Führerschein der Klasse 2 umschreiben: Heutige Entsprechungen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist ein alter Führerschein der Klasse 2 heute wert?

Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 fahren.
Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 fahren.

1950 waren kaum 2 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. 2015 lag diese Zahl bei über 53 Millionen. Das Verkehrsaufkommen hat sich hierzulande also drastisch erhöht. Dies hat nicht nur eine Auswirkung auf das Straßennetz, sondern auch auf die Anforderungen für junge Fahrer.

So wurden die Bestimmungen zur Erlangung bestimmter Klassen der Fahrerlaubnis mehrfach verändert. Die letzte Reform des Führerscheinsystems fand 2013 statt. Bei einen älteren Führerschein – etwa der Klasse 2 – sind die heutigen Entsprechungen nicht immer klar.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse 2 führen? Gelten bestimmte Einschränkungen bei den neuen Klassen?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche aktuellen Bestimmungen für Ihren Führerschein der Klasse 2 gelten.

FAQ: Führerscheinklasse 2

Was ist die heutige Entsprechung der Klasse 2?

Welche Fahrzeuge Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 führen dürfen, hängt davon ab, wann und wo Sie diesen erworben haben. Eine Übersicht dazu liefert diese Tabelle.

Muss der Führerschein umgetauscht werden?

Durch die Vereinheitlichung der Führerscheine in Europa ist es in Zukunft notwendig, den alten Führerschein umzutauschen. Danach ist diese nur noch 15 Jahre gültig und muss anschließend verlängert werden.

Dürfen mit Klasse 2 leistungsstarke Motorräder gefahren werden?

Zwar beinhaltet der alte Führerschein der Klasse 2 meist auch die Klasse A, allerdings wird diese durch eine Schlüsselzahl eingeschränkt. So sind Sie daher nur dazu berechtigt, Trikes zu fahren.

Diese aktuellen Führerscheine bekommen Sie bei einer Umschreibung der Führerscheinklasse 2: Tabelle

Möchten Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 2 in ein modernes Format übertragen, müssen Sie ihn umschreiben lassen. Je nachdem, wann und wo Sie die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben haben, bekommen Sie unterschiedliche aktuelle Führerscheinklassen.

Wo und wann erteilt?Entsprech­ungenBeschrän­ken­de Schlüs­sel­num­mern
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, TC172
BE 79.06
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, TC 172
BE 79.06
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BRD - nach dem 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, TC 172
BE 79.06
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
DDR - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980AM, A1, A, B, LL 174, 175
A1 79.05
A 79.03, 79.04
DDR - nach dem 1.04.1980AM, A1, A, B, LL 174, 175
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie Ihre alte Fahrerlaubnis nicht umschreiben, ermöglicht er Ihnen lediglich das Führen von Fahrzeugen gemäß folgender Klassen:

Lassen Sie eine nach 1985 erteilte Führerscheinklasse 2 heute umschreiben, welche auf Sattelzüge und dreiachsige Lkw beschränkt war, erhalten Sie die Klassen C und T nur, wenn Sie dies explizit beantragen.

Durch die Schlüsselzahl C 172 dürfen Sie auch Busse – also Fahrzeuge der Klasse D – fahren, sofern Sie keine Passagiere befördern.

Was geht mit dem scheinbaren Allrounder-Führerschein der Klasse 2 heute nicht?

Die Führerscheinklasse 2 mag alt sein, deren Besitzer sind jedoch breit aufgestellt.
Die Führerscheinklasse 2 mag alt sein, deren Besitzer sind jedoch breit aufgestellt.

Obige Tabelle zeigt deutlich, dass der Führerschein der Klasse 2 zwar alt, aber sehr vielfältig einsetzbar ist. Ob Motorrad, Auto, Lkw oder gar Bus: Als Inhaber des alten Klasse-2-Führerscheins dürfen Sie viele Fahrzeugtypen führen.

