Den alten Führerschein der Klasse 1a umschreiben: Aktuelle Klassen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Führerscheinklasse 1a gefahren werden?

Mit dem Führerschein 1a dürfen Sie Motorrad fahren.
Mit dem Führerschein 1a dürfen Sie Motorrad fahren.

Klein anfangen – dieses Motto beherzigen viele Führerscheinanwärter. Bevor sie sich auf die „großen“ Fahrerlaubnisklassen stürzen, absolvieren sie die Prüfung für Führerscheine, welche nur für ein beschränktes Spektrum der Kfz gelten.

Der alte Führerschein der Klasse 1a gehörte lange Zeit zu diesen Einstiegsscheinen – bis er im Jahre 1999 aufgrund verschiedener Modifizierungen der Führerscheinklassen abgeschafft wurde. Die alten „Lappen“ bleiben trotz dieser Veränderungen jedoch weiterhin gültig.

Doch welche Fahrzeuge dürfen mit einem alten Führerschein der Klasse 1a geführt werden? Welche aktuellen Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie bei einer Umschreibung?

In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten und weiterführende Informationen zu Ihrem in die Jahre gekommenen Führerschein.

FAQ: Führerschein Klasse 1a

Was ist der Führerschein Klasse 1a?

Dieser alte Führerschein war früher eine Art Einstiegs-Führerschein für Motorräder. Er ist auch weiterhin gültig.

Was darf ich mit dem 1a Führerschein alles fahren?

Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.

Was passiert, wenn ich mit diesem Führerschein ein Fahrzeug fahre, das gar nicht in meine Führerscheinklasse fällt?

davon ist dringend abzuraten, weil dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG gilt. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Video: Alles Wichtige zum Motorradführerschein

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Umschreibung alter Führerscheinklassen: Für 1a erhalten Sie diese neuen Klassen

Die wichtigste Frage für viele Besitzer alter Lappen ist jene nach der aktuellen Entsprechung Ihres geliebten Führerscheins. Immerhin können Missverständnisse diesbezüglich teure Bußgelder nach sich ziehen: Das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis stellt eine Verkehrsstraftat dar und kann mit einer hohen Geld- oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden!

Folgender Tabelle können Sie entnehmen, welche aktuellen Fahrerlaubnisklassen dem alten Führerschein der Klasse 1a entsprechen:

Wann erteilt?EntsprechungenErwei­ternde Schlüs­sel­zahlen
Vor dem 1.01.1989AM, A1, A2, A, LL174
L175
Ab dem 1.01.1989AM, A1, A2, A, LL 174

Grundsätzlich ist der 1a-Führerschein ein Motorradführerschein – Sie bekommen dafür alle entsprechenden aktuellen Klassen. Sie können also Motorräder unbeschränkter Größe und Leistung fahren.

Es wird deutlich, dass der Zeitpunkt des Erwerbs der Klasse 1a von großer Bedeutung ist. Wurde Ihr Schein vor dem 1. Januar 1989 ausgestellt, dürfen Sie dank Schlüsselnummer L 175 landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge fahren, welche allerdings bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen. Auch entsprechende Kfz mit einem Hubraum bis zu 50 ccm dürfen Sie in diesem Fall führen.

Mit dem Führerschein der Klasse 1a Quad fahren?

Motorradführerscheine eignen sich nur bedingt zum Führen der beliebten Quads. Besitzen Sie einen alten Führerschein der Klasse 1a, dürfen Sie nur dann Quad fahren, wenn dieses folgenden Bedingungen entspricht:

  1. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf maximal 45 km/h betragen
  2. Der Hubraum darf nicht mehr als 50 cmm betragen.

Möchten Sie größere oder kraftvollere ATVs führen, ist ein Führerschein der Klasse B notwendig.

Schwingen Sie sich nur mit dem 1a-Führerschein bewaffnet auf ein schnelleres Quad, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar.

Diese landwirtschaftlichen Fahrzeuge erlaubt die Klasse 1a

Lassen Sie Ihre Führerscheinklasse 1a umschreiben, erhalten Sie aktuelle Klassen.
Lassen Sie Ihre Führerscheinklasse 1a umschreiben, erhalten Sie aktuelle Klassen.

