Anhängerführerschein: Die Fahrerlaubnisklasse BE

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

B-Führerschein mit Anhänger: Eine Übersicht

Es gibt insgesamt zwei B-Führerscheinklassen und eine Schlüsselzahl, die das Ziehen von Anhängern ermöglichen. Da es für viele Menschen relativ schwierig ist, die entsprechenden Pkw-Klassen auseinander zu halten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle die Details der jeweiligen Klasse definiert:

Führerscheinklasseerlaubte Anhänger
B
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt
B96
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Mit der Führerscheinklasse BE schwere Anhänger ziehen

Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE
Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE.

Nicht immer genügt nur das Auto, um insbesondere schwere und sperrige Gegenstände über weitere Strecken zu transportieren. Ein kleiner Anhänger kann dann eine nützliche Hilfe sein. Doch um größere Anhänger wie etwa größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger ziehen zu können, reicht der B-Führerschein teilweise nicht aus.

Der Führerschein BE ist die richtige Klasse für diejenigen, welche einen Anhänger mit eines zulässigen Gesamtgewichts über 750 kg fahren möchten und dabei das Gesamtgewicht des Gespanns bei mehr als 3,5 t liegt. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Doch ab wann benötigen Sie tatsächlich einen speziellen Anhängerführerschein? Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Erwerb erfüllen? Und was kann der Führerschein für Anhänger kosten?

FAQ: BE-Führerschein

Was dürfen Sie mit dem BE-Führerschein fahren?

Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

Wie unterscheidet sich der B-Führerschein von BE-Führerschein?

Auch mit dem B-Führerschein dürfen Sie Anhänger ziehen, in der Regel aber nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg. Wer größere oder schwerere Anhänger oder Wohnmobile ziehen will, braucht einen BE-Führerschein oder zumindest die Schlüsselzahl B96.

Wo liegen die Kosten für einen Anhängerführerschein?

In der Regel bewegen sich die Kosten für einen Anhängerführerschein im dreistelligen Bereich, wenn Sie bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Führerschein der Klasse BE: Was darf ich fahren?

Inhaber der Klasse BE können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Diese dürfen beim Anhängerführerschein jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigen.

Sattelanhänger sind Anhänger, die an ein Motorfahrzeug, eine sogenannte Zugmaschine, angekoppelt werden. Sie werden teilweise auf dem Wagen gestützt. Sattelanhänger sind sehr beliebt bei Lkw. Der normale Anhänger wird in der Regel über eine Anhängekupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden.

Der Unterschied vom Führerschein B und BE

Beim Führerschein der Klasse BE darf der Anhänger über 750 kg schwer sein. Ist er das nicht, reicht der Führerschein der Klasse B, gegebenenfalls mit Schlüsselzahl 96, aus. Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt. Sollten Sie mit Ihrem Gespann über diesem Wert liegen, ist die Schlüsselzahl B96 vielleicht das Richtige für Sie. Bei dieser können Sie das Kombinationsgewicht auf 4.250 kg erhöhen.

Der Anhängerführerschein BE erweitert das reine Anhängergewicht des B-Führerscheins auf maximal 3.500 kg. Außerdem dürfen Sie bis zu 8 Personen im Auto oder Transporter mitnehmen. Die Klasse BE ist der Führerschein für Pferdefreunde. Zahlreiche Pferdeanhänger können nur mit dem Anhängerführerschein BE gefahren werden, da die Anhänger über 750 kg wiegen. Sollte sich das Gewicht des Fahrzeugs erhöhen, müssen Sie über den Erwerb des C1E- oder CE-Führerscheins nachdenken.

Fahren mit Anhänger: der Führerschein BE und seine Voraussetzungen

Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.
Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.

Wer den Anhängerführerschein erwerben will, hat zwei Möglichkeiten dazu:

  1. Erwerb parallel zur B-Klasse
  2. Erwerb nach der B-Klasse

Ersteres ist die schnellere Option. Hier muss beachtet werden, dass das Formular für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vollständig ausgefüllt ist und der Anhängerführerschein eingetragen ist, damit die Behörde alle Fahrerlaubnisklassen auf dem Führerschein vermerken kann. Da bei der Führerscheinklasse BE keine Theorieprüfung nötig ist, muss diese nicht zweimal absolviert werden. Jedoch müssen Sie eine praktische Prüfung für die Klasse B ablegen. Erst, wenn Sie diese bestanden haben, dürfen Sie mit den Fahrstunden für den Anhänger-Führerschein beginnen.

