Führerschein für Behinderte – Diese Kosten fallen an

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerschein mit Behinderung machen – Kosten für die Fahrschule

Führerschein für Behinderte: Die Kosten unterscheiden sich kaum von einer Ausbildung für Menschen ohne Handicap.
Führerschein für Behinderte: Die Kosten unterscheiden sich kaum von einer Ausbildung für Menschen ohne Handicap.

Eine Führerscheinausbildung kann mitunter teuer werden. Dabei gibt es innerhalb Deutschlands große Unterschiede. Dies gilt auch bei einem Führerschein für behinderte Menschen. Die Kosten fallen hier, entgegen vieler Vermutungen, allerdings gar nicht so viel höher aus als bei einer Fahrerlaubnis ohne Handicap. Die Grundgebühren sind nahezu identisch.

Bei einer Fahrerlaubnis kommt es auch auf das individuelle Können des Fahrschülers an. Durch die Anzahl der benötigten Fahrstunden wird der Endpreis maßgeblich beeinflusst. Was für einen Führerschein mit Behinderung an Kosten anfallen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Kosten des Führerscheins für Behinderte

Wie teuer ist der Führerschein?

Für die Ausbildung in der Fahrschule und die Absolvierung der Fahrprüfungen müssen in der Regel Kosten zwischen 1.500 und 2.000 Euro eingeplant werden. Ein Vergleich der Fahrschulen kann dabei dazu beitragen die Kosten zu reduzieren. Allerdings haben nicht alle Fahrschulen die entsprechenden Fahrzeuge, die es Behinderten ermöglichen, mobil zu sein.

Müssen Menschen mit Handicap mit zusätzlichen Kosten rechnen?

In der Regel fallen die gleichen Kosten an wie bei einem Führerschein ohne Behinderung. Besteht die Führerscheinbehörde allerdings auf ein Gutachten zur Fahreignung, entstehen dadurch weitere Ausgaben. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Können Behinderte eine finanzielle Unterstützung erhalten?

Verschiedene Organisationen oder auch Krankenkassen können für den Besuch der Fahrschule Zuschüsse bzw. einen Teil der Kosten beim Führerschein für Behinderte übernehmen gewähren. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Anforderungen gelten und ob ggf. ein Anspruch besteht.

Führerschein für Behinderte – Kosten für die Überprüfung der Fahreignung

Wenn ein Mensch mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung einen Führerschein machen möchte, ist zunächst ein Antrag bei der Führerscheinbehörde vonnöten. Im Rahmen dessen soll die „Eignung zur Verkehrssicherheit“ des Bewerbers überprüft werden.

Führerschein mit Behinderung: Fixe Kosten stellen beispielsweise die Fahrstunden dar.
Führerschein mit Behinderung: Fixe Kosten stellen beispielsweise die Fahrstunden dar.

Um sich darüber Gewissheit zu verschaffen, verlangt die Behörde verschiedene Unterlagen. Dazu muss auch ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Auf Grundlage dessen kann beurteilt werden, in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen vorliegen und inwiefern bestimmte Auflagen zu erfüllen sind.

Weiterhin gibt das Gutachten darüber Aufschluss, ob das Fahrzeug, welches der Antragssteller fahren möchte, eventuelle Umbauten benötigt. Beispielhaft sind hierbei die Verlängerung von Lenkrad oder Schalthebel zu nennen. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Handgas oder eine Handbremse einzubauen.

Beim Führerschein für Behinderte entstehen also Kosten durch die Erstellung des ärztlichen Gutachtens. Im Zuge dessen kann auch eine sogenannte Fahrprobe angefordert werden, um die Eignung zu überprüfen. Auch eine medizin-psychologische Untersuchung (MPU) ist denkbar und macht sich zusätzlich im Preis bemerkbar.

Da Mobilität jedem Menschen zur Verfügung stehen sollte, gibt es verschiedene Einrichtungen, die einen Führerschein für Behinderte in puncto Kosten unterstützen. Dazu können Sie sich beispielsweise an die Krankenkasse wenden, da ein Fahrzeug den Anfahrtsweg zum Arzt deutlich erleichtert.

