Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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235 Kommentare

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  1. Juri K.
    Am 23. Februar 2021 um 16:32

    Die Tilgungszeit von 15 Jahren ist am 22 Februar 2021 getilgt.
    Zur Antragstellung die Wiedererteilung meines Führerscheines (Neuerteilung)
    Muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen?
    Wie ich weis hat die EU diese Regelung im Jahre 2008 aufgehoben.
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Naunau
    Am 12. Februar 2021 um 21:20

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ca. 14 Tagen einen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins gemacht. Heute ist bei mir ein Brief angekommen mit einer Frist bis 12.04.2021 und das ich bis dahin ein Gutachten vorlegen soll. Mein zweiter Abstinenznachweis und die MPU erfolgt jedoch erst Mitte Mai 2021. Was kann ich diesbezüglich machen? Wie lange habe ich rechtlich nach Antrag Zeit ein MPU-Gutachten vorzulegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Naunau

  3. Satnam S
    Am 9. Februar 2021 um 20:30

    Hallo eine Frage ich bin bei 1,44 Promille angehalten und habe ich 9 monat Sperre bekommen mein Anwalt meinte ich bekomme kein mpu weil ich kein Grenze erreicht habe und bin ersttätter meine Frage ob ich mein Führerschein wieder zurück bekommen nach neuerteilung oder muss ich 15 Jahr warten kann jemanden mit Antwort danke

  4. Armin S
    Am 5. Februar 2021 um 20:07

    Hallo zusammen,
    mir wurde mit Entscheidung vom 22.10.2019 die Fahrerlaubnis entzogen, mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.
    Ursächlich für den Führerscheinentzug waren immer nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit 1 oder
    2 Punkten geahndet worden sind. Momentan habe ich einen Punktestand von 5 Punkten, ab dem 30.05.3021
    noch 4 Punkte.
    In der Entscheidung der Führerscheinbehörde ist vermerkt, dass zum Nachweis der Eignung i. d. R. die
    Beibringung einer MPU anzuordnen ist.
    Liegt es nun im Ermessen der Führerscheinbehörde, eine MPU anzuordnen oder nicht?

    Danke für eine Antwort

  5. Elena B
    Am 3. Februar 2021 um 23:50

    Guten Tag. Ich habe ca 2015 meinen Führerschein verloren da bei einer Hausdurchsuchung ein bisschen Heroin gefunden wurde. Das habe ich zu dieser Zeit 1-2 mal probiert. Ich wurde jedoch nie einem Drogentest unterzogen. Und ich wurde nie nachweislich unter BtM im Straßenverkehr erwischt. Meines Wissens nach hatte ich danach keine Führerscheinsperre. Das heißt ich hätte gleich danach eine MPU machen können. Wie stehen meine Chancen das ich meinen Führerschein schon nach 10 Jahren statt 15 Jahren zurück bekomme ohne eine MPU.?

  6. MajaDN
    Am 2. Februar 2021 um 16:50

    Hallo. Ich habe September 2017 denn Führerschein wegen Drogenkonsum entzogen bekommen. Allerdings bin ich nicht beim fahren erwischt worden sondern außerhalb meines Autos stehend. Wird dabei ein Unterschied gemacht ob ich gefahren oder nicht gefahren bin um meinen Führerschein wieder zu bekommen.
    Danke für die Hilfe

  7. Rico
    Am 29. Januar 2021 um 21:47

    Hallo ich habe meine Führerschein 072006 abgeben müssen ich bin unter Drogeneinfluss Auto Gefahren, Canabis und Kokain…. ich habe aber schon seit Ewigkeit nichts mehr mir Dem Jugendlichen leicht Sinn dem ich zur Zeit getrieben habe gemein… Mein Führerschein ist jetzt seit über 15 Jahren weg, ist es möglich meinen Führerschein wieder zu bekommen ohne Mpu und Fahrschule oder muss ich ihn jetzt komplett neu machen… Bitte um Antwort

  8. Max
    Am 19. Januar 2021 um 10:18

    Schönen guten Tag. Ich hab mein positives Gutachten vor etwas mehr als 2 Monaten abgegeben. Ist das normal, dass ich noch keine Antwort bekommen habe? Vielleicht unter anderem auch wegen corona?

