Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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235 Kommentare

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  1. Mario l.
    Am 7. Juli 2020 um 19:09

    Hallo, Führerschein weg seit 11 jahren, Alkohol. Meine Frage, gelten diese 15 Jahre zur Neuerteilung ohne mpu in allen Bundesländern ?

  2. Alexander
    Am 2. Juli 2020 um 9:27

    Guten Tag. Gab eine Gutahtung in Führarshainstelle, um einen Führerschein abzuholen. Sie sagten, sie sollten 2 Wochen warten, während sie den Brief studieren. Ist es richtig? Vielen Dank.

  3. Gerhard
    Am 25. Juni 2020 um 23:15

    Hallo zusammen, hier meine Frage: Habe 1991meinen Führerschein 1 , 2, 3 wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Habe dann bis 1996 gewartet und in diesem Jahr für Pkw 3 wieder gemacht. Habe jetzt vornem Jahr 2019 gelesen dass sich rechtlich einiges geändert hat. Habe bei der Zulassungs stelle nachgefragt wie es mitveiner Neuerteilung für meinen 1er aussieht. Die Antwort den müsse ich auf jeden Fall neu machen nach so langer Zeit.
    Was kann ich gegen diese Willkür Unternehmen
    LG gerhard

  4. CLaudia
    Am 25. Juni 2020 um 12:26

    Hallo,
    ich würde gerne 12 Jahre nach dem ich meinen Führerschein abgegeben habe diesen wieder erlangen. Ich weiß leider nicht genau welche Schritte die richtigen sind.
    Zu erst aber mal zu der Situation. Ich wurde in der Probezeit einige Male geblitzt und sollte daraufhin neben dem Bußgeld entweder ein Aufbauseminar besuchen oder eine MPU machen. Ich weiß, das ist ein gewichtiger Unterschied… aber ich kann es nicht mehr rekonstruieren und habe auch keine Dokumente aus dieser Zeit mehr.
    Jedenfalls habe ich mich damals entschieden den Führerschein abzugeben. Nach all der Zeit möchte ich den Führerschein nun gern neu machen und weiß so gar nicht an welche Behörde ich mich wenden muss, um zu erfragen was jetzt nötig ist.
    Besten Dank schon im Vorfeld für die Antwort.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2020 um 11:47

      Hallo Claudia,

      bitte wenden Sie sich für den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Hans
    Am 25. Juni 2020 um 9:00

    Hallo habe den führerschein nach 16 jahren neu gemacht…..hab ich nun auch ne probezeit oder wird die zeit wo ich ihn besessen habe angerechnet?

  6. Sidi
    Am 23. Juni 2020 um 19:57

    Hallo und guten Tag………mir wurde 1988 der Führerschein wg Alkohol abgenommen und 1990 nach
    bestandener MPU wieder erteoilt. Motorrad aber nur begrenzt bis 20 KW. Jetzt möchte ich aber
    mehr wie 20 KW fahren……was muss ich machen??

  7. Coker
    Am 10. Juni 2020 um 22:13

    Ich habe vor15 Jahren meinen Führerschein abgegeben. Nun wurde bei einer kontrolle mit dem bike bei mir Drogen gefunden. Wirkt sich das auf den Antrag Wiedererteilungaus. Oder kommt das nicht nach Flensburg

    Bitte um Antwort

  8. jürgen
    Am 3. Juni 2020 um 18:43

    hallo,
    mir wurde die fahrerlaubnis entzogen, wegen 8 punkten, die leider nur auf grund des tatag-prinzipes esntstanden sind, es war eine überlagerung von 16 tagen, kann ich sofort nach dem entzug der fahrerlaubnis einen antrag auf neuerteilung stellen und welche unterlagen benötige ich dazu,
    welche forderungen stellt die fahrerlaubnisbehörde (mpu, aufbaukurs) an mich

