Führerscheinfreie Fahrzeuge: Diese Kfz benötigen keine Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein gefahren werden?

Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?
Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?

Ob wegen einer nicht bestandenen MPU oder etwa einer allgemeinen Aversion gegen Prüfungen: Manche Menschen entscheiden sich dazu, keinen Führerschein (mehr) haben zu wollen. Möchten sie dennoch motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen sie führerscheinfreie Fahrzeuge.

Doch gibt es in Deutschland überhaupt Autos, die ohne Führerschein geführt werden können? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und welche Bußgelder folgen, wenn diese nicht eingehalten werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Informationen zu den einzelnen Bestimmungen sowie zu den drohenden Bußgeldern bekommen Sie hier ebenfalls.

Führerscheinfreie oder fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Welche Ausdrucksweise ist richtig? Grundsätzlich sind die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ voneinander abzutrennen. Mit dem Schein ist lediglich das Dokument gemeint, während die Erlaubnis die allgemeine Berechtigung zum Führen bestimmter Kfz darstellt. In diesem spezifischen Fall werden die Bezeichnungen „führerscheinfrei“ und „fahrerlaubnisfrei“ allerdings Synonym verwandt.

FAQ: Führerscheinfreie Fahrzeuge

Gibt es führerscheinfreie Autos?

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, benötigen Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen keinen Führerschein.

Sind Mofas führerscheinfrei?

Bei Mofas handelt es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge. Allerdings wird für diese eine Prüfbescheinigung benötigt.

Welche Fahrzeuge sind noch führerscheinfrei?

Bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Zugmaschinen, Stapler, Flurförderzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind führerscheinfrei.

Spezifische Infos über führerscheinfreie Fahrzeuge

Führerscheinfreie Mofas: Ohne Prüfung drohen Bußgelder!

Mofas sind zwar führerscheinfreie Fahrzeuge, daraus ergibt sich allerdings nicht, dass sie gefahren werden dürfen, ohne dass die betroffene Person im Vorfeld gewisse Kenntnisse erworben hat. Um ein Mofa im deutschen Straßenverkehr steuern zu dürfen, ist eine besondere Prüfbescheinigung vonnöten, die sicherstellen soll, dass Mofafahrer zumindest die Grundregeln im Straßenverkehr beherrschen und aufgrund ihrer Unwissenheit keine Gefahr darstellen.

Bedenken Sie: Ein Mindestalter von 15 Jahren ist Voraussetzung. Nach einer bestandenen Prüfung sind Sie zum Führen von einem Mofa berechtigt, solange dieses bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.

Fahren Sie mit einem Mofa, ohne die Prüfbescheinigung abgelegt zu haben, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Führerscheinfreie Autos: Diese Bestimmungen gelten

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
  • Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist.

Ein führerscheinfreies Auto kaufen: Stolpersteine

Attribut "führerscheinfrei": Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.
Attribut „führerscheinfrei“: Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.

Insbesondere dann, wenn Sie führerscheinfreie Autos gebraucht erwerben wollen, sollten Sie Vorsicht walten lassen: Nicht alle Fahrzeuge, welche als „führerscheinfrei“ beworben werden, erfüllen auch die notwendigen Voraussetzungen.

Neben den üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Autokauf sollten Sie sich erkundigen, ob das in Betracht kommende Auto wirklich führerscheinfrei geführt werden darf.

Eine detaillierte Nachfrage bei der Zulassungsbehörde kann an dieser Stelle teure Fehler vermeiden.

Führerscheinfreie Fahrzeuge in der Landwirtschaft

Auch bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind führerscheinfrei. Dazu zählen laut § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • Zugmaschinen
  • Stapler
  • Flurförderzeuge
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Allerdings müssen diese Maschinen von ihrer Bauart her eindeutig für den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein. Zudem darf ihre Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten.

Als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten ebenfalls landwirtschaftliche Kfz und Arbeitsmaschinen, welche mithilfe von Holmen von Fußgängern geführt werden.

