kids, wie gesagt, raushüpfen zu lassen. Ich verlasse das Fahrzeug dazu nicht, habe es beim Halten also nicht abgestellt. Da kein Einsatz lief, hab ich auch weder Feuerwehr noch Krankenwagen behindert. Darf ich also, wie bisher auch, dort anhalten, um mein Kind aus dem Auto aussteigen zu lassen, oder ist dies schon „abgestellt“ im Sinne des absoluten Halteverbotes?
Hallo Antje,
in Feuerwehrzufahrten gilt nicht nur ein Park-, sondern auch ein Halteverbot. Auch das reine Anhalten ist also nicht gestattet.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir wohnen in einer ca. 4m breiten und 50m langen Stichstraße (Sackgasse), die zu einem Wendeplatz mit 4 Garagen zu zwei Anwesen führt. Da verirren sich in der Einfahrt und im Wendeplatz und auch gegenüber der Einfahrt immer wieder parkende Autos, die im Falle eines Notfalls die Zufahrt für Rettungskräfte zu unseren Grundstücken unmöglich machen. Können wir für die Zufahrt „Feuerwehreinfahrt“ beantragen und wenn ja wohin müssen wir uns wenden? Wäre auch außerhalb der Einfahrt ein Halteverbor möglich? Vielen Dank!
Hallo Reiner,
je nach Wohnort müssen Sie sich an das das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt, das Bürgerbüro oder auch das Tiefbauamt wenden. Dort können Ihre Fragen beantwortet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mit der Bitte um eine Klärung für den folgenden Fall.
Um eine schwerbehinderte Person abzuholen, müsste ich bis zur Haustür vorfahren.
Darf ich einen Pfosten bei Feuerwehrzufahrt entfernen und bis zur Haustür zufahren,
damit die Person ins Auto einsteigen könnte und gleich wieder wegfahren.
Vielen Dank und die Beste Grüße
Theodor
Hallo Theodor,
der Pfosten soll das Befahren der Feuerwehrzufahrt unterbinden. Ein Entfernen des Pfostens und anschließendes Befahren sollte nur mit der Erlaubnis des Eigentümers möglich sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag zusammen.
Für eine durch Hinweis mit Siegel der Stadt gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt besteht auf der Fahrbahn nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO absolutes Haltverbot im Zufahrtsbereich. Setzt sich das absolute Haltverbot ohne Beschilderung von Z 283 StVO auf der privaten Zufahrtsstraße zum Gebäude fort und kann ich dort abgeschleppt werden?
Hallo Ferdi,
um die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleisten zu können, sollte sich das Verbot wohl auch auf die Zufahrtsstraße ausstrecken.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo und guten Tag,
wie sieht es bei einer Feuerwehrzufahrt -amtlich angeordnet und auch richtig beschildert- aus, wenn sie an einigen Garagen links und rechts hindurchgeführt wird und weiter parallel zum Haus und sich dann natürlich auf privaten Grund fortsetzt?
Stichwort: öffentlicher Verkehrsraum.
Wäre wohl die gleiche Sitauation wie von dem o. a. Ferdi geschildert.
Hat der BGH noch Gültigkeit?
Auszug in absoluter Kurzform: „Zu jeder Zeit für jedermann befahrbar. Eigentumsverhältnisse sind nicht relevant“.
Hier freue ich mich auf eine Antwort.
Hallo Klaus S.,
dieselben Regelungen sollten auch dann Gültigkeit haben. Die Feuerwehrzufahrt muss in jedem Fall freigehalten werden, unabhängig davon, wem der Grund und Boden gehört.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org