Die zweite Option ist es, die Fahrerlaubnisklasse BE nach dem Erwerb der B-Klasse zu erlangen. Dies ist die kostengünstigere Option. Da für die Führerscheinklassen BE und B separate Prüfungsgebühren anfallen und die Sonderfahrstunden auch nicht zusammen durchgeführt werden können, werden hier keine Kosten gespart. Eher tritt der Fall ein, dass ein Prüfling zu sehr unter Druck gesetzt wird, sobald er beide Klassen gleichzeitig ablegen will. Aus diesem Grund müssen hier erneute Prüfungsgebühren einberechnet werden.

Ab Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine ausgegeben. Wer noch einen alten Führerschein vor dem Stichtag besitzt, muss diesen bis zum Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als solches getauscht. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Auch die erworbenen Klassen werden in den neuen Anhängerführerschein übertragen. Wer die Klasse 3 besitzt, kann auch mit einem Anhänger und dem Führerschein BE fahren.

Das Mindestalter für die BE-Klasse ist wie beim Pkw-Führerschein auf 18 Jahre begrenzt. Jedoch kann der Anhängerführerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden, sobald der Fahrschüler am Modell Begleitetes Fahren ab 17 teilnimmt. Der zukünftige Besitzer vom Anhängerführerschein muss den Führerschein Klasse B besitzen bzw. die praktische Prüfung für diese Klasse bestanden haben. Außerdem werden ein Sehtest und die Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen verlangt. Das Passbild darf auch nicht vergessen werden. Dieses wird jedoch nur benötigt, wenn der Führerschein zum ersten Mal erworben wird.

Anzahl der Fahrstunden in der Fahrschule für den Führerschein BE

Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.
Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.

Die gesamte theoretische Ausbildung sowie die abschließende Prüfung entfallen beim Anhängerführerschein. Dafür kann jedoch nicht auf die Grundausbildung in der Praxis in der Fahrschule verzichtet werden. Wie viele Übungsstunden genommen werden müssen, bestimmt der Fahrlehrer. Er schätzt zuerst die persönlichen Fähigkeiten sowie den Lernfortschritt ein. Danach kann er eine Aussage zur Anzahl der Übungsstunden machen. Die Sonderfahrten sind jedoch gesetzlich festgelegt und beinhalten:

  • 3 Stunden Überlandsfahrten,
  • eine Stunde auf der Autobahn und
  • eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Jede Fahrstunde in der Fahrschule dauert 45 Minuten.

Wird der Anhängerführerschein parallel zur Pkw-Fahrerlaubnis absolviert, erhöhen sich die Sonderfahrten wie folgt: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb es günstiger ist, erst den einen und danach den anderen Führerschein zu erwerben. Die Sonderfahrten sind nämlich das kostenintensivste am Praxisunterricht.

Die praktische Prüfung muss im Gegensatz zur theoretischen Prüfung beim Anhängerführerschein in der Fahrschule abgelegt werden. Die Dauer beträgt hier 45 Minuten. Die Prüfungsinhalte sind beispielsweise die Sicherheitskontrolle, das Verbinden und Trennen des Anhängers sowie das sichere Fahren inner- und außerorts.

Anhängerführerschein: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Die Anhängerführerschein-Kosten betragen etwa 400 bis 600 Euro. Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Die Prüfungsgebühren sowie die Kosten der Prüfungsfahrt liegen etwa bei 70 bis 100 Euro.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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189 Kommentare

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  1. Matthias
    Am 6. März 2018 um 13:07

    „Das maximale Gewicht darf 3.500 kg nicht überschreiten.“ Das ist richtig aber unvollständig.
    Zudem dürfen die zulässigen Gesamtmassen (Fahrzeug + Anhänger) auch nicht 3500kg überschreiten.

    „Sie darf höher sein, solange die Gesamtmasse des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt“ muss es nicht heißen: „die zulässigen Gesamtmassen“? Gleiche Thematik wie im ersten Fall. Das ist ein himmelweiter Unterschied ob die Tatsächlichen oder die Zulässigen gemeint sind!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 9:52

      Hallo Matthias,

      danke für die Anmerkungen! Wir werden das überprüfen und ggf. ergänzen. Sollte es zu Unsicherheiten ob unserer Beschreibungen gekommen sein, dann bitten wir, dies zu entschuldigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Thorsten
    Am 5. März 2018 um 14:02

    Mal ne frage
    Brauch ich bei der Klasse BE irgendwelche Module und den Führerschein gewerblich nutzen zu können??
    Und wie ist es mit den Gefahren Stoffen,da wir auch 1000 l Diesel Fässer haben

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 16:17

      Hallo Thorsten,

      für den Transport von Gefahrgut ist in der Regel ein ADR-Schein notwendig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Prüfvereinen und der IHK.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Michael
    Am 19. Februar 2018 um 22:08

    Guten Abend, ich bin im Besitz der Führerscheinklasse BE. Wieviel Tonnen darf das gesamte Gespann haben (beladenes Auto+ beladener Anhänger)? Spielt es eine Rolle ob ich privat oder dienstlich unterwegs bin?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    Mfg Michael

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 12:48

      Hallo Michael,

      sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger dürfen bis zu 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse aufweisen. Ob Sie dienstlich oder privat unterwegs sind, spielt keine Rolle. Beachten Sie jedoch, dass nicht nur die Führerscheinklasse ausschlaggebend ist, da nicht jedes Zugfahrzeug der Klasse B auch so schwere Anhänger ziehen darf (s. bspw. die Anhängelast).

