Führerschein zurück ohne MPU – Ist das möglich?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 2. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU funktionieren könnte

Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?
Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?

Neben dem Fahrverbot gehört der Entzug der Fahrerlaubnis zu den härtesten Sanktionen, die das Verkehrsrecht in Deutschland bereithält. Natürlich werden diese Maßnahmen nicht aus heiterem Himmel fällig, sondern ausschließlich bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dass auffällig gewordene Kraftfahrer nach einem solchen Fehlverhalten ihren Führerschein nicht ohne weiteres zurückbekommen, ist selbstverständlich. In der Regel verhält es sich so, dass es im Ermessen der zuständigen Behörde in Deutschland liegt, welche Auflagen der betroffene Fahrer erfüllen muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.

Vor allem bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, die zum Führerscheinentzug geführt haben, wird vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, welche die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders beweisen soll.

Bei einer solchen Untersuchung können ziemlich hohe Kosten zusammenkommen. Aus diesem Grund kann oder möchte so mancher Kraftfahrer nicht daran teilnehmen. Vielmehr versuchen sie, die MPU zu umgehen und ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Ob dies in Deutschland möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

FAQ: Führerschein zurückerhalten ohne MPU

Können Sie den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?

Ja. In folgenden Fällen ist dies durchaus möglich:
1) Nicht in jedem Fall droht eine MPU-Auflage. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
2) Die Sperrfrist ist abgelaufen und der zugrunde liegende Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) verjährt.
3) Die Sperrfrist ist abgelaufen und Sie erwerben eine neue Fahrerlaubnis im Ausland (sofern die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes eingehalten werden).

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist dauert je nach Einzelfall zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Wann verjähren Eintragungen im FAER?

Je nachdem, wie viele Punkte für einen Verkehrsverstoß zugewiesen wurden, verjähren die Einträge nach …
… 2,5 Jahren (bei einem Punkt)
… 5 Jahren (bei zwei Punkten)
… 10 Jahren (bei drei Punkten)

Wann müssen Sie keine MPU-Auflage mehr fürchten?

Nach spätestens 15 Jahren (bei 5 Jahren Sperrfrist und 10 Jahren Verjährungsfrist) ist eine MPU in aller Regel nicht mehr zu befürchten. Ggf. kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen verlangen, wenn zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung sehr viel Zeit ins Land gegangen ist.

EU-Führerschein ohne MPU im Ausland besorgen?

Der EU-Führerschein wurde im Jahr 1999 eingeführt und berechtigt seine Besitzer dazu, in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (den EWR-Staaten) Fahrzeuge der jeweils erteilten Führerscheinklasse zu fahren. Theoretisch sind Führerscheine aus Polen oder Tschechien seitdem auch in Deutschland gültig.

Anders verhielt es sich jedoch in der Praxis: Einige Straßenverkehrsbehörden weigerten sich, Führerscheine anzuerkennen, die im Ausland gemacht wurden. Am 26. April 2012 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich ein Urteil, welches diesen Behörden verbietet, die ausländischen Führerscheine nicht zu akzeptieren.

Das Fahren mit Führerscheinen aus beispielsweise Polen, Tschechien oder dem europäischen Ausland generell muss dementsprechend in Deutschland anerkannt werden. Da andere europäische Länder ohne eine MPU oder ähnliches auskommen, ist es seitdem tatsächlich möglich, sich den Führerschein ohne MPU wiederzubeschaffen. Das Projekt „EU-Führerschein statt MPU“ war geboren.

Möchten Sie nach verlorenem Führerschein die MPU umgehen und einen EU-Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie sich jedoch an folgende Voraussetzungen halten:

Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
  • Mindestens sechs Monate eines Kalenderjahres müssen Sie einen festen Wohnsitz in dem Land haben, in dem die Fahrerlaubnis erworben werden soll.
  • Neben dem festen Wohnsitz muss das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in jedem Fall erreicht sein.
  • Sie müssen sich stets an die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes halten.
  • Soll die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so darf keine Sperrfrist bestehen.

Möchten Sie sich in puncto Führerschein und Wiedererteilung ohne MPU nicht strafbar machen, sollten Sie diese Punkte in jedem Fall beachten.

Nicht legal ist es außerdem, einen kurzen Ausflug nach Tschechien oder Polen zu machen, um sich dort einen Führerschein ohne MPU zu kaufen oder einen solchen fälschen zu lassen.

Dem Urteil des EuGH zufolge können Sie z. B. in Tschechien nur eine Fahrerlaubnis legal erwerben, wenn unter anderem ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden kann und keine Sperrfrist vorliegt.

Führerschein ohne MPU in Deutschland zurück?

