Führerschein zurück ohne MPU – Ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2025
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Wie die Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU funktionieren könnte

Neben dem Fahrverbot gehört der Entzug der Fahrerlaubnis zu den härtesten Sanktionen, die das Verkehrsrecht in Deutschland bereithält. Natürlich werden diese Maßnahmen nicht aus heiterem Himmel fällig, sondern ausschließlich bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dass auffällig gewordene Kraftfahrer nach einem solchen Fehlverhalten ihren Führerschein nicht ohne weiteres zurückbekommen, ist selbstverständlich. In der Regel verhält es sich so, dass es im Ermessen der zuständigen Behörde in Deutschland liegt, welche Auflagen der betroffene Fahrer erfüllen muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.
Vor allem bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, die zum Führerscheinentzug geführt haben, wird vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, welche die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders beweisen soll.
Bei einer solchen Untersuchung können ziemlich hohe Kosten zusammenkommen. Aus diesem Grund kann oder möchte so mancher Kraftfahrer nicht daran teilnehmen. Vielmehr versuchen sie, die MPU zu umgehen und ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.
Ob dies in Deutschland möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerschein zurückerhalten ohne MPU
Ja. In folgenden Fällen ist dies durchaus möglich:
1) Nicht in jedem Fall droht eine MPU-Auflage. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
2) Die Sperrfrist ist abgelaufen und der zugrunde liegende Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) verjährt.
3) Die Sperrfrist ist abgelaufen und Sie erwerben eine neue Fahrerlaubnis im Ausland (sofern die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes eingehalten werden).
Die nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist dauert je nach Einzelfall zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Je nachdem, wie viele Punkte für einen Verkehrsverstoß zugewiesen wurden, verjähren die Einträge nach …
… 2,5 Jahren (bei einem Punkt)
… 5 Jahren (bei zwei Punkten)
… 10 Jahren (bei drei Punkten)
Nach spätestens 15 Jahren (bei 5 Jahren Sperrfrist und 10 Jahren Verjährungsfrist) ist eine MPU in aller Regel nicht mehr zu befürchten. Ggf. kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen verlangen, wenn zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung sehr viel Zeit ins Land gegangen ist.
EU-Führerschein ohne MPU im Ausland besorgen?
Der EU-Führerschein wurde im Jahr 1999 eingeführt und berechtigt seine Besitzer dazu, in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (den EWR-Staaten) Fahrzeuge der jeweils erteilten Führerscheinklasse zu fahren. Theoretisch sind Führerscheine aus Polen oder Tschechien seitdem auch in Deutschland gültig.
Das Fahren mit Führerscheinen aus beispielsweise Polen, Tschechien oder dem europäischen Ausland generell muss dementsprechend in Deutschland anerkannt werden. Da andere europäische Länder ohne eine MPU oder ähnliches auskommen, ist es seitdem tatsächlich möglich, sich den Führerschein ohne MPU wiederzubeschaffen. Das Projekt „EU-Führerschein statt MPU“ war geboren.
Möchten Sie nach verlorenem Führerschein die MPU umgehen und einen EU-Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie sich jedoch an folgende Voraussetzungen halten:

- Mindestens sechs Monate eines Kalenderjahres müssen Sie einen festen Wohnsitz in dem Land haben, in dem die Fahrerlaubnis erworben werden soll.
- Neben dem festen Wohnsitz muss das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in jedem Fall erreicht sein.
- Sie müssen sich stets an die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes halten.
- Soll die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so darf keine Sperrfrist bestehen.
Möchten Sie sich in puncto Führerschein und Wiedererteilung ohne MPU nicht strafbar machen, sollten Sie diese Punkte in jedem Fall beachten.
Nicht legal ist es außerdem, einen kurzen Ausflug nach Tschechien oder Polen zu machen, um sich dort einen Führerschein ohne MPU zu kaufen oder einen solchen fälschen zu lassen.
