Anhängerführerschein: Die Fahrerlaubnisklasse BE

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

B-Führerschein mit Anhänger: Eine Übersicht

Es gibt insgesamt zwei B-Führerscheinklassen und eine Schlüsselzahl, die das Ziehen von Anhängern ermöglichen. Da es für viele Menschen relativ schwierig ist, die entsprechenden Pkw-Klassen auseinander zu halten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle die Details der jeweiligen Klasse definiert:

Führerscheinklasseerlaubte Anhänger
B
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt
B96
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Mit der Führerscheinklasse BE schwere Anhänger ziehen

Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE
Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE.

Nicht immer genügt nur das Auto, um insbesondere schwere und sperrige Gegenstände über weitere Strecken zu transportieren. Ein kleiner Anhänger kann dann eine nützliche Hilfe sein. Doch um größere Anhänger wie etwa größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger ziehen zu können, reicht der B-Führerschein teilweise nicht aus.

Der Führerschein BE ist die richtige Klasse für diejenigen, welche einen Anhänger mit eines zulässigen Gesamtgewichts über 750 kg fahren möchten und dabei das Gesamtgewicht des Gespanns bei mehr als 3,5 t liegt. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Doch ab wann benötigen Sie tatsächlich einen speziellen Anhängerführerschein? Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Erwerb erfüllen? Und was kann der Führerschein für Anhänger kosten?

FAQ: BE-Führerschein

Was dürfen Sie mit dem BE-Führerschein fahren?

Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

Wie unterscheidet sich der B-Führerschein von BE-Führerschein?

Auch mit dem B-Führerschein dürfen Sie Anhänger ziehen, in der Regel aber nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg. Wer größere oder schwerere Anhänger oder Wohnmobile ziehen will, braucht einen BE-Führerschein oder zumindest die Schlüsselzahl B96.

Wo liegen die Kosten für einen Anhängerführerschein?

In der Regel bewegen sich die Kosten für einen Anhängerführerschein im dreistelligen Bereich, wenn Sie bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Führerschein der Klasse BE: Was darf ich fahren?

Inhaber der Klasse BE können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Diese dürfen beim Anhängerführerschein jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigen.

Sattelanhänger sind Anhänger, die an ein Motorfahrzeug, eine sogenannte Zugmaschine, angekoppelt werden. Sie werden teilweise auf dem Wagen gestützt. Sattelanhänger sind sehr beliebt bei Lkw. Der normale Anhänger wird in der Regel über eine Anhängekupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden.

Der Unterschied vom Führerschein B und BE

Beim Führerschein der Klasse BE darf der Anhänger über 750 kg schwer sein. Ist er das nicht, reicht der Führerschein der Klasse B, gegebenenfalls mit Schlüsselzahl 96, aus. Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt. Sollten Sie mit Ihrem Gespann über diesem Wert liegen, ist die Schlüsselzahl B96 vielleicht das Richtige für Sie. Bei dieser können Sie das Kombinationsgewicht auf 4.250 kg erhöhen.

Der Anhängerführerschein BE erweitert das reine Anhängergewicht des B-Führerscheins auf maximal 3.500 kg. Außerdem dürfen Sie bis zu 8 Personen im Auto oder Transporter mitnehmen. Die Klasse BE ist der Führerschein für Pferdefreunde. Zahlreiche Pferdeanhänger können nur mit dem Anhängerführerschein BE gefahren werden, da die Anhänger über 750 kg wiegen. Sollte sich das Gewicht des Fahrzeugs erhöhen, müssen Sie über den Erwerb des C1E- oder CE-Führerscheins nachdenken.

Fahren mit Anhänger: der Führerschein BE und seine Voraussetzungen

Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.
Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.

Wer den Anhängerführerschein erwerben will, hat zwei Möglichkeiten dazu:

  1. Erwerb parallel zur B-Klasse
  2. Erwerb nach der B-Klasse

Ersteres ist die schnellere Option. Hier muss beachtet werden, dass das Formular für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vollständig ausgefüllt ist und der Anhängerführerschein eingetragen ist, damit die Behörde alle Fahrerlaubnisklassen auf dem Führerschein vermerken kann. Da bei der Führerscheinklasse BE keine Theorieprüfung nötig ist, muss diese nicht zweimal absolviert werden. Jedoch müssen Sie eine praktische Prüfung für die Klasse B ablegen. Erst, wenn Sie diese bestanden haben, dürfen Sie mit den Fahrstunden für den Anhänger-Führerschein beginnen.

