Führerschein C1E: Lkw mit Anhänger ergänzen
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
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LKW- und Anhängerkombinationen steuern mit dem C1E-Führerschein

Als LKW-Fahrer ist der Erwerb einer zusätzlichen Fahrerlaubnis von Vorteil. Denn das Spektrum der angebotenen Aufträge erweitert sich, wenn zusätzlich zum normalen LKW-Führerschein ein Führerschein der Klasse C1E vorliegt. Der Erwerb dieser Führerscheinklasse berechtigt LKW-Fahrer zum Steuern eines LKWs mit einem Anhänger. Die Kombination LKW/Anhänger darf dann bis zu 12.000 kg (12 t) wiegen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerscheinklasse C1E
Die Lkw-Führerscheinklasse C1E berechtigt zum Führen von leichteren Lastzügen. Dabei können sich die Gespanne entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zGM oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3.500 kg zGM zusammensetzen.
Erwerben Sie den C1E-Führerschein, erhalten Sie damit automatisch auch die Klasse BE. Besitzen Sie den D-Führerschein, wird auch die Klasse DE eingetragen.
Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse C1E eine praktische Prüfung vor, die mindestens 75 Minuten dauert. Eine Theorieprüfung wird hingegen nicht gefordert.
Führerschein Klasse C1E – welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Mit dem C1E-Führerschein dürfen Kraftfahrer folgende Fahrzeugkombinationen und Klassen fahren:
- Zugfahrzeug der Klasse C1 kombiniert mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse über 750 kg). Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 12.000 kg wiegen.
- Zugfahrzeug der Klasse B zusammen mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg (3,5 t). Die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf jedoch maximal 12.000 kg betragen.
- Im Führerschein Klasse C1E ist auch Führerschein der Klasse BE inbegriffen.
- Inhaber des Führerscheins Klasse C1E dürfen die Fahrzeuge der Klasse D1E (Bus mit Anhänger) nur dann fahren, wenn sie auch die Fahrerlaubnisklasse D1 besitzen.
Weitere Lkw-Führerscheinklassen:
Der Führerschein der Klasse C1E ist einer der verschiedenen LKW-Führerscheine, die auf dem Führerschein der Klasse C1 aufbauen. Gefahren werden dürfen mit dem C1E-Führerschein die Klassen B und C1. Fahrzeuge der Klasse B sind Kraftwagen bis 3,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Fahrzeuge der Klasse C1 sind Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t. Es ist also mit einem C1E-Führerschein möglich, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t mit einem Zugfahrzeug, welches ebenfalls 6 t wiegt und aus der Klasse C1 kommt zu kombinieren. Mit der C1E-Fahrerlaubnis ist es auch möglich, einen PKW, welcher 3,5 t wiegt, mit einem Anhänger zu kombinieren, welcher bis zu 8,5 t wiegt.
Voraussetzungen für den Führerschein Klasse C1E
Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein C1E-Führerschein erteilt werden kann:
- Der Bewerber hat bereits das Mindestalter von 18 Jahre alt sein.
- Nur Bewerber, die bereits einen Führerschein der Klasse C1 besitzen, dürfen die C1E-Klasse erwerben. C1 berechtigt bereits zum Führen von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t.
- C1E-Führerschein-Anwärter müssen eine Bescheinigung zur ärztlichen Untersuchung und einen Sehtest nachweisen.
- Absolventen des C1-Führerscheins haben bereits an dem obligatorischen Erste-Hilfe Kurs teilgenommen, sodass dieser nicht erneut notwendig ist. Allerdings müssen Sie auf Verlangen die Bescheinigung vorlegen können.
Medizinische Untersuchung vor dem C1E-Führerschein

Vor der Ersterteilung des C1E-Führerscheins müssen Anwärter einen Gesundheitscheck hinter sich bringen sowie einen Sehtest bestehen. Ist dies erfolgreich geschehen, erhalten sie ein Gutachten, das die Zulassungsstelle für die Erteilung des Führerscheins benötigt. Das Gutachten muss gemäß der Verordnungen aus der Fahrerlaubnisverordnung gestaltet sein. Es muss aktuell sein; Gutachten sind nur ein Jahr gültig. Danach kann ein Führerschein der Klasse C1E damit nicht mehr beantragt werden.
