Verkehrsregeln in Frankreich: Das müssen Sie beachten

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Tipps für den nächsten Frankreich-Urlaub mit dem Auto

Die Verkehrsregeln in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich

Frankreich führt derzeit die Vergleiche der beliebtesten Länder weltweit an. Im Jahr 2012 übersteig die Anzahl der Touristen die der Einwohner Frankreichs. Gerade die südfranzösischen Küstenorte, die zahlreichen Skigebiete und die Metropole Paris zogen etwa 83 Millionen Besucher an. Etwa jeder 30. Tourist darunter war ein Deutscher (2,55 Millionen Personen).

Aufgrund der Nähe zum Nachbarland entscheiden sich viele Deutsche dazu, in das Land mit dem eigenen Fahrzeug zu reisen. Dies kann jedoch schwierig werden, wenn Sie die in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln nicht kennen. Spätestens, wenn der ausländische Bußgeldbescheid per Post kommt, hat der Urlaub einen faden Nachgeschmack. Damit das nicht passiert, erklären wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich.

FAQ: Verkehrsregeln in Frankreich

Wird ein internationaler Führerschein in Frankreich benötigt?

Für EU-Bürger reicht der nationale EU-Führerschein aus, um in Frankreich fahren zu dürfen. Ein internationaler Führerschein muss nicht vorhanden sein.

Sind in Frankreich Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten?

Ja, in Frankreich gilt auf allen Straßen ein bestimmtes allgemeines Tempolimit. Welche Höchstgeschwindigkeit wo erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Werden französische Sanktionen in Deutschland vollstreckt?

Ja, sofern es sich im Bußgelder ab 70 Euro handelt. Andere Sanktionen wie Fahrverbote oder Punkte aus Frankreich werden nicht übertragen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Frankreich:

Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog

VergehenStrafeWeitere Sanktionen
Anschnallpflicht missachtetFahrer: 135 Euro
Beifahrer: 135 Euro
Fahrer: Minus 3 Punkte
Alkohol am Steuer (Blutgehalt zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l)135 EuroMinus 6 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Beim Abbiegen nicht geblinkt35 EuroMinus 3 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Fahren ohne Fahrerlaubnis800 bis 15.000 Eurobis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Fahrerflucht75.000 Eurominus 6 Punkte, bis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Falschparken35 Euro bis 135 EuroJe nach Schwere: 0 bis minus 3 Punkte, Führerscheinentzug, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Geschwindigkeitsüberschreitung68 bis 1.500 EuroJe nach Schwere: minus 1 bis minus 6 Punkte, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Handy am Steuer135 EuroMinus 3 Punkte
Mit abgefahrenen Reifen gefahren135 EuroStilllegung des Fahrzeugs möglich
Mit Kopfhörern gefahren135 EuroMinus 3 Punkte
Ohne Helm Kraftrad gefahren (Motorrad, Moped etc.)135 EuroMinus 3 Punkte
Rotlichtverstoß135 EuroMinus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Stoppschild überfahren135 EuroMinus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Hinweis Punkte: Beim französischen Punktesystem werden je nach Verstoß Punkte abgezogen. Bei 0 Punkten dürfen Sie kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Zu Beginn hat jeder Fahrer 12 Punkte. Fahranfänger haben 6 Punkte.
Stand 09/2024

Die französische Straßenverkehrsordnung und ihre Regeln

Da Frankreich wie Deutschland Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gelten hier fast die gleichen Regeln. Dennoch hat Frankeich auch eigene Verkehrsregeln, die bei einem Verstoß mit einem hohen Bußgeld bestraft werden können.

Der Fahrstil der Franzosen ist zumeist hektisch, weshalb deutsche Autofahrer meist anfangs überfordert sind. Doch mit der Zeit gewöhnen sich die Urlauber schnell daran. Wer dachte, dass sich in Deutschland zahlreiche Verkehrsschilder auf den Straßen befinden, wird in Frankreich eines Besseres belehrt. Hier kann es schon einmal vorkommen, dass ein Hinweisschild laut der Verkehrsregeln in Frankreich ein Stoppschild in 50 Metern ankündigt. Wer nun denkt, dass diese Schilder den Verkehr ordnen, hat weit gefehlt.