Die zweite Option ist es, die Fahrerlaubnisklasse BE nach dem Erwerb der B-Klasse zu erlangen. Dies ist die kostengünstigere Option. Da für die Führerscheinklassen BE und B separate Prüfungsgebühren anfallen und die Sonderfahrstunden auch nicht zusammen durchgeführt werden können, werden hier keine Kosten gespart. Eher tritt der Fall ein, dass ein Prüfling zu sehr unter Druck gesetzt wird, sobald er beide Klassen gleichzeitig ablegen will. Aus diesem Grund müssen hier erneute Prüfungsgebühren einberechnet werden.

Ab Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine ausgegeben. Wer noch einen alten Führerschein vor dem Stichtag besitzt, muss diesen bis zum Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als solches getauscht. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Auch die erworbenen Klassen werden in den neuen Anhängerführerschein übertragen. Wer die Klasse 3 besitzt, kann auch mit einem Anhänger und dem Führerschein BE fahren.

Das Mindestalter für die BE-Klasse ist wie beim Pkw-Führerschein auf 18 Jahre begrenzt. Jedoch kann der Anhängerführerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden, sobald der Fahrschüler am Modell Begleitetes Fahren ab 17 teilnimmt. Der zukünftige Besitzer vom Anhängerführerschein muss den Führerschein Klasse B besitzen bzw. die praktische Prüfung für diese Klasse bestanden haben. Außerdem werden ein Sehtest und die Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen verlangt. Das Passbild darf auch nicht vergessen werden. Dieses wird jedoch nur benötigt, wenn der Führerschein zum ersten Mal erworben wird.

Anzahl der Fahrstunden in der Fahrschule für den Führerschein BE

Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.
Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.

Die gesamte theoretische Ausbildung sowie die abschließende Prüfung entfallen beim Anhängerführerschein. Dafür kann jedoch nicht auf die Grundausbildung in der Praxis in der Fahrschule verzichtet werden. Wie viele Übungsstunden genommen werden müssen, bestimmt der Fahrlehrer. Er schätzt zuerst die persönlichen Fähigkeiten sowie den Lernfortschritt ein. Danach kann er eine Aussage zur Anzahl der Übungsstunden machen. Die Sonderfahrten sind jedoch gesetzlich festgelegt und beinhalten:

  • 3 Stunden Überlandsfahrten,
  • eine Stunde auf der Autobahn und
  • eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Jede Fahrstunde in der Fahrschule dauert 45 Minuten.

Wird der Anhängerführerschein parallel zur Pkw-Fahrerlaubnis absolviert, erhöhen sich die Sonderfahrten wie folgt: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb es günstiger ist, erst den einen und danach den anderen Führerschein zu erwerben. Die Sonderfahrten sind nämlich das kostenintensivste am Praxisunterricht.

Die praktische Prüfung muss im Gegensatz zur theoretischen Prüfung beim Anhängerführerschein in der Fahrschule abgelegt werden. Die Dauer beträgt hier 45 Minuten. Die Prüfungsinhalte sind beispielsweise die Sicherheitskontrolle, das Verbinden und Trennen des Anhängers sowie das sichere Fahren inner- und außerorts.

Anhängerführerschein: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Die Anhängerführerschein-Kosten betragen etwa 400 bis 600 Euro. Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Die Prüfungsgebühren sowie die Kosten der Prüfungsfahrt liegen etwa bei 70 bis 100 Euro.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (396 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

189 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Tom
    Am 10. Dezember 2018 um 1:54

    Hallo BämBäm,

    solltest du nicht wissen, dass es keine Theorie für die Klasse BE gibt, wenn du die obigen Informationen gelesen hast?