Weitere Fixkosten beim Führerschein für Behinderte

Die eben genannten Kosten sind eigentlich der größte Unterschied zu einem Führerschein für Menschen ohne Handicap. Ansonsten müssen folgende Posten bedacht werden:

  • Sehtest: ca. 6 Euro (können kostenlos sein, beim Optiker zw. 10 und 20 Euro)
  • Erste-Hilfe-Kurs: etwa 20 bis 50 Euro (je nach Anbieter)
  • Anmeldegebühr einer Fahrschule für behinderte Menschen: bis zu 200 Euro (regional können die Preise stark variieren)
  • Lernmaterialen für den Theorieunterricht: ca. 20 Euro
  • Fahrstunden: zwischen 30 bis 60 Euro (auch hier sind große regionale Unterschiede erkennbar)
  • Sonderfahrten: keine pauschale Angabe möglich, von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich
  • Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Praktische Fahrprüfung: Gebühr je nach Führerscheinklasse
Führerschein für Behinderte: Die Kosten beinhalten auch Gebühren für Fahrstunden und die Ausstellung des Dokuments.
Führerschein für Behinderte: Die Kosten beinhalten auch Gebühren für Fahrstunden und die Ausstellung des Dokuments.

Dabei fallen vor allem die Gebühren der einzelnen Fahrstunden besonders ins Gewicht. Insbesondere ist hier wichtig, wie viele Fahrstunden benötigt werden, damit eine Prüfung und ein sicheres Fahren im Straßenverkehr möglich sind.

Die Anzahl der Stunden hängt vom individuellen Können des Fahrschülers ab. Um einen Führerschein für Behinderte zu moderaten Kosten zu erhalten, kann ein Fahrschulvergleich lohnen.

Allerdings ist das Angebot diesbezüglich nicht in jeder Region sehr stark aufgeprägt. Es empfiehlt sich, mehrere Fahrschulen zu kontaktieren und zu erfragen, welche Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind. Brauchen Sie beispielsweise ein speziell umgebautes Fahrzeug, so werden nicht alle Fahrschulen diese anbieten.

Bevor Sie sich in einer Fahrschule für behinderte Menschen anmelden, sollten Sie das Ergebnis der Überprüfung Ihrer Eignung zur Verkehrssicherheit abwarten. Diesem können Sie eventuelle Auflagen entnehmen. Fragen Sie dann bei einem Fahrschulanbieter an, ob eine solche Führerscheinausbildung dort überhaupt möglich ist.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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43 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 1. Oktober 2018 um 12:42

    Guten Tag,

    Ich bin 27 Jahre alt und habe einen schwerbehindertenausweis mit allen Merkzeichen, bin körperlich komplett mobil und psychisch auch fit. Ich habe einen schwer einstellbaren Diabetes mellitus Typ 1, habe jetzt aber seit ca 2 Jahren eine Insulinpumpe mit einem sensor, woraufhin ich den Diabetes gut im Griff habe (d. H. Keine über- und Unterzuckerungen mehr), ich habe auch schon mit meinem Diabetologen und meiner Therapeutin gesprochen und beide würden einen Führerschein befürworten, bzw. sehen keine (gesundheitlichen) Einschränkungen.
    Da ich nicht so viel Geld habe und komplett alleine da stehe, bezieht sich meine Frage darauf, ob ich vielleicht irgendwelche Anträge bei Ämtern stellen kann, die mich finanziell bei dem Erwerb des Führerscheins unterstützen und wenn ja, a, welche Ämter und b, vllt was ich dann für Anträge stellen muss?
    Vielen Dank

  2. Tobias
    Am 23. September 2018 um 0:14

    Leider ich hab auch kein Führerschein gemacht, wege diesem Auto das finden besser durch Unfallfrei können Fahrprüfung praktisch für Schwerbehinderte Menschen grad mit 100 Grad doch erlaubt dass.

    Gruß Toby aus Bremen

  3. Lena
    Am 18. August 2018 um 21:06

    Hey.
    An welche möglichen Kostenträger kann ich mich wenden, wenn ich eine körperliche Erkrankung habe und einen Führerschein machen möchte?
    Danke im Voraus.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:42

      Hallo Lena,

      hier handelt es sich im Regelfall um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe. Diese kann von unterschiedlichen Trägern erbracht werden, je nachdem, wer sonst für die Rehabilitationsleistungen zuständig isr: die Unfallversicherung beispielsweise. Wenn Sie verbeamtet oder selbstständig sind, ist normalerweise das Integrationsamt zuständig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Angela von C.
    Am 23. Mai 2018 um 7:34

    Hallo!

