Führerschein mit Ablaufdatum: Wie lange ist ein solcher gültig?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Abschied vom grauen oder rosafarbenen Lappen

Auch wenn auf dem alten Führerschein kein Ablaufdatum vermerkt ist, muss ein Umtausch erfolgen.
Auch wenn auf dem alten Führerschein kein Ablaufdatum vermerkt ist, muss ein Umtausch erfolgen.

Wer die Ausbildung in der Fahrschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt dadurch eine unbefristet gültige Fahrerlaubnis. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden lediglich Berechtigungen für Busse und Lkw, die maximal für fünf Jahre erteilt werden. Aber auch wenn die Fahrerlaubnis ein Leben lang gültig sein kann, muss dies nicht automatisch auch für den Führerschein gelten. Denn die Europäische Union sieht für die Scheckkarten-Variante eine Befristung vor.

Doch warum wird ein neuer Führerschein mit einem Ablaufdatum versehen? Besteht für alte Dokumente eine Umtauschpflicht? Welche Fristen gilt es dabei einzuhalten? Und was gilt, wenn auf dem Führerschein beim Ablaufdatum ein Strich vermerkt ist? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Führerschein mit Ablaufdatum

Kann ein Führerschein ablaufen?

Ja, für den neuen EU-Kartenführerschein gilt ein Ablaufdatum. Die Gültigkeit des Dokumentes ist dabei auf 15 Jahre begrenzt.

Warum hat der neue EU-Führerschein ein Ablaufdatum?

Durch die zeitlich befristete Gültigkeit soll sichergestellt werden, dass das Führerscheinfoto und die verzeichneten Daten zum Inhaber möglichst aktuell sind. Zudem verfügen die neuen Kartenführerscheine über zusätzlich Sicherheitsmerkmal, die das Fälschen erschweren sollen.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Seit der EU-Richtlinie 2006/126/EG besitzt Ihr alter Führerschein ein Ablaufdatum und müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Welche Frist dabei für das Umschreiben gilt, hängt entweder vom Geburtsjahr des Inhabers oder dem Zeitpunkt des Erwerbs ab. Was dabei konkret gilt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Fristen für den Führerscheinumtausch

EU-Führerschein: Ohne ein konkretes Ablaufdatum wird dieser nicht mehr herausgegeben.
EU-Führerschein: Ohne ein konkretes Ablaufdatum wird dieser nicht mehr herausgegeben.

Autofahrer, die vor einigen Jahrzehnten ihre Fahrerlaubnis erworben haben, sind nicht selten heute noch mit ihrem grauen oder rosafarbenen Lappen unterwegs. Die Identifizierung des Inhabers mithilfe des Führerscheinfotos ist dabei mitunter nur noch schwer möglich und auch im Ausland akzeptieren nicht alle Behörden dieses Dokument ohne Weiteres.

Daher sollen durch die EU-Richtlinie 2006/126/EG die Führerscheine innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Zudem verfügt der neue Scheckkartenführerschein über diverse Sicherheitsmerkmale, was Fälschungen erschweren soll. Damit tatsächlich alle Besitzer einer Fahrerlaubnis zu diesem neuen Dokument wechseln, bestimmt die EU-Richtline eine Art Ablaufdatum für den Führerschein. Ein Umtausch muss somit spätestens 2033 erfolgen.

Doch wann muss der Wechsel zu einem EU-Führerschein mit Ablaufdatum erfolgen? Unsere Tabelle verrät die Umtauschfristen:

Umtauschfrist beim Führerschein nach Geburtsjahr

Geburtsjahr des FührerscheinbesitzersTag, bis zu dem der Umtausch erfolgt sein muss
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 bis 199819. Januar 2025

Gelten Umtauschfristen auch beim Kartenführerschein ohne angegebenes Ablaufdatum?

Bereits seit 1999 gibt es in Deutschland einen Führerschein als Scheckkarte, der ohne ein Ablaufdatum herausgegeben wurde. Nur weil das entsprechende Feld leer ist oder lediglich einen Strich enthält, bedeutet dies aber nicht automatisch, dass diese Dokumente unendlich gültig sind. Denn auch für einen solchen Führerschein ohne Ablaufdatum hat der Gesetzgeber Fristen für die Umschreibung festgelegt:

Umtauschfrist beim Führerschein nach Ausstellungsdatum

Jahr der AusstellungTag, bis zu dem der Umtausch erfolgt sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis zum 18. Januar 201319. Januar 2033

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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27 Kommentare

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  1. Waldemar
    Am 17. Dezember 2021 um 18:34

    Wann muss ich mein Führerschein tauschen 10 05 1997 ausgeschtelt.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2021 um 14:34

      Hallo Waldemar,

      wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, muss je nach Geburtsjahr des Besitzers der Führerschein bis spätestens 19. Januar 2024 umgetauscht werden. Führerscheinbesitzer mit einem Geburtsjahr vor 1953 müssen Ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. C Petra
    Am 1. Dezember 2021 um 18:26

    Wann muss ich den Fuehrerschein tauschen.26.02.1998 neu Ausgestellt?

    • Mustafa
      Am 10. November 2023 um 16:08

      Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers Tag, bis zu dem der Umtausch erfolgt sein muss
      Vor 1953 19. Januar 2033
      1953 bis 1958 19. Januar 2022
      1959 bis 1964 19. Januar 2023
      1965 bis 1970 19. Januar 2024
      1971 bis 1998 19. Januar 2025

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