Was Sie beim Führerschein mit 17 beachten müssen
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Vom Modellversuch zum Dauerrecht: Begleitetes Fahren mit 17

Fast jeder vierte Unfall im Straßenverkehr, bei dem Personen zu Schaden kommen, wird von einem jungen Pkw-Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren verursacht. Wird die Zahl in einen Vergleich gesetzt, ist sie noch gravierender: Der Anteil der jungen Pkw-Fahrer unter allen Autofahrern beträgt gerade einmal 10 Prozent (Stand: 2013, ADAC).
Das Bundesland Niedersachsen startete aus diesem Grund am 19. April 2004 einen Modellversuch. Der Führerschein für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17) konnte ab diesem Zeitpunkt in Niedersachsen erlangt werden.
Weitere deutsche Bundesländer schlossen sich dem Modellversuch an, da sie von der enormen Resonanz und den äußerst positiven Erfahrungen der niedersächsischen Behörden überzeugt waren. Im Sommer 2005 schaffte der Bund die gesetzliche Grundlage, damit alle Bundesländer entscheiden können, ob sie den Führerschein mit 17 ins Landesrecht übernehmen wollen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: BF17-Führerschein
Ja, das ist mit dem BF17-Führerschein möglich – allerdings nicht allein. Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
Sie absolvieren ganz normal Ihre PKW-Fahrerlaubnis in der Fahrschule. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit vollendetem 18. Lebensjahr tauschen Sie den BF17-Führerschein gegen den B-Führerschein und dürfen ab sofort allein fahren.
Auch bei dieser Fahrerlaubnis dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung.
Im Video: Alles zum begleiteten Fahren
Spezielle Informationen zum Führerschein mit 17:
Junge Fahrer, welche am niedersächsischen Modellversuch teilnahmen und den Führerschein ab 17 erlangten, verursachten ab dem 18. Lebensjahr 28,5 Prozent weniger Unfälle und begingen 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die „herkömmlichen“ Fahranfänger. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr)
Innerhalb von drei Jahren nahmen 63.000 niedersächsische Jugendliche an dem Modellversuch BF17 teil, wie Statistiken belegen.
Das begleitete Fahren leistet auch in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Daniel Hirche, Verkehrsminister Niedersachsen
Das erkannte auch die Bundesregierung und setzte einen Gesetzesentwurf in Kraft, der den Führerschein mit 17 bis zum August 2010 erlaubte. Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde aus dem Modellversuch das Dauerrecht. Ab dem 1. Januar 2011 ist das BF17 im Straßenverkehrsgesetz verankert und kann von Jugendlichen in Anspruch genommen werden.
Begleitetes Fahren: So funktioniert es
Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist eine Begleitperson. Diese muss verschiedene Bestimmungen erfüllen, um als solche eingetragen werden zu können. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen und kann so mit seinen Erfahrungen als Kfz-Fahrer zu einer guten Verkehrssicherheit des Fahranfängers beitragen.
Um am begleiteten Fahren teilzunehmen, müssen Sie eine Führerscheinausbildung für die Klasse B durchlaufen. Diese Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Der BF17-Führerschein wird ab dem 18. Lebensjahr zu einem EU-Führerschein. Außerdem ist der Fahranfänger damit dann berechtigt, allein mit dem Auto zu fahren. Der Führerschein wird Ihnen in aller Regel von der Führerscheinstelle zugeschickt.
Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte.
Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wer diese Fahrzeuge fährt, muss immer seine Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis dabei haben. Außerdem ist beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig.
Die Probezeit beim BF17

Die Probezeit ist wie bei den anderen Fahrerlaubisklassen für zwei Jahre angesetzt. Mit der Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit vom BF17.
Sollte der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrausbildung in der Klasse A1 absolviert haben, beginnt für ihn die Probezeit mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass, sofern er den Führerschein mit 17 erlangt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte der Probezeit abgeschlossen ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn sich der Fahranfänger bis zu dieser Zeit keine Ordnungswidrigkeit geleistet hat, welche die Probezeit verlängert.
Verkehrsverstöße in der Probezeit
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere bilden dabei die schwerwiegenden Verstöße wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder fahrlässige Tötung. B-Verstöße sind vergleichsweise weniger schwerwiegend. Beispiele hierfür sind Überladung, Fahren ohne Betriebserlaubnis oder das Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Ein einmaliger A-Verstoß verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängert zudem die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Der dritte A-Verstoß führt zum FühEntzug der Fahrerlaubnis inklusive Sperrfrist. Zwei B-Verstöße sind mit einem A-Verstoß gleichzusetzen.