Das Auto war nicht führerscheinfrei? Diese Ahndungen drohen

Nehmen Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, drohen unangenehme Folgen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein Mofa mit mehr als 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt eine Verkehrsstraftat dar: Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder ein entsprechend hohes Strafgeld können folgen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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155 Kommentare

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  1. Sonja
    Am 12. Juli 2018 um 21:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben beim Umzug den alten und verloren geglaubten 1b-Führerschein, der 1990 an Eides satt als „Verloren“ gemeldet wurde, wieder gefunden. Ist nach einer negativen MPU der „Tausch“ gegen eine sogen. Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder sonstwo möglich, wo ich 1989 den 1b-Führerschein gemacht habe? Wenn ja, was ist alles mitzunehmen? Danke für Ihre Antworten.
    Sonja

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:58

      Hallo Sonja,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den wiedergefundenen Führerschein bei der zuständigen Behörde zu melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jessy G.
    Am 5. Juli 2018 um 19:42

    Hallo, darf ich mit einer Prüfbescheinigung so ein kleines Auto das nur 25 ķmh fährt fahren. Die hanen doch immer so einen Aufkleber mit einer 25 hinten dran.

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:14

      Wenn du eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung (1999-2002 erhältlich) gemacht hast, dann die mit 25 km/h, die ein Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrtstuhl haben.

      Mit der Mofaprüfbescheinigung (egal, wann gemacht) nur 2- und dreirädrige (die nur bis 350 kg Leergewicht) und 25 km/h.
      Auto (vierrädrig) ist gar nicht.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:23

      Hallo Jessy G.,

      bitte wenden Sie sich an die Führerschein- bzw. Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Richard
    Am 4. Juli 2018 um 21:24

    Seat Arosa bj.1998 Mofa Auto 25 kmh darf ich ohne Führerschein fahren, ich bin 1951 geboren

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:10

      Hallo Richard,

      in der Regel ist das nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Sonja
    Am 19. Juni 2018 um 10:30

    ???

  5. Sonja
    Am 17. Juni 2018 um 15:54

    Hallo,
    wir haben beim Umzug einen gültigen 1b – Führerschein von 1989 gefunden, der damals als eidesstattlich verloren gemeldet wurde. Da ich im April eine negative MPU hatte und Jahrgang 1973 bin, ist nun unsere Frage, ob man den Schein beim gegen eine Prüfbescheinigung tauschen kann.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:44

      Hallo Sonja,

      bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Holger
    Am 13. Juni 2018 um 12:28

    Ich habe mir vor 5 Jahren ein ellekroroller gekauft fährt nicht mal 20 km/h darf ich den ohne Führerschein fahren bin 47 Jahre alt

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:29

      Elektroroller bis 25 km/h zählen als Mofa, die bis 20 km/h als Leicht-Mofas. Für beide benötigen sie (heute 47 Jahre) eine Mofaprüfbescheinigung – keine Fahrerlaubnis.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:08

      Hallo Holger,

      in der Regel benötigen Sie einen Führerschein, aber fragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. MAX
    Am 11. Juni 2018 um 19:21

    hallo,
    ich habe mir jetzt alles hier durchgelesen…jedoch sind meine fragen nicht dabei/ bzw. nicht konkret genug beantwortet

    ich möchte ein echtes , 25kmh fahrzeug kaufen (vom hersteller anscheinend ursprünglich als solches fabriziert)
    (Hyundai Aros 25 KM/H mit Mofakennzeichen auf den fotos dran ! )

    Was muss ich beachten ? Gehen wir davon aus, das Auto ist als Mofa in den Papieren eingetragen.

    habe selbst keinen führerschein und bin 26,

    – reicht für dieses teil die MOFA prüfbescheinigung (möchte damit in BERLIN fahren) ??