Frankreichs Autofahrer sind manchmal sehr chaotisch und überholen auch schon einmal von rechts. Zudem benutzen sie kaum den Blinker. Auch die Kreisverkehre besitzen größtenteils keine Fahrbahnmarkierungen, weshalb das Autofahren für ausländische Touristen noch einmal erschwert wird.

Mit dem Auto in Frankreich unterwegs

Der EU-Führerschein gilt auch in Frankreich.
Der EU-Führerschein gilt auch in Frankreich.

In Frankreich wird der deutsche Führerschein anerkannt. Aufgrund der EU-weiten Regelung der Führerscheinklassen, können Sie in der Regel auch die Fahrzeuge in Frankreich bedienen, die Sie in Deutschland fahren dürfen. Das Mindestalter für das Bedienen von Pkw liegt auch in Frankreich bei 18 Jahren.

Wer mit den Kindern in den Urlaub nach Frankreich fährt, ist in der Pflicht, laut der in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln, die Kleinen unter 10 Jahre auf dem Rücksitz bzw. Kindersitz unterzubringen. Es gilt auch hier eine gesetzliche Gurtpflicht. Möchte ein Kind auf dem Beifahrersetz Platz nehmen, muss es mindestens 10 Jahre alt sein. Einige Ausnahmeregelungen bestimmen jedoch, dass Kinder unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen dürfen, wenn

  • ein geeigneter Kindersitz und ein anderes Rückhaltesystem vorhanden ist,
  • keine Rücksitze im Auto vorhanden sind oder
  • die Rücksitzbank bereits mit zwei Kindern unter 10 Jahren besetzt ist.

Sind Sie mit dem Auto unterwegs und werden von der französischen Polizei angehalten, müssen Sie folgende Dokumente vorzeigen:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung
  • Versicherungspapiere

In Frankreich ist auch der internationale Führerschein gültig. Dieser wird jedoch nicht extra benötigt.

Grundsätzlich müssen Autofahrer links überholen. Der Blinker sollte außerdem bis zum Ende des Überholens eingeschaltet sein. Ausnahme von den Verkehrsregeln in Frankreich sind Straßenbahnen. Diese müssen immer von rechts überholt werden. Eine weitere Sonderregelung gilt in Einbahnstraßen. Hier dürfen Sie auch von links überholen.

Laut der Verkehrsregeln in Frankreich gilt keine Abblendlichtpflicht. Dennoch wird empfohlen, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Das Licht muss aber bei Regen und Schneefall sowie in Tunneln und in Galerien angestellt werden.

Die Vorfahrt in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich bestimmen auch die Vorfahrt im Kreisverkehr.
Die Verkehrsregeln in Frankreich bestimmen auch die Vorfahrt im Kreisverkehr.

Straßenbahnen haben grundsätzlich immer Vorfahrt. Im französichen Kreisverkehr können zwei Regeln zum Einsatz kommen. Handelt es sich um einen „Giratoire“ hat jenes Auto Vorfahrt, welches den Kreisel bereits befährt. Umgekehrtes gilt bei einem „Rond-point“. Bei diesem wird die Regel „rechts vor links“ angewandt. Da beide Typen Kreisverkehr mit demselben Verkehrszeichen gekennzeichnet werden, müssen sich Autofahrer stets an den Vorfahrtsschildern richten. In 90 % der Fälle handelt es sich bei französischen Kreisverkehren um Giratoires – in diesem Fall steht vor jeder Kreiseleinfahrt das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt wahren). Bei Rond-points steht dieses Zeichen hingegen innerhalb des Kreisels vor jeder Ausfahrt.