Fahranfänger können auch beim Modell „Begleitetes Fahren“ Punkte in Flensburg sammeln. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der jeweiligen Ordnungswidrigkeit.
Wer sich in der Probezeit befindet bzw. unter 21 Jahren alt ist, darf keinen Alkohol zu sich nehmen, sofern er sich in der nachfolgenden Zeit noch hinter das Lenkrad setzen und das Auto bedienen möchte. Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit dennoch gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, muss er mit harten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Führerschein mit 17 versus Pkw-Führerschein mit 18
Begleitetes Fahren ab 17 unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der „normalen“ Führerscheinklasse B. Das Mindestalter beträgt anstatt 18 Jahren beim Regelfall 17 Jahre für den Führerschein ab 17. Außerdem muss beim BF17 eine eingetragene Begleitperson bei jeder Fahrt im Auto anwesend sein. Noch ein Unterschied bildet die Antragstellung. Hierbei muss neben dem Zusatzblatt des Formulars für Begleitetes Fahren auch ein Antrag pro Begleiter eingereicht werden.
Begleitetes Fahren: Voraussetzungen für die Prüfbescheinigung

Um den Führerschein mit 17 erhalten zu können, müssen Sie einige Regeln beachten und die entsprechenden Anträge einreichen. Was Fahranfänger für das Modell „Begleitetes Fahren“ an Voraussetzungen erfüllen müssen, lesen Sie in den nachfolgenden Abschnitten.
Die Antragstellung
Die zuständige Führerscheinstelle stellt alle nötigen Formulare für die Beantragung des Modells BF17 zur Verfügung. Deren Bezeichnungen können sich in den unterschiedlichen Bundesländern unterscheiden.
Die Begleitpersonen müssen in einem zusätzlichen Antrag eingetragen werden. Zusätzlich sind die Begleitpersonen verpflichtet, auf einem eigenen Formular zu vermerken, dass sie sich zur Verfügung stellen. Zudem müssen sie eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises hinterlegen.
Mit diesen Anträgen im Gepäck können Sie zur Führerscheinstelle gehen. Fahranfänger, die 17 Jahre alt sind, benötigen darüberhinaus noch folgende weitere Dokumente zur Anmeldung für den Erwerb der Fahrerlaubnis:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passbild
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“
Natürlich verursacht die Beantragung vom Führerschein ab 17 auch Kosten. Die Gebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen: Führerscheinantrag, Ausfertigung der Prüfbescheinigung und Überprüfung der Begleitpersonen. Die Kosten können regional variieren und sind nicht einheitlich festgelegt.
Sobald alle Dokumente geprüft wurden, werden diese von der Führerscheinstelle an die Fahrschule geschickt. Die Fahrschule informiert Sie, sobald die Bescheinigungen eingetroffen sind.
Sonstige benötigte Bescheinigungen
Wie auch bei anderen Führerscheinklassen, muss ein aktueller Sehtest vorliegen, welcher nicht älter als 2 Jahre sein darf. Beim Sehtest kommt es jedoch nicht auf die Dioptrien-Zahl der Augen an. Lediglich die Sehleistung ist entscheidend. Diese darf den Grenzwert von 70 Prozent nicht unterschreiten. Sollte dies doch der Fall sein, müssen Sie einen Augenarzt kontaktieren. Ggf. müssen dann eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, wenn Sie sich hinter das Steuer setzen. Diese Auflage wird entsprechend auf dem Führerschein vermerkt.
Neben dem Sehtest ist auch der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, auch „kleiner Erste-Hilfe-Kurs“ genannt, wichtig. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser führen diesen beispielsweise durch. Auch hier lohnt es sich, die Kosten miteinander zu vergleichen. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs muss zur Fahrschule mitgebracht werden.
Begleitetes Fahren: Die Versicherung zu erweitern, kann Kosten verhindern
Natürlich ist auch die Versicherung ein großes Thema in puncto BF17. Die meisten Fahranfänger sind mit dem Auto ihrer Eltern oder dem sonstiger Verwandter unterwegs, bis sie mit ihrem eigenen Kfz fahren dürfen. Deshalb sollte der Versicherung rechtzeitig die Teilnahme an der Ausbildung vom Begleiteten Fahren mitgeteilt werden.