  9. Sebastian
    Am 8. Januar 2021 um 15:31

    Hallo ihr Lieben,

    ich würde gerne meine Geschichte erzählen ( schreiben), vielleicht, kann sie dem Einen oder Anderen helfen. Ich habe meinen Führerschein 1997 gemacht ( Mit 19 Jahren ) . Etwas über 2 Jahre hatte ich meinen Führerschein, also war ich, aus der Probezeit raus. Leider hatte es sich so ergeben, das ich mich auf Grund von alkoholischen Getränken, noch zum Autofahren hinreißen lassen habe. Die Folgen waren, das ich ein geparktes Auto streife und frontal gegen eine Hausmauer führ. Ich hatte einen Promillewert von 1,57 im Blut. Der Führerschein war natürlich weg! Eine MPU -Untersuchung musste ich nicht machen, da der Wert unter 1,6 ( knapp) war. Ich habe dann nach 21 Jahren, mich entschieden, den Führerschein wieder zu machen, bzw. mich dazu überreden zu lassen, ihn wieder zu machen und ich habe es nicht bereut. Bei der Beantragung , bei der Führerscheinstelle, ( Neuerteilung nach Entzug) musste man etwas mehr plechen, aber dafür hatte ich in der Fahrschule wiederum Geld gespart. Meine Auflagen waren , die Theoretische – und Praktische Prüfung nach mal zu machen. Ich brauchte keinen Erst-Hilfe- Kurs noch mal zu absolvieren , musste nicht am Theoretische Unterricht ( Pflichtstunden ) teil nehmen und brauchte auch keine Sonderfahrten mehr zu machen. Das spart natürlich Geld, ich hatte meinen FS, nach noch nicht mal, 2 Monaten wieder und ich habe es echt bereut, ihn nicht eher gemacht zu haben.

  10. Taschner
    Am 4. Januar 2021 um 17:24

    Hallo,
    Ich hab jetzt länger Pause gemacht wegen meinem Führerschein der 2014 entzogen wurde wegen Alkohol i.d.Probezeit hab alle Kurse gemacht was ich machen musste. Was könnte mir jetzt im größtenteils passieren?

  11. Daniel
    Am 2. Januar 2021 um 19:26

    Wenn ich es richtig verstehe kann ich mein Freund nach 14.5 Jahren praktisch beantragen . Was ich nicht verstehen muss bei dem Bogen der wiedererteilung nicht auch was wegen Mpu drauf sein . Da ich nicht mehr das Datum der Abgabe im Kopf habe . Bin echt verunsichert.

  12. Patrick
    Am 29. Dezember 2020 um 14:00

    Hallo, ich habe Ende 2017 wegen Trunkenheit meinen Führerschein abgeben müssen. Bin bei der ersten MPU 2019 leider durchgefallen. Bei dem erneuten Antrag jetzt wird nun ein Erste-Hilfe Kurs verlangt. Wieso wollte man diesen nicht schon beim ersten Mal? Und ist auch ein Online Kurs möglich bzw. gültig. Aufgrund der momentanen Situation.

  13. Anna
    Am 15. Dezember 2020 um 14:55

    Hallo,
    Seit 2014 war meine Führerschein entzogen. Straffe habe bezahlt dann Fahrverbot habe fur 9 monate. Aber MPU erst.
    Vor 2 jahre bin nach Polen umgezogen. Meine erste Führerschein habe im Polen gemacht. In Deutschland habe umgetauscht.
    Jetzt weiss ich nichts wo kann ich anfangen wieder zuruck kriegen.

  14. Fischer
    Am 8. Dezember 2020 um 13:43

    Hallo,

    im Jahr 2006 hatte ich Unfall während fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol Einfluss. Im Jahr 2009 nach der Sperrfrist konnte ich Führerschein machen, den leider selbst im Jahr 2017 durch volles Punktekonto abgezogen wurde und mit MPU neu bekommen habe. Im Dezember 2019 wurde ich unter Alkohol Einfluss eingehalten mit 1,3 Promille und der Führerschein wurde wieder eingezogen. Die Frage jetzt und nach Ablauf der Sperrfrist von 1 Jahr: Kann ich mein Führerschein ohne MPU zu machen bekommen oder wird die Sache von 2006 mitberücksichtigt ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Pascal

  15. Patrick W
    Am 13. November 2020 um 19:10

    Nabend hätte da mal ne Frage
    Habe 2010 meinen Führerschein verloren wegen Cannabis 2019 habe ich eine mpu gemacht die kurz davor aber scheiterte wegen moonproduckte,die neuerteilung lief und die wollten wegen mpu und ein Aufbausimminar.Habe vor kurzem mit der strassenzulassung geschrieben,die wollten meine daten wie Nahme und soweiter ist ja auch 10 jahre her und dann kam ne mail soll eine neuerteiling machen jetzt meine frage lohnt es sich eine neuerteilung zu beantragen da es ja vllt bei mir verjährt ist und vllt auch nichts mehr in der Akte steht ich bitte um ein Hinweis danke

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