Den alten Führerschein der Klasse 1a umschreiben: Aktuelle Klassen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Führerscheinklasse 1a gefahren werden?

Mit dem Führerschein 1a dürfen Sie Motorrad fahren.
Mit dem Führerschein 1a dürfen Sie Motorrad fahren.

Klein anfangen – dieses Motto beherzigen viele Führerscheinanwärter. Bevor sie sich auf die „großen“ Fahrerlaubnisklassen stürzen, absolvieren sie die Prüfung für Führerscheine, welche nur für ein beschränktes Spektrum der Kfz gelten.

Der alte Führerschein der Klasse 1a gehörte lange Zeit zu diesen Einstiegsscheinen – bis er im Jahre 1999 aufgrund verschiedener Modifizierungen der Führerscheinklassen abgeschafft wurde. Die alten „Lappen“ bleiben trotz dieser Veränderungen jedoch weiterhin gültig.

Doch welche Fahrzeuge dürfen mit einem alten Führerschein der Klasse 1a geführt werden? Welche aktuellen Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie bei einer Umschreibung?

In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten und weiterführende Informationen zu Ihrem in die Jahre gekommenen Führerschein.

FAQ: Führerschein Klasse 1a

Was ist der Führerschein Klasse 1a?

Dieser alte Führerschein war früher eine Art Einstiegs-Führerschein für Motorräder. Er ist auch weiterhin gültig.

Was darf ich mit dem 1a Führerschein alles fahren?

Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.

Was passiert, wenn ich mit diesem Führerschein ein Fahrzeug fahre, das gar nicht in meine Führerscheinklasse fällt?

davon ist dringend abzuraten, weil dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG gilt. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Video: Alles Wichtige zum Motorradführerschein

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Umschreibung alter Führerscheinklassen: Für 1a erhalten Sie diese neuen Klassen

Die wichtigste Frage für viele Besitzer alter Lappen ist jene nach der aktuellen Entsprechung Ihres geliebten Führerscheins. Immerhin können Missverständnisse diesbezüglich teure Bußgelder nach sich ziehen: Das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis stellt eine Verkehrsstraftat dar und kann mit einer hohen Geld- oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden!

Folgender Tabelle können Sie entnehmen, welche aktuellen Fahrerlaubnisklassen dem alten Führerschein der Klasse 1a entsprechen:

Wann erteilt?EntsprechungenErwei­ternde Schlüs­sel­zahlen
Vor dem 1.01.1989AM, A1, A2, A, LL174
L175
Ab dem 1.01.1989AM, A1, A2, A, LL 174

Grundsätzlich ist der 1a-Führerschein ein Motorradführerschein – Sie bekommen dafür alle entsprechenden aktuellen Klassen. Sie können also Motorräder unbeschränkter Größe und Leistung fahren.

Es wird deutlich, dass der Zeitpunkt des Erwerbs der Klasse 1a von großer Bedeutung ist. Wurde Ihr Schein vor dem 1. Januar 1989 ausgestellt, dürfen Sie dank Schlüsselnummer L 175 landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge fahren, welche allerdings bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen. Auch entsprechende Kfz mit einem Hubraum bis zu 50 ccm dürfen Sie in diesem Fall führen.

Mit dem Führerschein der Klasse 1a Quad fahren?

Motorradführerscheine eignen sich nur bedingt zum Führen der beliebten Quads. Besitzen Sie einen alten Führerschein der Klasse 1a, dürfen Sie nur dann Quad fahren, wenn dieses folgenden Bedingungen entspricht:

  1. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf maximal 45 km/h betragen
  2. Der Hubraum darf nicht mehr als 50 cmm betragen.

Möchten Sie größere oder kraftvollere ATVs führen, ist ein Führerschein der Klasse B notwendig.

Schwingen Sie sich nur mit dem 1a-Führerschein bewaffnet auf ein schnelleres Quad, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar.

Diese landwirtschaftlichen Fahrzeuge erlaubt die Klasse 1a

Lassen Sie Ihre Führerscheinklasse 1a umschreiben, erhalten Sie aktuelle Klassen.
Lassen Sie Ihre Führerscheinklasse 1a umschreiben, erhalten Sie aktuelle Klassen.

Aufgrund der erweiternden Schlüsselzahlen ist es Besitzern der Führerscheinklasse 1a möglich, land- und forstwirtschaftliche Geräte zu bedienen. Hier sind zwei Fälle voneinander abzugrenzen:

  • Sie haben die Prüfung vor dem 01.01.1989 absolviert
  • Die Prüfung wurde nach diesem Stichdatum bestanden

In beiden Konstellationen erhalten Sie die Schlüsselzahl L 174. Mit dieser dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt. Ebenfalls erlaubt sind Kombinationen aus einer solchen Zugmaschine mit einachsigen Anhängern. Letzteres geht allerdings nur, wenn Sie nicht schneller als 25 km/h fahren.

Übrigens: Besitzt ein Anhänger zwei Achsen, welche nicht weiter als ein Meter auseinander liegen, gilt er dennoch als einachsig. Dann kann er mit einem Führerschein der Klasse 1a geführt werden.

Inhaber einer Führerscheinklasse 1a, welche vor 1989 ausgestellt wurde, können zudem landwirtschaftliche Kfz führen, welche eine Hubraum von maximal 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen und nicht bereits durch die Führerscheinklassen A, A1, A2 oder AM abgedeckt werden.

