Führerschein-Anerkennung: Was gilt für ausländische Fahrerlaubnisse?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist es nötig, dass Sie Ihren Führerschein in Deutschland anerkennen lassen?

Regelungen zur Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein wird bei einem kurzfristigen Aufenthalt meist anerkannt.
Regelungen zur Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein wird bei einem kurzfristigen Aufenthalt meist anerkannt.

Innerhalb der Europäischen Union besteht gemäß Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass Unionsbürger sich innerhalb der EU frei bewegen können. Sie dürfen in sämtliche Mitgliedsstaaten einreisen und sich dort mindestens drei Monate aufhalten – in vielen Fällen sogar viel länger.

Viele EU-Bürger ziehen nach Deutschland, weil sie hier eine bessere Arbeit gefunden haben. Doch auch Menschen aus anderen Ländern zieht es in die Bundesrepublik, sei es aus beruflichen Gründen oder weil sie hier Schutz vor Krieg suchen.

In diesem Zusammenhang stellen sich viele Betroffene die Frage, wie beim Führerschein die Anerkennung genau geregelt ist. Wird etwa ein syrischer, bosnischer oder ukrainischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Wie verhält es sich mit der Anerkennung vom EU-Führerschein?

FAQ: Führerschein-Anerkennung

Wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt?

Ein ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde und es sich somit um einen EU-Führerschein handelt.

Wird der deutsche Führerschein im Ausland anerkannt?

Ja, mit einem deutschen Führerschein können Sie im europäischen Ausland Fahren. Außerhalb der EU und des EWR benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.

Wann wird ein ausländischer Führerschein nicht anerkannt?

Wenn eine Übersetzung oder eine Umschreibung notwendig ist, kann es sein, dass ein im Ausstellungsland gültiger Führerschein im Ausland nicht anerkannt wird.

Anerkennung ausländischer Führerscheine aus der EU

Egal, ob sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder hier einen ordentlichen Wohnsitz begründen: EU-Bürger sowie Menschen aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – Island, Liechtenstein und Norwegen – dürfen mit ihrer gültigen nationalen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Eine Umschreibung ist nicht nötig.

Es darf sich natürlich nur um Kfz handeln, für welche auch die jeweilige Fahrerlaubnis erworben wurden. Bei den Bus- und Lkw-Klassen können außerdem Einschränkungen gelten. Dies sollte am besten mit der zuständigen Führerscheinstelle abgeklärt werden.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Übersetzung vom ausländischen Führerschein für die Anerkennung nicht nötig ist. Wichtig ist jedoch, dass nur ein nationaler Führerschein gültig ist. Internationale Führerscheine allein werden nicht anerkannt.

Der Brexit – also der Austritt Großbritanniens aus der EU – schlägt seit dem Referendum im Jahr 2016 große Wellen. Viele Betroffene fragen sich, ob etwa ein englischer Führerschein weiterhin in Deutschland anerkannt wird. Noch ist Großbritannien in der EU, weshalb diese Führerscheine weiterhin in Deutschland ohne Umschreibung gültig sind. Nach Vollzug des Brexits ist es wahrscheinlich, dass bilaterale Abkommen geschlossen werden, welche die Gültigkeit beim ausländischen Führerschein und seine Anerkennung in Deutschland regeln.

Führerschein aus dem Ausland: Anerkennung bei Nicht-EU-Staaten

Keine sofortige Anerkennung: Ein syrischer Führerschein kann nur nach erfolgreich abgelegter Prüfung umgeschrieben werden.
Keine sofortige Anerkennung: Ein syrischer Führerschein kann nur nach erfolgreich abgelegter Prüfung umgeschrieben werden.

Anders verhält es sich jedoch bei ausländischen Führerscheinen, die nicht in einem der EU-Staaten ausgestellt wurden. Hält sich eine Person nur vorübergehend in Deutschland auf, so erfolgt beim Führerschein eine Anerkennung, wenn es sich um eine gültige nationale Fahrerlaubnis oder einen internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 handelt.