Auf Bergstraßen haben diejenigen Fahrzeuge laut der Verkehrsregeln in Frankreich Vorrang, welche bergaufwärts fahren. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass das bergabwärtsfahrende Auto zurückfahren muss, um Platz zu machen. Dies gilt in der Regel, wenn sich das aufwärtsfahrende Kfz nicht in der Nähe einer Ausweichstelle befindet. Folgende Fahrzeuge müssen immer Vorfahrt beachten:

  • Einzelfahrzeuge (bergabwärts) bei Gespannen (bergaufwärts)
  • Lastkraftwagen (bergabwärts) bei Omnibussen (bergaufwärts)
  • leichte Fahrzeuge (bergabwärts) bei schweren Fahrzeugen (bergaufwärts)

Tempolimit in Frankreich

Die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich unterscheidet sich zu der in Deutschland. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Urlauber 50 km/h fahren. Außerorts in Frankreich ist das Tempolimit 80 km/h. Auf Kraftfahrstraßen sind lediglich 110 km/h erlaubt und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Regen muss die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Verkehrsregeln in Frankreich reduziert werden.

Fahranfänger müssen laut Verkehrsrecht in Frankreich jeweils 20 km/h weniger als die vorgegebene Geschwindigkeit in Frankreich fahren. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt in Frankreich wie in Deutschland als Fahranfänger.

BereichGeschwindigkeitbei RegenFahranfänger
innerorts*50 km/h50 km/h50 km/h
außerorts80 km/h80 km/h80 km/h
Kraftfahrstraße110 km/h100 km/h100 km/h
Autobahn130 km/h110 km/h110 km/h
* in Paris gilt seit dem 30. August 2021 innerorts ein Tempolimit von 30 km/h
Zu schnell in Frankreich gewesen?

Wer in Frankreich die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hierbei kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro hoch sein.

Urlauber, die besonders schnell zahlen, bekommen meist einen Rabatt auf das Bußgeld. Die Zahlung kann über das Internet vorgenommen werden.

Bußgeld aus Frankreich kann auch hierzulande eingetrieben werden.
Bußgeld aus Frankreich kann auch hierzulande eingetrieben werden.

Aufgrund eines EU-Abkommens, das seit 2010 in Deutschland Bestand hat, dürfen ausländische Bußgelder ab einer Summe von 70 Euro auch hierzulande eingetrieben werden. Doch bereits vor diesem Wert ist der Strafzettel rechtskräftig. Wer diesen nicht bezahlt, muss mit Mahnungen rechnen, die teilweise hohe Gebühren nach sich ziehen. Erhöht sich dann die Summe vom Bußgeld und dessen Gebühren auf mindestens 70 Euro, kümmern sich die deutschen Behörden darum.

Sollten Urlauber die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich mit mindestens 50 Prozent übersteigen, kann der Führerschein und auch das Fahrzeug konfisziert werden. Fahren Sie also beispielsweise innerorts mit mindestens 75 km/h, tritt dieser Fall ein.

In Frankreich geblitzt zu werden, ist nicht unwahrscheinlich. Vor einiger Zeit wurden Radarkontrollen durch fest installierte Geräte noch mittels Hinweisschildern angezeigt. Diese Hinweisschilder müssen jedoch nicht vor jedem Blitzer stehen. Um nicht geblitzt zu werden, sollten Sie sich daher unbedingt an die Verkehrsregeln in Frankreich halten.

Seit dem Januar 2012 sind Radarwarner oder Navigationsgeräte mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Frankreich verboten. Doch nicht nur die Nutzung wird bestraft, auch das Mitführen solcher Geräte. Das Verbot gilt für folgende Geräte:

  • mobile Navigationsgeräte mit Radarwarnern
  • im Auto integrierte Geräte mit Radarwarnern
  • Mobiltelefone mit Navigationssoftware und Radarwarnern

Besonders die POI-Funktion dieser Geräte ist ein Dorn im Auge der französischen Behörden. Diese Software zeigt Points of Interest, also Orte von Interesse und kann vor ihnen warnen. Die Geräte werden in der Regel beschlagnahmt. Zudem droht ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro.

Möchten Sie gegen dieses Bußgeld einen Einspruch erheben, müssen Sie das Polizeigericht kontaktieren, welches sich in dem Gebiet befindet, in dem Sie kontrolliert wurden.

Bußgeldkatalog Frankreich: Die französischen Sicherheitsvorschriften

Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135 Euro fällig.

