Formfehler im Bußgeldbescheid: Ansatzpunkt für einen Einspruch?
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was bewirkt ein Formfehler im Bußgeldbescheid?

Wer einen Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs begeht und dabei erwischt wird, erhält in der Regel einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält die genauen Konsequenzen aus der Handlung. Möglich ist etwa ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Es kann allerdings vorkommen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Dies kann verschiedene Gründe haben. Möglicherweise stimmt inhaltlich etwas nicht oder die verwendeten Messmethoden wurden nicht ordnungsgemäß genutzt. In einigen Fällen können aber auch Formfehler im Bußgeldbescheid auftreten.
Was es heißt, dass Formfehler bei einem Bußgeldbescheid vorhanden sind, und wie die möglichen Konsequenzen davon aussehen, soll im Folgenden besprochen werden. Dabei soll es insbesondere auch um den Einspruch gehen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Formfehler im Bußgeldbescheid
Formfehler können zur Ungültigkeit eines Bußgeldbescheides führen.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verkehrssünder durch fehlende oder falsche Angaben nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann. Eine Formfehler liegt zudem vor, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht enthalten ist.
In diesem Fall kann es sinnvoll sein, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Wie Ihre Erfolgsaussichten dabei stehen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.
Formfehler bei einem Bußgeldbescheid im Video erklärt
Was sind Formfehler bei einem Bußgeldbescheid?
Wie ein Bußgeldbescheid aussehen muss, ist genau festgelegt. § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) listet detailliert auf, was er zu enthalten hat. Zu den essentiellen Angaben gehören demnach:
- Angaben zur Person (sowohl des Betroffenen als auch von anderen Beteiligten)
- Angaben zum Verteidiger
- Angaben zur vorgeworfenen Tat: Was genau soll er wann und wo getan haben?
- Gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit sowie die angewendeten Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Bußgeld sowie ggf. Punkte und Fahrverbot
Zudem muss, um ohne Formfehler vorzuliegen, der Bußgeldbescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Dies schließt folgende Angaben mit ein:
- Hinweis, dass der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 eingelegt wird.
- Hinweis, dass ein Einspruch mit einem Resultat enden kann, das nachteiliger für den Betroffenen ist.
- Aufforderung, entweder die Geldbuße innerhalb der Frist zu zahlen oder eine Zahlungsunfähigkeit gegenüber der Behörde zu begründen.
- Belehrung, dass anderenfalls eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann.

Prüfen Sie, ob Formfehler beim Bußgeldbescheid vorliegen
Die oben genannten Angaben müssen also in jedem Fall vorhanden sein, damit der Bescheid den Vorschriften entspricht. Es kann sich lohnen, dies sorgfältig zu überprüfen. Sollte ein erforderlicher Punkt fehlen, kann dies dazu führen, dass der Bußgeldbescheid anfechtbar ist.
Es kann also Anlass geben für einen Einspruch, wenn der Bußgeldbescheid Formfehler enthält. Insbesondere bei der Rechtmittelbelehrung sollten Sie genau darauf achten, ob sie vollständig und korrekt ist.
Formfehler im Bußgeldbescheid: Ein Anwalt kann helfen
Sollten Sie einen Formfehler im Bußgeldbescheid finden oder vermuten Sie, dass ein solcher vorliegt, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kennt sich mit dieser Materie bestens aus und kann Ihnen ganz konkret mit Rat zur Seite stehen.
Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Formfehler bei Ihrem Bußgeldbescheid vorliegt, oder ihn nur, um sicherzugehen, von einem Experten prüfen lassen möchten, kann sich der Gang zum Anwalt lohnen. Viele Bußgeldbescheide weisen nämlich Fehler auf und sind somit anfechtbar.
Ein Verkehrsrechtsanwalt kann dabei am besten beurteilen, ob Aussicht auf Erfolg besteht, wenn Einspruch eingelegt wird, oder ob der Betroffene lieber zahlen sollte, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
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Hallo,
ich konnte nirgendwo erlesen, welche Ursachen zum unscharfen Bild bei Blitzer führen??
Am Ende evt. eine falsche Aufstellung des Blitzgerätes?
War zu schnell ( 27kmh im Ort) aber das Foto zeigt eine sehr unscharfe Wiedergabe??) worauf kann man plädieren???
Könnte man hier Formfehler im BG-Bescheid anwenden ( §66 OWiG/ alles infos au Internet….)
Wäre nett eine Antwort zu erhalten, danke
Ullrich Pieruschka
Hallo Pieruschka,
ein unscharfes Bild kann mehrere Ursachen haben. Sind Sie darauf tatsächlich nicht zu erkennen, könnte sich das auf die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs auswirken.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org