Dem Urteil des EuGH zufolge können Sie z. B. in Tschechien nur eine Fahrerlaubnis legal erwerben, wenn unter anderem ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden kann und keine Sperrfrist vorliegt.
Führerschein ohne MPU in Deutschland zurück?
Kommen die hohen Kosten einer MPU für Sie nicht infrage oder haben Sie bereits eine MPU absolviert und ein negatives Gutachten erhalten, heißt dies nicht, dass Ihnen nichts anderes übrig bleibt, als sich legal einen festen Wohnsitz in Tschechien zu suchen, um einen neuen Führerschein zu erwerben. Sie haben immer noch die Möglichkeit, in Deutschland auf Verjährung zu hoffen.
Die Tilgungsfristen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sind in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes festgeschrieben. Sind diese erst einmal abgelaufen, muss die Tat aus der Akte des betroffenen Kraftfahrers in Deutschland gelöscht werden. Da die MPU in Kombination mit dieser Straftat steht, hat die Anordnung dieser ebenfalls keinen Bestand mehr. Eine MPU an sich kann dementsprechend nicht verjähren.
Es hängt jedoch mit vielen Faktoren zusammen, ob der Führerschein ohne MPU wirklich nach 10 Jahren wieder erteilt werden kann.
Führerschein erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück?
In der Regel können deutsche Verkehrssünder nach 10 Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen. Die Tilgungsfrist ist jedoch an unterschiedliche Starttermine gebunden. Manche Autofahrer bekommen daher erst nach 15 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben.
Möchten Sie ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen, sollten Sie sich an folgenden Terminen orientieren:

- Geht es um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag vom ersten Urteil.
- Bei einer verkehrspsychologischen Beratung oder einem Aufbauseminar startet die Verjährung am Tag der Ausstellung des jeweiligen Gutachtens bzw. der Bescheinigung bzw. bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis am Tag des Eintreffens der Erklärung bei der Behörde.
- Verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten sind an eine Tilgungsfrist gebunden, die am Tag der Rechtskraft vom Urteil beginnt.
- Bei Entzug, Verzicht oder Versagung des Führerscheins startet die Frist am Tag der (Neu-)Erteilung. Das Gleiche gilt für die Anordnung einer Sperrfrist.
Nach Ablauf dieser Zeit sollte es kein Problem sein, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Die zuständige Führerscheinstelle kann dann keine MPU mehr verlangen oder neu anordnen.
Führerschein zurück ohne MPU: Wichtige Fakten
Es ist zwar möglich, den Führerschein auch ohne MPU wiederzuerlangen, jedoch erst nach Ablauf einer sehr langen Zeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass Sie nicht mehr im Besitz der notwendigen Kenntnisse sind, die Sie benötigen, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren:
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)
Übrigens: In den 15 Jahren ohne Führerschein sollten Sie sich keine neuen Verstöße gegen die deutsche StVO leisten. Ist dies der Fall, so kann die Tilgungsfrist verlängert werden!


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Hallo,
wenn man vor 10 Jahren seinen Führerschein in der Probezeit verloren hat, weil man alkoholisiert über eine rote Ampel gefahren ist, kann man ohne MPU jetzt einfach seinen Führerschein neu machen?
Viele Grüße
Ich habe meinen Führerschein im Februar 2011 wegen „fahren unter drogen“ abgeben müssen. Vom Bußgeld sind bisher noch 770eur offen.
– würde ich meinen führeschein nach 10 jahren wiederbekommen und muss ich das bußgeld vorher bezahlt haben?
– wann sollte ich den führerschein wieder beantragen?