Dies kann beispielsweise ein kleiner Traktor oder ein kleiner Lkw sein.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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35 Kommentare

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  1. E.K
    Am 26. März 2018 um 20:08

    Hallo,
    Ich habe damals 1994 mein Führerschein mit der Klasse 1a gemacht gehabt. Ich erinnere mich daran dass es nach 2 jährigem Fahrpraxis eine leistungsunbeschränkte Aufsteigerung gab. Fazit was darf ich heute damit fahren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:52

      Hallo,

      die Entsprechungen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dominik
    Am 8. August 2017 um 11:36

    Guten tag,
    nach langer Recherche bin ich mir immer noch nicht im Klaren was meine erworbene Fuehrerrscheinklasse A1 mir erlaubt zu fahren.

    Unter 1a steht:
    Kraftraeder der Klasse 1, jedoch mit einer Nennleistung von nicht mehr als 20kW und einem leistungsbezogenen Leergewicht von nicht weniger als 7kg/kW.

    Ich habe den Fuehrerschein damals, 1989 bei der Bundeswehr gemacht aber es steht kein Ausstellungsdatum auf meinem „Rosafarbenen Fuehrerschein. Mir wurde damals gesagt, dass ich nach 2 Jahren den Schein einfach auf die offene Klasse 1 umschreiben lassen kann. Ist dies jetzt auch noch moeglich?

    Fuer eine Antwort bedanke ich mich jetzt schon ganz herzlich.
    Dominik

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:24

      Hallo Dominik,

      hinsichtlich Ihrer Fragen sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Lutz
    Am 5. Juli 2017 um 18:46

    Hallo und guten Tag,
    ich habe meinen Führerschein der alten Klasse 3 im Juni 1973 gemacht und somit auch die Klasse A1.
    Habe ich, wie aus den Foren ersichtlich, somit die Möglichkeit Motrräder der Klasse A zu fahren (ohne Prüfungen
    und ohne Eintrag) oder muß ich erst über die Klasse A2 gehen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 8:57

      Hallo Lutz,

      mit Ihrem Führerschein A1 79.05 dürfen Sie nur Krafträder der Klasse A1 fahren, die ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von mindestens 0,1 besitzen. Sollten Sie schwerere Maschinen bewegen wollen, müssen Sie entsprechend die Fahrschule besuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. jt
    Am 5. Juni 2017 um 22:22

    Nur zur Kenntnis nähme.
    Soweit ich weiß ist im alte klasse 3 vor 1.4.1980 125ccm enthalten und heute A1 und hier auf ihre seit schreiben Sie das man mit dem 1a nicht mehr als 50ccm gefahren werden darf nach dem 1.4.1980 den A1 in dem sie auch als 1a schreiben es gab meines erachten nur A1 und in dem sie als 1a? bezeichnen seit gibt es den?.
    Die Klasse 4 _5 vor dem 1.4.1980 sind u.a für Landwirtschaft und Tracktoren mit Hänger und sie schreiben 1a so weit gab’s die Klasse T für Tracktoren und L für Landwirtschaft nach dem 1.4.1980.
    So mit wäre ihre Seite nicht wert um Information
    Zu holen nur was für Papierkorb.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:54

      Hallo Jt,

      der 1a-Führerschein war eine Führerscheinklasse, welche bis zur Umstellung auf die neuen Klassen AM, A1, A2 sowie A ausgestellt wurde. Neben Krafträdern durften Sie auch Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft führen. Hierzu gab es aber diverse Einschränkungen. Mit dem 1a-Führerschein ist es erlaubt, alle Krafträder (egal welche Größe oder Leistung) zu fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jörg Z
        Am 9. August 2023 um 19:21

        Moin! Das stimmt so nicht!! Die alte Klasse 1a galt nur für Motorräder, die max. 34PS hatten. sowas darf hier bitte nicht falsch dargestellt werden.

  5. Alexander
    Am 1. Juni 2017 um 18:02

    Guten Tag,

    wenn ich es richtig verstehe, bin ich berechtigt, mit meinem 1a Führerschein (01.06.1986) alle Motorradklassen zu fahren ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:40

      Hallo Alexander,

      das ist korrekt. Dem alten 1a-Führerschein entsprechen die Klassen AM, A1, A2, A und L.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ingo
    Am 22. April 2017 um 17:40

    Hallo,
    Darf ich mit einem Klasse 1a Führerschein, der auf 27 PS beschränkt ist, jetzt stärkere Maschinen fahren? Und muss ich den 1988 gemachten Führerschein dann umschreiben lassen?
    Herzlichen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 10:00

      Hallo Ingo,

      die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, L entsprechen in der Regel einem Führerschein der Klasse 1a, der vor dem 1.01.1989 erteilt worden ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Andre
    Am 17. April 2017 um 7:10

    Hallo,
    mein bekannter hat eine Führerscheinklasse 1A gemacht.
    Schlüsselnummer ist mir nicht bekannt.
    Darf er 122 ccm Motorräder Fahren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 10:28

      Hallo Andre,
      die Klasse 1A erlaubt es, Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ zu führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Lewandowski u.
    Am 11. November 2016 um 19:30

    Ich habe am 06.1992 meinen führerschein kl.3…jetzt B ..fahr im wechsel Auto und Roller.darf ja einen roller bis 50ccm fahren, möcht gerne umsteigen auf eine 125er muss ich nochmal eine fahrschule besuchen ..oder brauche ich nur Theorie stunden machen gruss.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 10:58

      Hallo Lewandowski u.,

      zum Fahren eines Motorrads mit 125 ccm ist die Führerscheinklasse A1 notwendig. Das es sich um eine eigenständige Klasse handelt, muss auch eine Fahrausbildung absolviert werden. Hierzu sind sowohl praktische als auch theoretische Fahrstunden notwendig. Wie sich die Anzahl der Stunden gestaltet, können Sie bei der Fahrschule erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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