Aufgrund der erweiternden Schlüsselzahlen ist es Besitzern der Führerscheinklasse 1a möglich, land- und forstwirtschaftliche Geräte zu bedienen. Hier sind zwei Fälle voneinander abzugrenzen:

  • Sie haben die Prüfung vor dem 01.01.1989 absolviert
  • Die Prüfung wurde nach diesem Stichdatum bestanden

In beiden Konstellationen erhalten Sie die Schlüsselzahl L 174. Mit dieser dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt. Ebenfalls erlaubt sind Kombinationen aus einer solchen Zugmaschine mit einachsigen Anhängern. Letzteres geht allerdings nur, wenn Sie nicht schneller als 25 km/h fahren.

Übrigens: Besitzt ein Anhänger zwei Achsen, welche nicht weiter als ein Meter auseinander liegen, gilt er dennoch als einachsig. Dann kann er mit einem Führerschein der Klasse 1a geführt werden.

Inhaber einer Führerscheinklasse 1a, welche vor 1989 ausgestellt wurde, können zudem landwirtschaftliche Kfz führen, welche eine Hubraum von maximal 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen und nicht bereits durch die Führerscheinklassen A, A1, A2 oder AM abgedeckt werden.

Dies kann beispielsweise ein kleiner Traktor oder ein kleiner Lkw sein.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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35 Kommentare

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  1. Milad
    Am 25. Dezember 2024 um 21:26

    ejiekeirri in der Nähe von Berlin nach Berlin zu Hause und ich brauche Hilfe bei der zu Hause und ich brauche Hilfe bei der zu der zu Hause und ich brauche Hilfe bei der zu Hause

  2. Markus
    Am 13. September 2022 um 7:41

    Hallo,

    ich habe 1996 meinen Führerschein mit den Klassen 3 und 1A gemacht. Soweit ich weiß, sind da für’s Motorrad jetzt die Klassen A2, A1 und A enthalten. Muß ich meinen alten rosa Führerschein erst auf den neuen EU-Führerschein umstellen lassen oder darf ich aktuell auch schon mit dem alten Führerschein größere Motorräder fahren, als die alte Klasse 1A erlaubt?

    Viele Grüße,

    Markus

  3. Christian
    Am 8. Oktober 2021 um 22:07

    Hallo,
    Ich habe 1998 1b gemacht, bin ne Yamaha dt80 als leichtkraftrad gefahren, mit 18 dann Drossel raus und die Yamaha als Kraftrad gefahren.
    Jetzt hab ich mir eine Aprilia 125 rs zugelegt. In den Papieren steht „ mit Leistungsbeschränkung, trotzdem aber 31ps uns 150kmh. Darf ich die überhaupt mit meinem Führerschein fahren?

  4. Stefan Z
    Am 21. Juni 2021 um 11:14

    Hallo, ichhabe im jahr 1981 den uneingeschränkten Führerschein der Klasse 1 erworben. Nachdem nun mein Führerschein auf die EU Scheckkarte umgeschrieben wurde, wurde nur die Kalss A1 und A2 eingetrage. Die Klasse A fehlt.

    Eigentlich beinhaltet der alte Einser doch auch die Klasse A oder?

    Beste Grüße
    Stefan Z.

  5. Jörg S
    Am 2. Mai 2021 um 13:05

    Also so ganz versteh ich das ganze nicht. Meine Führerscheinstelle hat mir auf Anfrage per Mail schriftlich mitgeteilt, das ich mit meinem 1992 gemachten 1a Führerschein auch OHNE Umschreibung Motorräder der Klasse A unbegrenzt fahren darf. Was ist denn nun richtig? Was passiert wenn ich kontrolliert werde und der liebe Polizeibeamte das anderes sieht? Darf ich jetzt OHNE Umschreibung Klasse A ohne Beschränkung fahren, oder mache ich mich damit Strafbar, und MUSS erst Umschreiben lassen?

  6. Patrick
    Am 12. April 2021 um 19:47

    Hallo Zusammen, ich habe eine A1 Führerschein 1994 gemacht und fahre 80er Vespa, nun möchte ich 125er fahren oder höher? was darf ich nun rechtlich erlaubt fahren? Bitte um Antwort, vielen Dank! LG Patrick

  7. Marco B
    Am 5. April 2021 um 23:58

    Ich habe am 06.07.99 den Führerschein der Klasse a1 gemacht und habe jahrelang eine aprilia mit 34 PS gefahren,bin ich die ganze Zeit schwarz gefahren? Kann man das vielleicht umschreiben?

  8. Mitch
    Am 20. Dezember 2020 um 20:42

    Hallo an das Team,

    1996 habe ich beide Führerschein-Klassen gemacht, nach 2 Jahren hätte ich ihn umschreiben lassen können und hätte damit alle Größen fahren dürfen.
    Frage, darf ich jetzt aktuell eine „nicht“ gedrosste Machine fahren?