    Im vergangenen Jahr wurde ich linksseitig oberschenkelamputiert. Zuvor bin ich 28 Jahre unfallfrei gefahren mit der Fahrerlaubnis Klasse 3. Im November habe ich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine erneute Fahrprüfung ablegen müssen und diese auch erfolgreich bestanden. Jedoch wird mir im neuen Führerschein, der die Einschränkung auf Automatik enthält, lediglich ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5t erlaubt. Zuvor konnte ich 7,5t + Anhänger fahren.
    Ist diese Einschränkung rechtsmäßig?
    Vielen Dank und Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:06

      Hallo Angela von C.,

      das hängt davon ab, welche Fahrprüfung Sie genau abgelegt haben. Ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen gilt im Regelfall für die Klasse B. Am besten setzen Sie sich noch einmal mit Ihrer Fahrschule oder der Fahrerlaubnisbehörde auseinander und erfragen, inwieweit Ihre alten Klassen übertragen wurden und woher sich die Einschränkung erklären lässt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. karahasan c.
    Am 10. Mai 2018 um 22:33

    hallo,
    hier ist K.H. ich möchte sie etwas fragen:
    Ich bin 24 Jahre alt und bin SMA erkrankt. Die Krankeit kennt man auch unter Muskelschwäche. In diesrm Jahr hsbe ich VIER mal Spinraza Injektion erhalten und mein Körper fühlt sich seit dem etwas stärker. Ich muss aber auch erwähnen, dass diese Krankheit nur auf meine unteren Extremiteten auswirkt: Das heißt meine Beinmuskulatur ist geschwächt.
    An dieser Stelle möchte ich folgendes fragen:
    ich bin ekn Behinderter mit 100 % und möchte wissen, ob dieser Grad bzw. meine Krankheit mich beim Erwerben eines Führerscheins einschränkt oder nicht. Denn ich kann meine oberen Extremiteten ganz normal bewegen und ich glaube nicht, dass dies eine Gefahr für die Teilnahme sm Verkehr darstellt. Wenn ich einen Führerschein erhalten sollte, wie wikt sich dieser auf das Niveau bzw. Grad meiner Krankeit aus? Damit meine ich, ob sich an der Einstufung was ändert?
    liebe grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 14:17

      Hallo Karahasan,

      durch einen Führerschein würde sich wahrscheinlich nichts am Grad der Behinderung ändern. Es ist davon auszugehen, dass Sie ein ärztliches Gutachten vorlegen müssen, bevor Sie einen Führerschein machen können. Schließlich müssen Sie mit Ihren Füßen die Pedale bedienen können. Reicht die Muskelkraft nicht aus, erfüllen Sie aber alle anderen Anforderungen, kann es sein, dass Sie ein behindertengerechtes Fahrzeug benötigen, damit Sie fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Axel
    Am 28. April 2018 um 11:41

    Ist es in Niedersachsen möglich, bereits mit 15Jahren aufgrund einer Körperbehinderung (100%, Merkzeichen aG) für ein dreirädriges Moped(45km/h) zu machen und dann auch im Verkehr teilzunehmen? Gibt es Sondergenehmigungen wegen unzureichendem Anschluss an ÖPNV?
    Gruß Axel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:42

      Hallo Axel,

      erkundigen Sie sich bei der örtlichen Führerscheinbehörde. Dort erhalten Sie eine zuverlässige Auskunft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. J.Strunk
    Am 26. April 2018 um 11:55

    Guten Tag,

    einer unserer Mitarbeiter ist gehörlos und macht gerade seinen Führerschein. Zusätzlich zu den Gebühren für die theoretische Prüfung hin Höhe von 22,49€ muss er auch Gebühren für die Gebärdendolmetscherprüfung in Höhe von 118,30€ (laut TÜV Nord).
    Da er Schwierigkeiten beim Lösen der Fragen hatte, hat er die Theorieprüfung nicht sofort bestanden und muss diese Gebühren nun erneut bezahlen. Wieso ist die Gebühr für die Gebärdendolmetscherprüfung (in unseren Augen) so unverhältnismäßig hoch, wenn doch „nur“ ein einzelner Raum zur Verfügung gestellt wird und der Gehörlose den Dolmetscher noch selber stellen – und bezahlen muss? Und wieso muss er die normale Gebühr für die Theorieprüfung noch zusätzlich zahlen?
    Der TÜV hat uns auf Nachfrage nur gesagt, dass dies eben so verordnet sei.

    Barrierefrei ist dies nicht, im Gegenteil ziemlich diskriminierend.