    – UND: kann ich mich direkt nach dem Kauf in das Auto setzten uns losfahren ? (hole mir vorher von Versicherung ein Kennzeichen für 80 EUR )

    Die Fragen hören sich vllt. etwas eigenartig an und sollten sich selbst beantworten, aber es ist ja ein durcheinander mit Krankenfahrstuhlbescheinigung, klasse s führerschein, mofa prüfbescheinigung, betriebserlaubnis, TÜV usw..

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:53

      Der Hyundai Atos (nicht Aros) ist echter Pkw und kein Leicht-Kfz. Und wird von „Betrügern“ gerne als „Mofaauto, Krankenfahrstuhl“ etc als führerschein-, zulassungs- und Tüv-frei angeboten. Wird auch gerne als „Aros“ angeboten, da man dann beim Googlen nichts findet.

      Der ist aber zulassungspflichtig, tüv-pflichtig und Kfz-steuerpflichtig und man braucht die Fahrerlaubnis der Klasse B, so man nicht die alte Klasse 5, ausgestellt vor dem 01.01.1989 besitzt.

      Sollten sie den bereits erworben und mit Mopedkennzeichen versichert haben, machen sie das schnellstens rückgängig.

      Und auch in Berlin wurden gerade in letzter Zeit mehrere dieser Fahrzeuge (Fiat Panda, Seicento, Cinquecento, VW Lupo, Seat Marbella, Hunday,…) aus dem Verkehr gezogen. Da läuft bundesweit eine „Säuberungswelle“ und viele Besitzer versuchen die Kisten jetzt noch schnell abzustoßen.

      Mit ihren 26 Jahren brauchen sie Klasse B.

      Selbst die echten Krankenfahrstühle (bis 300 kg Leergewicht – Canta, Wanjienberg, und wie die Plastikkistchen alle hießen) kannst du nur dann ohne Fahrerlaubnis fahren, wenn du die spezielle Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung (das ist eben nicht die Mofaprüfbescheinigung)in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.08.2002 gemacht hast. Nur in dieser Zeit konnte man die erwerben. Und nur die ist im § 76 FeV als besitzstandswahrend erwähnt: Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:26

      Hallo Max,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde bzw. den TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Angelika N.
    Am 11. Juni 2018 um 18:15

    Hallo, ich habe nun soviel gelesen das ich verwirrter bin als zuvor. Ich bin Baujahr 62 habe weder Führerschein noch Prüfbescheinigung und möchte nicht zwingend eines der beiden machen. Nun möchte ich mir gerne eine Biene (Piaggio APE) 25 km/h oder ein 3 oder 4 Rad Kabinen Roller bis 25km/h anschaffen. Nun meine Frage: welches hiervon darf ich fahren?

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:35

      Hallo Angelika.
      Ape mit 25 km/h als 3-rädriges KKR sowie die neuen elektrobetriebenen dreirädrigen KKR bis 25 km/h (dreirädrige Kabinenroller) gehen ebenso wie zweirädrige Mofas ohne Führerschein. Und da du vor dem 01.04.1965 geboren bist, brauchst du auch keine Prüfbescheinigung. Aber Achtung: Die 4-rädrigen fallen da nicht darunter. Und die APE als Krankenfahrstuhl ebenfalls nicht. Die muss zwingend den „KKR-dreirädrig“ (Leicht-Kfz dreirädrig) Eintrag haben.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:23

      Hallo Angelika,
      wenden Sie sich mit diesem anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Hell
    Am 8. Juni 2018 um 20:27