Doch Vorsicht! Haben Sie den Führerschein nach 1954 erhalten, gelten bei Motorrädern trotz Fahrerlaubnisklasse A enge Beschränkungen. Die Klasse A bezieht sich aufgrund der Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 lediglich auf dreirädrige Gefährte – also auf Trikes.

Lassen Sie sich von dem Eintrag „A“ auf Ihrem Führerschein dazu verleiten, leistungsstärkere Motorräder zu fahren, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor – hier droht eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe.

Ein Führerschein der Klasse 2 erlaubt es Ihnen in manchen Fällen, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, auch wenn diese ein Leistungsgewicht von mehr als 0,1 aufweisen. Dieses ermitteln Sie, indem Sie das Leergewicht in kg Ihres Kfz durch seine Leistung in PS teilen. Hierzu muss die Klasse A1 jedoch durch die Schlüsselzahl 79.05 erweitert werden.

Ein Quad mit der alten Führerscheinklasse 2 fahren?

Kaum eine Fahrzeugart beschäftigt Führerscheininhaber so sehr wie Quads: Welcher Führerschein ist nötig, um die beliebten vierrädrigen Leichtkraftzeuge fahren zu dürfen? Lassen Sie Ihre alte Führerscheinklasse 2 umschreiben, erhalten Sie unter anderem den B-Führerschein.

Mit diesem dürfen Sie Quads unbeschränkter Leistung fahren.

Gut zu wissen: Haben Sie keinen B-Führerschein, aber einen Motorradschein, müssen Quads den AM-Bestimmungen genügen, damit Sie diese fahren dürfen – sonst liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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38 Kommentare

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  1. Joe
    Am 8. Dezember 2017 um 22:29

    Hallo zu Euch,

    Wenn ich jetzt die Klasse 2 mache
    dann muß ich auch die Grundqualifikation LKW machen wenn ich Beruflich fahren möchte.
    nun meine Frage :
    Schliesst die Grundqualifikation LKW auch die Schlüsselzahl 95 mit ein
    oder muß ich die 5 Module noch extra machen ?
    DANKE für Euere Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:09

      Hallo Joe,

      genaue Informationen erhalten Sie bei einer spezialisierten Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Gerd
    Am 16. Oktober 2017 um 14:24

    Ich besitze die Kl. 1+3 s. 11/73; die Kl. 2 s. 11/85 ausgestellt in NRW.

    Leider habe ich es versäumt die Kl. 2 verlängern zu lassen…
    Vor vier Wochen habe ich die Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein für Mietwagen erfüllt und erteilt bekommen.

    Mittlerweile braucht mein Arbeitgeber einen Fahrer für einen Minibus bis 16 Plätze.
    Hab ich ein Anrecht auf die Klasse D1 ohne weitere Prüfung.??

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:01

      Hallo Gerd,

      in der Regel nicht. Der Personenbeförderungsschein ist zwar in der Fahrerlaubnis D bzw. D1 mit inbegriffen, andersherum wahrscheinlich nicht. Außerdem gilt keine der alten Klassen laut Tabelle für den D1-Führerschein. Welche Auflagen für Sie gelten bzw. was Sie tun sollten, kann beim TÜV oder der Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Ratgeber: https://staging.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/personenbefoerderungsschein/

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  3. Reinhard
    Am 2. September 2017 um 16:45

    Habe seid1979 alten klasse 2 bin jetzt 70 Jahre alt was bekomme ich nach Umschreibung.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 15:53

      Hallo Reinhard,

      die Entsprechungen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Sie richten sich nach dem Datum der Fahrerlaubnis-Erteilung und dem jeweiligen Land (BRD/DDR).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Joachim
    Am 11. Juli 2017 um 5:32

    Es steht oben in ihrem Bericht rot Umrandet ein Leistungsgewicht von mindestens 0,1kwkg was stimmt den jetzt