Sind die entsprechenden ausländischen Führerscheine nicht in deutscher Sprache abgefasst oder entsprechen sie nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, so müssen sie übersetzt werden. Jedoch wird bei den folgenden Ländern darauf verzichtet: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

Die Gültigkeit vom ausländischen Führerschein und seine Anerkennung gestalten sich anders, wenn die Person einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet. Ab diesem Zeitpunkt ist die ausländische Fahrerlaubnis nur noch sechs Monate gültig. Ist diese Zeit abgelaufen, muss eine Umschreibung erfolgen. Ist das Land in der folgenden Liste zu finden, wird dabei auf eine Fahrerlaubnisprüfung ganz oder teilweise verzichtet. Bei den anderen Ländern muss zunächst eine Prüfung abgelegt werden.

Aus­stel­lungs­staatKlas­se(n)theo­re­ti­sche Prü­fungprak­ti­sche Prü­fung
An­dorraalleneinnein
Aus­tralienC, Rneinnein
Bos­nien und HerzegowinaA1, A, Bneinnein
Fran­zösisch-Poly­nesienalleneinnein
Guer­nseyalleneinnein
Insel Manalleneinnein
Is­raelBneinnein
Ja­panalleneinnein
Jer­seyalleneinnein
Kana­daun­ter­schied­lich je nach Pro­vinz / Ter­ri­to­ri­umneinnein
Mo­nacoalleneinnein
Nami­biaA1, A, B, EB, C1, EC1, C, ECneinnein
Neuka­ledonienalleneinnein
Neu­seeland1, 6neinnein
Repu­blik Ko­rea1, 2neinnein
Rep­ublik Nord­maze­do­nienalleneinnein
San Ma­rinoalleneinnein
Schweizalleneinnein
Ser­bienalle (au­ßer Fahr­er­laub­nis auf Pro­be)neinnein
Sin­gapuralleneinnein
Süd­afrikaalleneinnein
Tai­wanB, BEneinnein
Ver­einig­te Staa­ten von Ame­rikaun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staat

Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wie es sich mit der Gültigkeit vom Führerschein und seiner Anerkennung in Deutschland verhält:

  • Wird ein kosovarischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Vor der Umschreibung muss eine Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, da das Land nicht in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) aufgeführt ist.
  • Neue Regelung zur Anerkennung: Ein serbischer Führerschein wird seit dem 20.02.2017 in Deutschland bei den folgenden Klassen anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Eine Prüfung ist für die Umschreibung nicht nötig. Seit dem 01.01.2020 wird der serbische Führerschein in allen Klassen anerkannt.
  • Wird der syrische oder albanische Führerschein in Deutschland anerkannt? Hier gelten die gleichen Regeln bei der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis wie für den Kosovo.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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230 Kommentare

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  1. S.
    Am 25. Januar 2019 um 1:26

    Ich wollte nur wissen wie es aktuell ist, wird der Führerschein aus dem Kosovo in Deutschland anerkannt.

  2. Xhulio
    Am 22. Januar 2019 um 23:01

    Hallo zusammen,meine Frage ist wann wird Albanische Führerschein erlaubt sein.weil lautet das sie sehr bald kann machen.viele Grüße

  3. Jurgen
    Am 21. Januar 2019 um 18:59

    Was ist mit albanische führerschein ? Ist das gleiche wie mit macedonische ?

  4. Pjetrushi
    Am 11. Januar 2019 um 23:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe in 2010 eine Albanische Führerschein in Italien umgetauscht . Jetzt möchte ich für den Deutschen Führerschein beantragen.
    Ich habe eine frage , und zwar: Muss ich hier in Deutschland einen theoretisch und praktisch Prüfung machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Pjetrushi

  5. Nadire
    Am 11. Januar 2019 um 19:40

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich möchte gerne wissen ob der kosovarische Führerschein in Deutschland anerkannt wurde 2019