– erhält man bei der führerscheinstelle auskunft für solche fragen?
ich bedanke mich schonmal für die antworten!
mir ist 2007 der Führerschein entzogen wegen des Fahren unter Alkohol. Habe danach 3x MPU gemacht mit allen Auflagen ohne Erfolg, obwohl mir bestätigt wurde, dass ich nichts falsch gemacht -oder beantwortet habe. War dann so dumm 2009 die nicht bestandene MPU beim Verkehrsamt vorzulegen, deshalb erneute Verlängerung der Frist bis zur Löschung im Verkehrsregister. Habe dann 2010 in Polen mich regestriert (186-Tage Regel) und einen neuen Führerschein gemacht für PKW. Bin dann aber 2013 in Deutschland angehalten worden bei Verkehrskontrolle und Anklage bekommen wegen Fahren ohne Führerscheins, obwohl ich ein gültiges Dokument vorlegen konnte. Habe dann Gegenklage eingereicht, wurde abgewiesen. Erhielt danach Eintrag im Verkehrsregister mit dem Wortlaut in Kurzform: „Unantastbarer Entzug der Fahrerlaubnis“ ! Habe dann 2013 meinen poln. Führerschein erweitert auf LKW mit Anhänger, war weiterhin bis zum heutigen Tag immer durchgängig in Polen gemeldet und wohne auch teilweise wirklich dort. Bin natürlich bis heute immer weitergefahren auch in Deutschland. Habe wegen 5 Jahres-Gesundheitsregel 2019 wieder einen neuen poln. Führerschein erhalten und wieder kontrolliert an Bundesgrenze. Führerschein wurde von Polizei eingezogen und 4 Monate lang überprüft, dann wieder makellos als i.O. zurück gegeben. Wurde mehrmals kontrolliert und nach mehrmaligen eingängigen Kontrollen für „Sauber“ befunden worden, obwohl der Führerscheinentzug mehrmals von der Polizei bei Abruf meiner Daten erkannt wurde. Habe jetzt trotzdem wieder eine aktuelle Anklage zu laufen wegen Fahren ohne Führerschein vom Amtsgericht Haldensleben. Jetzt meine Frage: Was kann ich jetzt noch tun, um endlich aus diesem verhexten Kreislauf heraus zu kommen?
– Löschung des Eintrags im Verkehrsregister?
– Beantragung eines deutschen Führerscheins im Austausche meines polnischen FS ?
– Warten bis die 10 Jahres-Regel bzw. 15 Jahresregel in Kraft tritt um FS wieder zu erlangen ?
Oder was noch???? Ich bin wirklich verzweifelt und hatte schon Ermüdungserscheinungen so weiterleben zu müssen…wenn Sie verstehen was ich meine! Ich bitte Sie daher ernsthaft um Hilfe!
Hallo,
Ich hab mein Führerschein vor mehr als 10 Jahren abgegeben, weil ich eine MPU machen sollte aufgrund von KV Anzeigen. Jetzt bräuchte ich ihn wieder. Befinde mich aber auf Bewährung wegen KV. Ist das da sinnvoll zur Führerscheinstelle zu gehen?
Hallo,
ich habe 2011, unter erheblichen Alkoholeinfluss (2,09), ein parkendes Auto gestriffen und bin bei der weiterfahrt von der Polizei gestoppt worden.
….Strafbefehl mit 9 Monaten Sperre und MPU.
Ich hab mich zu dem Zeitpunkt von meiner Frau geschieden, stand also in einer emotional besonderen Situation.
Durch den Verlust habe ich, da ich Montage/Bauleiter war und das ohne Führerschein nicht geht; meinen Job verloren.
Durch Scheidung und Jobverlust und dadurch das ich ohne Führerschein keinen neuen gefunden habe, habe ich keine Möglichkeit die finanziellen mittel für eine Mpu und Wiedererteilung aufzubringen.
Auch einen Anwalt kann ich mir aus den Gründen nicht leisten, da ich von ALG II lebe.
Ich bin jedes Jahr (über 12 Jahre lang) mindestens 250-300000 km gefahren und bin außer durch einen Unfall, den ich nicht verschuldet habe, nie in Erscheinung getreten.