Diese Summe müssen auch Touristen befürchten, die mit dem Handy am Ohr fahren. Außerdem sind beim Frankreichurlaub immer ein Warndreieck und eine Warnweste mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet dies ebenfalls 135 Euro.

Die Sicherheitswestenpflicht in Frankreich
Für Motorradfahrer gibt es besondere Bestimmungen der Verkehrsregeln in Frankreich.
Für Motorradfahrer gibt es besondere Bestimmungen der Verkehrsregeln in Frankreich.

Auch in Frankreich muss eine Warnweste mitgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich eine Warnweste pro Insasse im Auto befinden muss. Die Weste sollte das Kontrollzeichen EN 471 tragen und dementsprechend gut reflektieren. Verlassen alle Personen beispielsweise nach einem Unfall den Wagen, müssen auch alle eine Sicherheitsweste tragen.

Motorrad- und Kleinkraftradfahrer ab einem Hubraum von mehr als 125 Kubikcentimetern sowie Führer von Motordreirädern ab einer Leistung von über 15 kW sind ab 2013 laut der Verkehrsregeln in Frankreich verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Dies gilt auch für Durchreisende. Die Kleidung muss mindestens 150 cm2 reflektierendes Material besitzen. Wer sich nicht daran hält, nimmt ein Bußgeld von etwa 68 Euro in Kauf.

Im Gegenzug dazu besteht für Fahrradfahrer immer eine Warnwestenpflicht, wenn sie nachts oder bei schlechter Sicht außerorts radeln. Verstößt ein Fahrer dagegen, muss er mindestens 22 Euro zahlen.

Frankreich: Die Autobahn und deren Geschwindigkeit

Wie bereits beschrieben, müssen Fahrzeugfahrer maximal 130 km/h auf der Autobahn fahren sowie bei schlechten Witterungsbedingungen 110 km/h. Diese Begrenzung gilt immer für Fahranfänger.

Nicht jede Autobahn in Frankreich verlangt nach einer Mautgebühr. Die Mautpflicht wird anhand von farbigen Schildern anhand der Verkehrsregeln in Frankreich gekennzeichnet:

  • gebührenpflichtige Autobahn (frz. autoroute): blaues Schild (frz. péage)
  • mautfreie Bundesstraßen (frz. routes nationales): grünes Schild

Auf Autobahnabschnitten, die sich in der Nähe von größeren Städten befinden, wird in der Regel keine Maut in Frankreich verlangt. Sollten Sie dennoch auf einer Mautpflichtigen Strecke unterwegs sein, folgen Sie den grünen Kreuzen.

Sobald Sie die Autobahn in Frankreich befahren, müssen Sie laut der Verkehrsregeln in Frankreich direkt an der ersten Mautstation ein Ticket ziehen. Der Preis berechnet sich aus der zu fahrenden Strecke und der Fahrzeugart.

Die Promillegrenze in Frankreich sowie die Alkoholtester-Pflicht

Urlauber müssen in Frankreich einen Alkoholtester mitführen.
Urlauber müssen in Frankreich einen Alkoholtester mitführen.

Seit Sommer 2012 gilt die Mitführpflicht in Frankreich von einem Alkoholtester. Alle Kraftfahrer müssen deshalb ein unbenutztes Messgerät mitführen. Einen sogenannten Einmaltester gibt es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten. Ausnahme von der Frankreich-Alkoholtester-Regelung sind Mofas. Die Verordnung gilt auch für Touristen und Durchreisende.

Die Testgeräte müssen der französischen Norm entsprechen, welche durch das Kürzel „NF“ gekennzeichnet sind. Dabei ist es egal, ob es sich um Einwegtester oder elektronische Geräte handelt. Eigentlich war ein Verstoß gegen die in Frankreich eingeführten Alkoholtester und den Verkehrsregeln in Frankreich mit einem Bußgeld von 11 Euro beziffert. Der Verstoß kann jedoch nicht mehr geahndet werden, da die anzubietenden Märkte nicht auf die hohe Nachfrage reagieren können. Aus diesem Grund wird der Verstoß gegen die Mitführpflicht von Alkoholtestern nicht mehr geahndet. Sie ist aber dennoch nicht abgeschafft.