  2. Timo B.
    Am 29. November 2018 um 14:35

    Hallo zusammen,
    wenn ich mit einem 3,5t LKW mit 3,5t Anhänger gewerblich ausliefern möchte, brauche ich dann ausser der Fahrerlaubnis BE auch die Kennziffer 95? Muss ich also die fünf Module für die Berufskraftfahrer – Qualifikation absolvieren und alle fünf Jahre erneuern wie die Kollegen mit den großen LKWs? Ich wäre froh, wenn mir dies erspart bliebe.
    Gruß
    Timo

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 17:59

      Hallo Timo B.,

      die Befristung gilt normalerweise nur für die Lkw-Fahrerlaubnisklassen. Inwieweit Sie die Schlüsselzahl 95 benötigen, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Lothar Z.
    Am 24. November 2018 um 11:50

    Hallo zusammen, habe im Mai 2014 einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen. Ich bin Inhaber der Klasse BE. Was bedeutet der Zusatz 79.06 auf der Rückseite?

  4. Anton S.
    Am 23. November 2018 um 9:19

    Hallo,

    ich habe auch noch eine Frage bezüglich Führerscheinklasse BE , ich möchte mir einen Sattelauflieger-Wohnwagen (5th Wheeler ) mit 3,5 tonnen Gesamtmasse zulegen. Welche Länge darf das Gespann haben?

  5. Chris S.
    Am 21. November 2018 um 12:27

    Hallo,

    nur nochmal ganz blöd nachgefragt:
    Mit der Führerscheinklasse B darf ich ein Fahrzeug mit max. 3,5t fahren.
    Mit der Führerscheinklasse BE darf ich zusätzlich ein Anhänger mit max. 3,5t ziehen.

    Bedeutet im gesamten darf ich ein Gespann mit max. 7t bewegen?
    Alles was drüber geht wird dann die Führerscheinklasse C / C1 benötigt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Chris

  6. Jonathan G
    Am 19. November 2018 um 18:25

    Ich habe Beim Augenartzt ein gutachten für den B Führerschein machen müssen, Jobmäßig bräuchte ich jetzt den BE Führerschein, kann ich den ohne weiteres machen oder brauche Ich dafür ein neues Gutachten?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:38

      Hallo Jonathan G,

      fragen Sie am besten direkt in der Fahrschule oder der Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Jan S.
    Am 11. November 2018 um 14:42

    Hallo möchte mit meinem kfz (leergewicht 1,4t max. anhängelast 1,5) E39, einen anhänger zum auto transportieren fahren transportierte autos maximal 1,8t. welchen führerschein brauch ich?

  8. Marco H.
    Am 19. Oktober 2018 um 5:46

    Hallo. Angenommen ich fahre gewerblich ein Pritschenfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2700kg. Hier wird ja noch keine Fahrerkarte benötigt. Wie verhält es sich, wenn ich noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2700kg mitführe? Da es sich hier um eine Sammeltour (Entsorgungsfahrt) handelt, kann die Handwerkerregelung nicht gelten.

  9. Ingo D.
    Am 13. Oktober 2018 um 0:19

    Hallo Redaktion,
    ich habe da mal eine Frage für mich und eine für meinen Bruder…
    Zunächst zu mir…
    Also ich („damals“) meinen (rosa) Führerschein gemacht hatte, durfte ich mit Klasse 3 Fahrzeuge bis 7,5 t. führen.
    Ich hatte das Glück meinen Führerschein abgeben zu dürfen (weniger als 2 Jahre) und erhielt natürlich meinen Lappen zurück – allerdings bekam ich die Scheckkarte zurück mit der ich nach der Führerscheinreform nun noch Klasse B und BE habe.
    Bin ich da nicht um 4 Tonnen „betrogen“ worden? Und… Kann ich das nicht irgendwie wieder ändern?

    Nun zur Frage für meinen Bruder:
    Er hat seit zig Jahren den (rosa) Führerschein der Klasse 3 und macht jetzt den Motorradführerschein nach.
    Nun wird auch er die Scheckkarte bekommen sobald er die benötigten Prüfungen bestanden hat. Wie ist es denn dann mit der 7,5 t der alten Klasse 3 geregelt? Muss er da etwas beantragen oder darf er dann weiterhin 7,5 t fahren?
    Die können ihm doch nicht heute 7,5 erlauben und nach der Prüfung Ende Oktober nicht mehr???