Gibt es für meinen Fall die Möglichkeit einer Wiedererteilung ohne Mpu?
Mit freundlichen Grüßen
Kai
Guten Tag, ich bin ohne Fs betrunken mit 1,9 Promille (2002) gefahren , Sperre und Mpu Anordnung bekommen. Lebte jetzt bis 2018 in der Schweiz, wollte mein Schweizerführerschein umschreiben lassen. ABer Fehlanzeige wurde nochmal 2011 mit dem Rad angehalten, unter 1,6 Promille… ? Führerscheinstelle meinte das sie eine Sache fallen lassen können. Die Fahrt ohne Fs 2002 müsste doch schon verjährt sein oder? Und kann ein Arzt mit Verkehrsmedizinescher zusatz Ausbildung ein Verkehrsmedizinesches Gutachten ausstellen? Danke im voraus
Mir wurden 1999 meine Führerscheine Auto ,Motorrad und 125’ger abgenommen. Meinen Mofa schein ,habe ich allerdings noch. Wegen Trunkenheit am Steuer und weil ich daraufhin einen Unfall machte . Wurde mir die Führerscheine entzogen. 2002 habe ich meiner mittlerweile Ex Freundin das Auto geklaut und wieder einen Unfall unter Alkoholeinfluss gehabt. Vorher bin ich noch bei meiner ersten MPU 1999 durchgefallen. 2004 ,habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen, daß ich kein KFZ mehr führen darf . Kann ich dennoch meinen Führerschein neubeantragen ? Seit her bin ich im Straßenverkehr nicht mehr in Erscheinung getreten allerdings bei Diebstählen unter Alkohol und Drogeneinfluss ! Also sind es jetzt über 15 Jahre, wo ich im Straßenverkehr nicht mehr in Erscheinung getreten bin! 2018 war mein letzter Diebstahl womit ich in Erscheinung trat .
Sollte ich probieren meine Führerscheine zu beantragen? Und meinen Mofa Führerschein habe ich noch ,darf ich also Mofa Fahren? Danke mfg: A.Stand
Hallo, mir wurde der FS 2019 eingezogen wegen THC im Blut. Habe anfang Januar MPU gemacht und warum auch immer nicht bestanden. Habe seitdem nie wieder was genommen oder getrunken. Kann man den FS in den ERW Ländern machen und später in DE übersetzen, so hab ich es auch beim ersten mal gemacht? Oder wird mir nach der Übersetzung dieser nicht ausgestellt weil es bei der Führerscheinstelle einen Vermerk gibt, was meint ihr??? P.S. Ich würde den FS im Ausland, in Serbien neu machen. Das mit dem Wohnsitz wäre ja kein Problem.
Hallo Nidalas,
sofern die Sperrfrist in Deutschland noch nicht abgelaufen ist, können auch im Ausland (EU oder EWR) erworbene Fahrerlaubnisse hier ungültig sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde 2002 schlafend auf dem Gehweg mit 2,56 Promille von der Polizei geweckt. 2003 hat man mir die Fahrtauglich aberkannt und ich sollte meinen Führerschein freiwillig abgeben, ansonsten würde man ihn mir förmlich entziehen. Ich habe also nie unter Alkoholeinfluss gegen die StVO verstoßen. Jetzt lebe ich seit 6,5 Jahren vollkommen abstinent. Welche Möglichkeiten habe ich, den Führerschein wiederzubekommen?
Hallihallo,
ich würde gerne wissen ob ich nun meinen Führerschein wieder beantragen kann. Im Februar 2010 wurde ich mit 1,9 Promille direkt nach dem einsteigen in mein Auto angehalten und mir wurde der Führerschein erzogen, die Sperre kalt für zwei Jahre, ich wollte auch eine MPU machen,Konnte mir diese allerdings nicht leisten. Ist es jetzt möglich den Führerschein zurück zu bekommen?