Die Promillegrenze in Frankreich liegt auch bei 0,5, wie in Deutschland. Bereits zwischen 0,5 und 0,8 Promille in Frankreich liegt das Bußgeld bei 135 Euro. Wer mit einem Wert darüber noch vor dem Steuer kontrolliert wird, kann eine zweijährige Haftstrafe und eine Geldbuße in Höhe von 4.500 Euro erwarten.

Zudem ist die Polizei befugt, Fahrer auf Drogen zu testen. Sollten Sie welche konsumiert haben, droht Ihnen ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe und 4.500 Euro. Wird ein Fahrer positiv auf Drogen getestet und überschreitet zudem die gesetzliche Promillegrenze in Frankreich, erhöht sich die Strafe auf 9.000 Euro und drei Jahre Haft.

Bußgeld und Strafzettel in Frankreich

Hält ein Fahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit in Frankreich nicht ein oder parkt falsch, werden auch wie in Deutschland Knöllchen aus Frankreich verschickt. Der Bußgeldkatalog in Frankreich sieht fünf Klassen für Bußgelder und Verstöße vor. Klasse 1 definieren leichte Vergehen, Klasse 5 dagegen die schwerwiegenden.

Der in Frankreich vorherrschende Bußgeldkatalog ist teilweise im Straßenverkehrsgesetz (frz. Code de la Route) zu finden. Falschparken kostet laut dem Bußgeldkatalog in Frankreich über 15 Euro. Geblitzt in Frankreich zu werden, ist dagegen teurer. Wer sich gegen die Verkehrsregeln in Frankreich stellt und 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld aus Frankreich in einer Höhe von mindestens 135 Euro rechnen. Wer den Strafzettel aus Frankreich gleich bezahlt, muss nur eine reduzierte Geldbuße überweisen. Wird der Bußgeldbescheid aus Frankreich jedoch verspätet gezahlt, kann sich Bußgeld schnell erhöhen.

Das Bußgeld aus Frankreich und seine Vollstreckung

Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld aus dem Ausland wie beispielsweise Frankreich über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch Knöllchen unter diesem Wert sind jedoch rechtskräftig. Wer das Geld nicht bezahlt, kann auch mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wird das Bußgeld aus Frankreich nicht bezahlt und derjenige fährt wieder in das Nachbarland, kann sogar das Auto bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Frankreich konfisziert werden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (145 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

160 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Patrick
    Am 22. Dezember 2016 um 19:04

    Hi,
    habe heute am 22.12. eine Zahlungsaufforderung aus Frankreich bekommen, nach Abzug der Toleranz war es genau 1Km/h was ich noch zu schnell war. Der Witz für mich ist aber, das es am 11.06. war, wo ich bei Niemes geblitzt worden bin.
    Was soll ich tun? Bin halt auch öffter mal im Urlaub in Spanien, also auf die Franzosen etwas angewiesen.

    Gruß
    Patrick

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 11:40

      Hallo Patrick,

      wenn Sie öfters durch Frankreich fahren, sollten Sie auch das Bußgeld bezahlen. Bei dem niedrigen Geschwindigkeitsverstoß sollte es ja nicht zu hoch ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. OLP
    Am 21. Dezember 2016 um 20:17

    Hallo,
    auch ich bin beim Verlassen der Stadt mit 56 geblitz worden, nach Abzug 51 (1 km zu schnell). Nun werden 90 Euro verlangt und nicht 45. Warum? Ferner kann mit der eingegebener IBAN keine ONline-Überweisung ausgeführt werden. Danke für Ihr Kommentar im Voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 9:58