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Martin
    Am 8. Februar 2018 um 12:58

    Hallo,
    Wir wollen den Führerschein BE machen. Habe da eine Frage zum Erstehilfe Kurs ,
    Kann ich den vom Autoführerschein nehmen ? Oder müssen wir einen neuen machen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:42

      Hallo Martin,

      in der Regel sollte ein Erste-Hilfe-Kurs reichen, insofern dieser nicht zu weit zurück liegt und Sie diesen nachweisen können. Wie Ihre Fahrschule dies handhabt, sollten Sie vor Ort erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Valentin
    Am 1. Februar 2018 um 11:11

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein der Klasse B im November 2007 gemacht und möchte jetzt ne Führerschein klasse BE nach machen.
    Muss ich erneut einen Sehtest und einen Erstehilfekurs machen?

    Danke und MfG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:56

      Hallo Valentin,

      In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten.

      Ein amtlicher Sehtest ist offiziell zwei Jahre lang gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Björn M.
    Am 30. Januar 2018 um 12:45

    Hallo
    Ich besitze die führerscheinklasse B .
    Werde jetzt den Anhängerführerschein E dazu machen.
    Meine Frage: muss ich den erste hilfe kurs nochmal machen ?
    Im Internet finde ich immer die antwort nein.
    Allerdings sagt der Fahrschullehrer ich müsste einen neuen machen.
    Was stimmt nun?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:22

      Hallo Björn M.,

      In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Björn M.
    Am 29. Januar 2018 um 20:56

    Hallo
    Ich besitze die Bührerscheinklasse B .
    Werde jetzt den Anhängerführerschein E dazu machen.
    Meine Frage: muss ich den erste hilfe kurs nochmal machen ?
    Im Internet finde ich immer die antwort nein.
    Allerdings sagt der Fahrschullehrer ich müsste einen neuen machen.
    Was stimmt nun?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 12:11

      Hallo Björn M.,

      uns liegt die Information vor, dass in der Regel kein erneuter Erste-Hilfe-Kurs nötig ist. Jedoch können Fahrschulen eigene Auflagen diesbezüglich haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Stephan
    Am 20. Januar 2018 um 4:16

    Das ist falsch.

    Das Gesamtgespann darf eine zGm von 3,5t nicht überschreiten, richtig, aber die zGm des Anhängers darf die des Zugfahrzeuges auch nicht überschreiten, was sie in diesem Fall tut.

    Ändert sich das eigentlich mit dem BE? Darf der Anhänger da schwerer sein als das ZF? Darüber finde ich keine Infos.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 12:25

      Hallo Stephan,

      die von Ihnen genannte Regelung ist vor einigen Jahren entfallen. Es ist lediglich die zulässige Gesamtmasse der Kombination zu beachten. Dies gilt auch für den Führerschein der Klasse BE.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Seb
    Am 19. Januar 2018 um 14:02

    Muss ich, wenn ich gewerblich einen Anhänger ziehe und das Zuggesamtgewicht die 3,5 Tonnen überschreiten, einen Fahrtenschreiber in mein Fahrzeug einbauen (wenn die Handwerkerregelung nicht greift, weil weiter weg als 100 km)?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:35

      Hallo Seb,

      laut eines Urteils des OLG Köln benötigen auch Pkw mit Anhänger, die gewerblich eingesetzt werden, einen Fahrtenschreiber, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt (Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Seb
    Am 19. Januar 2018 um 14:00

    Und bei gewerblichen Fahrten mit Hänger den Fahrtenschreiber nicht vergessen (außer die Handwerkerregelung greift)!!!

  11. Ceto
    Am 11. Januar 2018 um 0:54

    Hi,

    Habe klasse be fuhrerschein, darf ich mit meinem auto (1900kg anhängelast, 75kg stützlast) einen LEEREN anhänger ziehen, welcher 2.5to zul. Gesammtmasse und 400kg leergewicht hat ??
    Darf ich den anhänger auch mit ca 1500kg beladen (die 1900kg nicht überschreiten!) Oder darf der anhänger bloß 1900kg zul. Gesammtmasse haben in den papieren?
    Danke für die antwort.