Kommen die hohen Kosten einer MPU für Sie nicht infrage oder haben Sie bereits eine MPU absolviert und ein negatives Gutachten erhalten, heißt dies nicht, dass Ihnen nichts anderes übrig bleibt, als sich legal einen festen Wohnsitz in Tschechien zu suchen, um einen neuen Führerschein zu erwerben. Sie haben immer noch die Möglichkeit, in Deutschland auf Verjährung zu hoffen.

Die Tilgungsfristen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sind in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes festgeschrieben. Sind diese erst einmal abgelaufen, muss die Tat aus der Akte des betroffenen Kraftfahrers in Deutschland gelöscht werden. Da die MPU in Kombination mit dieser Straftat steht, hat die Anordnung dieser ebenfalls keinen Bestand mehr. Eine MPU an sich kann dementsprechend nicht verjähren.

Da die Verjährung für Straftaten mit Führerscheinentzug 10 Jahre beträgt, bekämen auffällig gewordene Kraftfahrer ihren Führerschein normalerweise nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Führerschein wegen Alkohol am Steuer, zu vielen Punkten in Flensburg oder einem anderen Verstoß eingezogen wurde.

Es hängt jedoch mit vielen Faktoren zusammen, ob der Führerschein ohne MPU wirklich nach 10 Jahren wieder erteilt werden kann.

Führerschein erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück?

In der Regel können deutsche Verkehrssünder nach 10 Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen. Die Tilgungsfrist ist jedoch an unterschiedliche Starttermine gebunden. Manche Autofahrer bekommen daher erst nach 15 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben.

Möchten Sie ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen, sollten Sie sich an folgenden Terminen orientieren:

Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
  • Geht es um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag vom ersten Urteil.
  • Bei einer verkehrspsychologischen Beratung oder einem Aufbauseminar startet die Verjährung am Tag der Ausstellung des jeweiligen Gutachtens bzw. der Bescheinigung bzw. bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis am Tag des Eintreffens der Erklärung bei der Behörde.
  • Verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten sind an eine Tilgungsfrist gebunden, die am Tag der Rechtskraft vom Urteil beginnt.
  • Bei Entzug, Verzicht oder Versagung des Führerscheins startet die Frist am Tag der (Neu-)Erteilung. Das Gleiche gilt für die Anordnung einer Sperrfrist.
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis startet die Verjährungsfrist normalerweise frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Neuerteilung möglich wäre und spätestens fünf Jahre, nachdem die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig geworden ist. Aus diesem Grund müssen Sie maximal 15 Jahre warten, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Nach Ablauf dieser Zeit sollte es kein Problem sein, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Die zuständige Führerscheinstelle kann dann keine MPU mehr verlangen oder neu anordnen.

Führerschein zurück ohne MPU: Wichtige Fakten

Es ist zwar möglich, den Führerschein auch ohne MPU wiederzuerlangen, jedoch erst nach Ablauf einer sehr langen Zeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass Sie nicht mehr im Besitz der notwendigen Kenntnisse sind, die Sie benötigen, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)

Übrigens: In den 15 Jahren ohne Führerschein sollten Sie sich keine neuen Verstöße gegen die deutsche StVO leisten. Ist dies der Fall, so kann die Tilgungsfrist verlängert werden!

Auch, wenn Sie ungeduldig werden und den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Frist stellen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben: Ihr Vergehen ist noch nicht verjährt, also folgt erneut eine Anordnung zur MPU. Absolvieren Sie diese nicht, startet die Tilgungsfrist erneut von vorn und Sie müssen noch einige Zeit länger auf Ihren Führerschein verzichten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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269 Kommentare

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  1. Ralph P.
    Am 29. Dezember 2019 um 8:02

    Guten Tag,
    mein Führerschein wurde wegen Fahrens unter Alkohol im Februar 2008 eingezogen mit einer Sperrfrist von einem Jahr und der Auflage zur MPU.
    Auf aktuelle Nachfrage bei der Polizei, wurde mir mitgeteilt, dass es keinerlei Einträge mehr im Zentralregister gibt.
    Kann ich nun den Führerschein wieder erhalten und welche Unterlagen werden benötigt?
    Muss ich Angaben zu der damaligen Verkehrsstraftat machen?
    Vielen Dank und
    mit freundlichen Grüßen.
    R.Prange

  2. Chris
    Am 26. Dezember 2019 um 20:09

    Hallo ich habe meinen Füherschein 2001 wegen Alkohol am Steuer 1,6 Promille verloren , da ich mich immer Vor der mpu gedrückt hatte wollte ich mal nachfragen wie es aussieht ? Muss ich den Füherschein neu machen oder bekomme ich den einfach so wieder ; was ich mir nicht vorstellen kann !!
    Lg Chris

  3. Jörg
    Am 24. Dezember 2019 um 1:18

    Führerschein wurde September 2004 wegen 1,61 Promille entzogen ohne Unfall, laut Auskunft Fahreignungsregister erfolgt Löschung im FAER am 19.11.2019(Auskunft von 02.10.2018),seither(2004) keine Auffälligkeiten mehr vorhanden, habe ich eine Chance den Schein wieder zu bekommen?