      Hallo OLP,

      es lässt sich für uns nicht ermitteln, wie die französischen Behörden auf diesen Betrag gekommen sind. Es kann allerdings sein, dass in Ihrem Fall andere Umstände das Bußgeld haben größer werden lassen. Wegen der Problemen mit der IBAN können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Ggf. sprechen Sie die Behörde direkt darauf an. Zu beachten bei internationalen Überweisungen ist allerdings, dass neben IBAN auch BIC mit angegeben werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • gittachen
        Am 4. Januar 2017 um 22:39

        oh doch, daß muss innerhalb der geschlossenen Ortschaft gewesen sein
        es wir unterschieden außerhalb geschlossener Ortschaft
        Excès de vitesse 50 km/h
        AMENDE MINOREE45 €/AMENDE FORFAITAIRE 68 €/AMENDE MAJOREE 180 €
        und innerhalb
        Excès de vitesse < 20 km/h si vitesse maxi <= 50 km/h R
        AMENDE MINOREE 90 €/AMENDE FORFAITAIRE 135 €/AMENDE MAJOREE 375 €
        https://www.antai.gouv.fr/sources/Les_avis_de_contravention-Bareme_points_v2.pdf

  3. Hagen
    Am 19. Dezember 2016 um 3:12

    Hallo zusammen, auch ich erhielt die ominöse 1 Km/H Knolle. Bin angeblich bei einer Verkehrskontrolle mit 96 ausserorts gemessen worden. An der beschriebenen Stelle war weit und breit keine Verkehrskontrolle oder Starenkästen zu sehen. Zum Glück! sonst hätten mir die netten Franzmänner noch die restlich Urlaubskasse Abgeknüpft wegen zu wenig reflektierender Motorradbekleidung, Abgelaufenere ECE-Norm am Helm, fehlenden Alkoholtester und verbotener Radarwarnsoftware auf dem Handy. Das hat schon einen Beigeschmack ! Demnächst nur noch mit dem Fahrrad!!
    Allzeit gute Fahrt!

  4. Lukas
    Am 17. Dezember 2016 um 19:15

    Hallo,
    Ich wurde im August in Frankreich geblitzt. Habe nur zwei Bussgeldbescheide mit Ausstelldatum 8.12 bekommen. Muss ich diese bezahlen? Schließlich muss man deutsche Bussgeldbescheide nach drei Monaten auch nichtmehr bezahlen.
    Mfg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 10:10

      Hallo Lukas,

      in der Regel beträgt die Verjährung bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Frankreich ein Jahr. Sollten Sie das Bußgeld nicht begleichen, kann es sein, dass die französischen Behörden eine Vollstreckung in Deutschland veranlassen. Auch bei der Wiedereinreise nach Frankreich kann es zu Problemen kommen.
      Sind Sie sich bezüglich der Bußgeldbescheide unsicher, ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Addi
    Am 10. Dezember 2016 um 20:55

    Hallo,
    ich bin heute in Frankreich ausversehen über ein Stopschild gefahren, darauf hin sind mir 2 Polizeiautos gefolgt und haben mich dann auch angehalten.
    Habe ihnen dann meine Personalien gegeben und musste denen dann auch auf die Polizeistation folgen.
    Ich habe dort dann 90€ zahlen müssen.
    Meine Frage ist jetzt da ich noch in der Probezeit bin ob ich in Deutschland jetzt dafür noch eine Strafe bekommen bzw. Punkte oder gar Führerscheinentzug.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2016 um 10:26

      Hallo Addi,

      in der Regel kann nur eine Bußgeld aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Ein Fahrverbot oder andere Sanktionen sind nur für das jeweilige Land gültig. Ihrer Schilderung nach zu urteilen, haben Sie das Bußgeld bereits vor Ort beglichen. Daher sollte dieser Verstoß keine Folgen in Deutschland haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ernst
    Am 22. November 2016 um 20:49

    Hallo, ich reihe mich hier in den Reigen der „1km/h“ ein: Am 30.10.16 festgestellt, gemessen 56 km/h – Toleranz 5 km/h, Rest 51 km/h; Bußgeldbescheid 90,00 EUR!!! (reduziert!?). Wie komme ich in den „Genuss“ von 45,00 EUR??

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2016 um 10:56

      Hallo Ernst,

      wenn Sie das Bußgeld direkt bezahlen, müssen Sie nur 45 Euro überweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • gittachen
        Am 4. Januar 2017 um 22:22

        das ist so nicht richt.
        Bei Sofortzahlung 90 Euro. 45 Euro ist außerhalb der geschlossenen Ortschaft!

