Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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235 Kommentare

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  1. Roma
    Am 24. Februar 2025 um 19:28

    Guten Tag,

    mir wurde der Führerschein vor über 16Jahren wegen vorsätzlicher Trunkenheit am Steuer entzogen. Ich habe nie eine MPU angefangen bzw. mich für eine angemeldet, da ich bisher immer sehr gut ohne Führerschein zurecht kam.
    Die Tilgungsfrist der Tat ist am 29.12.23. abgelaufen.
    Letztes Jahr, also nach 15 Jahren, wurde mir die Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis von der Stadt Dortmund verwehrt, da es anscheinend in einer Überliegefrist lag und noch Einträge im FAER vorhanden waren. Ich solle eine MPU machen.

    Nun sind keine Einträge mehr vorhanden.

    Ist eine MPU noch notwendig?
    Muss ich den Führerschein neu machen?

    Ich würde gerne demnächst aufs Land ziehen, dort ist ein Führerschein unerlässlich.
    Wie bekomme ich meine Führerschein schnellstmöglich zurück?

    Für einen Rat wäre ich sehr Dankbar

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Sofia
    Am 7. Januar 2025 um 11:49

    Hallo, Mein Führerschein wird wegen Unfallfahrflucht für 6 Monate entzogen. Es war kein betrunkenes Fahren oder sonstige Drogen. Dieser wurde im November 2022 nach dem Umtausch des Führerscheins aus meinem Heimatland ausgestellt und daher hatte ich keine Probezeit. Ich habe gehört, dass ich 3 Monate vor Ablauf der Entziehung einen neuen Antrag stellen kann. Ist das richtig? Bekomme ich eine neue Probezeit, wenn ich meinen neuen Führerschein bekomme? Benötige ich für den neuen Führerscheinantrag eine neue Theorie- und Praxisprüfung und eine neue Erste-Hilfe-Prüfung? Kann jemand helfen

  3. Dieter
    Am 7. Dezember 2024 um 12:41

    Hallo ich musste mein Führerschein 2016 wegen thc Konsum abgeben besteht die Möglichkeit ihn jetzt ohne eine mpu zwecks des neuen Gesetz wieder zu bekommen oder habe ich Pech gehabt ?

  4. Marcel
    Am 18. November 2024 um 22:06

    Hallo, ich bin ein weing ratlos,
    Hab mein Führerschein 2005 abgegeben, und denke das ich ihn auch nach so langer Zeit zurück bekomme.
    Da ich aber seit 2007 in der Schweiz lebe und man hier gut ohne leben kann hat mich es nicht wirklich intressiert
    ihn wieder zu bekommen.
    Nun möchte ich aber wieder Motorad fahren.
    ich habe aber keine Deutsche Adresse mehr, und weiss nicht an welche Behörde ich mich wenden soll.
    Ich könnte theoretisch einen in der Schweiz machen, aber die kosten sind auch nicht zu verachten.
    Wenn mir jemand Information geben kann, wäre ich sehr dankbar.
    mfg

    • Flo
      Am 15. Dezember 2024 um 23:11

      Hallo,
      hab das hier Grad überflogen und deinen Kommentar gesehen. Ich habe bereits eine MPU gemacht und hatte meinen Führerschein wieder. Dann nach einem Jahr direkt wieder verloren allerdings wegen besitz und nicht berauschter fahrt.
      hatte ein paar Leute getroffen die es auf Grund der neuen Gesetzeslage versucht haben und es hat geklappt. Hab den Führerschein vor 3 Wochen auch neu beantragt und heute kam die Rechnung für Neuerteilung ohne Probezeit. denk mal das bedeutet dass ich ihn wieder bekomme. Ich glaub es kommt drauf an was dein vergehen war und wie aufgeschlossen die Leute in den Behörden bei dir sind. liegt ja ein Stück weit in deren Ermessen. wenn du erst vor kurzem mit nem sehr hohen Wert gefahren bist wird’s glaub immer noch schwierig. wenn’s ne längere Zeit her ist, oder du nur einen geringeren Wert im Blut hattest oder es nur wegen besitz war ist’s wahrscheinlicher dass es klappt. Mein Tip: einfach versuchen am besten so schnell wie möglich. beantragen kostet nicht viel und dann abwarten. entweder bekommst ne Rechnung über knappe hundert Euro und danach irgendwann deinen Führerschein oder sie schreiben dir dass du ne MPU vorlegen musst. dann kannst das ganze immernoch zurückziehen und hast halt 20 Euro in Sand gesetzt. würde behaupten der Versuch ist’s Wert.
      hoffe das konnte weiterhelfen und viel Erfolg