    Geuss

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:18

      Hallo Ceto,

      solange die jeweiligen zulässigen Gesamtmassen nicht überschritten werden, dürfen Sie mit dem Führerschein BE Anhänger von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3,5 t fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Marcel
    Am 9. Januar 2018 um 16:44

    Die Angaben auf der Seite stimmen nicht.

    Mit B:
    Anhänger mit 750kg darf man immer ziehen, auch wenn das Zugfahrzeug bereits 3,5t wiegt.
    Anhänger über 750kg darf man auch ziehen, solange das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger nicht die 3,5t überschreitet.
    z.B. Darf man ein Auto mit zul. Gesamtgewicht von 2t + Anhänger mit max. Zul. Gesamtgewicht 1,5t fahren.

    Mit B96:
    Dürfen Fahrzeug + Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.25t nicht überschreiten.
    z.B. Darf man ein Auto mit zul. Gesamtgewicht von 2,8t + Anhänger mit. Max. Zul. Gesamtgewicht 1,45t fahren.

    Mit BE:
    Anhäger bis 3,5t. Maximal also: 3,5t Auto + 3,5t Anhänger

    • Torsten D
      Am 24. Februar 2024 um 14:33

      Nur zum Teil richtig, denn die Leermasse des Zugfahrzeuges MUSZ größer sein als das zGG des Anhängers und beide zGG zusammen dürfen maximal 3500kg sein oder mit B96 4250kg.

    • sascha P.
      Am 30. Juli 2018 um 20:16

      Wie sieht das denn aus mit der Fracht? Wenn mein Gespann 3t wiegt, darf ich dann nur die 500kg zu laden oder wie verhält sich das?

      • staging.bussgeldkatalog.org
        Am 20. September 2018 um 14:44

        Hallo sascha P.,

        beim Anhänger ist in der Regel das zul. Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entscheidend.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 10:35

      Hallo Marcel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Angaben stehen in keinem Widerspruch zu den obigen Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Pelz
        Am 28. Mai 2018 um 21:00

        wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich mit mein Fahrzeug mit ca 2t meinen Wohnwagen mit 1,1T ziehen oder❓ da es insgesamt auf 3,1T kommt oder❓ und das zählt dann in der ganzen EU oder?

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 19. Juni 2018 um 16:32

          Hallo Pelz,

          die Führerscheinklassen sind in der EU weitgehend einheitlich. Sofern Sie die richtige Fahrerlaubnis innehaben und die Anhänge- sowie Stützlast beachten, sollte dem nichts im Wege stehen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Michael
        Am 31. Januar 2018 um 0:19

        Aber natürlich stehen ihre Angaben im Widerspruch. Sie schreiben oben, fett gedruckt, bei Klasse B dürfe der Anhänger nicht mehr als 750kg wiegen. Das ist schlichtweg falsch.

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 20. Februar 2018 um 16:52

          Hallo Michael,

          sowohl in der Tabelle als auch im Text wurde darauf hingewiesen, dass der Anhänger unter gewissen Umständen auch bei Klasse B schwerer als 750 kg sein darf. Wir haben den Text aber noch einmal überarbeitet und noch einem klarer herausgestellt, welche Regelung greift.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Holger
    Am 8. Januar 2018 um 12:48

    Hallo. Besitze den B.
    Darf ich dann somit Anhänger über 750 kg bis 3,5to gespann fahren? Z.b. autozgg 2to + anhänger zgg 1,5to

    Darf ich nen leeren anhänger mit über 2to ziehen mit dem B? Ist ja leer. Kfz zgg 2to?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 13:00

      Hallo Holger,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger über 750 kg ziehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Philip
    Am 4. Januar 2018 um 15:56

    Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.org,
    sie sprechen in ihrem Artikel meist über das Gesamtgewicht des Zuges in Verbindung mit der Führerscheinklasse B. Beispielsweise in der Tabelle zu Begin:
    („Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg“)
    Meines Wissens nach ist hiebei jedoch das „zulässige Gesamtgewicht“ ausschlaggebend. Aus diesem Grund würde ich empfehlen das Schlüsselwort „zulässige“ zu ergänzen.
    Außerdem sprechen Sie von: „Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg“.
    Unter gegebenen Umständen (Zulässiges gesamtgewicht Anhänger < Leergewicht PKW und zulässiges gesamtgewicht Anhänger + Zulässiges Gesamtgewicht PKW < 3,5t) dürfen auch Anhänger über 750kg bewegt werden.

    Gruß
    Philip

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:47

      Hallo Philip,

      danke für den Hinweis, wir werden das überprüfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Michael
    Am 4. Januar 2018 um 2:19

    Ein Sache ist hier zu beachten „Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges“ oft nur um die 2to. Bitte im Fahzeugschein prüfen was erlaubt ist.

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