  4. Felix
    Am 22. Dezember 2019 um 23:44

    Hallo
    Habe im August das Urteil bekommen wegen BTM: Führerschein abgeben, 18 Monate Speere, MPU.
    Kann ich jetzt meinen Führerschein neu beantragen ohne Hindernisse?

    MFG Felix

  5. Marcel
    Am 22. Dezember 2019 um 2:15

    Hallo,

    Ich habe 2007 meinen Führerschein auf Grund von Cannabis erst für 4 Wochen (+ 2 Urinproben) weg bekommen. Ihn danach für eine mpu freiwillig abgeben. Die mpu habe ich aber nie gemacht.

    Habe ich eine Chance auf Verjährung?

    Vielen Dank und Gruß
    Marcel

  6. Plocki
    Am 12. Dezember 2019 um 14:59

    Hallo. Ich musste nach einem riesen Fehler meinen Führerschein im Mai 2011 abgeben. Bin mit Marihuana Auto gefahren und on Holland aufgeflogen. Nun ist der FS seit fast 9 Jahren weg. Ist es möglich dass ich im Mai 2021 den FS neu beantragen kann? Oder muss ich nochmal 5 Jahre mehr warten? Habe in der ganzen Zeit nichts gemacht. 2 MPUS habe ich vor den 9 Jahren gemacht. LG

  7. Alexander
    Am 10. Dezember 2019 um 23:51

    HAllo ZUsammen,

    es geht um folgende Situation.
    Mir wurde im Jahre 2002 die Fahrerlaubnis im Zusammenhang zweier Trunkenheitsfahrten entzogen.
    Ich habe die FE ( Fahrerlaubnis) nie in Deutschland wieder beantragt. Somit auch keine offizielle Auflage
    zur MPU bekommen. Im Jahre 2007 habe ich in Tschechien eine neue FE erlangt.
    Im Jahre 2010 wurde mir nach dem Verlust der FE anstandslos vom StVA Essen eine neue ausgestellt.
    Nun meine Frage, kann ich mittlerweile meine alte FE wieder beantragen, ohne den Nachweis einer erneuten Prüfung.
    Mir geht es um die alten Klassen,
    womit ich über 3,5 Tonnen, Motorrad und Anhänger führen darf, ohne den Nachweis einer erneuten Prüfung.
    Im Punkteregister habe ich derzeit 3 Punkte, wegen Handy am Steuer und zweimal Geschwindigkeit, verfällt allerdings im September 2020.
    Ich würde mich freuen von Ihnen zu lesen.
    Mit freundlichen Grüßen

  8. M.
    Am 15. November 2019 um 6:56

    Hallo musste mein Führerschein 2005 abgegeben wegen btm am Steuer.
    Gelten auch in meinem Fall die 15 Jahre bis zur Möglichkeit der wiedererteilung des Führerscheins ohne mpu.
    Und wenn man die Führerschein Prüfung neu machen muss man da Theorie stunden oder fahr Stunden auch machen oder nur die Prüfung neu ablegen.
    Mfg M.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Dezember 2019 um 17:07

      Hallo M.,

      eine MPU kann in der Regel nach Ablauf der Sperrfrist und der Verjährung der zugrunde liegenden tat nicht mehr verlangt werden (spätestens nach 15 Jahren). Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde nach so einem langen Zeitraum die Erneuerung der Führerscheinprüfung, so betrifft dies in aller Regel auch nur die Prüfungsleistungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Alex
    Am 13. November 2019 um 20:18

    Also wäre es möglich ich hatte noch nie einen Führerschein wenn ich mich in Polen anmelde und dort eine Fahrprüfung absolviere in Deutschland legal Auto zu fahren

  10. Markus
    Am 7. November 2019 um 12:11

    Hallo, mir wurde im November 2010 der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall entzogen. Ich hatte eine Geldstrafe und eine Sperre von 3 Jahren bekommen. Ab wann kann ich den Führerschein wieder beantragen ohne eine MPU fürchten zu müssen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 17:23

      Hallo Markus,

      eine MPU ist in der Regel nach Ablauf der Sperrfrist und anschließender Verjährung der Tat nicht mehr zu befürchten. Alkoholtaten verjähren in der Regel nach 10 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Andy
    Am 2. November 2019 um 2:17