  7. Susan
    Am 10. November 2016 um 19:57

    Hallo,
    ich habe heute als Fahrzeughalterin ein Knöllchen aus Frankreich bekommen. Mein Sohn ist am Ende der Autobahn, Richtung Schweiz 61km/h gefahren statt der vorgeschriebenen 50 km/h, weil er das nicht gesehen hat, macht 56 km/h nach Toleranzabzug und 90 Euro bei Sofortbezahlung und Anrkennung der Schuld. Was raten Sie mir?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 9:42

      Hallo Susan,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Rechtsanwalt zu wenden, da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Frank
    Am 10. November 2016 um 18:32

    Hallo ich wurde am 15.10.2016 in frankreich auf der Autobahn mit der Laserpistole geblitzt. 186 statt130 nach Abzug 176 kmh.
    Die haben meinen Führerschein behalten und gesagt ich muss 135 Euro bezahlen, aber nicht vor Ort(Kommt schriftlich). Nach einer Woche haben sie mir den Führerschein wieder zugeschickt, mit einem Schreiben das ich 3 Monate nicht in Frankreich fahren darf. Da steht nichts von Geld bezahlen, Summe und wohin überweisen. Hab schon bei der Polizei und bei der Bußgeldstelle gefragt, keiner weiss was ich nun machen soll. Habt ihr einen Rat? (Möchte im April wieder nach Frankreich und kein blaues Wunder erleben).

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 10:33

      Hallo Frank,
      manchmal dauert es eine Weile, bis der Bußgeldbescheid aus dem Ausland zugestellt wird. Da Sie bereits bei der Polizei sowie der zuständigen Bußgeldstelle nachgefragt haben, sehen auch wir momentan keine andere Alternative als abzuwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Germanvoyager
    Am 7. November 2016 um 21:15

    Ich bin am 14.07.15 mit 70 km anstatt die erlaubten 50 km geblitzt worden.Der Busgeldbescheid von 180€ kam aber erst am 25.08.16 an!!!Wie sieht es mit Verjährung aus?Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 10:56

      Hallo Germanyoyager,

      der Strafzettel aus Frankreich (Ordnungswidrigkeit) verjährt nach einem Jahr. Verkehrsstraftaten dagegen erst nach drei Jahren. Bei der Verjährung kommt es in der Regel auf das Erstellungsdatum an, sollte dieses nach dem 14.07.16 liegen, ist die Verjährung sehr wahrscheinlich. Im Zweifel empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Michael
    Am 2. November 2016 um 17:39

    Hallo ich wurde mit dem Auto meiner Mutter in Frankreich geblitzt 110 in 90 Zone auf der Landstraße.
    Nun hat meine Mutter Post bekommen kann sie sagen das sie das Auto verliehen hatte aber sich weigert ein Familienmitglied zu belasten oder nützt das nichts? Im Internet auf antai.fr gibt es diese Option nur mit Angabe der Fahrer Daten.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:04

      Hallo Michael,

      in diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich im Verkehrsrecht in Frankreich auskennt. Dieser kann dann mit Ihnen und Ihrer Mutter das weitere Vorgehen besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Pascal
    Am 26. Oktober 2016 um 23:44

    Heute per Post gekommen: Laut Bescheid mit 99kmh geblitzt und nach Toleranzabzug mit 94kmh…macht ebenfalls satte 45 Euro.
    War auf der Landstraße. ALLERDINGS wusste ich bis eben echt nicht, dass in Frankreich nur 90kmh auf der Landstraße erlaubt sind :D. Hatte bestimmt den Tempomaten auf etwas über 100 eingestellt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass deshalb so viele hier mit 1kmh drüber geblitzt werden, weil ebenfalls nicht bekannt war das auf der Landstraße nur 90kmh erlaubt sind. Tempomat genau auf 100 gestellt. Die reale Geschwindigkeit vom KFZ liegt dann vll. bei 96kmh. Minus der 5kmh Toleranz ergibt entsprechend 1 kmh drüber.