In diesem Fall kann die Versicherung die Police ändern, sodass Sie im Schadensfall abgesichert sind. Viele Versicherungen haben Klauseln in ihren Verträgen, dass der Fahrer älter als 17 Jahre sein muss. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung erhebliche Probleme in diesem Fall verursachen. Deshalb ist es ratsam, der Versicherung die Teilnahme am BF17 frühzeitig mitzuteilen.
Auswahl der Begleitperson für den Führerschein mit 17

Der größte Unterschied zwischen dem BF17 und einem herkömmlichen Pkw-Führerschein ist die Pflicht, dass eine Begleitperson mit im Auto sitzen muss. Wo sie sich hinsetzt ist dabei egal, sie muss nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
Die Begleitperson soll als Ansprechpartner fungieren und darf nicht in das Lenkrad greifen. Eher soll die Begleitung Ratschläge geben und den Anfänger auch einmal loben.
Der junge Fahrer hat zwar die Ausbildung in der Fahrschule bereits durchlaufen, kennt also die Verkehrsregeln, verfügt aber noch nicht über die nötige Erfahrung, die eine Begleitperson hat.
Die BF17-Begleitperson muss laut § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- über 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nur maximal ein Punkt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
Die Fahrerlaubnis der Begleitung kann auch ein anderweitig gültiges EU- oder EWR-Dokument sowie ein schweizerischer Führerschein sein. Bei jeder Fahrt des Fahranfängers mit einem Führerschein mit 17, muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen.
Es können unbegrenzt viele Personen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Jedoch muss auch für jede Eintragung eine Gebühr gezahlt werden.
Außerdem definiert § 48a Abs. 4 FeV folgende Regelungen für das Modell „Begleitetes Fahren“ und deren Begleitperson:
Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
- vor Antritt einer Fahrt und
- während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,
ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs. 4 FeV)
Die BF17-Begleitperson soll den Stress mindern, der durch unbekannte Situationen bei Fahranfängern auftritt. Sie entlasten den Fahrer durch wichtige Hinweise. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftet die Begleitperson nicht, da er lediglich Ratschläge geben soll und deshalb nicht haftbar gemacht werden kann.
Genauso wie der BF17-Fahranfänger muss auch die Begleitperson eine Promillegrenze einhalten. Zwar liegt die bei letzterem bei 0,5 Promille, dennoch muss sich die Begleitperson daran halten, um nicht selbst ein Bußgeld zu kassieren. Dssselbe gilt selbstverständlich für den Konsum von Drogen.
Begleitetes Fahren: Ohne Begleitperson droht ein Bußgeld
Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins aussprechen. Diesen erhalten Sie Fahranfänger erst zurück, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren.
Führerschein mit 17: Kosten, die einberechnet werden müssen

Grundsätzlich kostet der Führerschein mit 17 das gleiche wie eine normale Pkw-Führerschein-Ausbildung. Die Kosten hängen von der Region der Fahrschule ab und können daher stark variieren. Aufgrund der großen Preisunterschiede lohnt es sich, voran die Kosten der Fahrschulen zu vergleichen.
Außerdem kommen müssen Sie noch die Kosten für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs auf Fahranfänger einplanen. Die Eintragung pro Begleitperson im Führerschein mit 17 kostet etwa 5 bis 15 Euro. Hierin enthalten sind die Eintragung und die Überprüfung der jeweiligen Personen. Die Gebühr für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet etwa 6 bis 8 Euro.
Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland: Ist der Führerschein gültig?
Das Modell „Begleitetes Fahren“ gibt es auch im Ausland. Erfolgreiche Beispiele sind etwa Frankreich, Kanada und einige Bundesstaaten in den USA.
Wer eine deutsche Prüfbescheinigung erworben hat, darf in diesen Ländern jedoch kein Auto fahren. Die Prüfbescheinigung vom Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ wird im Ausland nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt.
Eine Ausnahme von dieser Bestimmung des BF17 ist Österreich. Hier wird die Prüfbescheinigung anerkannt, da das Modell der sogenannten L-17-Ausbildung in dem Land gleicht. Dies gilt auch andersherum. Österreichische Fahranfänger, die im Besitz einer solchen L-17-Bescheinigung sind, dürfen auch ein Fahrzeug in Deutschland führen.