    Hallo bussgeldkatalog.org,
    mich würde es mal interessieren ob ich ein 25km/h Auto, welches man mit eine Mofaprüfbescheinigung fahren darf, auch ohne diese fahren darf. Da ich ja vor dem 1.Mai 1965 geboren wurde. benötige ich diese ja auch für mein Mofa nicht. Bin ja mittlerweile im 57. Lebensjahr. Würde mir gerne ein Benziner gebraucht zulegen, damit ich auch bei schlechten Wetter mobil bin. Ein Stromer mit 10 bis 15 km/h käme für mich nicht in Frage, da eine Akkuladung wohl nicht lange halten würde und es unangenehm wäre damit eine Landstr. zum nächsten Dorf zu fahren. Auch das laden des Akkus an sich, würde zu lange dauern. Auch sind diese Fahrzeuge doch so geräumig, das man auch mal zum einkaufen fahren kann. Öffentliche Verkehrsmittel sind ja nicht so toll wenn man in jeder Hand Taschen zu tragen hat und kein Sitzplatz bekommt. Gibt ja noch gebraucht diese 1-2 Sitzer zu kaufen. Ach so, für mich ist es auch kein Problem sich auf 4 Rädern fort zu bewegen (gelernt in der Fahrschule).

    Mit freundlichen Grüßen,

    A. Hell

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:41

      Hallo Herr Hell,

      ein 25-km/h-Fahrzeug ist zweispurig und darf damit nur mit einem Führerschein gefahren werden – eine Prüfbescheinigung reicht in der Regel nicht aus. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. sydney
    Am 29. Mai 2018 um 20:32

    muss mann ein führerschein haben unter 6 stundenkilometern weil ich bin 13 jahre

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 15:13

      Hallo sydney,

      das kommt auf das Fahrzeug an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Chris M.
    Am 27. Mai 2018 um 10:34

    Hallo, ich habe im Februar meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben müssen, der ist jetzt erst mal 15 Monate weg…. Jetzt die Frage: Da ich auf dem Land wohne mit miesserabler öffentlicher Anbindung, was darf ich denn fahren, da ich wenigstens bis zum nächsten Bahnhof kommen muss, zwecks Arbeit?? :-/

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:57

      Hallo Chris,

      handelt es sich um kein allgemeines Fahrverbot, dürfen Sie mit einer entsprechenden Prüfbescheinigung Mofa fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Kati
    Am 26. Mai 2018 um 12:36

    Hallo,

    Ich habe einen schwerbehindertenausweis 100% und keinen Führerschein. Darf ich mir ohne weiteres ein 15 kmh „auto“ zulegen??danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:17

      Hallo Kati,

      ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Inge D.
    Am 17. Mai 2018 um 18:16

    habe keinen Führerschein mehr, kann ich einen E- Roller mit 25 km/hfahren. Bin 1960 geboren.

  14. Ralf
    Am 13. Mai 2018 um 20:05

    Hallo Redaktion,

    wie verhält sich eigentlich folgender Sachverhalt:

    Wen ich ein Elektroroller OHNE STVZO Zulassung mit Höchstgeschwindigkeit 25 Km/h fahre im öffentlichen Bereich, ist dann auch mein Führerschein in Gefahr ?

    Danke schon mal für die info ;)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:33

      Hallo Ralf,

      unseres Kenntnisstandes nach müssen E-Roller, die schneller als 6 km/h sind, über eine Betriebserlaubnis verfügen. Des Weiteren besteht in der Regel eine Versicherungspflicht und der Fahrer muss eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen entsprechenden Führerschein besitzen. Ohne Betriebserlaubnis müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen (siehe https://staging.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Frank R.
    Am 9. Mai 2018 um 21:23

    Hallo,
    ich bin 58 J.alt, mein FS wurde am 29.4.017 eingezogen.
    Fahren unter Alkohol, 1,4 Prom.( in NRW)und Gefährdung des Straßenverkehrs,jeweils 3 Pkt. macht 6…und die 2 Altpunkte wegen Geschwkeitsüberschreitung mit Betriebswagen….macht 8 PKT…Fahre seit 39 Jahren Auto und viel(berufsmäßig) und habe keine
    Vorbelastungen wegen Alkohol am Steuer gehabt.Nun soll ich eine MPU machen…kann ich im Moment aber geldlich nicht…!!
    Kann ich derweil meinen 50ccm Roller (gedrosselt auf 25 km/H) fahren ? Oder ein E-Roller mit max 25 km/H ?
    Freue mich auf eine Antwort,Danke

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