  9. Arthur D.
    Am 1. Juni 2020 um 15:45

    Hallo,
    ich möchte meine alten Führerscheine die ich 1993 gemacht habe komplett wieder erteilt bekommen.
    Das waren damals A,A1,B,BE,C1,C1E,M,L.
    Ich habe meinen Führerschein damals 1999 wegen Trunkenheit(1,17 Promille) verloren. Da ich damals keinen Führerschein benötigte habe ich mich um die Wiedererteilung nicht so gekümmert und habe die 2 Jahresfrist verstreichen lassen. 2007 habe ich dann aber MPU gemacht und meinen Autoführerschein Klasse B neu mit Prüfung absolvieren müssen. Seit 2007 fahre ich nun den gültigen B Führerschein ohne Punkte und Verstößen. Nun möchte ich aber auch die anderen Führerscheinklassen wieder haben. Was muss ich tun? Muss ich die nun alle wieder neu machen? Oder langt ein Antrag auf Wiedererteilung? Ich möchte wieder mit dem Motorradfahren anfangen, auch möchte ich wieder im Besitz des kleinen LKW und Hängerführerscheines sein.

    Vielen Dank schonmal und schöne Grüße

    • Tom
      Am 28. Oktober 2021 um 12:53

      Hat sich schon etwas ergeben? Stehe vor dem selben problem

  10. Dominik
    Am 29. Mai 2020 um 10:32

    Guten Tag,

    meiner Partnerin wurde 2013 der Führerschein entzogen, aufgrund einer Diabetes Erkrankung. (Freiwilliger Verzicht). Nach jetzt knapp 7 Jahren hat sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt. Das Gutachten der verkehrsmedizinischen Begutachtung ist positiv ausgefallen mit der Auflage, einer augenärztlichen Untersuchung.

    Jetzt hat sie jedoch gehört, da der Verzicht schon 7 Jahre her ist, dass sie eventuell eine neue Prüfung (theoretisch und/oder praktisch) ablegen muss.

    Stimmt das bzw. gibt es hier Vergleichsfälle?

    Vielen Dank für Eure Mühe und „Beratung“

    Liebe Grüße

  11. Sarcophaser
    Am 23. Mai 2020 um 9:04

    Wie immer steckt der Teufel im Detail:
    Du musst ja nur glaubhaft nachweisen das Du hinten gesessen hast, was beim Pferd ja logisch klingt!
    Somit warst nur „Passagier“ gewesen und rechtlich nicht belangbar.
    D.H. dir hätte der Lappen gar nicht entzogen werden dürfen!
    Wenn der Gaul voll war konntest du ja nix für…

  12. Alehandro
    Am 22. Mai 2020 um 9:46

    Hallo,

    ich hatte mein Führerschein 2011 wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen bekommen, bei neu Erteilung wurde das Datum des Führerschein auf 2011 gesetzt aber der Führerschein bereits 1997 gemacht worden – Ist das richtig ?
    Danke vorab.

  13. Christian
    Am 19. Mai 2020 um 12:54

    Hallo. Ich habe meinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt vor 2 Monaten in Berlin. Allerdings habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten. Wie lange dauert das üblicherweise?

  14. Günter
    Am 19. Mai 2020 um 9:55

    Hallo ich habe ja noch kurz vor der Corona Zeit meinen Führerschein neu beantragt muss aber noch warten da ich ja einen Sehtest und einen Ersthilfekurs machen muss.

    Die Führerschein Stelle sagt ja das ich eine Theoretische und Praktische Prüfung machen muss.

    Habe mich aber in der Zeit immer und immer wieder damit beschäftigt warum ich den erneut einen Prüfung ablegen soll.

    Habe im Internet auf vielen Seiten gelesen das dieses seit 2008 nicht mehr notwendig ist wenn man nach 15Jahren den Führerschein neu Beantragt.

    Nur in besonderen Fellen und dann auch nur einen Praktische Prüfung was stimmt den jetzt muss ich den jetzt einen erneute Prüfung ablegen ja oder nein

  15. Sebastian M.
    Am 18. Mai 2020 um 12:24

    Hallo,

    Am 8.juni 2005 wurde mein führerschein entzogen wegen Drogen. Ich bin aber nicht gefahren.meine Tilgung ist am 8.juni 2020.das habe ich schwarz auf weiss vom kba. Nun kommt noch eine überliegefrist. Kann mir in der Zeit eine mpu auferlegt werden?

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