    Hallo ich musste im April 2010 meinen Führerschein nach positivem Konsum von Amphetamin abgeben. Kann ich im April 2020 meinen Führerschein ohne MPU wiedererlangen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2019 um 16:39

      Hallo Andy,

      eine MPU kann in der Regel nicht mehr zur Auflage gemacht werden, wenn die Sperrfrist abgelaufen und der dem Führerscheinentzug zugrunde liegende Verstoß verjährt ist (bei einer Sperrfrist von 5 Jahren und 10 Jahren Tilgungsfrist also z. B. 15 Jahre).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Stephan
    Am 31. Oktober 2019 um 16:31

    Hallo, ist es möglich den französischen fs mit einer Bescheinigung des französischen fs auf den deutschen fs umschreiben zu lassen, ohne eine mpu machen zu müssen?
    Danke im voraus

  13. Isi
    Am 29. Oktober 2019 um 16:30

    Hallo,

    Ich hab meinen Führerschein im März 2015 abgeben müssen, da ich im Reißverschluss verfahren von der Linken in die Rechte Spur einscheren wollte, leider kam das Auto zum falschen Moment und hab es leicht an der Fahrerseite getroffen.
    Ich bin in Panik geraten und bin weiter gefahren (Vaters Auto).
    Jedenfalls kam die Polizei nach einer Weile zu uns nachhause und ermittelten den Fall.
    Zudem Zeitpunkt hatte ich Angst den Fall neben meinem Vater zuzugeben und sagte aus, dass ich nichts vom Unfall mitbekommen habe, da die Musik im Auto zu laut war.
    Das ganze ging vor Gericht, ich musste 4500€ für den Schaden zahlen, dann kamen noch 300€ Gerichtskosten und 600€ Anwaltskosten.
    Bin 2 mal in die Medizinische- Psychologische- Untersuchung gegangen, leider ohne Erfolg. KS 4000€
    Mir wurde gesagt das ich auch wieder den Führerschein machen muss.

    Meine Frage: besteht die Chance meinen Führerschein wieder zu bekommen, auch ohne MPU ? Wenn ja wären einige Tipps sehr Hilfreich.

    Lieben Dank im Voraus
    Ishak

  14. Mathias
    Am 28. Oktober 2019 um 14:31

    Bei mir wurde ein Wert von 1,3 (Cannabis) festgestellt und somit durfte ich ein Monat laufen und musste Strafe zahlen
    Dachte ja das Thema ist durch und jetzt noch ne mpu ?
    Geht das?
    Zwei Mal bestraft ?
    Was ich vielleicht noch dazu sagen müsste ich habe kein Wohnsitz mehr in Deutschland aber ich soll hier alles machen ?

  15. Martin
    Am 28. Oktober 2019 um 12:12

    Hallo,

    ich habe folgendes Anliegen:
    ich wurde beim Wildcampen mit Cannabis erwischt, ca 2G (steht auch so im Bericht des Polizisten), meine weiteren Angaben waren, dass ich gelegentlich rauche, sprich am Wochenende oder mal im Urlaub. Da wir mit dem Camper unterwegs waren wurde der Schlüssel nach einer ausführlichen Durchsuchung (es wurde nichts weiter gefunden) des PKW`s abgenommen und wir wurden an einem Nachtparkplatz abgestellt. Einen Drogentest habe ich nicht machen müssen, da ich bereits zugegeben hatte das ich konsumiert habe. Jedoch haben wir in unserer Panik den Ersatzschlüssel rausgeholt und sind schnell weg gefahren… (ich weiß, ein sehr dummer Fehler…)
    Die andere Person musste einen Urintest abgeben, der positiv auf THC war, jedoch unter der Aussage, seit mehreren Wochen nichts mehr Konsumiert zu haben, einen Bluttest gab es nicht.
    Nun habe ich vorab Post erhalten in der steht, dass ein Verfahren eingeleitet wird, in dem mir Besitz und Drogen am Steuer vorgeworfen wird.
    Meine Frage ist nun, da ich keinen Test abgeben habe, die Polizei nur meine Aussage aufgenommen hat und die Polizei nicht zu 100% beweisen kann (die Vermutung liegt trotzdem nahe…), dass einer von uns gefahren ist, wie die Strafe ausfallen könnte. Da der Vorfall sich in einem anderen Bundesland, als in dem wo ich wohne, ereignete, wird das Verfahren erst noch übermittelt.
    Habe ich trotz mangelnder Beweislage mit einem Fahrverbot zu rechnen, bzw wird eine MPU angeordnet?

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin

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