Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: B96-Führerschein

Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Der neue B96-Führerschein

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.
Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Oft ist von einem B96-Führerschein die Rede. Dabei stellt die Ziffer B96 eine Schlüsselzahl dar und keine eigene Führerscheinklasse. Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12 und geben Auskunft darüber, ob dem Führerscheininhaber bestimmte Beschränkungen auferlegt oder Ausnahmen zu seiner Klasse erteilt wurden. Es existieren sowohl nationale als auch europaweite Schlüsselzahlen.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Schlüsselzahl B96 erweitert den Führerschein für Wohnwagen. Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. zufolge dürfen ungefähr 90 Prozent aller Caravan-Gespanne oder Wohnwagen mit dem B96-Führerschein gefahren werden. Kraftfahrer, die einen B-Führerschein besitzen, können damit bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen führen. Für schwere Caravans bzw. Tandem-Achser ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.

Details zur Erweiterung der B-Klasse für Anhänger auf dem Führerschein durch Schlüsselzahl B96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination:

  • Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass
  • Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel: Der Volkswagen Polo 9N3 bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

Weitere Varianten des B-Führerscheins:

FührerscheinklasseFahrzeugarten
B
  • Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
B96
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01.

Den alten Führerschein zu neuem B96 tauschen

Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.
Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

In der Fahrschule: B96-Führerschein ist günstig und schnell erreichbar

Die „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96“, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.

Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.

Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer bestehenden B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.

So lange dauert die Ausbildung für B96

Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 zusammen mit der Klasse B zu absolvieren.
Erweiterer Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 oft innerhalb eines Tageskurses zu bekommen.

Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen lassen zu können.

Die Fahrschulung für den Führerschein B96 kann auch gemeinsam von Automobilclubs und Fahrschulen organisiert werden.

Die Schulung wird in Gruppen durchgeführt, bei denen sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Wohnwagen-Kombination teilen. Die Kosten für die Schlüssel 96 liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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186 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 4. Dezember 2017 um 12:46

    Hallo,

    ich möchte einen Wohnwagen leihen und komme insges. auf 4,2T brauche also B96. Den muss ich jetzt machen, das ist klar. Der Wohnwagenverleiher setzt aber 12 Monate Führerscheinbesitz voraus. Was gilt dann? Das Datum, wann B96 gemacht wurde oder das, als ich B gemacht habe? Wie steht es nach Eintragung auf dem Führerschein?

    Vielen Dank!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:13

      Hallo Thomas,

      der Verleiher kann selbst festlegen, welche Anforderungen er stellt. Deshalb müssen Sie dort nachfragen, welche Führerscheinklasse gemeint ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kevin
    Am 12. November 2017 um 18:53

    Hallo, gilt der B96 nur für Anhänger oder erhöht sich damit auch das Gesamtgewicht vom zu bedienenden Kraftfahrzeug?
    Darf ich ein Fahrzeug fahren was 4,25 t wiegt ohne Anhänger?
    Beim normalen B darf das Fahrzeug 3,5 t Gesamtgewicht haben wie ist das beim B96?
    Danke im voraus.
    MfG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 10:54

      Hallo Kevin,

      für den Führerschein B96 gilt: Der Anhänger darf mehr als 750 kg wiegen und die gesamte Zugkombination darf zwischen 3.500 kg und 4.250 kg wiegen. Dies lässt sich jedoch nicht einfach auf das Zugfahrzeug allein übertragen. Für Kfz, welche allein über 3.500 kg und höchstens 7.500 kg wiegen, wird ein C1-Führerschein benötigt.

      Ja, bei einem B-Führerschein darf der Wagen/die Zugkombination höchstens 3.500 kg wiegen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  3. Enrico
    Am 28. September 2017 um 11:36

    Hallo, ich besitze die Fs klasse B ,darf ich einen Anhänger mit 750 kg fahren wenn das Zugfahrzeug zulässiges Gesamtgewicht von 3.100kg hat also zusammen 3.850 kg oder ist dafür die Klasse B96 oder BE erforderlich ? Vielen dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:23

      Hallo Enrico,

      ja, mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie grundsätzlich einen 750-kg-Anhänger führen. Nur wenn der Anhänger schwerer ist, darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Nerko
        Am 26. August 2018 um 1:26

        Halten wir fest: Ich habe ein Auto welches eine zgM von 3500Kg hat, habe noch dazu einen Anhänger mit einer zgM von 750Kg drangehängt, macht am Ende 4250Kg. Ich habe damals 2006 gelernt, dass ich mit dieser Kombination und dem Besitz eines Führerscheins der Klasse B fahren darf und brauche somit nicht B96. Liege ich da richtig?