Jeder Allgemeinmediziner kann ein solches Gutachten ausstellen. Sie können auch den Betriebsarzt aufsuchen, und ihn um die Anfertigung des Gutachtens bitten. Auch bei der Begutachtungsstelle der Zulassungsstelle arbeiten Ärzte; hier können jedoch die Wartezeiten sehr lang sein. Grundsätzlich ist die Ausstellung des Gutachtens zur gesundheitlichen Eignung aber auch dort möglich.
Auch den Sehtest können Sie bei einem Augenarzt durchführen lassen. Ebenfalls berechtigt sind Ärzte für Arbeits- oder Betriebsmedizin sowie die Mediziner beim Gesundheitsamt oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig. Nach dem Ablauf der zwei Jahre muss der Sehtest wiederholt werden, um den LKW-Führerschein der Klasse C1E beantragen zu dürfen.
Verfall des C1E-Führerscheins
Achtung! C1E-Führerscheine, welche nach dem 10.01.2013 ausgestellt wurden, sind per se nur 5 Jahre gültig. Erst mit dem Nachweis eines ärztlichen Gutachtens wird der Führerschein verlängert.
Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse C1E vor dem 19.01.2013 erworben, ist er zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Mit Erreichen dieses Lebensjahres unterliegt er wie die später ausgestellten Führerscheine einer Befristung und es muss alle 5 Jahre das Gutachten zu einer ärztliche Untersuchung eingereicht werden. Dieses muss auch ein augenärztliches Gutachten beinhalten. Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber „Lkw-Führerschein ab 50“.
Wird beides fristgerecht bei der Zulassungsstelle vorgelegt, kann der LKW-Führerschein um weitere 5 Jahre verlängert werden. Eine erneute Ausbildung ist hier aber nicht notwendig; das Einreichen der Unterlagen genügt, um die Befristung aufzuheben.
C1E-Führerschein – Kosten
Der C1E-Führerschein beinhaltet keine Theorie, sondern beschränkt sich auf Praxis. Demzufolge kostet ein Führerschein der Klasse C1E abhängig von der Menge an praktischen Lehrstunden mal mehr oder weniger. Die Ausgaben für den Führerschein der Klasse C1E setzen sich dabei grundsätzlich wie folgt zusammen:
- Grundbetrag
- Anzahl der Fahrstunden
- Sonderfahrten
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- TÜV-Gebühr zur praktischen Prüfung
Interessierte sollten für C1E-Führerschein grundsätzlich Kosten in Höhe von rund 1.000 Euro einplanen. Für konkrete Angaben ist eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule mit der Bitte um ein individuelles Angebot für die Ausbildung ist hier sinnvoll. Der Führerschein C1E bietet den Vorteil, dass die Fahrerlaubnis aufgrund des Wegfalls von Theorieausbildung relativ schnell erteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Anwärter mit der Praxis gut zurecht kommt.
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Seid gegrüsst,
meine Fragen wären: Brauch man bei der Klassse C1/C1E (mit Besitzstandswahrung, d.h. ohne Ablaufdatum, Schein seit 1973) bei gewerblicher Nutzung auch Gesundheitprüfung ? Will mir dann die 95 (Weiterbildung) eintragen lassen, ff. Ausstellung neuer Führerschein, da sagt die Führerscheinstelle (hatte da mal angefragt über den Ablauf) was von erst Gesundheitscheck machen und Augenarzt gehen. Ist das auch so wie bei CE ab Alter 50 oder entfällt das bei Besitzstandswahrung des C1E ? Desweiteren, ab wann kann die 95 eingetragen werden, erst wenn alle Module der Weiterbildung abgeschlossen sind (sind ja einige Wochen, immer Samstags) oder geht das auch eher ?