  5. Stephan
    Am 30. September 2024 um 9:25

    Hallo zusammen,

    ich wurde im Juli 2008 mit einem Blutalkoholwert von 0,36 Promille angehalten, als meine Probezeit bereits abgelaufen war. Im Oktober 2008 folgte eine weitere Kontrolle mit 0,3 Promille Blutalkohol und 0,6 ng/ml THC, woraufhin mir eine MPU auferlegt wurde. Diese habe ich im Juni 2009 gemacht, aber das Ergebnis war nicht positiv, und ich habe es auch nicht eingereicht. Seitdem habe ich keine weiteren Schritte unternommen, um meinen Führerschein wiederzuerlangen.

    Nun möchte ich wissen, ob ich aktuell meinen Führerschein neu beantragen kann, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?

    Vielen Dank im Voraus!
    Stephan

  6. Gerhard
    Am 19. September 2024 um 14:57

    Hallo an alle , ein Problem
    mir wurde 89 meine Führerscheine 3er und 1ser wegen Trunkenheit entzogen. Habe dann ewig nichts gemacht.
    2006 habe ich dann nur den 3er wieder gemacht. Fahre seitdem ohne Probleme Auto und Roller. Habe gelesen dass mit dem Eu
    Schein nach einer Änderung im Gesetz keine erneute Prüfung erforderlich ist. jetzt öchte ich gerne den 196 aber der „liebe“Herr auf der führerschhein stelle möchte dass ich Fahrstunden und Theorie ca, 900 € mache hat er Recht oder gibt es eine ander Legale Möglichkeit
    LG Gerhard

  7. Elke
    Am 17. September 2024 um 13:49

    Hallo, meine 15 Jahre enden am 27.01.2025.
    Ich habe vor ca 10 Jahren eine MPU angefangen, Haarprobe abgegeben und wurde ganz mies veräppelt obwohl ich schon viel Geld investiert hatte. ich habe damals meinen Führerschein freiwillig abgegeben. kann ich ihn nun schon beantragen?

  8. Starnberger
    Am 17. September 2024 um 13:28

    Hallo, habe seit 20 Jahren keinen Führerschein mehr. Wegen Alkohol an Steuer, muss ich den Führerschein neu machen, oder bekomme ich den Führerschein wieder.
    Wer weiß etwas dazu..
    Danke

  9. Heinrich H
    Am 25. Juni 2024 um 20:37

    Hallo. Ich hatte mal Klasse 3 und 1b und musste meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr abgeben. Nach mehr, als 2 Jahren musste ich den Führerschein neu machen und habe, aus Kostengründen, nur Klasse 3 neu gemacht. Besteht die Möglichkeit, dass ich mir den alten Klasse 1b Führerschein eintragen lasse, ohne erneut Fahrstunden und Theoriestunden machen zu müssen?

    • Oni
      Am 6. September 2024 um 12:47

      Ja, es ist völlig möglich. Dein Augenarzt sollte einen Augentest or Augenuntersuchung für den Führerschein Klasse IB durchführen. Dein Hausarzt sollte eine medizinische Untersuchung für den Führerschein auch machen. Fertig. Mit den Ergebnissen stellst einen einen Antrag auf Führerschein Klasse 1B

    • Stefan I.
      Am 13. August 2024 um 14:13

      würde mich auch interessieren, da ich das gleiche hatte

  10. Sascha
    Am 16. Juni 2024 um 10:18

    hallo,

    kann mir jemand helfen?Ich hab mein Führerschein nach 15 jähre wieder bekommen .Zählen die jähre davor noch ,wie lange ich mein Führerschein hatte bis zum Entzug ?

    • Björn
      Am 24. November 2024 um 15:55

      hallo du hast dich wahrscheinlich falsch ausgedrückt du wolltest wissen wenn du jetzt den Führerschein abgeben musstest ob du eine neue probezeit hast wenn du dir eine wieder neuerteilung beantragst wenn du eine probezeit schon abgearbeitet hast hast du keine neue probezeit sollte aber während der probezeit von zwei Jahren der Führerschein abgenommen worden sein wirst du die probezeit weiterführen ab da wo der abgenommen wurde.

  11. Carsten B.
    Am 14. Mai 2024 um 0:29

    Hallo
    Weiss irgendwer in welchem Jahr das Gesetz geändert worden ist wo die Sperrfrist von 10 auf 15 Jahre erhöht worden ist ?