  12. Simon
    Am 26. Oktober 2016 um 8:18

    Bei mir kamen gestern ebenfalls 2 Bescheide mit jeweils 1km/h zuviel an. Einer ist korrekt berechnet, der Zweite macht mich jedoch etwas stutzig!

    117km/h gemessen mit einem Mobilgerät (Typ 210C Mesta)
    111km/h nach Abzug der Toleranz

    117 – 10% = 105,3km/h

    Und wenn man Widerspruch einlegt ist man gleich bei den 180€ ab 76 Tage. Mal sehen ob meine in Frankreich lebende Schwester bei der angegebenen Hotline etwas dazu erfahren kann.

    Natürlich werden wir auch weiterhin gerne mehrfach im Jahr Urlaub in Frankreich machen, denn so ein Strafzettel läuft bei uns unter Urlaubskasse. Alles andere wäre hirnverbohrt.

    • Wilhelm
      Am 28. Oktober 2016 um 11:27

      Auch ich soll auf der A 7 bei Pierre Bénite (südlich von Lyon, Fahrtrichtung Norden) am 02.10.2016 mittags genau 1 kmh zu schnell gefahren sein: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 90 kmh, „festgestellte“ Geschwindigkeit 96 kmh, „Toleranzwert“ 91 kmh; „vermindertes Geldbusse“ bei Zahlung innerhalb 46 Tagen = 45,00 Euro, ebenso wie bei vielen anderen in diesem Forum.

      Ich bin mir keiner Schuld bewusst, weil ich grundsätzlich sehr gemäßigt fahre, den Tempomaten relativ genau einstelle (soweit die Verkehrsdichte es zulässt – hier hatte ich ihn vermutlich ausgeschaltet), und bei Lyon in der Regel immer starker Verkehr herrscht, so dass man meist gezwungen ist, langsamer zu fahren. Wie es am besagten Tag und Ort genau war, weiß ich nicht, weil ich nicht bemerkt habe, dass ich geblitzt worden bin.

      Hat von den Foristen schon jemand einmal versucht, auf das „aufgenommene Negativ“ des Blitzgeräts, gespeichert beim „Centre Automatisé usw.“ in Rennes „zuzugreifen“ ? Hat jemand Erfahrungen mit Widersprüchen ? Insgesamt habe ich den dringenden Verdacht einer üblen Abzocke von tendenziell rechtstreuen Autofahrern, die ich keinesfalls als Raser bezeichnen würde.

  13. Karci
    Am 25. Oktober 2016 um 22:18

    Aaa ich sehe gerade, ich bin nicht einzige mit 1 km zu schnel..:-) für 45 € und gleich 2x….am Oktober anfang kake, auch eine durchreise nur ist das bischien ubertrieben…aber was soll ich machen, ich weiss es richtige geschwindigkeit war 110 ich habe 117 gefahern aber ich bin auch eigewont cca 10kmh blitzer toleranz zu haben..am 110 120 fahren ohne blitzer…leider in Frankreich das klaptt nicht, ich weiss es für nächste mal

  14. Jürgen
    Am 19. Oktober 2016 um 18:23

    Gerade aus Frankreich zurück, mit 117 geblitzt, bei 110 Begrenzung nach Abzug der Toleranz verbleiben 111Kmh Also gab es den Strafzettel über 45 € bar innerhalb von 46 Tagen. Da sind wir hier in Deutschland wirklich gut dran denn zahlt man erst nach 76 Tgen werden es schon 180 €. Bin viel in Frankreich unterwegs, fahre sehr sehr passiv und trotzdem erwischt es mich fast jedesmal und selbst in Guadeloupe gelten die Regeln, bin auch dort mit den 45 zigern dabei.

  15. Videomaniac
    Am 18. Oktober 2016 um 11:27

    Und auch hier gibt es einen 96 km/h gemessen, -5km/h Abzug macht 1km/h zu schnell Bescheid Anfang September in der Nähe vom Disneyland. Vielleicht es es ja auch eine erzieherische Maßnahme, weil der eine km/h ja so richtig ärgert………
    Naja, zahlen wir mal. Hilft nix, bin eh meist mit 10-20 schneller unterwegs…..

Verfassen Sie einen neuen Kommentar