    MfG
    Mitch

  9. Alexander
    Am 14. Dezember 2020 um 23:16

    Hallo Zusammen,

    aus aktuellen Anlass (Führerschein Moped 125ccm für die Tochter) stellt sich eine Frage zu meinem Führerschein Eintrag. (der Kartenführerschein ausgestellt 2000)

    1b = 1990 gemacht ( Spalte 9) A1 steht das Datum XX.XX.1990 (neben Symbol kleine Maschinengröße)
    1a = 1992 gemacht (Spalte 9 ) A steht das Datum XX.XX.1992 (neben Symbol mittlere Maschinengröße)
    1 = nach 2 Jahren Fahrpraxis A steht kein Datum sondern *) (neben Symbol große Maschine)

    Der Scheckkarten-Führerschein wurde im Jahr 2000 ausgestellt – die Kennzeichnungen(171) bei Lastwagen Klasse C1 7,5Tonnen und (174) bei Klasse M Traktor sind auch vermerkt.

    Sollte doch soweit in Ordnung, wenn man sich für eine schwere Maschine A interessiert?

    Vielen Dank für eure Bemühungen

    Gruss Alex

  10. Robert
    Am 13. August 2020 um 8:09

    Guten Tag!

    Ich besitze einen rosa Führerschein welcher im Februar 1993 mit der Klasse 1a ausgestellt wurde.
    Nach meinem Verständnis wird beim Umschreiben von Führerschein Alt (rosa) auf Neu (Karte) diese Klasse 1a in die Klasse A überschrieben, da dieser nach dem 01.01.1989 ausgestellt wurde. Es kommt nur die Schlüsselzahl 174 hinzu welche sich aber auf die Klasse L bezieht.
    Ich bitte um eine Antwort, ob mein Verständnis bzw. mein Kommentar richtig ist.
    Für ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus!

    MfG Robert

  11. Martin
    Am 11. August 2019 um 10:31

    Hallo wohlte fragen wie das mir den Gesetz aussieht mit klasse b Führerschein 125ccm zu fahren ohne das man A1 machen muss

  12. Thomas
    Am 20. Januar 2019 um 17:53

    Hallo, habe ähnlich wie Wolgang meine Klasse 1a 1997 gemacht und habe bis heute nicht umgeschrieben.
    Nun wollte ich mit dem neuen EU-Führerschein auch den großen Motoradschein haben, Nach Aussage der Bearbeiterinmuss ich dazu eine Prüfung machen. Ist das richtig?

    MfG Thomas

  13. W. Leo
    Am 14. August 2018 um 18:07

    Hallo
    Ich habe die Alte Klasse 3 1979 erworben.1981 war er zur Reinigung.Darf ich mit mit diesem Führerschein eine 125er Fahren?
    MFG
    Leo

  14. wolfgang
    Am 28. Mai 2018 um 13:27

    ich hab 1998 einen Motoradführerschein 1a gemacht. diesen Einstiegsführerschein. es hiess, das wenn man 3 jahre damit fährt darf man anschließend nach Umschreibung alle Klassen also auch große Motorräder über 20 KW fahren. Ich würde mir jetzt gern eine große kaufen. darf ich sie denn mit dem Führerschein fahren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:01

      Hallo Wolfgang,

      in jedem Fall müsste zuerst die Umschreibung erfolgen. Erkundigen Sie sich bei der Führerscheinbehörde, ob dies überhaupt noch möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Stefan M.
    Am 9. Mai 2018 um 0:01

    Hallo,
    ich habe 1997 die damalige Führerscheinklasse 3 und 1 (1a) gemacht. Habe also noch den rosa Lappen den ich quasi damals direkt vom Prüfer bekommen habe! Die Klasse 1a war ja der gedrosselte Einstieg in den ersten zwei Jahren. Umgeschrieben auf Klasse 1 usw, also offen hab ich ihn nie. Meine Frage dazu jetzt, kann ich mit dem Führerschein, wo eben keine offene Motorradklasse drin ist, sondern nur 1a, jetzt offen fahren (ohne Umschreiben) oder muss ich ihn vorher umschreiben lassen?
    Danke und

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 15:00

      Hallo Stefan M.,

      bitte wenden Sie sich an die Führerscheinbehörde. In der Regel sollte zuerst eine Umschreibung nötig sein, um auch andere Fahrzeugklassen bewegen zu dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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