  12. Robert
    Am 7. April 2024 um 20:00

    Hallo!
    Habe mein Führerschein 2005 wegen Trunkenheit am Steuer für 10 Monate verloren. Habe die Strafe bezahlt, aber den Schein nie Zurückbeantragt.
    Lebe zur Zeit in Österreich und meine Frage wäre ob ich den Führerschein auch in At Zurückbeantragen kann?
    Danke

    • Michaela
      Am 13. August 2024 um 15:06

      Du musst ihn neu machen habe gerade das selbe Problem nur die Prüfungen keine Pflicht std

  13. Arne R
    Am 7. April 2024 um 18:06

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben…

    Ich musste meinen Führerschein in 2008 abgeben. Hatte insgesamt mehr als 18 Pkt. Dabei waren Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol und BTM. Ich hatte doppelte Fragestellung bei der MPU, die ich in 2010/11 nicht bestanden habe.
    Sperrfrist waren 15 Jahre (habe keine zweite MPU gemacht).
    jetzt hab ich die FAER in Flensburg beantragt und bekommen. Darin stand, dass ich 0 Punkte hab, jedoch eine Entscheidung aus 2012 getroffen wurde (unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis). Also eine Sperrfrist bis 2027. Abgegeben hab ich den Führerschein aber in 2008 (2008 + 15J `= 2023) nach meiner Rechnung. Also sprechen wir hier von einer Sperrfrist von knapp 20Jahren…

    Kann ich da irgendwas machen, evtl. juristisch???

    Hat Jemand eine Idee, was da los ist?

    mfg, und vorab schonmal danke

    • Björn
      Am 24. November 2024 um 15:53

      wenn du 2011 das MPU hättest vorlegen müssen zählt abschließend des Verwaltungsakt für das MPU das heißt wenn du das nicht einreichst wird die Akte zugemacht und ab da zählen die 15 Jahre somit kommt das mit 2027/2028 hin.

    • Björn
      Am 25. Juli 2024 um 12:31

      also du hast dich wahrscheinlich etwas falsch ausgedrückt du hast nicht den Führerschein Klasse B neu gemacht du musstest nach führerscheinstelle die Theorie und praxisprüfung noch mal wiederholen um das wissen was du hast in Beweis zu stellen.

      das gleiche müsstest du auch für den LKW-Führerschein machen den du über 3,5 Tonnen haben möchtest und in dem B mit drin hattest damals du müsstest eine Theorie und praxisprüfung ablegen um den wieder zurück zu erwerben.

  14. Mayk
    Am 9. Februar 2024 um 14:14

    Moin Moin,

    ich habe den Führerschein Klasse CE und bin als Berufskraftfahrer tâtig.
    İnnerhalb 1,5 Jahren habe ich nun 5 Punkte mit dem LKW und 2 mit dem Pkw gesammelt.
    -Überholen im Überholverbot auf der Autobahn
    -Zu Schnell gefahren Landstraße
    -Handy in der Hand gehabt
    Ich bin jetzt natürlich sehr sehr vorsichtig unterwegs. Die ersten Punkte werden erst im April 2025 wieder gelöscht. Nun hab ich “Angst” das ich den FS verliere und nicht mehr meinen Job machen kann.
    Was wâre wenn er weg ist? Muss ich bei diesen Punkten eine MPU machen? Bekomme ich dann den CE wieder oder nur B? Meine Frau dreht mir den Hals um

  15. Stephan K
    Am 18. Dezember 2023 um 9:29

    Moin Moin.

    Mir wurde vor gut 28 Jahren der Führerschein abgenommen durch Trunkenfahrt.
    Da ich arbeitslos wurde, könnte ich diesen auch etliche Jahre nicht auf Wiedererteilung beantragen. Nach gut 9 Jahren beantragte ich diesen neu. Alles lief gut, ich bekam sogar Einladung zum Abholen der Fahrerlaubnis, doch aus mir bis heute übersichtlichen Gründen, bekam ich diesen dann doch nicht, der zuständige Mitarbeiter legte die Bewilligung dem Vorgesetzten vor, dieser gab aber kein grünes Licht.
    Es würden 3 Monate fehlen, ich habe mir alles abgespart, sämtliche Kosten, alles in den Sand gesetzt…
    Vielen Dank, Zulassungsstelle Kiel

    Jetzt hab ich wieder gespart, würde gerne weiteren Versuch starten.
    Was muss ich alles machen, was kommt auf mich zu…
    was ist der einfachste Weg, damit ich meinen Führerschein wiedererteilt bekomm.

    LG Stephan K

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