Mehr Infos zum B-Führerschein:

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Hallo ich hab ein frage ich werde im Dezember 17 und wenn ich mein Führerschein habe wollte ich als begeleit Person mein Vater eintragen aber sein Führerschein würde 2 mal weggenommen und er hat Jetz seit 2 Jahren wieder einen er hat aber kein Punkte und fast 50 ist er wäre es ein Problem wenn ja was muss ich machen
Hallo Tom,
die Begleitperson muss in der Regel unter anderem über 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und zur Zeit der Antragstellung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Sie können sich mit Ihren Fragen zur Begleitperson auch an die zuständige Führerscheinstelle wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Sohn besitzt den „Führerschein mit 17“. An seinem 18. Geburtstag befinden wir uns voraussichtlich in Italien. Er hätte halt an dem Tag noch nicht den Kartenführerschein. Dürfte er auf der Heimreise (wenn er bereits 18 ist) mit der „Bescheinigung mit 17“ und seinem Personalausweis in Italien fahren? Bzw. könnte man sich vorher bei der Führerscheinstelle eine entsprechende Genehmigung dafür ausstellen lassen? Wie sieht es aus, wenn wir durch Österreich fahren? Habe gehört, dass es dort akzeptiert wird?
LG Sandy
Hallo Sandy,
die deutsche Prüfbescheinigung wird im Ausland nicht anerkannt. Österreich bildet eine Ausnahme, denn in der Regel wird die deutsche Prüfbescheinigung dort anerkannt. Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie sich an die Führerscheinstelle wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Abend,
ich habe seit ca. 3 Monaten den BF17 schein und in einem Monat eine Einwöchige Schulung ca.50km von mir weg. Mit dem Zug müsste ich 2x Umsteigen und viel zu früh aufstehen und zu spät heimkommen. Übernachtungmöglichkeiten sind zwar vor ort gegeben aber soweit ich mitbekommen habe, unzumutbare Zustände. Ich würde deshalb gerne mit dem Auto meines Großvaters dort hin fahren und zwar alleine da er es kaum benötigt. Ist es möglich, da ich auch was von Sondergenehmigungen wegen Arbeit und Schule gehört habe?
Hallo mantamaniac99,
eine Ausnahmegenehmigung wird nur sehr selten erteilt. Dafür ist ein Antrag bei der Führerscheinstelle notwendig, welche eine intensive Prüfung durchführt. In der Regel ist zudem eine MPU notwendig, was mit hohen Kosten verbunden ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Neffe wird am 14.04. 17 Jahre alt.
Die Prüfung hat er bestanden, leider ist der 14.04. ein Feiertag und die Behörden haben geschlossen um die Prüfbescheinigung abzuholen.
Welche Konsequenzen kann es geben, außer der des Busgeldes für das nicht mitführen der Bescheinigung?
Lieben Dank im Voraus
Hallo Ibrahim,
in der Tat droht Ihrem Neffen ein Bußgeld für das Nichtmitführen der Prüfbescheinigung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo :)
Ich fragte mich was denn passieren würde wenn man jedoch den B17 hat aber allein ohne Begleitung erwischt wird
Hallo Dustin,
davon sollten Sie absehen, denn hierbei handelt es sich um „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Dies kann zum Verlust des Führerscheins führen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe eine Sondergenehmigung, dass ich(17 Jahre) alleine in die Arbeit fahren kann. Darf ich ebenfalls alleine tanken fahren, wenn die Tankstelle auf direktem Weg zu meiner Arbeitsstätte ist?
Vielen Dank!
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit, bei der Führerscheinstelle nachzufragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag
Mit welche Konsequenzen muss man als Fahrschüler beim Fahren ohne Begleitperson in Österreich rechnen?
Danke im Voraus
Hallo Zaman,
Österreich akzeptiert als einziges Land den B17-Führerschein. Auf den Begleiter dürfen Sie allerdings dann nicht verzichten. Zwar dürfen in Österreich Inhaber des L17-Scheins bereits allein ein Fahrzeug führen, allerdings sind bei Dokumente nicht dasselbe.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Im Gesetz steht das der Begleiter 5 Jahre seinen Führerschein haben muss. Heisst das ununterbrochen? Habe ihn seit 25 Jahren, musste ihn aber mal wegen zu schnellen fahren für 1 Monat abgeben.