  4. Julius
    Am 20. September 2017 um 21:46

    Hallo,

    Ich bin in Besitz des B96 meine Frage ist: Ich habe ein Pritsche das Leergewicht ist 1590kg und die zGG 2515 kg, Anhängelast sind 1485 kg = Gesamtmasse des Zuges 4t. Jetzt steht aber bei den Bemerkungen: „*ZU O.1 : Bis 2000 ZUL. B. GES. GEW: DES ZUGES MAX. 4000KG*“ . Jetzt ist meine Frage ob ich mit meine B96 in diesem Fall einen 2 to (zGG) Anhänger ziehen darf.

    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:55

      Hallo Julius,

      mit einem Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Johannes S.
    Am 23. August 2017 um 16:49

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    habe meinen Führerschein 1973 mit Klasse 1,3 und 4 erworben. Januar 2014 eingetauscht in den neuen EU-Führerschein mit Klassen A1, B, C1, BE, C1E und L. Fahre einen PkW mit zGG 2130 kg und Wohnwagen 1.800kg. Gehe ich richtig in der Annahme daß hier die Berechtigung C1E greift?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:39

      Hallo Johannes,

      wenn diese Klasse bei Ihnen noch gültig ist, sollte Klasse C1E als Berechtigung dienen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ingmar G.
    Am 7. August 2017 um 18:05

    Hallo,

    Ist es erlaubt einen Wohnwagen mit der Führerscheinklasse B zu ziehen, wenn das Gesamtgewicht von PKW und Wohnwagen nicht 3.500kg übersteigt?

    Mfg Ingmar

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:50

      Hallo Ingmar,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger – auch Wohnwagen – ziehen, wenn diese maximal 750 kg wiegen bzw. die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jan
        Am 2. August 2022 um 14:38

        Also DEKRA und mein alter Fahrlehrer haben mir folgendes gesagt.
        Mein Auto VW Bora Variant 2.0 Automatik, darf 1400kg Gebremst ziehen, er hat ein zzg. von 1895kg.
        Ich darf mit meinen PKW einen Anhänger mit einer tatsächlichen Masse im Fahr-bereiten Zustand von 1400kg fahren.
        Auch wenn der Anhänger eine zzg. von 1500 hat.

        Führerschein Klasse B.

  7. Tobias m.
    Am 23. Juli 2017 um 15:27

    Was ist nun wenn ich den b96 habe aber mit 80 kg zulässige Gesamtmasse kontrolliert werde. Gilt das dann als fahren ohne Führerschein? Welche Strafe have ich zu erwarten.
    In meinem Fall neues Auto nicht darauf geachtet zulässige gesamtmasse 2330kg und ahk 2000kg d.h 80 kg zuviel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:39

      Hallo Tobias,

      dies gilt in der Regel als Überladung. Informationen dazu finden Sie hier: https://staging.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Martin
        Am 12. August 2017 um 21:30

        Hallo Zusammen,

        diesbezüglich habe ich bereits auch hier im Forum zum B96 Führerschein mit meinem Gespann eine ähnliche Frage gestellt. Diese Rückmeldung wäre für mich eine Alternative! Ich verstehe die Antwort der Redaktion so, dass wenn ich mit dem B96er mit einem zul. Gesamtgewicht meines Gespannes von 4380 Kg unterwegs bin, quasi als überladen gelte und nicht als fahren ohne Führerschein? Das wäre es mir allemal Wert, als de BE wegen den paar Kilo machen zu müssen.