    Sind diese Gebühren „normal“ und gerechtfertigt?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:01

      Hallo J.Strunck,

      über eine entsprechende Verordnung ist uns nichts bekannt. Sollten Sie Einspruch einlegen wollen, können Sie überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt wenden möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Eveline B
    Am 17. April 2018 um 12:32

    Unsere Tochter hat mit 18 den Führerschein erworben und ist bis zur Ihrer dauerhaften Erkrankung (chronische MS) mit ihrem eigenen Auto ca. 50 000 km vorbildlich und unfallfrei gefahren. Nun sitzt Sie schon 15 Jahre im Rollstuhl und hat 90% aG. Der bisherige Transportfahrer fällt wegen seinem Alter immer öfter aus. Dadurch ist die ganze Familie nicht mehr mobil. Das zu erwerbende Auto (Kangoo kurz ?) muss eine komplette Handbedienung haben und einen Rollstuhllader hinter dem Sitz (Platzfrage), vielleicht auch eine Einstiegshilfe.
    Was bitte muss nun getan werden wegen der Umschreibung des Führerscheins? Der Führerschein ist ja vorhanden. Gutachten Arzt kein Problem. Aber welcher Arzt darf das Gutachten abliefern? Und bitte wie soll sie eine Fahrprobe ohne umgebautes Auto ablegen? Denn ihre Füße und Beine funktionieren ja nicht.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:48

      Hallo Eveline B,

      wenden Sie sich ggf. an die Führerscheinbehörde. Ärztliche Gutachten dürfen bspw. Amtsärzte erstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Nik
    Am 10. April 2018 um 14:19

    Hallo

    Ich möchte fragen ob sie Erfahrung mit ein gleich Fall wie bei mir haben.

    Ich bin ein behinderter mit 70 gb, fehlt linkste Arm.

    Ich möchte fragen:

    Kennen Sie vielleicht was für Sperre bekommen ich in Führerschein?

    Vielleicht muss ich nur automatisch fahren. Und was noch steht in Führerschein ?

    Liebe Grüße

    Nik

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:49

      Hallo Nik,

      dies muss durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. A. C.
    Am 6. Februar 2018 um 12:06

    Hallo…
    meine Tochter hat einen SBA mit einem Grad von 70. Sie hat eine Muskelschwäche, die sich aber nur auf Ihre Muskeltätigkeit auswirkt. Sie kann nicht so schnell laufen wie andere, nicht so schwer heben und hopsen usw. geht nicht.
    Sie hat sich nun in der Fahrschule angemeldet, Erste Hilfe Kurs und Sehtest sind auch erledigt. Theorie macht sie gerade. Fahrschule wird auf einem Automatik gemacht.

    Hätten wir jetzt irgendwas vorher beantragen müssen??? Sie geht auf ein normales Gymnasium und sonst ist sie auch fit.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:28

      Hallo A.C.,

      eine vorherige Meldung wäre wahrscheinlich nötig gewesen, wenn Ihre Tochter – bedingt durch ihre Behinderung – weniger für die Verkehrssicherheit geeignet wäre. Ihren Beschreibungen nach zu urteilen, ist sie bis auf das Kuppeln nicht eingeschränkt. Insofern sollte die Fahrschulausbildung dieselbe sein. Sie sollten sich diesbezüglich jedoch noch einmal an die betroffene Fahrschule wenden und deren Handhabe erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Linda U.
    Am 19. Januar 2018 um 14:16

    Hallo ich hätte mal eine Frage ich bin 17 und interessiere mich Führerschein zu machen da ich noch zur Berufsschule gehen werde habe ich eine Frage mir wurde einmal gesagt das der Umbau des Autos nur von der Krankenkasse finanziert wird wenn man mit dem Auto günstiger unterwegs ist als mit irgendwelchen öffentlichen Verkehrsmitteln oder so wenn das der Fall sein sollte können Sie mir sagen dass ich keinen Führerschein und kein Auto bekomme??

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:39

      Hallo Linda,

      inwiefern eine Kostenübernahme möglich ist, sollten Sie direkt mit dem zuständigen Kostenträger besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Hussein
    Am 20. September 2017 um 16:45

    halo ich bin recut arm behindert und ich brouche fuhrschein
    bitte kontect mir
    danke

    • Hasan c.
      Am 22. November 2017 um 3:18

      Hüseyin kardes ehliyet aldin mi? Eger aldiysan ne kadar ödedin ..senden ricam bana emailim den cevap yazarsan sevinirim

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:24

      Hallo Hussein,

      wir sind leider keine Fahrschule. Wir bieten Ihnen lediglich Informationen zu diesem Thema an. Im Internet finden Sie sicherlich passende Anbieter im Ihren Umkreis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Karl s.
    Am 19. September 2017 um 20:25

    Ich hoffe das ich den Führer Schei machen kan das würde ich gut finden

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