Danke im vorraus für eine Antwort, Gruß Reiner
Hallo Reiner,
zu Ihrer zweiten Frage: Die Eintragung erfolgt in der Regel erst bei erfolgreichem Abschluss. Zu Ihrer ersten Frage: Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse C1E vor dem 19.01.2013 erworben, ist er zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Mit Erreichen dieses Lebensjahres unterliegt er wie die später ausgestellten Führerscheine einer Befristung und es muss alle 5 Jahre das Gutachten zu einer ärztliche Untersuchung eingereicht werden. Dieses muss auch ein augenärztliches Gutachten beinhalten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Redaktion,
ich habe meinen Führerschein 1994 erworben. Im Führerschein habe ich die Einträge AM/A1/A/C1/BE/C1E/CE/L sowie 79.03/79.04/171/79.06/79(C1E) <12000kg L<=3/174
Wieso darf man einen 12Tonner ( Solo) nicht fahren, jedoch im Kombination mit 7,49+Anhänger darf man es fahren?
Oder darf ich einen 12Tonner Solo fahren?
Und darf ich auch über 12Tonnen Sattelzüge fahren, solange diese 3 Achsen nicht überschreiten?
Gruß
Vahit C.
Hallo Vahit,
die Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) besagt Folgendes: „Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.“ Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Um so mehr ich hier lese um so unsicherer werde ich. Habe meinen LKW Führerschein CE,ua. C1E, 1987 erworben, habe aber im Jahr 2003 auf EU Umstellen lassen. Was bedeutet das für mich?
Hallo Frank,
grundsätzlich sollte das nicht von Nachteil für Sie den, den Führerschein umschreiben zu lassen. Durch die Vielzahl der Übergangsregelungen, sollte Ihr Besitzstand auch weiterhin gewahrt sein. Haben Sie eine spezielle Frage?
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Führerschein C1E ist 2013 ausgelaufen. Reicht die ärztliche Untersuchung für eine Wiederbelebung?
VG
Hallo Uwe,
am besten fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach, welche Unterlagen Sie benötigen. Je nach Einsatzzweck der Fahrerlaubnis werden Sie auch die Module benötigen.
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Habe seit 14.05.2002 durch FS Umschreibung C1 -171 , C1E CE -79 (c1e>12000kg,L 3) Eintrag darf ich damit LKW Sattelgurt fahren?
Hallo Mario,
grundsätzlich sollte das möglich sein, solange das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreitet. Grundsätzlich gilt: Die Klasse CE 79 berechtigt Sie zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einer Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg, auch Züge mit Zugfahrzeugen der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern in Kombination über 12.000 kg sowie Kombinationen, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (gilt nicht bei Sattelzügen über 7,5 t) dürfen Sie fahren. Achten Sie aber darauf, dass der CE 79-Führerschein regelmäßig verlängert werden muss.
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Hallo, mein alter Führerschein Kl 3 von 1980 wurde 2002 in die EU Fahrerlaubnis umgeschrieben. Die Kl C1E ist bei mir ohne! Befristung eingetragen (diese steht nur für den Zusatz 79). Heißt das, für mich gilt Besitzstandswahrung (12 T Gesammtmasse) ohne Verfallsdatum?
MfG
Hallo Ronald,
ja, das heißt es.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich War ein eingestellte berufskraftfahrer c, c+e, mit alle 5 modules aktuell aber noch nicht in Führerschein eingeführt. Ich Fahr Lkws in meinem Job nicht mehr. Aber eine bekannte hat mir gefragt ob ich 7.5t für Umzug fahren kann.. Auf mein Führerschein is mir aufgefallen das es abgelaufen is und das ich medizinische untersuchen mach muss.
Kann ich überhaupt 7.5t noch fahren?
Hallo Jeremy,
ist der Führerschein abgelaufen, dürfen Sie solche Fahrzeuge, für die die Führerscheinklasse ausgelegt ist, nicht mehr fahren. Einen 7,5-Tonner dürfen Sie also nicht mehr bewegen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe den Führerschein schon 1994 gemacht.Durch das neue Eu -Führerschein 1999 habe ich den neuen Klassen umbeworben BE,C1E und ML.Meine Frage ist wieviel Tonnen darf ich mit C1E jetzt fahren?