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:38

      Hallo Joachim,

      danke für den Hinweis, wir haben den Text dementsprechend angepasst und verständlicher formuliert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Joachim
    Am 9. Juli 2017 um 12:09

    Hab mein 2 Führerschein 1987gemacht bin jetzt über 50 kann ich 125ccm fahren ohne Umschreibung des rosa Lappen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:31

      Hallo Joachim,

      die folgenden Motorradklassen entsprechen dem alten Führerschein der Klasse 2: AM, A1, A. Die Klasse A wird allerdings durch die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 eingeschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge. Deshalb dürfen Sie nur Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Leergewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Zacherias
    Am 2. Juli 2017 um 12:56

    Hallo,
    ich habe noch die graue Pappe Kl.1b 07/80; Kl.1 & Kl.3 05/82
    sowie Kl.2 seit 02/86 (ohne Einschränkung)

    bin 53 und habe Kl.2 nicht umgeschrieben, also abgelaufen.
    den bräuchte ich theoretisch nur noch Privat für Wohnmobil >7,5t (lotto gewinn vorrausgesetzt)

    Darf ich jetzt mit dem „rest“ (Kl.3 aus 82) noch 7,5t + 11t Anh =18,5t fahren oder nicht?
    oder fällt sogar der 3er automatisch auf 3,5t zurück wenn ich nicht vor 2033 umschreiben lasse?

    nebenbei bemerkt: 2048 bin ich 84J und ob ich den FS dann noch mal um 15j verlängere weis ich nicht ;-)

    Gruß
    Zacherias

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:29

      Hallo Zacherias,

      im alten Führerschein der Klasse 3 sind die folgenden Klassen enthalten: AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L. Sie dürfen einen Lkw bis 7,5 t sowie dreiachsige Züge bis 12 t Gesamtgewicht, wobei das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 t sein darf, führen. Weitere Fragen beantwortet die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Lars
    Am 13. Juni 2017 um 18:45

    ich habe den Klasse 2 seit 1992 bin bis zur Umschreibung international Bus und Lkw gefahren, habe nie Probleme gehabt.
    Bus ohne Personen Lkw ohne Ladung sprich Fahrzeugüberführung.
    Allerdings häufen sich die Problem im Ausland mi dem EU Führerschein, habe immer noch mein „alten“ dabei obwohl ungültig
    Gibt es da eine andere Lösung?
    die Module habe ich für CE und DE gamacht

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 14:01

      Hallo Lars,

      Sie könnten einen internationalen Führerschein beantragen. Dieser fungiert als eine Art Übersetzung für das deutsche Führerscheindokument. Der internationale Führerschein kann den ausländischen Behörden die Feststellung der Gültigkeit und des Umfangs Ihres deutschen Führerscheins erleichtern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Helmut
    Am 8. März 2017 um 9:18

    Ich besitze den Führerschein 2, seit 1988 bin jetzt 51 Jahre alt und fahre siet lengern kein Lkw mehr Ich möchte wissen ob Ich den Führerschein umschreiben muss ,und was Ich tun muss um keine Führerscheinklasse zu verlieren falls Ich Ihn Umschreiben muss, wenn
    Ja was muss Ich beachten das Ich auch weider Fahren möchte . Weil die LKW Mondule habe Ich auch noch nicht gemacht falls Ich wieder anfange zu Fahren ist es Eine Pfliecht das man hin Umschreiben muß. Bitte geben Sie mir Bescheit das Ich es Weis Danke.
    Helmut

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 11:09

      Hallo Helmut,

      wenn Sie gewerblich mit LKW fahren wollen, müssen Sie die Module nachweisen. Dies erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Der Führerschein wird dabei von der Führerscheinstelle direkt in das neue Format umgewandelt. Möglicherweise müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, um die Fahrerlaubnis für alle Klassen zu behalten. Dazu berät Sie aber auch die zuständige Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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