LG
Hallo R.P.,
eine MPU-Auflage droht in der Regel nicht mehr, wenn die Sperrfrist abgelaufen und hiernach die Eintragung verjährt ist. Taten, die mit 3 Punkten geahndet werden, verjähren in der Regel erst nach 10 Jahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe 2011 meinen Führerschein wegen Drogen abgegeben und hatte 8 Monate Fahrverbot, nur habe ich leider 2016 meinen Führerschein beantragt weil ich die mpu probiert und bin durchgefallen weil ich nicht auf Alkohol Mit prüfen lassen habe, dieses Gutachten habe ich nicht zur Führerscheinatelle geschickt. Und bin 2014 mal schwarz beim. Roller fahren angehalten worden.
Meine Frage ab wann könnte ich meinen Führerschein beantragen ohne eine MPU abzulegen.
Mfg jan
Hallo Jan,
eine MPU droht in der Regel nicht mehr, wenn die Sperrfrist (max. 5 Jahre) abgelaufen und anschließend der zugrunde liegende Verstoß verjährt ist. Wurden 3 Punkte verhängt, liegt die Verjährungsfrist bei 10 Jahren, bei 2 sind es 5 Jahre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebe Grüsse,
Ich hatte nach Btm-Verstoß eine Sperre von 2 Jahren, danach die Aufforderung zur MPU, welcher ich nicht folgte. Dies ist jetzt 15 Jahre her. Vor ca. 3 Jahren ein neuer Verstoß mit einem Punkt in Flensburg als Fahrradfahrer. Kann ich bei der Führerscheinstelle in Erfahrung bringen ob die Tilgungsfrist vorbei ist ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen und zu riskieren diese Frist erneut zu starten?
mfg
Habe mein FS 2009 wegen einer Alkohol und Drogen Fahrt abgegeben! Ist dies nun verjährt? Kann ich den FS wieder beantragen oder muss ich noch immer mit MPU rechnen?
Hallo,
ich habe eine Frage an die Experten hier und zwar :
ich habe meinen Führerschein Klasse 3 im Jahre 1994 abgeben müssen, 2 Monate vor beendigung der Probezeit.
Ich hatte einen Verstoß wegen Fahrerflucht, nix wildes, nur 2-3 Barken beschädigt, die Grasnarbe rasiert und meinen Wagen geschrottet und zu spät der Polizei gemeldet.
Daraufhin gab es eine Gerichtsverhandlung, in der ich zu 500 DM Strafe und einer Nachschulung verurteilt wurde.Strafe gezahlt und Nachschulung erfolgreich absolviert.
Ein wenig später, wurde bei einer Hausdurchsuchung Drogen bei mir gefunden und es wurde daraufhin eine MPU angeordnet.
Dem habe ich damals nicht Folge geleistet und wenig später wurde mein FS eingezogen.
Ich habe niemals unter Alkohol oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen, es wurden wie gesagt „nur“ Drogen bei mir gefunden.
In den weiteren Jahren, wurde ich 2002 und 2012 wegen Besitz und illegalem Anbau von Cannabis verurteilt, aber wie gesagt nie im Straßenverkehr aufgefallen damit.
Wie stehen die Chancen, meinen Führerschein nun ohne MPU wieder zu bekommen ?
Wie gehe ich da jetzt am sichersten vor ?
Über eine Anwort würde ich mich sehr freuen, und bedanke mich schonmal im Voraus!
Lieben Gruß und allen beteiligten gaaaanz viel Glück beim wiedererlangen des FS!
Christian
Hallo zusammen,
Habe mein Führerschein am 24.12.2004 wegen Alkohol weg bekommen. Meine frage ist jetzt zählt die die Verjährung von dem tag 24.12.2004 15 jahre oder gibts es da andere Datums die mann beachten muss?? In den 15 jahren ist mir nichts zu schulden gekommen. Selbst mein polizeiliches Führungszeugnis ist komplett sauber .