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 21. August 2017 um 9:29

          Hallo Martin,

          fahren Sie ein Gespann, welches laut den Regeln für die jeweilige Führerscheinklasse zu schwer ist, so gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis – egal um welche Führerscheinklasse es sich handelt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael
    Am 10. Juli 2017 um 19:45

    Hallo,
    Ich bin jetzt total irritiert. Ich habe meinen Führerschein der Klasse B, 2001 gemacht. Welche Art von Anhänger darf ich jetzt damit ziehen?
    Bin mir da jetzt total unsicher, da ich mir einen 1000kg Anhänger zu legen will.
    Darf ich den in Verbindung mit meinem PKW (Gewicht ca. 2000kg) fahren?
    Und was müsste ich machen wenn ich einen Pferdeanhänger ziehen will mit einer Gesamtmasse von 2200-2500kg?

    Vielen Dank für die Antwort
    Gruß Michael

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:21

      Hallo Michael,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, ziehen. Mit der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Markus
    Am 1. Juli 2017 um 9:55

    Ich besitze den Führerschein Klasse B aus dem Jahr 2000. Welche Erweiterung benötige ich, wenn mein Zugfahrzeug bereits ein zulässiges Gesamtgewicht von 3000 kg besitzt und ein Wohnwagen 1300 kg? Damit würden die 4250 kg des B96 ja knapp überschritten.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 8:48

      Hallo Markus,

      Sie brauchen die Führerscheinklasse BE.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Claude
    Am 30. Juni 2017 um 14:23

    Ziehe gerne einen Anhänger von 2,7 Tonnen mein Wagen wiegt 1,7 Tonnen
    Gesamtgewicht laut Eintragung des Wagens ist 4,8 Tonnen
    Genügt mein Führerschein B96
    Gruss
    Claude

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:46

      Hallo Claude,

      mit einem B96 Führerschein dürfen Sie ein Zugfahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht führen. Das Gespann darf insgesamt nicht über 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Claude
    Am 30. Juni 2017 um 14:18

    Hallo
    Kann ich meinen Führerschein B96 auch im Ausland einsetzen oder nur in Luxemburg.
    Gruss
    Claude

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:47

      Hallo Claude,

      der B96-Führerschein wird in der gesamten EU akzeptiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Martin
    Am 17. Juni 2017 um 21:50

    Hallo,
    folgende Frage:
    Ich habe einen B96 Führerschein, kam bisher damit gut klar!
    Jetzt habe ich das Problem, dass mein neuer Wagen VW Multivan 3080kg zul. Gesamtgewicht sowie 1500 Wowa hinzu kommen! Das kommt heute bei den ganzen SUVs etc. sicherlich öfter vor, aus meiner Sicht sollte der B96 auf 4,5t erweitert werden. Ist das in Zukunft geplant?

    Gruß,
    Martin

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:20

      Hallo Martin,

      eine solche Änderung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Annika W.
    Am 9. Juni 2017 um 18:33

    Guten Abend,
    Wir wollen mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren und überlegen einen zusätzlichen Führerschein zu machen. Ist es nun so richtig das wenn wir 3.5 t nicht überschreiten den Anhänger auch ohne einen zusätzlichen Führerschein fahrem dürfen?
    Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:02

      Hallo Annika,

      mit dem Führerschein der Klasse B, den Sie anscheinend besitzen, dürfen Sie auch Anhänger ziehen, die mehr als 750 kg wiegen, solange die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tommy
    Am 25. Mai 2017 um 11:27

    Hallo.
    Mein Auto ein Gesamtgewicht von 2144kg
    Mein Wohnwagen ein Gesamtgewicht von 1300kg. Bin also unter 3,5 t. Dürfte ich also mit einem B Führerschein fahren!?
    Und mit wieviel kg darf das Auto und der Wohnwagen beladen werden?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 11:54

      Hallo Tommy,

      für die von Ihnen angegebene Werte reicht der B-Führerschein aus. Je nachdem, wie die Anhängelast vom Zugfahrzeug ist darf der Anhänger beladen werden, wobei das ZGG darf nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Reiko I.
    Am 5. Mai 2017 um 13:20

    Hallo,

    Wagen: 2t Gesamtgewicht + Wohnwagen 1,2 kg Gesamtgewicht = 3,2 kg Gespanngewicht ergibt Klasse B,
    aber Wohnwagen über 750kg = B96 ?

    Anders gefragt: Darf ich mit Klasse B einen Anhänger/Wohnwagen ziehen der das Gesamtgewicht von 750kg übersteigt?

    Gruß

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 11:08

      Hallo Reiko,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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