Hallo Sandro,
wenn auf Ihrem Führerschein keine weitere Schlüsselnummer vermerkt ist, sollten Sie ganz normal Züge von maximal 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht führen dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin 62 hab Führerschein C1und C1E ohne Einschränkung. Weiterhin C und CE befristet 09.04.2004 ( also ausgelaufen)
Was kann ich in Hessen jetzt Fahren´? Kann ich C und CE wieder aufleben lassen? Was muss ich dazu tun?
Danke Bernd
Hallo Bernd,
Sie haben die Möglichkeit, sich mit dieser Frage an die zuständige Führerscheinstelle zu wenden.
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Bin im besitz eines Österreichischen Führerschein.Möchte ihn auf EU umschreiben lassen.Habe klassen B,C der C ist abegelaufen benötige aber nur C1 kann ich den behalten?
Hallo Franz,
grundsätzlich haben Sie für alle alten Führerscheinklassen Bestandsschutz. Demnach sollte die Klasse C1 nach dem Umschreiben auch erhalten bleiben.
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Ich habe C1 und BE. Darf ich LKW 5.5T mit Anhänger 3.5T fahren oder brauche ich dafür einen C1E Führerschein?
Hallo Peter,
mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen. Für schwerere Anhänger benötigen Sie die Klasse C1E.
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Hallo
Ich bin im Besitz der Klasse BE und C1. Darf ich mit dieser Kombination 5.5T LKW mit 2 T Anhänger fahren? Oder muss ich C1E haben?
Hallo Peter,
mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen. Für die genannte Kombination benötigen Sie die Klasse C1E.
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Hallo bin jetzt 51 Jahre und habe einen alten 3 er Führerschein von 1985 wo eingetragen ist C1E darf ich noch einen Pickup mit 5, 2 Tonnen + einen Trailer mit 6 Tonnen Privat fahren oder muss ich einen Sehtest usw. machen und neu beantragen. Einmal steht ja und wieder woanders nein.
Hallo Bernd,
beim Umtausch auf den neuen Scheckkartenführerschein müssen Sie für den Besitzstand der Klasse C1E keine gesonderten ärztlichen Nachweise vorzeigen. Dies ist nur für den C79-Führerschein notwendig. Der Zug darf nicht schwerer als 12 Tonnen sein, entsprechend sollte Ihr Gespann im rechtlichen Rahmen sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe den FS Klasse 3 1996 erworben, dieser wurde 2004 umgeschrieben auf C1E und im Dezember 2016 um die Modul Einträge erweitert. Die Führerscheinstelle hat mir jedoch bei beiden EU-Karten die CE79 nicht eingetragen. Da ich mit dem alten 3er auch große Anhänger (über 3,5t) fahren darf, steht mir die Kennziffer doch zu (Besitzstand), oder? Wenn dem so ist, wer muss die Kosten für die Änderung tragen? Und was passiert, wenn ich ohne die CE79 einen großen Anhänger mitführe?
Hallo Holger,
Sie sollten den Sachverhalt nochmal genau mit der Führerscheinstelle abklären. Weisen Sie diese auch nochmal auf den Bestandsschutz hin. Bis 31.12.2010 wurde CE79 aber nur auf Antrag erteilt. Wenn Sie ohne entsprechende Eintragung einen großen Anhänger mitführen, können Sie sich strafbar machen. In diesem Fall würden Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Für einen Umzug benötigen wir einen 7,5 t LKW.
Wir sind jedoch alle über 50 und im Besitz des alten Führerscheins.
Dürfen wir nun noch leichte LKWs fahren?
Hallo Ute,
haben Sie Ihren alten Klasse 3 Führerschein noch nicht in einen EU-Führerschein umgetauscht, ist dieser weiterhin gültig. Sie dürfen in der Regel auch nach dem 50. Lebensjahr weiterhin Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t fahren.
Sie können sich darüber hinaus auch bei der zuständigen Führerscheinbehörde informieren, ob bei Ihnen die eingeschränkte Klassen C/CE 79 vorliegen würden. Diese müssen nach dem 50. Lebensjahr verlängert werden und in einen EU-Führerschein umgetauscht sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org