Hallo Claudia,
Grundsätzlich sollte das vergangene Fahrverbot dem Vorhaben nicht im Wege stehen, wenn mittlerweile die Punkte getilgt worden sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wenn der Führerschein mit 17 beantragt wird, die Fahrprüfung aber erst nach dem 18. Geburtstag absolviert wurde, muss dann der Führerschein erneut beantragt werden oder reicht die Beantragung für den B17 Führerschein aus?
Vielen Dank im Voraus
Alex
Hallo Alex,
ob es dafür einer gesonderten Beantragung bedarf, können Sie am besten direkt bei der Führerscheinstelle in Erfahrung bringen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Alex
Hallo,
Ich hab meinen B17 Führerschein bereits.
Was würde passieren wenn ich mit meiner Begleitperson fahren würde und diese Alkohol konsumiert hat? Und gibt es eine Promillegrenze?
Hallo Janine,
auch für die Begleitperson gilt die 0,5 Promillegrenze. Auch darf sie nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wollte als Begleitperson bei meiner Tochter eintragen lassen. Hatte aber danach eine Geschwindigkeitsüberschreitung und 2 Punkte bekommen. Nun meine Frage an Sie, Sie schreiben „nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung“. Laut Aussage unser Führscheinstelle stimmt diese Aussage nicht, denn wenn jemand sogar eintragen ist und danach auch 2 Punkte bekommt, wird diese Person herausgestrichen.
Hallo Christian,
gemäß § 48a FeV darf die Begleitperson bei Antragstellung einen Punkt haben. Es wird dort keine Aussage dazu getroffen, was passiert, wenn die Begleitperson noch einen Punkt erhält.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Super Hilfe und danke für die Betreuung im Blogbeitrag.
Auch ich habe eine Frage, deren Antwort ich in keinem Gesetz finde: Was passiert, falls eine eingetragene Begleitperson den Führerschein zwar besitzt aber nicht dabei hat?
Liebe Grüße David
Hallo David,
die Begleitperson hat die Pflicht den Führerschein mit sich zu führen. Ist dies nicht der Fall, kann ein Verwarngeld verhängt werden und der Führerschein muss nachgereicht werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hab eine Frage wo muss ich mich melden oder fragen wenn ich mit dem b17 alleine fahren will zumindestens bis in die Arbeit? Und wieder heim?!
Hallo Sabrina,
unseres Wissens gibt es da keine Ausnahme. Die Bedingung für den B17-Führerschein ist, dass eine Begleitperson im Fahrzeug ist. Es gibst zwar bei Berufskraftfahrer-Azubis Ausnahmeregelungen, aber diese beziehen sich auf den normalen Führerschein und nicht den B17. Die Azubis dürfen dann unter bestimmten Auflagen allein mit dem Fahrzeug fahren. Häufig muss zuvor aber eine MPU absolviert werden. Falls Sie sich noch genauer informieren möchten, empfiehlt sich der Weg zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist für alle Belange rund um den Führerschein zuständig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin,
Möchte mich in den nächsten wochen als begleitender Fahrer für 2 Jugendliche eintragen lassen,
habe zwar keine Punkte, und das bei ca. 60.000 km im Jahr,
aber letzte Woche, wurde ich geblitzt, ca 55 km/h im dunkeln, am nächsten Tag bin ich die Strecke noch
mal abgefahren, es war ne 30 Zone :o(((
Meine Frage : geht das noch ???
Beste Grüße
Hallo Potz,
um sich als Begleitperson beim Führerschein ab 17 eintragen zu lassen, darf sich unter anderem zum Zeitpunkt der Antragsstellung nur ein Punkt auf Ihrem Flensburger Konto befinden. Nach dieser Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt rechnen. Wenn Sie zuvor keine Punkte erhalten haben, dürfen Sie sich normalerweise immer noch als Begleitperson eintragen lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Sohn möchte zu seinem 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis zum begleitenden Fahren besitzen. Wie lange vor dem 17.Jahrestag kann er mit der Fahrschule anfangen?
Kann er den Motorradführerschein gleich mitmachen?
Danke für die Antwort
Thomas
Hallo Thomas,
Ihr Sohn kann frühstens mit 16,5 Jahren mit der Fahrschule beginnen. Beim Motorradführerschein kommt es darauf an, welche Klasse es am Ende sein soll. Grundsätzlich kann die Fahrschule stets nur ein halbes Jahr vor Erreichung des Mindestalters begonnen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org