    Mit freundlichen Grüßen

  6. antigona m.
    Am 11. Januar 2019 um 11:13

    Hallo,
    Ich habe einen Kosovarische Fürerschein,ich habe information Deutschlan ab 2019erkant…ist richtig?!
    Wenn nichts,wann konnte das sein?!
    M.f.G
    Antigona

  7. Antigona M.
    Am 11. Januar 2019 um 11:03

    Hallo,
    ich habe eine frage:Wann wird die Kosovarische Führerschein in Deutschland anerkannt ?
    Wenn ist nein,….haben sie Information :Wann?!
    Mit freundlische grüße
    ANTIGONA

  8. Harun
    Am 9. Januar 2019 um 20:53

    Hallo ich hab ein türkischen Führerschein und wohne in Deutschland muss ich zu theoretischeprufung rein oder was muss ich für umschreiben machen könnten Sie bitte helfen

  9. Olivier
    Am 7. Januar 2019 um 21:41

    Liebe Redaktion von Bussgeldkatalog,

    wissen Sie vielleicht, ob Verhandlungen zwischen Deutschland und der Ukraine laufen zwecks Umschreibung des ukrainischen Führerscheines in Deutschland ohne Prüfungspflicht?Vielen Dank!

    Viele grüße

    Olivier

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:56

      Hallo Olivier,

      Derartiges ist uns leider nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Haxhi
    Am 6. Januar 2019 um 23:30

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe eine fragen Wann wird die kosovo Führerschein in Deutschland anerkannt ?????
    mit freundlische grüße

    • Riz
      Am 17. Februar 2019 um 16:42

      Hallo,noch wie viel Jahre mussen wir aus Montenegro warten noch 100 Jahre??Ok Danke sehr nett.

    • Jeton
      Am 22. Januar 2019 um 11:11

      Guten tag ich wollte auch gern wissen ob und wann der kosovarische führerschein anerkannt wird in deutschland ? Weil hatte was in den medien gelesen gehabt das er demnächst anerkannt wird stimmt das ?

  11. Rita
    Am 5. Januar 2019 um 10:19

    Ich habe ein bisschen führerschein mit C Kategorie wie wird das anerkannt???

    • Rina
      Am 19. August 2021 um 20:01

      Albanische Führerschein ist nichts gültig..!!!!!!!!!! Seit wann ist Serbien ,Bosnien und Republik Mazedonische in Eu ?? sie können den führerschein wechseln, während sie mit den füßen auf den kopf drücken..? Danke deutsch.

    • Rina
      Am 19. August 2021 um 19:59

      Seit wann ist Serbien ,Bosnien und Republik Mazedonische in Eu ?? sie können den führerschein wechseln, während sie mit den füßen auf den kopf drücken..? Danke deutsch.

  12. Durim
    Am 21. Dezember 2018 um 15:06

    Hallo,

    genau ich habe auch in den kosovarischen Nachrichten gelesen, dass ab 2019 ein Abkommen mit Deutschland für den kosovarischen Führerschein stattfinden wird und es dann auch in Deutschland mit Umschreibungen (ohne Prüfungen) anerkannt wird.
    Gibt es dazu mehr Auskunft?

    Mit freundlichen Grüßen
    Durim

  13. Gent
    Am 21. Dezember 2018 um 1:35

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich möchte gerne wissen ob der kosovarische Führerschein in Deutschland anerkannt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

  14. Stefan
    Am 20. Dezember 2018 um 2:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine frage, Wann wird die Montenegrinische Führerschein in Deutschland anerkannt?

    Mit freundlichen Grüßen,

  15. Alina
    Am 13. Dezember 2018 um 23:10

    Guten Tag , mein Mann und ich leben seit oktober 2017 hier und haben einen Australischen Führerschein wir haben zusätzlich einen internationalen Führerschein der jetzt letzten Mondat ausgelaufen ist UND daher wollten wir ihn nun umschreiben lassen . Nun habe ich gelesen das wir ihn nun schon nach 6 monaten umschreiben lassen müssen. Heisst das das wir nun einen neuen machen müssen ????? Vielen dank
    Alina

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