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingo

  10. Ole
    Am 12. Oktober 2018 um 8:30

    Hallo,
    die Sache mit dem zulässigen Gesamtgewicht und dem tatsächlichen Gewicht interessiert mich brennend, da es ständig anderen Meinungen dazu gibt. Meine Freundin ist seit kurzem Besitzerin eines Pferdes, was bedeutet das wir einen BE-Führerschein machen müssen. Ich war bis jetzt immer der Meinung das wenn ich einen Pferdeanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2100kg ziehen möchte, ein Fahrzeug benötige was eine zulässige Anhängelast von mindestens 2100kg besitzt. In dem Kommentar steht aber nun dass das tatsächliche Gewicht entscheidend ist. Also was ist denn nun richtig?
    Mein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von knapp 2000kg und darf 1800 kg ziehen, darf ich denn jetzt mit meinem B-Führerschein einen z.B. Doppelachser-Pferdeanhänger mit einem Pferd drin ziehen wenn das Gespann maximal 1500kg wiegt obwohl die zulässige Gesamtmasse des Anhänger 2100kg beträgt?

    Vielen Dank

  11. Jannick
    Am 8. Oktober 2018 um 19:33

    Hallo,
    Kann mir jemand sagen ob man im Internet Theoriefragen zur Klasse BE findet ?,

    Finde keine Theoriefragen zum Klasse BE im Internet und
    würde mich freuen wenn mir jemand Antworten könnte

    Danke im Vorraus für die, die mir Helfen könnten mit einem Link

  12. Dominik
    Am 9. September 2018 um 19:51

    Hallo,

    Ich habe den BE mit meinem B schein gleich mit gemacht. Jetzt die frage darf ich in meiner arbeit einen transporter ( sprinter) mit einem 3,5 t anhänger fahren? Weil mein vater sagt nein weil ich über das zgg (3,5t) des gespans komme? Zählt das fahrzeug und der anhänger zusammen oder ist das gewicht getrennt zu beachten?

  13. Harald
    Am 5. September 2018 um 17:58

    Hallo
    Ich habe die führerscheinklasse B seit 1988, und CE seit 1993
    werde jetzt 50 jahre und muss daher alle fünf jahre einen neuen Führerschen mit weiterbildung 95 ……
    seit wann ist jetzt der neue Füherschein unter 95 jetzt auch alle fünf jahre beschränkt???

  14. Jan
    Am 10. August 2018 um 1:12

    Hallo,
    ich stehe vor der Entscheidung jetzt den BE Führerschein zu erwerben (B habe ich Ende 1999 erworben), da ich doch öfter Anhänger fahre und stets unsicher bin, was ich nun fahren darf und was nicht.

    Da man diverse Informationen zum Thema bekommt, bin ich nun auf ihre Seite gekommen.

    Die Passage aus ihrem Text verunsichert mich nun:

    „Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt.“

    Meine Frage: Sind bei den 3500kg das tatsächliche Gewicht des Zuges gemeint oder das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge in Addition?

    Falls das tatsächliche Gewicht relevant ist, könnte ich z.B. also einen PKW mit zGg von 2500kg + Anhänger mit zGg von 2000kg fahren, solange ich das volle, mögliche Gewicht des Anhängers nicht ausschöpfe?

    Das würde für mich bedeuten die Klasse BE nicht erwerben zu müssen, da ich seltenst über 3500kg Zuggewicht komme, aber häufiger Anhänger fahre, die zGg von 1600kg haben (mein Zugfahrzeug hat ein zGg von knapp 2500kg), aber den Anhänger nur mit gut 700kg belade.

    Ich hoffe ich habe meine Frage verständlich formuliert?

    Vielen Dank für Ihre Mühen!
    MfG Jan

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 12:12

      Hallo Jan,

      im Regelfall ist das zulässige Gesamtgewicht gemeint.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Christian S.
    Am 7. August 2018 um 15:35

    Hallo ich besitze Führerscheinklasse B, muss mann eine Theorieprüfung machen wenn mann BE Führerschein macht?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:24

      Hallo Christian,

      wie Sie dem obigen Text klar entnehmen können, ist für den Führerschein Klasse BE keine separate Theorieprüfung nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar